Protocol of the Session on December 18, 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrte Kollegen! Herr Gies, mein Kollege Schwarz hat schon sehr viel zu Ihrem Antrag gesagt, sodass ich

nicht alles wiederholen möchte. Es ist alles richtig und alles korrekt gewesen. Ich möchte aber noch auf Ihre Gespräche mit der Weinwirtschaft eingehen. Sie haben den Zuschlagsfaktor für 30 % bis 50 % Hangneigung angesprochen und haben vorgeschlagen, diese Zurechnung auch als Flächengrundlage zu nehmen. Dabei gibt es aber wahrscheinlich ein Problem.

Ich denke, wir haben auch Almbauern und Bergbauern. Das Problem ist, die Fläche wird größer. Haben Sie mit Ihren Weinbauverbänden besprochen, dass es dann über die Flächenprämie, die ab 2015 kommen wird, auch mehr Gewinne in den Betrieben geben wird und die Bauern diese Gewinne auch versteuern müssen? Es gibt mehr Einkommen, und auch das sollte man vielleicht der Ehrlichkeit halber sagen. So korrekt es vielleicht aus Ihrer Sicht auch ist, aber wir sollten ehrlich miteinander umgehen.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Dabei sollte man bitte schön ehrlich sein, und das sollte man mit berücksichtigen, Herr Kollege.

Herr Kollege Schwarz hat auch über das nationale Stützungsprogramm gesprochen, welches in der ersten Säule angesiedelt ist. Wir sind bis kurz vor die Trilogverhandlungen gekommen, und danach sind wir gescheitert. Vielleicht wäre es ganz günstig gewesen, wir hätten einen stärkeren Einsatz im Zusammenhang mit der Landes- und der Bundesebene zusammen in Brüssel geltend machen können. Ich glaube, in Brüssel haben Sie als CDU einen noch größeren Einfluss, als wir ihn vom Land haben.

(Frau Schneider, CDU: Gott sei Dank!)

Ja, Frau Schneider, Gott sei Dank! Aber vielleicht nicht im Sinne der Bauern und der Winzer. Gott sei Dank wäre dann, wenn die nächste Bundestagswahl ist, und es gäbe ein anderes Regierungsbündnis, an dem Sie vielleicht nicht mehr beteiligt wären.

Meine Damen und Herren, Sie erheben immer den Vorwurf einer ökologischeren Ausgestaltung. Ich komme noch einmal auf die Zahlungsansprüche aus der ersten Säule zurück, die die Winzer jetzt auch bekommen. Ich glaube, sie waren gar nicht so begeistert davon, aber wenn Sie jetzt noch Mittel oben draufsatteln, müssen auch besondere Anforderungen gestellt werden, und das sind eben nun einmal die Programme, die noch kommen. Ich glaube, wir haben uns auf Landesebene sehr dafür eingesetzt und sehr gute Programme entwickelt, die die Winzer nutzen können und auch nutzen wollen.

Es reicht nicht aus, immer zu sagen, wir würden nur ökologische Ansprüche machen. Ich glaube, die Winzer haben sich mittlerweile sehr gut dahin gehend entwickelt, ökologisch zu wirtschaften, ohne direkt eine Zertifizierung zu haben, ohne als Ökowinzer bezeichnet zu werden oder einen Stempel zu bekommen. Die Winzer sind in dieser Hinsicht schon sehr weit, und ich höre keine Klagen darüber, dass wir unsere Programme noch ökologischer gestalten müssten, weil wir die Anforderungen letztendlich schon erfüllen, und die Winzer nutzen diese Programme auch.

Herr Gies, Sie haben erneut die Autorisierung angesprochen. Wir hatten doch in unserem gemeinsamen Antrag vom 25. Juni 2014 diesen Punkt schon aufgeführt. Sie wiederholen wieder etwas, was es schon von uns gemeinsam in einem Antrag gibt. Sie vergessen dabei auch, dass das Land die Pheromonförderung weiterhin betreibt, auch wenn sie für den Steillagenweinbau und für den Flachlagenweinbau gilt. Sie vergessen immer wieder, was das Land alles tut.

Ich hätte Ihren Antrag oder wir hätten Ihren Antrag wahrscheinlich unterstützen können, wenn er nicht nur so auf Forderungen und Geldausgeben ausgerichtet wäre, wie Sie es gerne tun. Ich meine, das kann man als Opposition gerne tun, muss man vielleicht auch, aber an die Umsetzung denken Sie nicht, und Hoffnungen bei der Winzerschaft zu wecken, finde ich nicht korrekt.

Ich finde es korrekter, wenn wir damit umgehen, wir prüfen und arbeiten es – wie Herr Kollege Schwarz es schon gesagt hat – sukzessive Schritt für Schritt ab und haben dann für die Winzer und Winzerinnen und vor allen Dingen für die Steil- und Steilstlagen ein vernünftiges Programm und eine vernünftige Ausgestaltung der Möglichkeiten, um den Steillagenweinbau zu erhalten. Ich glaube, da liegt mehr die Zukunft drin, als hier Ihr Portfolio aufzuziehen und solche Forderungen zu stellen, die Sie mit Sicherheit, wenn Sie an der Regierung wären, nicht stellen würden und gar nicht umsetzen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Bevor ich Frau Ministerin Höfken das Wort erteile, möchte ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar ver.di-Senioren aus Ludwigshafen und die Freiwillige Feuerwehr aus Mehlenthal. Herzlich willkommen bei uns in Mainz!

(Beifall im Hause)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass die Steillagen im Landtag diskutiert werden. Das sind sie wirklich wert. Ich hoffe, daraus mitnehmen zu können, dass alle Fraktionen sich enorm für den Erhalt unserer Steil- und Steilstlagen im Weinbau einsetzen. Sie sind wichtig in Rheinland-Pfalz. Das ist übrigens schon dadurch zu ersehen, dass sie Teil der Tourismusstrategie 2015 sind. Wein und Weinkulturlandschaft spielen da einen der Schwerpunkte, und das ist auch richtig so.

Ich will einige Punkte der Anträge aufgreifen und vor allem erst einmal den der CDU; denn ich finde, Herr

Gies, auch die CDU muss sich schon im Rahmen geltender Gesetze bewegen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Koalitionsfraktionen auf die geltende Rechtslage Rücksicht genommen und ihre Forderungen insofern relativiert haben. Wenn wir uns anschauen, was wir im Rahmen der Anstrengungen zur Reform der Agrarpolitik gemacht haben, da gab es eine Möglichkeit, nämlich die von den Kollegen erwähnte Veränderung des Inhalts des nationalen Stützungsprogramms. Hier sind wir tatsächlich einig gewesen, auch mit dem Europäischen Parlament. Wir haben die Mehrheiten gehabt. Christa Klaß und die Europaabgeordneten aller Farben haben mit uns auf der deutschen Seite gezogen, und auch die anderen. Leider ist es im Trilog, das heißt, als dann der Ministerrat hinzukam, nicht mehr aufgegriffen worden, und leider war da die Bundesministerin Aigner, die sich das Ganze nicht zu eigen gemacht hat. Das war sehr schade.

Aber ich glaube, ein anderer Punkt war da noch sehr schade, nämlich dass die Unterstützung, die im Parlament war und die wir von Länderseite gegeben haben, beim Bauernverband nicht so da war. Denken Sie nur an die Diskussionen innerhalb von Rheinland-Pfalz, wo zwar die Bauernverbände bzw. Winzerverbände, die hier Steillagen haben, sich stark hinter die Idee gestellt haben, die anderen aber nicht mit der gleichen Euphorie, und das sollte sich ändern.

Ich denke, wir sollten diesen Gedanken nicht aufgeben, sondern sagen, die Steillagen sind wirklich – Herr Gies, wie Sie es gesagt haben – das Aushängeschild für den gesamten Weinbau in Rheinland-Pfalz. Da sollte wirklich die gesamte Solidarität vorhanden sein. Es wäre nicht viel Geld gewesen, was da hätte umverteilt werden sollen oder können. Also bitte Unterstützung für diese Initiative.

Dann fordern Sie – von der CDU – die Förderung erhöhter Bewirtschaftungskosten. Das geht allerdings rechtlich nicht. Jenseits dieser Veränderung des nationalen Stützungsprogramms ist das bisher EU-rechtlich ausgeschlossen. Ich finde, da können wir darüber nachdenken, wie wir das vielleicht einmal ändern. Das bedeutet aber eine Änderung des gesamten Systems.

Dann auch bei den Umschichtungsmitteln: Diese erlauben teilweise nicht höhere Prämien. Sie sind natürlich in den Agrarumweltmaßnahmen, die das widerspiegeln, was rechtlich erlaubt ist, eingesetzt worden. Das ist so erfolgt, wie wir das innerhalb des rechtlichen Systems machen konnten.

Ein Zuschlagssystem für die Hangflächen veränderte allerdings eben auch die Agrarförderung für ganz Deutschland. Auch das ist etwas, was wir nicht etwa in Rheinland-Pfalz beschließen können, sondern da müssen wir diese Veränderungen, die sich mit einer solchen Forderung ergäben, für ganz Deutschland diskutieren, und das betrifft dann übrigens nicht nur den Weinbau.

Dann zu den Kompensationsmaßnahmen: Es geht darum – ein Anliegen, das wir alle teilen –, die Weinbergsmauern zu erhalten und zu sanieren. Aber so einfach ist es nicht. Auch hier hilft ein Blick in das Bundesnaturschutzgesetz. Ich habe an dieser Stelle schon

des Öfteren gesagt, was dem Anliegen deutliche Grenzen setzt. Die Kompensationsmaßnahmen müssen immer zu einer funktionalen Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen, das heißt, zu einer Aufwertung. Insofern ist eine pauschale Anerkennung nicht möglich. Insofern arbeiten wir in dem Rahmen, den wir ausfüllen können, das heißt, Sanierungs- und Freistellungsmaßnahmen oder aber auch Neuanlagen, die zu einer Biotopvernetzung führen, Herr Gies, oder Schaffung von lebensraumspezifischen Arten. Da kommt die Zippammer. Die können wir entsprechend fördern, und das versuchen wir auch.

Also gibt es Grenzen in einem doch breit geteilten Anliegen. Ich hoffe, dass wir bei dem Mid-Term-Review auch bei der EU-Ebene mehr Unterstützung für die Steillagen erreichen. Auf jeden Fall können wir sagen, im Rahmen der Agrarreform gibt es – wie Herr Johnen schon gesagt hat – durchaus eine gute Stellung des Weinbaus.

Ich darf vielleicht noch einmal sagen, auch im Hinblick auf die Hubschrauberspritzung sind wir als RheinlandPfalz diejenigen gewesen, die erstens sich dafür eingesetzt haben, dass diese erhalten bleibt. Die wäre fast gekippt.

Zweitens machen wir federführend für alle deutschen Steillagenweinbauregionen die Anträge. Wir sind übrigens dabei, ein Verfahren zur vereinfachten Genehmigung der Pflanzenschutzmittel unter Wahrung der Schutzziele zu erarbeiten, und unterstützen das Drohnenprojekt. Also wir tun wirklich alles, was der Unterstützung der Steillagen dient. Auch beim Autorisierungssystem werden wir in Zukunft die Möglichkeit haben, die Steillagen besonders zu fördern, und das werden wir natürlich gerne tun. Also lassen Sie uns weiter kämpfen für die Steillagen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zur Abstimmung. – Zur Geschäftsordnung.

Die CDU-Fraktion beantragt Überweisung beider Anträge an den Ausschuss.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wir stimmen über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4297 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen dann – – –

(Zurufe aus dem Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig und erkennbar abstimmen, ist nicht das Verkehrteste. Winken ist nicht unbedingt so hilfreich. Nichtsdestotrotz haben wir ein klares Ergebnis.

Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt, sodass wir jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4297 – direkt abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4404 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:

Besserstellung der Hebammen im deutschen Gesundheitssystem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4366 –

dazu: Beitrag der Hebammenhilfe im Gesundheits- system langfristig sichern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4402 –

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Spiegel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es soll Frauen geben, die im Laufe ihres Lebens auf Hebammen angewiesen sind. Hebammen leisten einen unschätzbar wichtigen und elementaren Beitrag im Gesundheitssystem für Schwangere, für werdende Eltern und für Frauen im Wochenbett sowie die neugeborenen Babys. Sie leisten einen wichtigen Beitrag nicht nur bei der eigentlichen Begleitung der Geburt, sondern auch in Geburtsvorbereitungskursen, in Rückbildungskursen im Rahmen von Zusatzqualifikationen als Hebamme, die im Bereich der frühen Hilfen arbeiten, als Hebammen, die Akupunktur anbieten usw.

Das Arbeitsspektrum von Hebammen ist ein sehr umfangreiches. Es ist auch ein sehr nachgefragtes, weil sich unsere Gesellschaft gewandelt hat, weil es kaum noch Großfamilien gibt und weil für viele werdende Mütter und werdende Eltern die eigene Schwangerschaft und das erste eigene Kind möglicherweise das erste Mal sind, dass man sich mit der Thematik der Schwangerschaft und einer Geburt auseinandersetzt.

Weil dieser Beitrag von Hebammen ein so unschätzbar wichtiger ist, haben wir mit dem vorliegenden Antrag ein Ausrufezeichen setzen wollen. Es gab bereits im Frühjahr dieses Jahres und im Sommer zahlreiche Proteste und Demonstrationen auch hier in Rheinland-Pfalz. Viele, die heute hier im Hohen Hause sind, waren damals in unterschiedlichen Funktionen dort, haben gesprochen und sich für eine Verbesserung der Hebammen im Gesundheitssystem ausgesprochen und eingesetzt.

Ich möchte ein paar Punkte hervorheben, die aus unserer Sicht besonders wichtig sind, wenn man über die Verbesserung der Situation der Hebammen spricht.