Bis vor Kurzem, noch bis zur Rechtsausschusssitzung am Dienstag, hat die Landesregierung in jeder einzelnen Ausschusssitzung dem Gutachten des Rechnungshofs und seinen Feststellungen in jedem einzelnen Punkt grundsätzlich und massiv widersprochen.
Bestenfalls wurde so getan, als habe der Landesrechnungshof die Landesregierung einfach nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Noch am Dienstag in der Rechtsausschusssitzung ist von der Landesregierung
zum Beispiel die Aussage des Landesrechnungshofs bestritten worden, dass der ISB-Kredit zur Finanzierung des Rings nur bei Vorliegen der Gesamtfinanzierung hätte gegeben werden dürfen. Das war so massiv und so eklatant, dass sich der Landesrechnungshof herausgefordert sah, noch einmal eindeutig klarzustellen, dass der ISB-Kredit gegen geltende Bestimmungen und Anweisungen vergeben worden ist.
Heute nun soll mit dem Antrag der Eindruck erweckt werden, als könnte Rot-Grün das Thema konstruktiv zum Abschluss bringen.
Jetzt muss man sich, bevor ich gleich dazu aufgefordert werde – man kennt die Spielchen –, in den Text dieses Antrags vertiefen. Nach all dem – das muss man sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen –, was in den vergangenen Wochen passiert ist, steht in diesem Antrag sage und schreibe – ich zitiere –: „Der Landtag nimmt die Gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs zum ‚Zukunftskonzept Nürburgring‘ zur Kenntnis.“
Was glauben Sie eigentlich, was wir in den vergangenen Wochen hier gemacht haben? Wo waren Sie eigentlich in den ganzen vergangenen Wochen?
(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Ich würde weiterlesen, wenn es nicht zu schwierig ist! Ich meine, das ist an- spruchsvoll!)
In einem ganzen folgenden Abschnitt tut der Antrag so, als gehe es im Wesentlichen um die Verwaltung der Beteiligungen des Landes. O-Ton! Als große zukunftsgerichtete Neuerung zum Beispiel steht in dem Antrag als Forderung, Aufsichtsräte sollen wichtigen Verträgen abschließend nur noch dann zustimmen, wenn die Verträge in der Endfassung bei der Abstimmung auch vorliegen.
Die Aussage ist nicht zu beanstanden. Bemerkenswert ist daran aber doch, dass der Landesrechnungshof eine solche Selbstverständlichkeit überhaupt erwähnen muss, meine Damen und Herren.
In Wirklichkeit geht es im Gutachten des Landesrechnungshofs nicht im Wesentlichen um die Beteiligungs
verwaltung. Dass Vorlagen in Ordnung sein müssen, dass Vorlagen richtig und umfassend sein müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Es geht im Landesrechnungshofgutachten im Kern vielmehr um das, was wirklich schiefgelaufen ist. Es geht zum Beispiel um die mögliche Täuschung von Aufsichtsgremien bei ISB und Nürburgring GmbH.
Es geht zum Beispiel darum, dass man Gefahren nicht nur übersehen, sondern bewusst ausgeblendet hat. Um all das geht es.
Ich komme zu einem nächsten Punkt. Der Antrag behauptet, ein kontinuierliches EU-Beihilfecontrolling hätte es in der Regierung immer gegeben. Deshalb müsse das fortgeführt werden.
Dass Sie das nach den ganzen Diskussionen der vergangenen Tage und Wochen so in diesen Antrag schreiben, ist, was ich zu Ihren Gunsten vermute, entweder Folge eines bedenklichen Realitätsverlustes
oder einer besonders ausgeprägten Geringschätzung der Öffentlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn es das EU-Beihilfecontrolling tatsächlich gegeben hat und das nur fortgeführt werden müsste, warum hat der Landesrechnungshof sein Fehlen dann angemahnt?
Im Weiteren geht der Antrag mit keinem Wort darauf ein, was der Landesrechnungshof wirklich festgestellt hat, nämlich eklatante Rechtsbrüche durch die Landesregierung, Verstöße gegen die Gemeinsame Geschäftsordnung und Verstöße gegen das Haushaltsrecht. Stattdessen wird so getan, als sei man eigentlich immer schon auf dem richtigen Weg gewesen und müsse nur an der einen oder anderen Stelle ein wenig nachsteuern.
Dann folgen im nächsten Abschnitt in diesem Antrag ein paar mehr oder weniger vage Prüfaufträge. Was der Öffentlichkeit hier vorgelegt wird, ist nicht nur teilweise dürftig, ist nicht nur teilweise ausweichend, sondern es ist in seinem Kernbestand falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dieser Antrag, wenn man ihn genau liest, hat drei Inhaltskreise oder drei Inhaltsebenen, die zum Zweck der Vernebelung offensichtlich raffiniert miteinander verwoben werden. Da ist erstens die Ebene der Banalitäten oder Selbstverständlichkeiten. Dem könnten wir noch zustimmen. Da ist zweitens die Ebene der mehr oder weniger vagen Prüfaufträge. Auch denen könnten wir noch zustimmen. Drittens aber – das ist der Punkt – verlangt der Antrag, dass das Parlament Verstöße gegen das Verfassungsgebot der Wirtschaftlichkeit nachträglich billigen und für die Zukunft gutheißen soll. Das ist der Kern dieses Antrags.
Es soll nicht nur weitergehen wie bisher, sondern das Parlament soll das auch noch abnicken. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.
Es geht hier um die immer wieder kritisierte Bildung von Rücklagen in kreditfinanzierten Haushalten. Der Landesrechnungshof sagt völlig unmissverständlich und klar – ich zitiere –: „In einem (anteilig) kreditfinanzierten Haushalt sollte auf Zuführungen an allgemeine Rücklagen verzichtet werden, (…)“. – Im Antrag heißt es dazu „bei der Bildung von Rücklagen soll auch weiterhin das Wirtschaftlichkeitsgebot besonders sorgfältig geprüft werden.“ – Das ist eine genaue Verkehrung ins Gegenteil.
Zweitens: Der Antrag geht über Kernpunkte des Gutachten einfach hinweg, nämlich dass das „Zukunftskonzept Nürburgring“ von Anfang zum Scheitern verurteilt war
und der ISB-Kredit nicht hätte genehmigt werden dürfen, weil die Gesamtfinanzierung nicht gesichert war.