Protocol of the Session on May 28, 2015

Entschuldigt sind Frau Staatsministerin Doris Ahnen ab 11:30 Uhr, die an einem Termin der Finanzminister des Bundes und der Länder im Hambacher Schloss teilnimmt, Frau Staatsministerin Ulrike Höfken heute Nachmittag und Herr Staatssekretär Dr. Thomas Griese bis ca. 12:30 Uhr.

Wir haben heute das erfreuliche Ereignis, dass Herr Thomas Wansch Geburtstag hat. Lieber Thomas Wansch, heute werden Sie 55 Jahre alt. Das darf man noch laut sagen. Bravo!

(Beifall im Hause)

Es ist bei Männern immer so: Ab 50 sind wir im besten Alter.

(Staatsminister Roger Lewentz: Wie lange hält das, Herr Präsident?)

Ungefähr 15 oder 16 Jahre. Das musste ich jetzt so formulieren.

Meine Damen und Herren, es gibt nicht regelmäßig im Landtag Weinpräsente, aber wenn ein Kollege des Landtags am Plenartag Geburtstag hat, dann steht beim Präsidenten eine Kiste Wein für ihn. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung haben wir gestern beschlossen. Wir fahren mit Punkt 12 der Tagesordnung fort:

Fragestunde – Drucksache 16/5060 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet und Bettina Brück (SPD), Gründung von Zustellfirmen bei der DHL Delivery GmbH – Nummer 1 der Drucksache 16/5060 betreffend –, auf.

Wer trägt die Fragen vor? – Frau Machalet, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele der insgesamt 49 regionalen Zustellfirmen befinden sich in Rheinland-Pfalz, und an welchen Standorten befinden sich diese?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsplatzverlagerung von der Deutschen Post AG zur DHL Delivery GmbH und deren Auswirkung auf die Beschäftigten?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über weitere mögliche Ausgliederungen von Betriebsbereichen der Deutschen Post AG vor?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet und Bettina Brück beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn ist das größte Logistik- und Postunternehmen der Welt und der größte privatwirtschaftliche Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland. Unter der gemeinsamen Konzernmarke von Deutsche Post DHL Group tritt der Konzern seit Kurzem in der Öffentlichkeit auf. In der ersten Jahreshälfte hat der Konzern parallel zur bestehenden Struktur an den bundesweit 49 Niederlassungen BRIEF Regionalgesellschaften gegründet.

In Rheinland-Pfalz wurden zwei solcher Regionalgesellschaften gegründet. Diese befinden sich am Standort Mainz und am Standort Koblenz. An beiden Standorten ist der jeweilige Niederlassungsleiter der Niederlassung BRIEF auch gleichzeitig der Geschäftsführer der jeweiligen DHL Delivery GmbH.

Zu Frage 2: Die Umsatzzahlen der Deutschen Post AG haben sich im letzten Jahr ausgesprochen positiv entwickelt. Auch der erwirtschaftete Gewinn hat sich gesteigert. Die Deutsche Post AG ist Marktführer im Paketbereich und konnte ihre Marktanteile auch im Jahr 2014 noch steigern. Bislang stand das Unternehmen mit dem Ziel, als Arbeitgeber erster Wahl zu gelten, für solide Beschäftigungsverhältnisse mit angemessener Vergütung und weitreichenden Schutzrechten für die Beschäftigten.

In den letzten Jahren hat die Deutsche Post AG allerdings mehr und mehr Personal befristet eingestellt. Im Dezember 2014 waren bundesweit über 26.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem in der Paketzustellung befristet beschäftigt.

Im Januar dieses Jahres hat der Postkonzern neue Gesellschaften unter dem Namen DHL Delivery GmbH gegründet. Zwar stellen die DHL Delivery GmbHs vorrangig befristet Beschäftigte der Deutschen Post AG, deren Verträge auslaufen, unbefristet ein, aber es finden für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der DHL Delivery GmbHs nicht mehr die Tarifbestimmungen der Haustarifverträge der Deutschen Post AG Anwendung. Die DHL Delivery GmbHs wenden vielmehr die Tarifverträge der Speditions

und Logistikbranche an, die nicht bundeseinheitlich gelten, sondern jeweils länderbezogen abgeschlossen werden.

Das Niveau dieser Tarifverträge liegt mit Ausnahme von Baden-Württemberg unter dem Tarifniveau der Haustarifverträge der Deutschen Post AG. Auch wenn die Deutsche Post AG zugesichert hat, dass die Beschäftigten die zu den DHL Delivery GmbHs wechseln, ihr bisheriges Grundgehalt behalten werden, so gibt es in anderen bisher vom Haustarifvertrag der Deutschen Post AG tariflich geregelten Bereichen Verschlechterungen, wie beispielsweise bei der Arbeitszeit und der Urlaubsregelung oder auch beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Auch andere Haustarifverträge der Deutschen Post AG, wie beispielsweise der mit dem Innovationspreis der deutschen Wirtschaft ausgezeichnete Generationenvertrag oder der Tarifvertrag zum Schutz der Veränderungs- und Beendigungskündigung, gelten nicht für die Beschäftigten der DHL Delivery GmbH. Sicherlich herrscht in der Paketzustellbranche ein hoher Wettbewerb, dem sich auch die Deutsche Post AG stellen muss. Dessen ist sich die Landesregierung bewusst. Dennoch ist die Landesregierung der Auffassung, dass es nicht der einzige Weg sein kann, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch Ausgliederung bzw. Neugründung zu verschlechtern, um sich diesem Wettbewerb zu stellen.

Die Deutsche Post AG hat einen sehr guten Ruf als Arbeitgeber. Wir wünschen uns, dass die Deutsche Post AG auch weiterhin ein gutes Vorbild für andere Unternehmen dieser Größenordnung bleibt.

Zu Frage 3: Gesicherte Erkenntnisse über weitere mögliche Ausgliederungen von Betriebsbereichen liegen der Landesregierung nicht vor. Ob es auch in Zukunft zu weiteren Ausgliederungen von Unternehmensteilen kommt, ist unklar. In anderen Bundesländern gibt es bereits die sogenannte DHL Sorting Center GmbH, die einen Teil der in den Paketzentren anfallenden Aufgaben übernimmt. Dazu setzt sie neben eigenen Beschäftigten auch Subunternehmer ein.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Kessel.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, ob mit den zwei regionalen Zustellfirmen in Rheinland-Pfalz auch Tarifverträge abgeschlossen wurden?

Vielen Dank für die Frage. Die regionalen DHL Delivery GmbHs wenden Tarifverträge an, die aber nicht den Tarifverträgen der Deutschen Post AG entsprechen. Allerdings

wurde das Grundgehalt angehoben – das ist richtig –, sodass dies entsprechend dem Grundgehalt der Beschäftigten der Deutschen Post AG ist. Es gibt aber dennoch Verschlechterungen im Bereich des Urlaubsgeldes und in anderen Bereichen. Das Grundgehalt ist dasselbe geblieben.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Brück.

Frau Ministerin, Sie haben geschildert, wie sich gerade in Bezug auf die Gründung der DHL Delivery GmbHs die Ausgliederungen gestalten. Teilen Sie die Auffassung der Gewerkschaft ver.di, dass die Deutsche Post AG damit aus der Tarifbindung ausbricht?

Vielen Dank für die Frage. Der Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten der DHL Delivery GmbH nicht mehr in der gleichen Art und Weise. Das Grundgehalt wird aber gesichert. Das ist richtig. Wo es Kritik gibt und wo man ausbricht, ist der Bereich der Mitbestimmung. Das ist durchaus kritisch zu sehen, weil nämlich im Bereich, der jetzt bei der Delivery neu gegründet wird, fraglich ist, ob die Schwellenwerte zur Bildung von Gremien der Unternehmensmitbestimmung erreicht werden. Es gibt jetzt aber Gespräche zwischen der DHL Delivery, der Post und den Gewerkschaften, dass künftig die Gründung von Betriebsräten erfolgen kann, wenn sich mindestens fünf Personen zusammenfinden. Das sind zunächst einmal gute Signale.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in NordrheinWestfalen und Hessen, werden DHL Sorting Center gegründet. Ist Ihnen etwas über die Aufgaben und die Tarifverträge dieser Unternehmen bekannt, und ist dies auch für Rheinland-Pfalz vorgesehen?

Vielen Dank für die Frage. Uns ist es noch nicht bekannt, dass so etwas in Rheinland-Pfalz gegründet werden soll. In Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es so etwas. Die Sorting Center übernehmen insbesondere Aufgaben der Deutschen Post AG im Bereich der Paketverteilung. Es werden dort auch Mitarbeiter beschäftigt, aber auch Aufträge an Subunternehmer erteilt.

Ob dort Tarifverträge Anwendung finden, ist uns derzeit nicht bekannt. Wie gesagt, das, was uns derzeit an Er

kenntnissen vorliegt, besagt auch, dass zurzeit keine Gründung in Rheinland-Pfalz geplant ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Frau Dr. Machalet.

Unserer Kenntnis nach besteht bei der Deutschen Post AG ein Tarifvertrag zum Schutz vor Fremdvergabe, der wohl noch bis zum 31. Dezember 2015 gültig sein soll. Wird dieser Tarifvertrag mit der Gründung der DHL Delivery GmbH Ihrer Meinung nach unterlaufen?

Vielen Dank für die Frage, Frau Dr. Machalet. Ja, es ist richtig, seit Oktober 2000 gibt es bei der Deutschen Post AG und der damaligen Deutschen Postgewerkschaft einen Vertrag über den Ausschluss der Fremdvergabe von Zustellvergaben von Zustellbezirken. Dieser Vertrag ist allerdings immer wieder befristet gewesen und wurde immer wieder neu verhandelt. Der aktuelle Stand ist, dass er bis 31. Dezember 2015 läuft. Das heißt, er hätte noch Geltung.

Ausnahmepunkt ist dort, dass in einem Pilotbetrieb bis zu maximal 900 Paketzustellbezirken abweichende Regelungen getroffen werden können. In den Regionalgesellschaften sollen aber jetzt in einem ersten Schritt 5.000 Zustellbezirke zur Paketzustellung eingerichtet werden. Damit – das ist schon klar – wird unserer Ansicht nach der Vertrag zum Schutz vor Fremdvergabe unterlaufen bzw. gebrochen; denn es dürfen nach der Ausnahmeregelung nur maximal 900 neue Paketzustellbezirke fremdvergeben werden.

Eine zweite Zusatzfrage des Kollegen Herr Kessel.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf den Tarifvertrag zurückkommen. Ist Ihnen bekannt, wer vonseiten der Arbeitnehmerschaft Tarifpartner war?

Vonseiten der Arbeitnehmerschaft haben wir die Gewerkschaften, die dort mit verhandelt haben. Das ist richtig. Wie ich gesagt habe, haben wir diesen Tarifvertrag der VAV, der jetzt dort Anwendung findet und generell ein niedrigeres Grundgehalt sicherstellt. Aufgrund der Verhandlung hat die Deutsche Post aber gesagt, wir heben das Grundgehalt für die Beschäftigten bei DHL Delivery auf und heben das Grundgehalt an. Das liegt noch deutlich, 50 % – das muss man auch sagen –, über dem von anderen Firmen, die im Bereich der Paketzustellung tätig sind.

Eine zweite Zusatzfrage der Kollegin Frau Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin, noch einmal grundsätzlich zu den Unterschieden der Tarifstruktur der Deutschen Post AG und der Delivery GmbH: Würden Sie uns das bitte noch einmal erläutern?

Danke für die Frage. Ich gehe noch einmal darauf ein. Ich hatte das ganz am Anfang beim Kollegen Kessel kurz angerissen. In der Tat, es gibt das bisherige Grundgehalt. Das bleibt zunächst gleich. Dennoch haben die Beschäftigten mit Einkommensverlusten zu tun. Das muss man de facto so sehen; denn es fehlt künftig ein 13. Monatsentgelt, ein Urlaubsgeld sowie ein variables leistungsorientiertes Entgelt.