Protocol of the Session on July 1, 2015

Die Übernahme des Tarifergebnisses ist eine Forderung, die die CDU wiederholt in diesem Hause ausgesprochen hat, die wir oft gefordert haben und die leider von Ihnen in der Vergangenheit immer abgelehnt worden ist. Deshalb begrüßen wir es, dass Sie jetzt auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall der CDU)

Frau Ministerin, ich will Ihnen auch begründen, warum die CDU-Fraktion sich immer für die Übernahme des Tarifergebnisses ausgesprochen hat. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes beruht vor allem auf der Arbeitskraft der Beschäftigten, der Arbeiter, der Angestellten und der Beamten. Auf ihren Einsatz, ihr Engagement und ihre Motivation ist der Dienstherr in entscheidendem Ausmaß angewiesen.

(Beifall bei der CDU)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten Rechtssicherheit, Bildung und Ausbildung, das Gesundheitswesen, die Technischen Dienste, die Einnahmen des Staates und vieles mehr. Sie haben dabei einen Anspruch darauf, dass ihre Arbeit entsprechend honoriert und gewürdigt wird.

Sie haben deshalb einen Anspruch auf eine faire, gerechte und leistungsangemessene Bezahlung, und dies gilt auch für die Beamtinnen und Beamten.

Aus dem Alimentationsprinzip, welches zum Kernbestand der Strukturprinzipien der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gehört, ergibt sich, dass der Dienstherr verpflichtet ist, die Beamtinnen und Beamten und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren.

Es stellt sich jetzt die Frage – wir sind jetzt in der ersten Beratung des Gesetzgebungsverfahrens –: Warum kommt dieses Gesetz jetzt? – Sie waren für die Jahre 2012 bis 2014 auf dem Irrweg mit der fünfmal 1 %-Klausel. Hat das etwas damit zu tun, dass wir im nächsten Jahr Landtagswahl haben, oder hat es etwas damit zu tun, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil erlassen hat, Herr Minister?

(Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz – Zurufe von der CDU)

Diese Fragen werden wir im Gesetzgebungsverfahren sicherlich noch erörtern.

(Dr. Adolf Weiland, CDU: Mit dem Verfassungsgericht haben Sie Erfahrung!)

Ich zitiere einmal aus Ihrer Gesetzesbegründung: „Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich neu festgelegten Faktoren

(Alexander Licht, CDU: Aha!)

über die in den Entscheidungsgründen genannten Zeiträume (...) wird zur Gewährleistung der Amtsangemessenheit der rheinland-pfälzischen Besoldung und Versorgung mit vorliegendem Gesetz von den durch das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz“ – das war das alte mit den 1 % – „zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung vom 20. Dezember 2011 für die Jahre 2015 und 2016 festgelegten Anpassungen abgewichen und das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vollständig für die Beamten- und Richterschaft übernommen.“

Wir stellen uns die Frage: Wäre man bei der 1 %-Regelung geblieben, wäre dann die Amtsangemessenheit nicht mehr gewährleistet gewesen? Das ist nämlich unsere starke Ver

mutung, Sie mussten das Gesetz so vorlegen, wie Sie es vorgelegt haben, so, wie wir es immer gefordert haben.

(Beifall der CDU)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai – Frau Ministerin, Sie haben es erwähnt – ein ausführliches wegweisendes Urteil zur Beamtenbesoldung gesprochen und dabei ausgeführt, in Rheinland-Pfalz genügte in den Jahren 2012/2013 das Gesetz gerade noch so den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Es ist also nicht so, dass Sie ein traumhaftes Gesetz erlassen haben, Sie haben gerade noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

(Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Sie waren auf dem Weg von fünfmal 1 %.

(Staatsminister Roger Lewentz: Genau!)

Herr Minister Lewentz, Sie sind auch Verfassungsminister; man sollte die Entscheidung dann auch einmal lesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu auch aufgeführt, obwohl diese im Hinblick auf die aus Artikel 33 Abs. 5 folgende Verpflichtung des Besoldungsgesetzgebers, die Alimentation der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards anzupassen und dabei die Orientierungsfunktion der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes nicht außer Betracht zu lassen, verfassungsrechtlich bedenklich erscheine.

Verfassungsrechtlich bedenklich, das sagt das Bundesverfassungsgericht zu Ihrer fünfmal 1 %-Regelung.

(Beifall der CDU – Dr. Adolf Weiland, CDU: Damit haben Sie auch Erfahrung!)

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass die Beamtinnen und Beamten weiterhin Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse haben sollen.

(Staatsminister Roger Lewentz: Mein Gott, die Hessen machen jetzt eine Nullrunde!)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausgeführt:

„Bei der praktischen Umsetzung der aus Artikel 33 Abs. 5 resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum. Das gilt“ – so das Bundesverfassungsgericht – „sowohl hinsichtlich der Höhe der Besoldung als auch hinsichtlich der Struktur.“

„Es ist jedoch“ – so das Bundesverfassungsgericht weiter – „nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung gewählt hat.“

Frau Ministerin, Sie haben gerade so schön ausgeführt, große Teile der Menschen, die für dieses Land arbeiten, sind Beamtinnen und Beamte. Ich finde es nicht in Ord

nung, dass eine Landesregierung für diese große Gruppe der Menschen, die für das Land arbeiten, die niedrigschwelligste Regelung einführt, die gerade noch so verfassungsgemäß ist. Das ist keine faire Behandlung für unsere Beamtinnen und Beamten.

(Beifall der CDU)

Wir werden im Gesetzgebungsverfahren auch einmal erörtern – Sie haben es in Ihrer Begründung aufgeführt –, dass Sie von den fünf Kriterien der ersten Stufe, die das Bundesverfassungsgericht dargelegt hat, eines nicht erfüllen, und zwar die mit Blick auf das Verhältnis der Erhöhung für die Angestellten, das zweite Kriterium halb erfüllen und gerade noch so, indem man den Kontrollzeitraum heranzieht.

Sie sagen immer, wir liegen unterhalb oder oberhalb 5 %. Wir wollen im Gesetzgebungsverfahren schon die genaueren Zahlen wissen, wo wir denn in Rheinland-Pfalz genau liegen. Ob wir bei 4,8 % oder bei 2,6 % liegen, das sind schon entscheidende Unterschiede.

Wir werden diesen Gesetzentwurf positiv begleiten; denn er nimmt eine Forderung der CDU auf, nämlich die Übernahme des Tarifergebnisses, und die offenen Fragen sollten wir dann im Gesetzgebungsverfahren klären.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Es hat nun Herr Kollege Dr. Alt für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung schlägt uns mit diesem Gesetzentwurf vor, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch auf den Beamtenbereich zu übertragen, und dies findet unsere ungeteilte Zustimmung. Bereits vor gut einem Jahr hatte die Ministerpräsidentin angekündigt, ab dem Jahr 2015 nach Möglichkeit wieder Besoldungserhöhungen in Höhe der Tarifergebnisse vorzunehmen. Konkret konnte dies – auch das wurde im April 2014 schon ausgeführt – erst entschieden werden, als das Tarifergebnis bekannt war und die finanziellen Rahmenbedingungen sich ausweislich der jüngsten Steuerschätzung als verlässlich herausgestellt hatten.

Diese beiden Merkmale sind nunmehr erfüllt. Die Mehrkosten gegenüber der geltenden Regelung in Höhe von 37 Millionen Euro im laufenden Jahr und in Höhe von 93 Millionen Euro im Jahr 2016 sind finanzierbar.

Meine Damen und Herren, Herr Henter, solche Voraussetzungen zu nennen, ist auch keine Relativierung der politischen Absicht, sondern es ist Ausdruck eines Verantwortungsbewusstseins einer Regierung, die ihre Ziele immer in einem finanzpolitischen Rahmen umsetzen muss und nicht, wie die Opposition, das Wünschenswerte unmit

telbar zum politischen Programm erheben kann. Das ist vielleicht auch eine Antwort auf die Frage, weshalb diese Anpassung jetzt in dieser Höhe erfolgt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Josef Bracht, CDU)

Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren waren die Beamtinnen und Beamten am Konsolidierungsvorgang des Landeshaushalts beteiligt. Angesichts einer Personalausgabenquote von 40 % bei den bereinigten Gesamtausgaben kann das auch keinen überraschen, jedenfalls keinen, der einen Überblick über den Landeshaushalt hat.

Meine Damen und Herren, die Erfolge beim Abbau des Defizits haben sich in den vergangenen Jahren allerdings auch schneller realisiert, als es ursprünglich vorausgesehen wurde. In der Folge setzen wir unter Wahrung des Konsolidierungspfades unmittelbar bei der Beamtenbesoldung an. Darin kommt eine besondere Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten des Landes, aber auch auf der Ebene der Kommunen zum Ausdruck.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zugleich wird dadurch auch ein Zeichen gesetzt für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber.

Die Übernahme des Tarifergebnisses ist übrigens bundesweit mitnichten die Regel, sie ist die Ausnahme. Insbesondere wenn man sich nach der zeitlichen und inhaltlichen Übereinstimmung fragt, ist es so, wie wir es umsetzen, die absolute Ausnahme. Es mag in anderen Bundesländern natürlich auch wieder Gründe geben, so wie wir es auch schon hatten, weshalb dies nicht möglich ist. Fest steht aber, nach den Übersichten des Deutschen Beamtenbundes und einer stark frequentierten Internetseite des öffentlichen Dienstes – frühere Beamte werden es wissen – ist klar, es gibt drei Länder in Deutschland, die das Tarifergebnis voll und ganz übernehmen. Das sind Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz.

Die Mehrzahl der Länder gewährt verzögerte Anpassungen, teilweise in reduzierter Höhe, weit überwiegend mit einer Verzögerung auf der Zeitschiene. Schlusslicht ist übrigens das Bundesland, das normalerweise von der CDU immer als Vorbild angepriesen wird, nämlich Hessen. Dort gibt es keine verzögerte Übernahme, und es gibt auch keine Reduktion auf 1 %, sondern dort gibt es schlicht und einfach null. Das ist zumindest der Stand der Dinge.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen noch in den Ausschüssen beraten werden. Das ist auch richtig so; denn er enthält neben der Übernahme noch weitere Regelungen, die wir uns wie üblich genau und sorgfältig anschauen müssen und werden. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn es bereits im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung in diesem Hause einen Abschlag für die Beamtinnen und Beamten geben könnte, wenn das technisch umsetzbar ist; denn die erfreuliche Nachricht, dass eine Besoldungserhöhung über die 1 % hinaus nunmehr möglich ist, sollte doch auch zeitlich