Protocol of the Session on May 28, 2015

Danke für die Frage. Ich gehe noch einmal darauf ein. Ich hatte das ganz am Anfang beim Kollegen Kessel kurz angerissen. In der Tat, es gibt das bisherige Grundgehalt. Das bleibt zunächst gleich. Dennoch haben die Beschäftigten mit Einkommensverlusten zu tun. Das muss man de facto so sehen; denn es fehlt künftig ein 13. Monatsentgelt, ein Urlaubsgeld sowie ein variables leistungsorientiertes Entgelt.

Es gibt auch bei den Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten bei der Delivery GmbH. Auch der vorhin in der Antwort zitierte Generationenvertrag findet keine Anwendung auf die Beschäftigten bei der Delivery GmbH. Auch der Schutz vor Änderungs- und Beendigungskündigungen ist nicht für die Beschäftigten vorhanden. Somit ist dort wirklich ein deutlicher Unterschied zu sehen, nicht im Grundgehalt, aber in den übrigen Bereichen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Herrn Kessel, die dritte.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage: Welche Einflussmöglichkeiten hat die Landesregierung auf die Personalpolitik der Deutschen Post AG und auf die Zustellfirmen?

Vielen Dank für die Frage, Herr Kessel. Wir haben natürlich keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik, die unternehmerische Entscheidung der Deutschen Post AG und darauf, ob sie solche Gründungen tätigt. Uns ist aber wichtig, aufgrund der Tatsache zu appellieren, dass die Deutsche Post AG immer sehr bemüht war, diesen Ruf als guten Arbeitgeber hochzuhalten. Sie ist ein guter Arbeitgeber in Deutschland, aber auch in Rheinland-Pfalz.

Deswegen lautet unser Appell, darauf zu achten, dass es künftig nicht Mitarbeiter erster und zweiter Klasse gibt – diese entstehen durch solche Ausgründungen –, und dass man sagt, dass der Wettbewerb der einzige Grund dafür ist, dass man jetzt Verschlechterungen bei der Mitarbeiterschaft hinnehmen muss.

Das ist ein Appell unsererseits. Ein direkter Einfluss von uns besteht natürlich nicht.

Eine zweite Zusatzfrage der Kollegin Frau Dr. Machalet. Dann schließlich die Liste zu dieser Anfrage.

Frau Ministerin, aktuell war gestern zu lesen, dass die Deutsche Post AG derzeit über ihre Sorting-Firmen verstärkt Werkverträge abschließt, um mit Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern den Streik sozusagen zu umgehen. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit der gesetzlichen Veränderungen bei den Werkverträgen?

Vielen Dank für die Frage. Ich denke, das Beispiel zeigt, dass es notwendig ist, Änderungen im Bereich der Werkverträge und auch bei der Leiharbeit Eingrenzungen vorzunehmen, nicht aber das Instrument gänzlich abzuschaffen. Wir brauchen nämlich die Instrumente sowohl der Werkverträge als auch der Leiharbeit sicherlich, um den Unternehmen Flexibilität zu gewährleisten. Wenn es aber dazu dienen soll, solche Schutzmechanismen auszuhebeln und zu unterlaufen, dann ist das sicherlich ein Punkt, an dem man sagen muss, so etwas wollen wir damit künftig unterbinden.

Damit ist die mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des CDU-Kreisverbands Neustadt an der Weinstraße. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich begrüße außerdem den CDU-Ortsverband Oberbieber. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Weiterhin begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 141. Mainzer Landtagsseminars. Schön, dass Sie bei uns im Hause sind!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU), Urlaubssperre bei der rheinland-pfälzischen Polizei – Nummer 2 der Drucksache 16/5060 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Lammert.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Urlaubssperre bei der rheinland-pfälzischen Polizei frage ich die Landesregierung:

1. Seit welchem Zeitpunkt waren der Landesregierung die Einsätze bekannt, wegen denen die aktuelle Urlaubssperre verhängt wurde?

2. Wie viele Beamtinnen und Beamte hatten vor Verhängung der Urlaubssperre bereits für den genannten Zeitraum Urlaub genehmigt bekommen?

3. Wie viele Überstunden haben die die Frage 2 betreffenden Beamtinnen und Beamten durchschnittlich und wie viele neue Überstunden werden für diese aufgrund der Urlaubssperre entstehen?

4. Sind dem Land durch die Verhängung der Urlaubssperre in den in Frage 3 genannten Fällen Kosten entstanden und wenn ja, in welcher Höhe?

Herr Innenminister, Sie antworten für die Landesregierung. Bitte schön.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn dies von der CDU ständig wiederholt wird, ist die Behauptung, dass die Landesregierung für die Zeit vom 25. Mai bis 12. Juni 2015 eine Urlaubssperre verhängt hat, schlichtweg falsch, Herr Lammert.

Für die Polizei Rheinland-Pfalz wurde für den genannten Zeitraum eine Regelung zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit im Hinblick auf den Polizeieinsatz G7 in Elmau, Bayern erlassen. Dabei wurde mit den Polizeibehörden und -einrichtungen die Sicherstellung der größtmöglichen Stärke vereinbart.

Für den Zeitraum vom 29. Mai bis 7. Juni 2015 sollte eine Orientierung an eine Urlaubsrate von 10 % erfolgen, 10 % als Obergrenze. Die Quote ist polizeiüblich etwa 20 %.

Deutschland übernimmt 2015 den Vorsitz in der G7 und ist damit Gastgeber des jährlichen Treffens der Staatsund Regierungschefs der G7-Staaten. Der Gipfel 2015 findet vom 7. bis 8. Juni 2015 im Hotel Schloss Elmau statt. Bundesweit wurde eine größtmögliche Unterstützung des Freistaates Bayern anlässlich des G7-Gipfels vereinbart.

Insgesamt unterstützt Rheinland-Pfalz den Freistaat Bayern bei der Einsatzbewältigung mit 691 Polizeibeamtinnen und -beamten. Dabei handelt es sich um folgende Kräfte: zwei Abteilungsführungsgruppen, vier Einsatzhundertschaften, eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, ein Wasserwerfer, ein Polizeihubschrauber, 27 SEK-Kräfte, sieben Diensthundeführer. Die ersten Kräfte werden bereits jetzt verlegt.

Daneben finden in dem Zeitraum auch andere Polizeieinsätze im Land statt. Beispielhaft sei hier das Rockfestival „Rock am Ring“ in Mendig genannt. Außerdem standen zum Zeitpunkt der Regelung auch die Einsätze Rockfestival „Grüne Hölle“ auf dem Nürburgring und die Relegationsspiele zum Aufstieg in die Erste Bundesliga unter Beteiligung des FCK im Raum – leider nur im Raum.

Für alle genannten Einsätze war ein umfangreicher Personaleinsatz vorzubereiten. Aufgrund des G7-Gipfels konnte auf Unterstützungskräfte anderer Länder für RheinlandPfalz nicht zurückgegriffen werden. Nach dem G7-Gipfel stehen auch das Champions-League-Endspiel in Berlin und das DFB-Endspiel in Berlin an.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizeibehörden und Einrichtungen wurden im März 2014 über die anstehenden Einsätze im Mai und Juni 2015 informiert. Über die Regelung der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Polizei Rheinland-Pfalz wurde der Hauptpersonalrat mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 informiert. In der Besprechung des Abteilungsleiters Polizei mit den Behörden- und Einrichtungsleitern am 13. Januar 2015 wurde diese Thematik anschließend erörtert.

Bereits im Hinblick auf die Einsatzbewältigung der FußballWM 2006 sowie des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm musste die Polizei Rheinland-Pfalz größtmögliche Einsatzstärke gewährleisten.

Zu Frage 2: Da – wie vorangestellt – eine Urlaubssperre nicht verhängt wurde und im dargestellten Umfang Urlaub gewährt werden konnte, lässt sich die Anzahl der vor Erlass der Regelung erteilten Urlaubsgenehmigungen nicht nachvollziehen. Nur in wenigen Fällen musste aufgrund erfolgter Urlaubsgenehmigung eine Abstimmung im Hinblick auf die Verschiebung des Urlaubsantrittes erfolgen. Es handelt sich dabei – jetzt bitte ich, mir zuzuhören – insgesamt um zwei Polizeibeamte – – –

(Carsten Pörksen, SPD: Wie bitte? Ich habe es nicht verstanden!)

Ich wiederhole es noch einmal.

Es handelt sich dabei insgesamt um zwei Polizeibeamte im Polizeipräsidium Rheinpfalz, bei denen aber – das möchte ich doch schon bemerken dürfen –, im Einvernehmen mit ihnen der bereits genehmigte Jahresurlaub zurückgenommen wurde.

Zu Frage 3: Durch die genannte Urlaubsregel entstehen keine Überstunden. Auch wenn ich den Zusammenhang zwischen der Anzahl der Überstunden und der Regelung nicht erkennen kann, beantworte ich die Frage wie folgt:

Die beiden Polizeibeamten haben 63 bzw. 189 Überstunden. Dies steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der Urlaubsregelung.

Zur Frage 4: Dem Land sind durch die verfügte Urlaubsregelung keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Hüttner.

Herr Minister, Sie sprachen davon, dass viele Kräfte aus Rheinland-Pfalz nach Elmau zur Sicherung des dortigen G7-Gipfel gehen müssen. Die Frage: Wäre es auch möglich gewesen, in Elmau mit Sicherungsmaßnahmen statt mit Personal zu arbeiten und damit die Kräfte des gesamten Bundesgebietes zu schonen?

Ich kann mir das kaum vorstellen. Ich bin überzeugt davon, dass die Einsatzleitung der bayerischen Polizei dies sehr wohl überlegt und geprüft hat, aber offenkundig sind diese großen Einsatzstärken als notwendig erachtet worden. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass deutsche Polizeien sich gegenseitig helfen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Lammert.

Gibt es andere Bundesländer, die ebenfalls eine Urlaubssperre oder eine Verfügung, wie Sie sie jetzt definiert haben, von lediglich 10 % Personen, die in Urlaub gehen können, verhängt haben, und wann wurden die eventuell in anderen Bundesländern verkündet?

Herr Lammert, das kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssten wir einmal die anderen Bundesländer abfragen.