Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden. Zunächst einmal erteile ich dem Abgeordneten Wolfgang Reichel zur Berichterstattung das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Gesetz regelt die nach Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz erforderliche Zustimmung des Landtags zum SWR-Änderungsstaatsvertrag vom 1. und 9. April 2015.
Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 an den Ausschuss für Medien- und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Medien- und Netzpolitik hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 21. Mai 2015 beraten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende SWRÄnderungsstaatsvertrag hat die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 zum Ziel, des sogenannten ZDF-Urteils.
Hierin formuliert das Gericht sehr klare Aussagen zur verfassungsgemäßen Zusammensetzung der Gremien des ZDF. Die aufgestellten Kriterien, insbesondere aber die Maßstäbe für die gebotene Staatsferne der Gremien, gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber allgemein und damit natürlich auch für den SWR.
Die Gremien sind so zusammenzusetzen, dass eine Beeinflussung der Berichterstattung durch staatliche oder staatsnahe Akteure verhindert wird. Dabei lässt das Gericht keinen Interpretationsspielraum mit seiner strikten Vorgabe, dass der staatliche Einfluss nur dann ausgeschlossen ist, wenn jedem staatlichen und staatsnahen Mitglied mindestens zwei staatsferne Mitglieder gegenüberstehen. Das heißt, der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gremiums nicht übersteigen.
Der Kreis der staatlichen oder staatsnahen Mitglieder wird dabei ziemlich weit gezogen. Zu ihm gehören nach Auffassung des Gerichts Regierungsmitglieder, Abgeordnete, politische Beamte und Beamtinnen, Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, also zum Beispiel auch Bürgermeister und Landräte, Vertreter der Kommunen und Vertreter politischer Parteien.
Das Gebot der Staatsferne gilt auch für diejenigen Personen, die von staatsfernen Institutionen entsandt werden. Nicht zulässig wäre also, wenn die entsendungsberechtigte Organisation der Volkshochschulen einen in ihren Reihen ehrenamtlich tätigen Minister entsenden würde.
Ein ganz theoretisches Beispiel. Das bedeutet konkret für den SWR, bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates werden die Vorgaben erfüllt. Eine Änderung ist hier nicht notwendig.
Beim Verwaltungsrat wird die Obergrenze von einem Drittel um ein Mandat überschritten. Die Änderung sieht deshalb vor, dass bei Beibehaltung der Gesamtgröße des Verwaltungsrates von 18 Mitgliedern die Anzahl der staatsnahen Mitglieder um eins auf sechs reduziert wird, indem die Landesregierung von Baden-Württemberg auf ein Mitglied von insgesamt bisher zwei verzichtet.
Des Weiteren muss geregelt werden, dass auch aus dem Rundfunkrat keine staatsnahen Vertreter mehr in den Verwaltungsrat gewählt werden können. Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft auf höchstens drei Amtsperioden begrenzt.
Interessant ist noch dann der letzte Punkt, den ich hier ansprechen möchte. Bei der Wahl des Intendanten macht man erneut eine Kehrtwendung. Der Intendant soll zukünftig wieder exakt so gewählt werden, nämlich von Rundfunkrat und Verwaltungsrat, wie das vor der letzten Reform der Fall war
und wie das vor der letzten Reform auch gut war. Wir können uns dem nur ausdrücklich anschließen, weil es genau unserer Forderung von damals entspricht.
(Thorsten Wehner, SPD: Ein bisschen mehr Empathie! – Carsten Pörksen, SPD: Das war eine Herzblutrede!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Weiland hat die wesentlichen Punkte schon zusammengefasst. Wir sehen das genau in diesen Punkten ebenfalls so.
Wir müssen uns klarmachen, die Novellierung des SWRStaatsvertrages hat uns vor allem im Jahr 2012/2013 beschäftigt. Uns war damals schon klar, dass wir dann, wenn das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag durch das Bundesverfassungsgericht gesprochen wird, eventuell noch einmal tätig werden müssen.
Unter dem Strich kann man sagen, wir haben bei der damaligen Novellierung schon vieles richtig gemacht, vor allem auch, was die Gremienzusammensetzung angeht.
Wir haben nämlich diese Staatsferne schon gut in den Gremien abgebildet. Das zeigt jetzt einfach auch, wie Herr Dr. Weiland schon ausgeführt hat, dass wir nur an einer minimalen Stelle, nämlich im Verwaltungsrat, noch einmal nachbessern müssen.
In Baden Württemberg. Sehr gut, Herr Kollege. Vielen Dank für den Hinweis. Das zeigt einfach, dass wir dort sehr gründlich gearbeitet und uns wirklich auch intensiv um diesen Prozess Gedanken gemacht haben.
Ich möchte noch eine andere Stelle erwähnen, bei der wir vielleicht in der ersten Novellierung ein Stück weit über das Ziel hinausgeschossen sind. Das ist die Amtszeitbegrenzung für Gremienmitglieder. Da muss man einfach sagen, eine gewisse Kontinuität ist gut für die Arbeitsfähigkeit in den Gremien. Sie ist wichtig.
Das hat damit gar nichts zu tun, Herr Kollege. Aber schön, dass Sie meine Jugend hier so schätzen. Nein, ganz im Ernst. Es ist natürlich ganz wichtig auch dem Intendanten gegenüber. Deswegen ist diese Änderung, die wir jetzt noch einmal vornehmen, so wichtig, vor allem auch aus folgendem Grund: Wenn jemand aus dem Rundfunkrat in den Verwaltungsrat entsandt wird, muss man sich natürlich dort auch erst einmal kundig machen, wie die Abläufe sind usw. Deswegen ist diese Amtszeitänderung durchaus sinnvoll.
Die gemeinsame Wahl des Intendanten/der Intendantin durch Rundfunkrat und Verwaltungsrat ist einfach sinnvoll, weil sie dem Intendanten/der Intendantin eine breitere Legitimationsbasis auf den Weg gibt.
Zusammenfassend: Wir haben vieles in der Vergangenheit richtig gemacht und müssen deswegen jetzt nicht mehr viel ändern. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei der Landesregierung einfach deswegen bedanken, weil es in diesem Verfahren immer so war, dass wir zeitnah informiert wurden. Es war transparent, und wir wurden auch umfassend informiert.
Ich möchte auch einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus richten. Es waren immer sehr gute, sachliche und zielorientierte Debatten. Wir werden als SPD-Fraktion dem Staatsvertrag entsprechend zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die technischen und inhaltlich wesentlichen Punkte wurden eben schon von meinen beiden Vorrednern genannt. Insofern werden einige Aspekte meiner Rede der Redundanz anheimfallen. Ich möchte nur noch auf ein paar andere Sachen kurz eingehen.
Auch wir als GRÜNEN-Fraktion begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des SWR-Staatsvertrages. In dem Urteil zum ZDFStaatsvertrag werden grundsätzlich – das sind für uns drei wichtige Punkte – mehr Staatsferne, mehr Vielfalt und mehr Transparenz bei der Zusammensetzung der Gremien gefordert. Viele der im Urteil kritisierten Punkte sind – das wurde schon angesprochen – mit der letzten Änderung des SWR-Staatsvertrages Ende 2013 auf den Weg gebracht worden. Jetzt geht es um einige wenige Punkte, die in einem Änderungsgesetz noch einmal nachgesteuert
Von meinen Vorrednern wurde schon angesprochen und ausgeführt: Nach dem Urteil muss die Anzahl der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Gremien auf maximal ein Drittel begrenzt werden.
Wir haben bereits bei der letzten Änderung Inkompatibilitätsregeln für Mitglieder des Bundestages, der Landtage, des Europaparlaments, der Bundes- und Landesregierung und deren politischen Beamtinnen und Beamte eingeführt. Diese Inkompatibilitätsregeln werden mit der neuen Änderung ausgeweitet.
Somit sind es auch hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Leitungsebene und Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien, die nicht mehr von staatsnahen Organisationen in den Rundfunk- oder Verwaltungsrat des SWR entsandt werden dürfen.