Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade im Budgetland Rheinland-Pfalz mehr persönliche Budgets gewährt werden als in allen anderen Bundesländern zusammen. Darauf sind wir stolz.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich dürfen wir bei allen wichtigen und richtigen inhaltlichen und fachlichen Fort- und Weiterentwicklungen nicht den Blick auf die Finanzierbarkeit der Leistungen verlieren. Unser Augenmerk muss deswegen auf einer verbesserten Steuerung liegen.
Es muss gelingen, sowohl die Angebote als auch die individuellen Leistungen effektiver und effizienter auszugestalten, den Sozialraum stärker in den Blick zu nehmen und die individuellen Leistungen passgenauer, zielorientierter und mit einer Wirkungskontrolle versehen auszugestalten.
Der Grundsatz „Nichts über mich ohne mich“ ist hier von ganz elementarer Bedeutung. Im Rahmen einer Überarbeitung des individuellen Teilhabeplanverfahrens erproben wir ganz aktuell die Praxistauglichkeit in neun Modellregionen.
Die Modellprojekte nach § 14a des Ausführungsgesetzes zum SGB XII haben deutlich gezeigt, dass es durch die Implementierung von Fallmanagement und globaler Angebotssteuerung gelingen kann, die geschilderten Ausgabenzuwächse zumindest zu begrenzen.
Daneben konnten wir die aus Steuerungsgründen zwingend notwendige Verbesserung der Datenlage auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren, diese Aktivitäten des Landes mit diesem Modellprojekt sind sicherlich nicht abschließend, aber eines ist auch unmissverständlich festzustellen: Es ist unmöglich, die Kostenentwicklung innerhalb
eines Bundeslandes grundsätzlich zu verändern. Dazu bedarf es ganz dringend der Veränderung der bundesweiten Rahmenbedingungen, und ich freue mich, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene dem Bundesteilhabegesetz – für mich eines der wichtigsten Gesetze im sozialen Bereich – eine solch herausragende und vor allem sehr verbindliche Rolle gegeben hat.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich auch einig, vor allem, wenn man im Hinterkopf hat, dass die Länder alle gemeinsam den Bund mehrfach zu einer solchen Weiterentwicklung aufgefordert haben, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung nicht zum parteipolitischen Zankapfel werden dürfen.
Die Eingliederungshilfe – meine Kollegin hat es schon gesagt – hat sich zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Es ist deswegen erfreulich, dass mit der Weiterentwicklung zu einem modernen Teilhaberecht auch eine Platzierung außerhalb der Sozialhilfe beabsichtigt ist.
Wir erwarten nach dem großen Beteiligungsprozess den Referentenentwurf für Herbst und die Verabschiedung für Sommer 2016.
Meine Damen und Herren, gerade wegen der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist es auch wichtig, dass sich der Bund mit einem Betrag von fünf Milliarden Euro an den Aufwendungen beteiligt und die Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen ganz oben auf der Agenda steht.
Ein Bundesteilhabegeld ist für alle Akteure dabei die zielführendste Lösung. Auf jeden Fall darf es nicht zu einer Lösung außerhalb der Eingliederungshilfe kommen.
Letztlich muss aber auch die Steuerungsfähigkeit des zuständigen Leistungsträgers auf der Strukturebene gestärkt werden.
Frau Wieland, weil Sie den Landesrechnungshof angesprochen haben, möchte ich sagen, ich hätte mich gefreut, wenn Sie es vollständig aus der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses beschrieben hätten; denn dann hätten Sie auch beschrieben, dass wir seit dem Bekanntwerden dieses Berichtes und seit unserer Stellungnahme an den Landesrechnungshof Gespräche geführt haben, wie wir Ad-hoc–Maßnahmen auf den Weg bringen können. Das letzte Gespräch hat vor drei Wochen stattgefunden. Auch das haben wir im Ausschuss deutlich gemacht.
Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass entsprechend dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Leistungen für Menschen mit Behinderung zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden und eine dynamische Kostenbeteiligung des Bundes innerhalb der Eingliederungshilfe normiert wird; denn die Menschen mit Behinderung haben es verdient, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Große Anfrage und die Antwort sind grundsätzlich mit ihrer Besprechung erledigt.
Wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung angelangt. Wir treffen uns morgen früh um 09:30 Uhr in diesem Hohen Hause wieder.