Protocol of the Session on May 27, 2015

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/5006 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat ist eine Behandlung ohne Aussprache vereinbart worden. Vorgeschlagen ist der Kollege Johannes Klomann. Wer dem Vorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist Herr Klomann einstimmig gewählt.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4333 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/5066 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5028 –

Zunächst einmal hat der Berichterstatter, Daniel Schäffner, das Wort. Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden. Herr Schäffner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 beschlossen, den Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 59. Sitzung, seiner 61. Sitzung und seiner 62. Sitzung beraten. In seiner 61. Sitzung am 12. März 2015 hat der Haushalts- und Finanzausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 5. Mai 2015 beraten, und der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 26. Mai 2015 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Thomas Wansch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nun zur Beschlussfassung anstehende Novellierung unserer Landesbauordnung bedeutet, dass wir die Landesbauordnung hin zu einem modernen Baurecht weiterentwickeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur wenige Stichworte nennen, die inhaltlich hiervon betroffen sind. Das ist zum einen die Barrierefreiheit, die einen besonderen Schwerpunkt dieser Novelle darstellt. Das sind Themen wie erneuerbare Energien, die Berücksichtigung gefunden haben, oder beispielsweise, dass die neuen Möglichkeiten des Holzbaus und damit eine Stärkung des nachhaltigen Bauens berücksichtigt wurden, genauso wie das Stichwort baufachliche Stellungnahmen und Zuständigkeiten eine Weiterentwicklung und damit einen wirtschaftlicheren Vollzug der Landesbauordnung bedeutet.

Das gilt auch für solche Verfahrenserleichterungen wie die Erweiterung der Liste der Genehmigungsfreiheit für Baumaßnahmen.

Das alles ist sehr umfangreich dargestellt. Ich möchte mich deshalb ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die Möglichkeit bedanken, das inhaltlich zu erläutern. Auch die breit aufgestellte Anhörung hat verdeutlicht, dass das, was vorlag, den Zeitgeist eines Baugenehmigungsverfahrens und all das, was damit zusammenhängt, trifft.

Ich möchte ganz besonders ausführen, dass wir immerhin acht Anzuhörende hatten, die im Wesentlichen festgestellt haben, dass die vorliegende Novelle auch ihre Zustimmung findet.

Ein paar Anmerkungen wurden gemacht. Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass wir das aufgreifen werden. So liegt uns heute auch der Änderungsantrag von SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass wir gerade für Familien mit mehreren Kindern durch eine Erweiterung des § 4 in der Landesbauordnung einen angemessenen Wohnraum postulieren. Letztlich wird natürlich über die Förderpolitik, die im sozialen Wohnungsbau angesiedelt ist, das Wesentliche besser getragen. Allerdings muss auch die Landesbauordnung dort ihre Kernaussage treffen. Ergänzend darf

ich darauf hinweisen, dass eine Ergänzung im Bereich der Photovoltaik-Anlagen die Abstandsflächen neu definiert.

Diese wenigen Ergänzungen machen jedoch auch deutlich, dass das, was uns seitens des Fachministeriums vorgelegt wurde, die große Zustimmung der Anzuhörenden gefunden hat und wir somit wirklich auf der Höhe der Zeit sind, was das Baurecht betrifft. Auch am Beispiel der Diskussion um die Wiedereinführung eines Bauleiters möchte ich verdeutlichen, dass wir gemeinsam mit anderen Ländern hier voranschreiten.

Insgesamt kann ich festhalten, dass es eine sehr gute, eine fachlich fundierte Diskussion war und wir insoweit für meine Fraktionen signalisieren, dass wir dieser Novellierung der Landebauordnung zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Gerd Schreiner.

(Zuruf von der SPD: Der Brückenexperte!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesbauordnung ist im Alltag der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ein sehr wichtiges Gesetz. Sie greift tief ein in den Gestaltungsspielraum des Einzelnen, und zwar beim Hausbau, bei der regelmäßig größten Investition, die man in einem Leben vor der Brust hat.

Deshalb war es uns wichtig, im Rahmen dieser Novelle ordentlich vorzugehen. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Es ging um Barrierefreiheit, um Bauen mit Holz, um energieeffizientes Bauen und um Bauen für Familien. Darüber wollten wir im Ausschuss reden. Das ist – das sage ich jetzt im Nachhinein – ein bisschen unglücklich gelaufen. Sie, lieber Herr Kollege Alt, haben die Diskussion im Ausschuss gleich mit den Formulierungen begonnen, dass die Regierungsfraktionen abstimmungsbereit sind. Im Anschluss wurde dann das Gesetz ohne Änderungen angenommen. Der nachgeschobene Änderungsantrag, den wir der Idee nach, dass man etwas für Familien tun muss, für richtig halten, macht es auch nicht besser.

Wir wollten es anders. Wir wollten mit Ihnen als Regierungsfraktionen, wohl wissend, dass wir gegen Sie keine Mehrheiten haben, anders über dieses Gesetz diskutieren. Ich will es an einem Punkt deutlich machen, der uns besonders wichtig ist, und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Das ist das Thema Barrierefreiheit einer der Schwerpunkte in diesem Gesetz. Der ist nicht nur wichtig, weil man etwas für Rollstuhlfahrer, Blinde oder sonstige Behinderte tun will, sondern weil wir in Rheinland-Pfalz einen demografischen Wandel erleben und Barrierefreiheit in allen Immobilien immer wichtiger wird.

Wir wollten mehr barrierefreie Wohnungen, wir wollten sie bei Neubauten; wir wollen und wollten sie aber vor allen

Dingen im Bestand. Denn das Gros der Wohnungen, die wir in Rheinland-Pfalz haben, ist schon längst gebaut. Und wenn wir etwas für Barrierefreiheit tun wollen, dann müssen wir insbesondere im Bestand ansetzen.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen, dass es dabei auch bezahlbar bleibt. Das ist ein wichtiger zweiter Aspekt. Da haben wir erhebliche Kritik an den Regelungen des Gesetzes. Das werde ich gleich an einem Beispiel noch dokumentieren. Wenn man bei den Standards überzieht, dann erweist man Behinderten und Barrierefreiheit einen Bärendienst. Wenn Innovationen im Bestand zu teuer werden, dann werden sie schlicht und ergreifend unterbleiben. Dann bleibt von unserem gemeinsamen Ziel, barrierefreie Wohnungen zu bauen, nicht viel übrig. Dann werden die Wohnungen nicht umgebaut. Wenn Investitionen im Bestand zu teuer werden, dann bleiben die Häuser einfach unsaniert.

(Beifall der CDU)

Ich will das, was Sie jetzt neu geregelt haben, an einem Beispiel deutlich machen. In § 36 Abs. 4 geht es um Aufzüge. Das ist ein ganz wichtiges Thema, wenn es um rollstuhlgerechte Wohnungen geht, wenn es darum geht, auch einmal mit einem Kinderwagen oder mit einem Rollator eine Wohnung zu erreichen. Da heißt es jetzt neu, dass in Gebäuden mit mehr als vier statt bisher fünf Geschossen barrierefreie Aufzüge sein müssen. Der Regelfall im sozialen Wohnungsbau – wenn ich mir den Wohnungsbestand unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft anschaue – sind fünf Geschosse. Warum sind es fünf Geschosse? Man will bezahlbar bauen und deshalb nach Möglichkeit auf den Aufzug verzichten. Die Erdgeschosswohnungen sind barrierefrei – damit wurde die Quote erfüllt –, und die vier Geschosse darüber sind über ein Treppenhaus zu erreichen. So baut man bezahlbar. Ein weiteres uns wichtiges Ziel, dass wir auch für den kleinen Geldbeutel Wohnungen in Rheinland-Pfalz haben.

Jetzt nach den neuen Regelungen – die Geschosszahl ist herabgesetzt – muss in diese Häuser ein Aufzug hineingebrochen werden, wenn man den Buchstaben des Gesetzes erfüllen will, noch dazu einer, der den Vorschriften der DIN nach Barrierefreiheit entspricht. Ich darf aus der DIN 18040-2 zitieren. Da geht es um barrierefreien Wohnungsbau. Da wird zum Beispiel formuliert, dass die Bewegungsfläche vor einem solchen Aufzug 1,50 Meter mal 1,50 Meter sein muss. Wenn ich mir den Wohnungsbaubestand der Mainzer Wohnungen anschaue, gibt es dort wenige Treppenpodeste, die vor Wohnungen von vornherein 1,50 Meter tief sind.

Es geht weiter: Gegenüber von abwärts führenden Treppen ist mindestens drei Meter Abstand einzuhalten. – Das bekommen Sie im Bestand im Regelfall nie hin. Das kann kein Treppenpodest in den Bestandsimmobilien, die wir in Rheinland-Pfalz haben, im Regelfall erreichen. Deshalb ist diese Regelung zu den Aufzügen ein Beispiel dafür, dass die Barrierefeiheit, die die neue Landesbauordnung fordert, regelmäßig einen unverhältnismäßigen Mehraufwand darstellt. Da hilft auch die Öffnungsklausel, die das Gesetz enthält, dass man darüber immer gern mit der Bauverwaltung diskutieren könne, gar nichts, sondern wir hätten

im Gesetz an dieser Stelle und an anderen Stellen einfach unterscheiden müssen zwischen Bestandsimmobilien und Neubauimmobilien. Wir hätten an dieser Stelle andere Regelungen treffen müssen. Deshalb können wir dieser Novelle leider nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Kollege Schlagwein das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als die ersten unserer Vorfahren sesshaft wurden, war das ein riesiger Schritt. Die Menschheit erfand das Bauen und wenig später die Landesbauordnung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz)

Denn je dichter die Menschen zusammenrückten, je höher die Gebäude wurden, je differenzierter deren Funktionen, umso wichtiger und komplexer wurden die Bauvorschriften.

Meine Damen und Herren, im 19. Jahrhundert sah sich die Stadt Berlin gezwungen, für die Hinterhöfe der Mietkasernen Mindestbreiten und -tiefen vorzuschreiben – 5,34 Meter mal 5,34 Meter –, weil damals nicht alle privaten Investoren von vornherein bereit haben, auf profitable Überbauungen so zu verzichten, dass man in diesen Höfen eine Feuerspritze hätte wenden können. So viel zum Spannungsfeld zwischen Regeln, die man vorgeben muss. Ich war damals nicht dabei,

(Heiterkeit im Hause)

aber ich höre, wie damals gesagt wurde: Das bekommen wir nicht hin.

Damals wie heute bedurfte es der Regeln. Die Anpassung dieser Regelungen ist ebenfalls notwendig: an die veränderten gesellschaftlichen Bedürfnisse, an veränderte gesellschaftliche Entwicklungen. – Die neue Landesbauordnung greift diese Veränderungen auf. Sie wird ein wenig grüner. Wir erleichtern das Bauen mit Holz, mehr nachwachsende Rohstoffe, weniger graue Energie. Wir haben nicht nur den Energieverbrauch der Gebäude während ihres Betriebs im Blick, sondern während ihrer gesamten Lebenszeit. Wir erleichtern nachträglich die Wärmedämmung, um den Energieverbrauch zu senken. Wir stellen kleine Windenergieanlagen und gebäudeunabhängige PV-Anlagen in den Außenbereich, in Gewerbe- und Industriegebieten genehmigungsfrei, ebenso Ladestationen für E-Mobilität, auch in den Wohnbereichen. Wir ermöglichen die Widmung von Beträgen zur Stellplatzablösung nun auch für Maßnahmen zugunsten des ÖPNV und für