Protocol of the Session on July 1, 2015

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen noch in den Ausschüssen beraten werden. Das ist auch richtig so; denn er enthält neben der Übernahme noch weitere Regelungen, die wir uns wie üblich genau und sorgfältig anschauen müssen und werden. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn es bereits im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung in diesem Hause einen Abschlag für die Beamtinnen und Beamten geben könnte, wenn das technisch umsetzbar ist; denn die erfreuliche Nachricht, dass eine Besoldungserhöhung über die 1 % hinaus nunmehr möglich ist, sollte doch auch zeitlich

übersichtlich bei den Beamtinnen und Beamten in ihren Portemonnaies bzw. in Zeiten von E-Akte und Transparenzgesetz auf den Girokonten entsprechend ankommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Schlagwein das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Weshalb sollte ich die Eckwerte, die ich mir herausgeschrieben habe, noch einmal alle wiederholen? – Ich beschränke mich einfach einmal darauf, an die Bemerkungen insbesondere meiner beiden Vorredner, der Herren Kollegen Dr. Alt und Henter, anzuknüpfen.

Die Landesregierung hat eine Anhörung mit den Verbänden und anderen Stellen durchgeführt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Ergebnis dieser Anhörung ist doch nun wenig überraschend, dass uns nämlich das altbekannte Spannungsverhältnis an dieser Stelle erhalten bleiben wird. Auf der einen Seite steht unsere Verpflichtung, die auch grundgesetzlich festgeschrieben ist, eine angemessene Alimentation, das heißt also die Anpassung der Bezüge an die allgemeine Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des Lebensstandards, zu schaffen. Deshalb ist soeben auch der Blick auf die Entwicklung der Tarifverhandlungen in den Ländern gerichtet worden.

Auf der anderen Seite besteht aber auch nach wie vor ein Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Gesetzgebers in seiner Verantwortung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes, was nicht gleich Opportunität ist, was ich an einigen Stellen in den Unterlagen als Vorwurf lesen konnte.

Daran hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert, auch wenn sich daraus neue Prüfschritte und neue Parameter ergeben haben, die natürlich – wie es sich gehört – dann auch in die Begründung des Gesetzentwurfs eingearbeitet wurden.

Ich möchte noch kurz einen anderen Gesichtspunkt ansprechen. Vor dem Hintergrund der Demografie und der sich verstärkenden Konkurrenz um Fachkräfte wächst die Herausforderung auch in den Landesbehörden, ausscheidende ältere Jahrgänge durch jüngere Nachwuchskräfte ersetzen zu können. Die maßvolle Erhöhung der Bezüge im Rahmen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ist auch vor diesem Hintergrund zu sehen und ist insofern auch die richtige Ergänzung – diesen Bogen möchte ich an dieser Stelle auch noch schlagen – zu der in diesen Tagen gleichfalls in Kraft tretenden Erhöhung des Ruheeintrittsalters

der Beamtinnen und Beamten. Auch das ist ebenfalls vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu sehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb möchte ich noch einmal sagen: Die Erhöhung ist maßvoll. Sie ist angemessen. Wir sehen auch keinen Grund, weder dahinter zurückzufallen noch darüber hinauszugehen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig beschlossen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Für funktionierende, effektive und zukunftsfähige Soziale Dienste in der Justiz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5226 –

Der Antrag ersetzt den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4210 –. Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Ich erteile Herrn Kollegen Dr. Axel Wilke das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein langer Weg liegt hinter uns. Von unserem im letzten November eingebrachten Entschließungsantrag bis hin zum heutigen Tag, an dem wir nun einen gemeinsamen, von allen drei Fraktionen verantworteten Antrag beraten, waren es mehrere Monate, aber Monate, die in dieser Diskussion gut investiert waren.

Ende gut, alles gut? Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um zu vermuten, dass die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün genau das heute herausstreichen werden. Aber in diesen Wein muss ich doch noch ein bisschen Wasser schütten; denn so einfach kommen Sie uns heute nicht davon.

Um es heute noch einmal klar hier zum Ausdruck zu bringen und für die Nachwelt festzuhalten, die Pläne, die die Landesregierung zunächst für die Umgestaltung der Sozialen Dienste in der Justiz vorgelegt hatte, waren eine Katastrophe, fast so skandalös wie der Plan, das Oberlandesgericht Koblenz seinerzeit aufzulösen.

Um auch das noch einmal klar festzuhalten: Nur dem beherzten Einsatz der Bewährungshelfer, Gerichtshelfer und der CDU-Landtagsfraktion

(Zurufe von der SPD-Fraktion: Ach ja!)

ist es zu verdanken, dass dieser Unfug nicht in Gesetzesform gegossen wurde. So war das, und so ist das.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, was aber das Schlimmste war, nicht nur der Plan, Bewährungshilfe und Gerichtshilfe in einen Topf zu rühren und zu fusionieren und hierarchisch durchzuorganisieren, war Murks, vor allem brauchten Sie, die Landesregierung, einen quälend langen Beratungsprozess, bis auch Ihnen dieses Ergebnis dämmerte.

Dass Sie, Frau Ministerpräsidentin, dem Treiben im Justizministerium tatenlos zusahen, macht auch Sie mitverantwortlich für das Chaos. Schade, dass Sie jetzt nicht da sind und sich das persönlich anhören können.

Sie, Herr Minister, haben dann das, was geschehen ist, im Ausschuss Feinjustierung genannt. Da frage ich Sie doch einmal zurück: Herr Minister, ist das Feinjustierung, wenn man kaum, dass man im Amt ist, alles, aber wirklich alles, über den Haufen wirft, was einem der Vorgänger hinterlassen hat? Nein, das war eine Vollbremsung, nachdem Rot-Grün bei voller Fahrt die Notbremse gezogen hat. Das ist die Wahrheit.

Was wir jetzt nach einer, wie ich finde, sehr sachorientierten und fruchtbaren Beratung im Rechtsausschuss unter Einbeziehung namhafter Experten auf dem Tisch haben, kann sich nun aber sehen lassen.

1. Bewährungshilfe und Gerichtshilfe bleiben getrennt und jeweils da, wo sie hingehören, die Bewährungshilfe bei den Gerichten, die Gerichtshilfe bei den Staatsanwaltschaften.

2. Die dezentrale Struktur in der Bewährungshilfe, die sich bewährt hat, bleibt.

3. Es gibt auch künftig keinen vorgesetzten Bewährungshelfer. Das kollegiale Organisationsmodell vor Ort – Sprechermodell genannt – bleibt.

4. Führungsaufsicht wird im Sinne größerer Effektivität konzentriert, wobei ich – das darf ich betonen – froh bin, dass die Landesregierung ihre ursprüngliche Idee und ihren ursprünglichen Plan fallen gelassen hat, Trier mit Mainz und Bad Kreuznach zusammenzuspannen. Meine Damen und Herren, das Landgericht Trier braucht eine eigenständige Führungsaufsicht.

(Beifall bei der CDU)

5. Datenschutznormen im Justizvollzug werden daraufhin überprüft, ob sie einer optimalen Vernetzung der Sozialen Dienste im Justizvollzug und der ambulanten Dienste außerhalb bei der Betreuung Strafentlassener im Wege stehen. Hier gibt es Verbesserungspotenzial. Das ist klar zutage getreten. Hier gibt es Handlungsbedarf für die Regierung und für dieses Parlament.

Gerade dieser letzte Punkt zeigt, auch heute sind wir noch nicht am Ende dieser Diskussion. Alle Fraktionen fordern mit dem heutigen Antrag zügiges Handeln im Sinne der Straffälligen, aber letztlich – das darf ich betonen – auch einer sicheren Gesellschaft insgesamt.

Der heutige Antrag, der immer noch deutlich unsere Handschrift trägt, ist in der Diskussion ein wichtiger Meilenstein. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Sippel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sozialen Dienste in der rheinland-pfälzischen Justiz leisten eine hervorragende Arbeit mit hohem persönlichen Einsatz und mit großer Sachkenntnis. Sie verdienen deshalb unseren Dank und unsere Anerkennung.

Sie arbeiten daran, Straftäter durch Resozialisierung und, wenn nötig, durch Kontrolle bei einem straffreien Leben zu unterstützen. Dies dient nicht zuletzt dem Sicherheitsinteresse unserer Bevölkerung und ist praktizierter Opferschutz.

Mit der Neuregelung unserer Strafvollzugsgesetze haben wir den Schwerpunkt klar auf das Thema Übergangsmanagement gelegt. Es muss frühzeitig alles getan werden, dass Straftäter und Haftentlassene wieder in der Gesellschaft Fuß fassen und die Rückfallgefahr reduziert wird.

Die Sozialen Dienste innerhalb der Justizvollzugsanstalten und die ambulanten Dienste außerhalb der Einrichtungen müssen enger verzahnt werden. Genau das war der Ansatzpunkt für den Reformgedanken im Koalitionsvertrag, übrigens, Herr Dr. Wilke, kein rheinland-pfälzischer Sonderweg; das Thema der Reform der Sozialen Dienste wird in vielen Bundesländern intensiv diskutiert. Gerade vor dem Hintergrund des Kooperationsgedankens gibt es sehr unterschiedliche Wege. Es gibt Bundesländer, die die Dienste zusammengelegt haben, und es gibt andere Bundesländer, die eine enge Kooperation beschließen. Wir in RheinlandPfalz haben uns ebenfalls aufgemacht, die Kooperation und das Miteinander weiter zu verbessern.

Es war legitim, im Rahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen verschiedene Modelle auch aus anderen Bundesländern zu diskutieren. Eine Reformdiskussion setzt voraus, dass man solches bewegt, miteinander bespricht und man nicht von vornherein den Königsweg hat. Deshalb auch an dieser Stelle ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium, namentlich Frau Lutzebäck von der Stabsstelle, die diesen Prozess über einen langen Zeitraum begleitet hat.

Danke an die Betroffenen und Bediensteten, die sich sehr konstruktiv und klar in diesen Reformprozess eingebracht haben. Es gab Mitsprache und Beteiligung.

Neben der intensiven Arbeit in den Arbeitsgruppen wurde eine sehr umfangreiche Praxisbefragung durchgeführt, die genauso wie die Anhörung im Rechtsausschuss ein Ergebnis für uns gebracht hat. Ja, die Betroffenen sehen selbst einen Reform- und Verbesserungsbedarf gerade

im Hinblick auf die engere Zusammenarbeit der Sozialen Dienste.

Auch wenn andere Organisationsstrukturen aufgrund der Gespräche in den Arbeitsgruppen denkbar gewesen wären, bringt das Justizministerium jetzt eine Reform auf den Weg, die die Zustimmung der Betroffenen findet. Das ist gut so.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen aber auch, dass ohne Zutun der CDU bereits Staatsminister Jochen Hartloff vieles an Entscheidungsvorschlägen auf den Weg gebracht hat, die aus den Gesprächen mit den Betroffenen resultieren. Sie, Herr Staatsminister Professor Dr. Robbers, haben eines deutlich gemacht: Es geht Ihnen weniger um die Reform der Organisationsstruktur, sondern vielmehr um die Reform der Aufgabenwahrnehmung, um die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung. Nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern könnte.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Es ist in der Tat so, dass wir in den letzten Monaten sehr sachlich miteinander zusammengearbeitet haben. Das ist im Interesse der Betroffenen. Wir haben kein Interesse daran, dass dieses Thema parteipolitisch als Zankapfel gesehen wird. Deshalb ist es schade, dass Sie das Nachkarten in dieser Frage nicht lassen konnten, Herr Dr. Wilke.