Protocol of the Session on February 26, 2015

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge.

(Frau Klöckner, CDU: Wir haben noch Redezeit!)

Wir müssen nachschauen. Hat die CDU noch Redezeit? – Sie haben noch zwei Minuten Redezeit.

(Frau Klöckner, CDU: Genau!)

Wir mussten schnell rechnen.

Kein Problem. Ich habe bloß lange gezögert mit der blauen Karte, als Kollege Konrad gesprochen hat.

Lieber Kollege Konrad, ich empfehle – ich gehe davon aus, dass Sie es schon gemacht haben – die Lektüre des eingebrachten Gesetzesvorhabens, Änderung §§ 25 a und 25 b des Gesetzes. Es steht vieles drin,

(Beifall der CDU)

was zukünftig möglich macht, was Sie hier gefordert haben. Es gibt zukünftig Möglichkeiten. Ich denke, es ist

der richtige Weg, dass man die bestehenden Regelungen evaluiert, auf den neuesten Stand bringt und dann das mit absegnet, wohin wir wollen.

(Beifall der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Anträge. Wir stimmen zunächst ab über den Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chancen für Integration und Qualifizierung sichern“ – Drucksache 16/4628 –. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir stimmen ab über den Alternativantrag „Qualifizierte Zuwanderung fördern – Das Asylrecht konsequent anwenden“ – Drucksache 16/4675 –, ein Antrag der Fraktion der CDU. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, möchte ich gern Besuchergruppen begrüßen. Ich begrüße ganz herzlich den LandFrauenVerband Mainz und Mitglieder der Kulturfrauen der Verbandsgemeinde Bodenheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Gesamtplanung der Landesregierung zu Windkraftanlagen in rheinland-pfälzischen Naturparken und im Biosphärenreservat Pfälzer Wald Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4618 –

dazu: Windenergie weiterhin geregelt ausbauen – Biosphärenreservat weiterentwickeln Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 16/4670-

Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. – Kollegin Schneider hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute aufgrund des Antrags der CDU-Landtagsfraktion über den Schutz der Kernzonen unseres rheinland-pfälzischen Naturparks und über den Schutz unseres Biosphärenreservats Pfälzerwald und fordern die Landesregierung auf, auf die Errichtung bzw. die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen in den Schutzgebieten zu verzichten.

(Beifall der CDU)

Für unsere Forderung, auf Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken zu verzichten, verweise ich auf § 21 des Landesnaturschutzgesetzes Biosphärenreservat Pfälzerwald. Das MAB-Nationalkommitee hat bereits im Oktober 2013 gefordert – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, wegen der herausragenden Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten im Biosphärenreservat auf eine Windkraftnutzung auch im bewaldeten Teil der Entwicklungszonen zu verzichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre jetzt verführerisch, die letzten anderthalb Jahre Diskussionen Revue passieren zu lassen.

Ich möchte den Blick lieber in die Zukunft richten.

Frau Ministerin Höfken, wir sind froh, dass Sie nach der schallenden Ohrfeige des MAB-Komitees im Januar auf dem Hambacher Schloss in letzter Sekunde noch die Kurve bekommen haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss auch sagen, nach dem Lesen des Alternativantrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte ich es mir niemals träumen lassen, dass die CDU-Fraktion die GRÜNEN einmal zum Natur- und Landschaftsschutz treiben muss.

(Beifall der CDU)

Die CDU-Landtagsfraktion, der Bezirksverband Pfalz und die Naturschutzverbände haben die Landesregierung sehr frühzeitig aufgefordert, auf Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Pfälzerwald zu verzichten. Der Streit und die Diskussion sind ein erneuter Beleg dafür, dass es ein elementarer Fehler war, die Steuerung der Windkraft von den Regionalplanungen auf die Kommunen zu verlagern.

Dieser Fehler rächt sich jetzt im Bereich des Biosphärenreservats Pfälzerwald, weil zurzeit die Kommunen prüfen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen das Land geltend machen. Deshalb fordern wir als CDULandtagsfraktion erneut zum wiederholten Male, die Zuständigkeiten der erneuerbaren Energien im LEP IV zu ändern.

Wir fordern die Landesregierung auf, das LEP IV auch dahin gehend zu ändern, dass nicht nur in den Kern- und Pflegezonen, sondern auch in den Entwicklungszonen des Pfälzerwalds auf die Ausweisung von Windkraftstandorten verzichtet wird, weil wir nur dann einen rechtlich einwandfreien Schutz des Biosphärenreservats haben. Die bisherigen Äußerungen von Ministerin Höfken, Staatssekretär Dr. Griese und Ministerin Lemke sind in einigen Punkten sehr widersprüchlich.

Frau Ministerin Höfken, Sie haben erläutert, dass sich der Schutz des Biosphärenreservats aus der Nationalparkverordnung ergibt. Ich frage Sie allen Ernstes, warum wir dann über zwei Jahre über Standorte im Pfälzerwald für Windkraft diskutiert haben.

(Beifall bei der CDU)

Dann hat Herr Staatssekretär Dr. Griese in der vergangenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses einen Erlass ins Spiel gebracht, den Ministerin Lemke noch unterstützt hat. Man muss sicherlich keine Juristin sein, um festzustellen, dass ein solcher Erlass niemals die gleiche rechtliche Konsequenz wie das LEP haben kann. Zum Schluss wird noch die Landauer Erklärung als weiteres Indiz dafür angegeben, dass eine Änderung des LEP IV nicht notwendig ist, weil die Unterzeichner erklärt haben, dass sie den Schutz des Biosphärenreservats nicht gefährden wollen.

Eine Erklärung – das sagt schon der Name – ist eine Absichtserklärung und hat keinerlei rechtlichen Bestand. Welche Halbwertszeiten solche Erklärungen haben, zeigt die Tatsache, dass die gleichen Kommunen, die die Landauer Erklärung unterzeichnet haben, am 24. November 2005 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der sie sich zusichern, keine Windkraftnutzung im Pfälzerwald vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie im Namen der CDU-Landtagsfraktion auf, unserem Antrag zuzustimmen und die Kernzone des rheinlandpfälzischen Naturparks und des Biosphärenreservats Pfälzerwald, und in diesem Bereich nicht nur die Kernzonen, sondern den ganzen Pfälzerwald, zu schützen. Ändern Sie das LEP IV, und sagen Sie der grünen Ideologie ab, dass im Bereich des Pfälzerwalds die Windenergienutzung vor dem Landschafts- und Naturschutz steht.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Alexander Fuhr das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann das Verhalten der CDU nicht anders zusammenfassen. Die CDU will verhindern, dass die Energiewende in Rheinland-Pfalz ein Erfolg wird.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Seit 2011 versucht die CDU, mit allen Mitteln die Energiewende zu verzögern und zu verhindern. In diese Tradition der Obstruktion reiht sich auch Ihr heutiger Antrag ein. Es geht wie immer um Ihr Lieblingsfeindbild, die Windenergie. Ich sage ganz deutlich auch für meine Fraktion: Wir stehen zu den Rahmenbedingungen in der Raumordnung und Landesplanung, die wir in den vergangenen Jahren geschaffen haben.

(Frau Schneider, CDU: Wie stehen Sie zur Wind- energie im Pfälzerwald?)

Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, die Überarbeitung des Rundschreibens Windenergie und der Windatlas – ich zähle nicht alle Maß

nahmen auf – können Sie in unserem Antrag lesen. Ich nenne diese Punkte deswegen ganz bewusst, weil wir uns mit diesen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Energiewende mit Unterstützung der Windenergie in Rheinland-Pfalz auf einem erfolgreichen Weg befinden.

Meine Damen und Herren, der CDU-Antrag – Sie haben zu Ihrem Antrag vermutlich wohlweislich nicht gesprochen – ist voller Fehler und unlogischer Formulierungen. Ich will nur darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Antrag wörtlich die ungeplante Erlaubnis zum Ausbau der Windenergie ansprechen. Was ist eigentlich eine ungeplante Erlaubnis zum Ausbau der Windenergie? – Wenn man sich ungefähr vorstellt, was Sie meinen könnten, ist das wieder nur ein Zerrbild der Realität und dessen, was in Rheinland-Pfalz tatsächlich ist.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können angesichts der Naturparkverordnung, der genannten Rahmenbedingungen und der naturschutzfachlichen Prüfungen, die zum Ausbau der Windenergie auch in Rheinland-Pfalz notwendig sind, nicht von ungeplant sprechen.

Dann wollen Sie wieder einmal pauschale Bürgerbefragungen ohne konkrete Planungen. Auch das liegt in der Tradition Ihrer Forderungen. Ich sage: Wie stehen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger zu konkreten Planungen befragt werden, anstatt diffuse Ängste zu schüren.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht um die Einzelfallprüfung, eine Einzelbewertung und die Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse. Es liegt aber auch in der Tradition Ihrer bisherigen Forderungen, dass Sie schon komplizierte Verfahrenswege in die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes aufnehmen wollten. Windenergie wird aber für die Energiewende gebraucht. In einem waldreichen Land wird auch Windenergie im Wald gebraucht. Deswegen ist das Ziel, nämlich 2 % des Waldes, angemessen, notwendig und nach unserer festen Überzeugung naturschonend zu erreichen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)