Protocol of the Session on January 29, 2015

(Glocke der Präsidentin)

Gleichwohl hat Schwarz-Gelb sie seinerzeit aus guten Gründen auf den Weg gebracht.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Schlagwein das Wort.

Abg. Schlagwein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen, will mich meine Fraktion zum Arbeiten bekommen.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das schadet mir auch nicht. Allerdings fällt mir auf, ich spreche jetzt schon zum zweiten Mal über eine Eingriffsregelung, gestern Abend über einen Eingriff in die Lebensplanung anderer, nämlich über das Ruhestandseintrittsalter, und heute über einen Eingriff ins Eigentum. Darüber reden wir schließlich. Über solche Eingriffe, in diesem Fall über einen Eingriff ins Eigentum, ins Marktgeschehen, muss man gut nachdenken.

Hat man dann aber gute Gründe – die Ministerratsvorlage zur Kappungsverordnung bei überhöhten Mieten hat gute Gründe –, dann darf man auch nicht zurückschrecken. Wenn Entwicklungen aus dem Ruder laufen, wenn sie überschießen, wenn Märkte nicht funktionieren, dann müssen wir Leitplanken setzen. Das ist meine Überzeugung. Das ist die Überzeugung meiner Fraktion, die Überzeugung – davon gehe ich einmal aus – auch der

Koalition und vielleicht auch die Überzeugung des ganzen Hauses hier.

Das gilt erst recht, wenn uns der Bundesgesetzgeber ausdrücklich ermächtigt, in solchen Situationen einzugreifen und uns auch das notwendige Instrumentarium dafür zur Verfügung stellt, in diesem Fall das Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes.

Viele von uns waren gestern Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Parlamentarischen Abend der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände. Da ging es um die solidarische Gemeinschaft, verantwortliche Sozialpolitik, um eine gerechte Gesellschaft. Zweimal wurde sogar die katholische Soziallehre angesprochen.

Es passt also gut, am Folgetag dieses Parlamentarischen Abends zu debattieren, wie man denn diese schönen Worte in konkretes politisches Handeln und in konkrete politische Schritte übersetzt.

Einen solchen Schritt – einen kleinen, aber okay – hat die Landesregierung mit ihrer Verordnung jetzt getan, getan auch auf Beschluss des Landtags vom Juli 2013, und auf Basis bzw. dem Boden einer Verordnungsermächtigung des Bundes. Diese Verordnungsermächtigung bedeutet kein Verbot von Mietpreiserhöhungen. Man muss manchmal auch Selbstverständliches sagen, das habe ich gestern schon gelernt. Sie geht auch nicht undifferenziert über die Fläche, sondern sie geht gezielt dahin, wo es wirklich nottut, dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, wo soziale Verwerfungen und gegebenenfalls auch eine Verdrängung von Wohnbevölkerung drohen.

Wenn das begrenzt ist und die Gebiete, in denen das stattfindet, in Rheinland-Pfalz nur vier sind, dann ist das erst einmal ein Grund zur Erleichterung und kein Grund zum Kleinreden. Im Übrigen ginge es auch gar nicht überall. Es geht nur dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungsraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, also ausreichend, angemessen und besonders. Das sind drei unbestimmte Rechtsbegriffe, die man konkretisieren muss. Insofern muss man das auch sorgfältig tun und sich Zeit dafür lassen, damit es am Ende auch passt.

Das ist dann so auch geschehen auf Basis der Wohnungsmarktstudie von empirica mithilfe von vier Indikatoren. Es sind vier Städte in Rheinland-Pfalz identifiziert worden.

Wenn ich das Protokoll der Sitzung vom Juli 2013 richtig lese, ging es um das Problem der steigenden Mietpreise. Es waren sich alle Fraktionen auch einig, eine Mietpreisgrenze für bestehende Verträge – das aber regional differenziert und nicht quer über die Fläche – einzuführen.

Zur regionalen Differenzierung fand ich einen schönen Satz. Ich darf zitieren: „Die Sorgen der Stadt sind nicht die Sorgen der Dörfer.“ Es war Herr Kollege Schreiner, der das so formuliert hat. Ich teile diese Auffassung. Deswegen nehme ich an, darf ich das auch so herausgreifen. Deshalb bin ich froh, dass die Landesregierung

auch auf unterschiedliche Instrumente für unterschiedliche Problemlagen setzt.

Die Sorgen einer wachsenden Zahl von Städten und Dörfern, bei denen uns jedes Haus am Ortsrand ein Haus im Ortskern aufgrund der Demografie kostet, sind andere Sorgen als in Speyer oder Mainz. Deshalb ist es gut, dass die Ministerinnen Ahnen und Lemke vor einigen Tagen auch ein ganz anderes Instrument für diese ganz anderen Problemlagen vorgestellt haben, auch ein kleiner Schritt. Er gehört aber eben auch dazu, nämlich der Folgekostenrechner zur Baulandentwicklung. Es ist in diesem Fall keine Eingriffsregelung, kein Ordnungsrecht. Deswegen bin ich froh, dass ich jetzt auch einmal ein anderes Instrument hier einbringen darf, eben eine Planungshilfe, um die Kommunen bei der Abwägung und Einschätzung ihrer eigenen Planungsentscheidungen zu unterstützen.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU – Glocke der Präsidentin)

Das ist das Schöne im Bereich Bauen und Wohnen, dass wir da auf eine Vielfalt von unterschiedlichen Instrumenten zurückgreifen können. Wir sollten Sie auch alle im Blick behalten.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen als Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler des Landtagsseminars für Stipendiaten der Staatsstiftung RheinlandPfalz. Herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung hat Staatsministerin Ahnen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat kommt die Kappungsgrenzenverordnung etwas technokratisch daher. Deswegen muss man sie einordnen und bewerten, was damit bewirkt werden soll, um ihre wirkliche Bedeutung ermessen zu können.

Ich sage ganz klar, das Thema Mieten und das Thema bezahlbarer Wohnraum sind ein Kernbereich des Themas Soziale Gerechtigkeit. Deswegen dürfen wir gerade auch bei diesem menschlichen Grundbedürfnis, zu bezahlbaren Preisen eine gute Wohnung zu haben, nichts unversucht lassen, entsprechende regional angepasste Lösungen zu finden. Nicht mehr und nicht weniger tut die Kappungsgrenzenverordnung, indem sie dazu einen Beitrag in den Städten Mainz, Trier, Speyer und Landau leistet. Das ist aber, wenn wir über diese vier Städte reden, alles andere als gering zu schätzen. Aus meiner

Sicht ist es eine Maßnahme, hier etwas Abhilfe schaffen zu können.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben es schon gehört, wir haben es mit einer differenzierten Landschaft in Rheinland-Pfalz zu tun. Deswegen ist in der Tat die Kappungsgrenzenverordnung nur ein Baustein in einem ganzen Konzept, das man auf den Weg bringen muss und bei dem vieles auf den Weg gebracht worden ist, um in allen Regionen des Landes bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, aber auch Wohnraum, der der demografischen Entwicklung entspricht und den unterschiedlichen Bedürfnissen bestimmter Gruppen entgegenkommt.

Es geht natürlich um die Menschen mit niedrigem Einkommen. Es geht in hohem Maße um Alleinerziehende. Wenn wir uns diese Städte anschauen, dann geht es natürlich auch um Studierende. Wie gesagt, deswegen ist es sinnvoll und notwendig, die Kappungsgrenzenverordnung in die weiteren Möglichkeiten einzuordnen, die wir haben oder bekommen werden.

Eine Möglichkeit, die wir hoffentlich bekommen werden, ist die Mietpreisbremse. Hier sind die Beratungen auf Bundesebene weit fortgeschritten. Auch wenn uns dieses rechtliche Instrumentarium zur Verfügung steht, werden wir uns sehr genau darum kümmern, wie wir es in Rheinland-Pfalz umsetzen. Wir werden dabei in einem engen Gespräch mit den Kommunen und auch mit den Interessenverbänden sein.

Herr Abgeordneter Schreiner, wenn Sie hier kritisieren, das sei ein sehr langer Prozess gewesen, dann gehört dazu auch, dass wir erstens unsere Entscheidung in der Tat empirisch gut fundieren wollten und entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben haben. Zweitens gehört dazu, dass es wichtig ist, auf diesem Weg diejenigen, die vor Ort die Situation gestalten – das sind vor allem die Kommunen, aber auch die Wohnungsunterneh- men –, auf einem solchen Weg mitzunehmen, weil wir sie an vielen anderen Stellen brauchen, um tatsächlich wirksam etwas für die Menschen zu tun. Deswegen hat es an dieser Stelle Abstimmungsprozesse gegeben. Sie haben Zeit in Anspruch genommen. Ich glaube trotzdem, dass es richtig war, weil am Ende dann das Ergebnis besonders gut trägt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich sind die rechtlichen Möglichkeiten nur die eine Seite. Die andere Seite ist, was wir im Bereich der Investitionsförderung tun können. Auch da ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir differenzierte Programme im Rahmen unserer sozialen Wohnraumförderung haben und wir auch damit einen Beitrag leisten, die Wohnsituation in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Das geschieht insbesondere über die Darlehensförderung durch unsere ISB, die aber in einem breiten Spektrum aufgestellt ist.

Das Wichtigste ist sicherlich unsere soziale Wohnraumförderung mit einem Darlehensvolumen bis 2015 von 135 Millionen Euro. Ich sage aber auch, Teile der Wohnraumförderung beziehen sich eben auch auf Wohnei

gentum zur Selbstnutzung. Auch da richten wir uns gezielt an Menschen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auch da wird deutlich, wir brauchen in Rheinland-Pfalz ein weites Spektrum der Unterstützung.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu dem machen, was Sie gesagt haben, Herr Schreiner. Ja, man müsse auch auf die Standards schauen. – Dieser Satz ist so richtig, wie er auch unbestimmt ist.

Man muss immer darauf schauen, welche Standards notwendig sind. Aber wenn Sie jetzt die Landesbauordnung ins Spiel bringen, dann ist einer der Standards, den wir dort neu setzen, die verstärkte Barrierefreiheit von Wohnungen. Ich sage, dieser Standard steht nicht in einem Interessenskonflikt dazu, dass wir für unterschiedliche Menschen in unserem Land angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen, sondern im Gegenteil, er soll einen Beitrag dazu leisten, dass Behinderte und ältere Menschen Wohnungen zu bezahlbaren Preisen in Rheinland-Pfalz finden. Insofern ist das ein Standard, der in der großen Linie bezahlbarer und guter Wohnraum in Rheinland-Pfalz aus meiner Sicht nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig ist.

Ich füge hinzu: Auch die energetischen Standards sind zu nennen, die etwas kosten. Ja, das kostet etwas in der Investition. Sie wissen, dass wir noch vor zwei Jahren sehr viel aufgeregter über das Thema der Nebenkosten diskutiert haben und wie die Mieterinnen und Mieter damit belastet werden. Energetische Sanierung soll einen Beitrag dazu leisten, dass Energiekosten in der Zukunft reduziert werden können. Damit wird auch die Belastung der Mieterinnen und Mieter reduziert. Das sind keine Interessenskonflikte, sondern wohlüberlegte Standards, die gesetzt werden, um in dem Gesamtspektrum guten und bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man darf die Kappungsgrenzenverordnung nicht zu groß in ihrer Bedeutung machen, aber man darf sie auch nicht zu klein machen. Entsprechend ist sie in den betroffenen Kommunen begrüßt worden. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal. Ich glaube, dass sie zusammengreifend mit anderen Maßnahmen ein sinnvolles Instrumentarium ist. Auch an den anderen Stellen, die ich genannt habe, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen bzw. haben sie ergriffen, sodass das große Ziel, einen Beitrag – mehr kann es von Landesseite nicht sein – zu gutem und bezahlbarem Wohnraum in Rheinland-Pfalz zu leisten, weiterhin große Anstrengungen erfordert.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Kollegen Thomas Wansch das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich mit dieser Kappungsgrenzenverordnung nur ein Instrument benannt in einem ganzen Instrumentenkasten, wenn es um die Frage geht, wie ich bezahlbaren und guten Wohnraum in Rheinland-Pfalz sicherstellen kann. Es ist mir Sicherheit nicht ein Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren so ins Land gegangen, ohne dass man die Situation beobachtet hat, Herr Kollege Schreiner. Frau Ministerin Ahnen hat das Verfahren umfassend beschrieben.

Ich möchte in dem Zusammenhang weitere Positionen nennen. Es geht, wie Sie das dargestellt haben, aus meiner Sicht nicht so, dass man sagt, wir weisen einfach mehr Fläche aus. Das halte ich ökologisch für bedenklich. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Land rechtzeitig an anderer Stelle Schwerpunkte setzt. Zum Beispiel wurde im Herbst letzten Jahres der Wettbewerb „Mehr Mitte bitte“ ausgelobt und durchgeführt, um im ländlichen Raum mehr Attraktivität zu erreichen und um Angebote für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das geschah mit der Kernaussage: mehr Innenentwicklung vor Außenentwicklung. – Im ländlichen Raum haben wir diese Position.

Wir müssten im städtischen Raum dafür sorgen, dass eine andere Entwicklung erfolgt. Dazu ist die Begrenzung des Mietpreisanstieges ein wichtiger Schritt. Ein ganz wichtiger Schritt für uns ist, dass die Investitionsförderung gerade für mittlere und geringe Einkommen erfolgt, um eigenen Wohnraum zu schaffen. Zusammenfassend heißt das für uns, dass wir mit der Kappungsgrenzenverordnung einen Teil haben. Damit zusammenhängend sind viele weitere Maßnahmen gemeint. Wir können unter dem Strich festhalten, die Landesregierung schafft mehr soziale Gerechtigkeit, und zwar nicht nur mit diesem Schritt, sondern mit vielen anderen auch.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)