Protocol of the Session on December 17, 2014

Unser rot-grüner Gesetzentwurf ist ein guter. Wir übernehmen die Stufenregelung des Bundestages und führen noch eine zusätzliche Stufe null beginnend mit 500 bis 1.000 Euro ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, damit schaffen wir eine adäquate Regelung für Rheinland-Pfalz; denn die Anzeigepflicht für Beträge ab 500 Euro hat etwas mit den Einkommensrelationen zu tun.

(Schweitzer, SPD: So ist es!)

Wenn man sich im Bund einig ist, dass Nebeneinkünfte ab ca. 10 % der Abgeordnetenentschädigung angezeigt werden sollen, dann gelten diese Relationen auch für Rheinland-Pfalz. Das heißt, bei einer Abgeordnetenentschädigung von ca. 5.570 Euro ist es doch nur angebracht, dass wir 500 Euro schon anzeigen wollen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie es also ehrlich mit der Übertragung der Bundestagsregelung meinen, dann müssten Sie eigentlich heute unserem Gesetzentwurf zustimmen.

Wenn wir dann heute noch eine Gesetzesänderung der CDU vorgelegt bekommen, die diese Stufe null mit dem fadenscheinigen Argument abgelehnt, dies führe zu einer Pauschalverdächtigung ehrenamtlicher Abgeordneter, dann wird die Hilflosigkeit der CDU in Sachen Transparenz bei Nebeneinkünften überdeutlich.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einen Verdacht kann ich doch nur mit Ehrlichkeit, mit der Wahrheit und im konkreten Fall mit der Offenlegung ausräumen. Dass die Wahrheit jetzt Grundlage der Verdächtigungen sein soll, ist unlogisch und paradox,

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

oder anders: Ihre Logik greift nur dann, wenn Sie davon ausgehen, dass hier jemand nicht die ganze Wahrheit sagen möchte. Davon gehen wir aber nicht aus.

Mein Fazit zu Ihrem Vorgehen: Wir durften hier die Chronik einer angekündigten Intransparenz vonseiten der CDU erleben. Schade!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mehr Transparenz versprochen.

(Glocke des Präsidenten)

Wir haben die Bundesregelung auf rheinland-pfälzische Verhältnisse übertragen. Wir halten unser Versprechen. Bitte stimmen Sie zu!

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, ergänzend zu dem, was vorgetragen wurde, dass die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zu den Verhaltensregeln eingebracht hat. Die Fraktion hat sich in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf und den Verhaltensregeln beschäftigt. Leider waren SPD und GRÜNE, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, nicht in der Lage, unsere Fragen zu beantworten.

(Beifall der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Peinlich ist das, Herr Bracht!)

Umso dankbarer sind wir für die umfassende und geduldige Unterstützung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages, der uns eine Vielzahl von Fragen geklärt und beantwortet hat. Dies hat dazu geführt, dass die CDU-Fraktion einvernehmlich zu einer klaren Positionierung in der Frage gekommen ist. Anderweitige Behauptungen von Rot und Grün entsprechen nicht der Wahrheit.

(Beifall der CDU – Frau Klöckner, CDU: Wie so oft!)

Das Ergebnis unserer Beratungen ist klar. Wir wollen mehr Transparenz, aber keine unnötige und nutzlose zusätzliche Bürokratie zum Schaden unserer Gesellschaft und unserer Demokratie.

(Beifall der CDU – Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN)

Für uns – da stehen wir in vollem Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht – ist Transparenz im Hinblick auf die Tätigkeiten und Einkünfte der Abgeordneten selbstverständlich. Darum befürworten wir auch die Offenlegung und Veröffentlichung von Nebeneinkünften so, wie der Bundestag sie für sich erfüllt und beschlossen hat.

(Beifall der CDU)

Für uns ist nicht ersichtlich, weshalb Sie über die Bundestagsregelung mit Blick auf den Grenzbetrag hinausgehen, ab dem bestimmte Tätigkeiten und Einkünfte anzeigepflichtig sind, und hier eine zusätzliche Stufe null einführen wollen.

Bei allem, was wir hier tun, muss das Interesse der Öffentlichkeit an der Transparenz im Parlament mit den berechtigten Interessen der Abgeordneten als Privatperson in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.

(Beifall der CDU)

Die Belange sind gegeneinander abzuwägen und zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Maßstab werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf, mit Ihrer vorgeschlagenen Regelung, leider nicht gerecht.

(Beifall der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht – Sie haben es angesprochen, Ehrenamt usw. – haben wir die große Sorge, dass dadurch ehrenamtliche Tätigkeit von Abgeordneten neben dem Mandat eingeschränkt wird.

(Pörksen, SPD: Welche denn?)

Unter Generalverdacht stellen wollen Sie kommunalpolitisch Tätige, Bürgermeister usw.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie stellen sie alle unter Generalverdacht, das ist nicht in Ordnung, und deshalb lehnen wir es ab.

(Beifall der CDU)

Ihr Vorschlag bringt nicht mehr Transparenz, aber mehr Bürokratie und stellt – wie ich sagte – Abgeordnete, die sich ehrenamtlich engagieren, unter Generalverdacht. Das ist rot-grüne Symbolpolitik ohne zusätzlichen Nutzen, aber mit Schaden für das ehrenamtliche Engagement in unserer Gesellschaft.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, mit dieser maßgeblich von den GRÜNEN initiierten Kampagne lenkt die Regierungskoalition zudem von ihren eigenen tatsächlichen Abhängigkeiten ab.

(Beifall der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kernelement des Parlamentsmandats ist die Unabhängigkeit der Abgeordneten. Dazu gehört insbesondere die wirtschaftliche Unabhängigkeit, auch über das Parlamentsmandat hinaus.

Wir sind froh darüber, dass wir in unseren Reihen neben Angestellten und Beamten auch Selbstständige und Freiberufler haben, die ihre Berufstätigkeit in angemessenem Rahmen weiterführen;

(Beifall der CDU – Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir auch!)

denn ganz entscheidend für die innere Unabhängigkeit des Abgeordneten ist, nicht auf ein Parlamentsmandat

angewiesen zu sein, um das eigene Auskommen zu sichern.

(Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Unabhängigkeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Abgeordnete ihre Meinung ohne jeden Druck bilden und diese auch äußern können. In Fraktionen, in denen die Mitglieder bei der Listenaufstellung innerhalb ihrer Partei auf einem guten Listenplatz angewiesen sind, weil sie die Chance für ein Direktmandat nicht haben, oder die Möglichkeit, in einen Beruf zurückzukehren, nicht besteht, sieht das ganz anders aus.

(Beifall der CDU – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gerade hier besteht die Gefahr, dass eine abweichende Meinung einer Parteidisziplin geopfert wird. Mit Unabhängigkeit hat das dann trotz aller Transparenzregelungen nichts zu tun.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, ein Drittes. Wenn im Übrigen insbesondere die GRÜNEN jetzt einen künstlichen Gegensatz von Abgeordnetenmandat und Berufstätigkeit aufbauen wollen, geht dies

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tun wir gar nicht!)