Protocol of the Session on November 20, 2014

Deswegen müssen wir – das geht jetzt weniger an die Kollegin Frau Blatzheim-Roegler – dafür sorgen, dass dieses Geld fließt. Wir haben eine gute 16 : 0-Position der Verkehrsminister, wir haben eine 16 : 0-Position der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.

Jetzt gilt eines: Die Bundesregierung und die Mehrheit im Deutschen Bundestag müssen sich bewegen. Das will ich für mich ausdrücklich in Anspruch nehmen, ich bin mit dem bisher Erreichten überhaupt nicht zufrieden, und zwar auf der Ebene dessen, was wir im Länderverbund hinbekommen haben, aber noch nicht mit der inneren Auseinandersetzung mit unserer Regierung. Deswegen erwarte ich, dass nachgelegt wird.

Ich habe Herrn Dobrindt gesagt, dass das Investitionsprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro stark dazu genutzt werden sollte, dass wir in die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere in die Schiene, Verstärkungsmittel hineinbekommen, weil wir dann noch besser werden und noch mehr machen können.

Es freut mich, wenn der Bund in einem Verfahren, in dem alle Haushaltsstellen noch einmal umgekrempelt werden, auf die nicht gerade kleine Summe von 10 Milliarden Euro kommt und sagt, wir haben noch Geld gefunden. Dann finde ich, sollte man bei den Regionalisierungsmitteln anfangen, und zwar bei der Dynamisierung 2015, sodass wir in 2015 verhandeln können, ohne dass erste Länder – das ist schon in der Androhung – Bestellungen abbestellen müssen. Das wäre das totale Chaos, wenn es so weit käme.

Wir haben Vorsorge geleistet, trotz und alledem finde ich, müssen wir in diesem Innenverhältnis hart am Ball bleiben, damit diese 8,5 Milliarden Euro, die 2,5 % Dynamisierung Wirklichkeit werden und wir den hohen und den höchsten Stand in Rheinland-Pfalz erhalten können und in die Zukunft hinein Schienenpersonennahverkehr so organisieren können, wie wir das in Rheinland-Pfalz von absolut toller Güte gewohnt sind.

Danke.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben für alle Fraktionen noch eine Redezeit von 1 Minute und 30 Sekunden. Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung zunächst einmal über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, aber nur, wenn die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, dass wir überhaupt darüber abstimmen.

(Zuruf aus dem Hause)

Das ist schon so in Ordnung. Schauen Sie dazu § 61 Abs. 2 Satz 1 GOLT an. Sie alle haben beschlossen, dass das Verfahren so abläuft.

Sind die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, dass wir über den Änderungsantrag – Drucksache 16/4264 – abstimmen? Wenn das der Fall ist, dann stimmen wir ab. Wer ist dafür? – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Soll der Antrag an einen Ausschuss überwiesen werden, oder wollen wir direkt abstimmen? – Wir stimmen direkt ab. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4238 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Für funktionierende und effektive Soziale Dienste

in der Justiz

Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –

Drucksache 16/4210 –

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Wilke.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschichte wiederholt sich nicht, sagt man. Ich sage Ihnen heute: Geschichte wiederholt sich doch, jedenfalls in der Rechtspolitik unseres Landes. Erinnern wir uns zurück.

Nach dem rot-grünen Koalitionsvertrag sollten das OLG Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgelöst und in das OLG Zweibrücken und in die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken eingegliedert werden. Es gab damals Riesenproteste. Es gab Demonstrationen und 65.000 Unterschriften gegen dieses Projekt.

Es gab außerdem – von der CDU initiiert – mehrfach Debatten in diesem Parlament, in denen wir mit großer Leidenschaft für den Erhalt des OLG Koblenz gestritten haben. Am Ende haben sich – Sie alle wissen es – unsere Argumente durchgesetzt

(Beifall der CDU)

und die der Menschen draußen, und das Fusionsvorhaben wurde beerdigt.

Unser Land hat weiter zwei Oberlandesgerichte und zwei Generalsstaatsanwaltschaften. Das ist gut so.

Was hat dieser Vorgang mit der heutigen Debatte zu tun? Nun, eine ganze Menge. Auch hier gab es in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 2011 eine klare Ansage. Ich zitiere: Wir werden die Sozialen Dienste der Justiz in einer neuen Struktur organisatorisch und konzeptionell zusammenführen und sie einer einheitlichen Dienst- und Fachaufsicht unterstellen.

Was war die Reaktion auf diese unmissverständliche Ankündigung: großes Erstaunen bis blankes Entsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Niemand, aber auch wirklich niemand mit Ahnung von der Sache hatte das Gefühl, bei den ambulanten Sozialen Diensten in der Justiz gäbe es ein Strukturproblem. Jeder der beiden Dienste – Gerichtshilfe und Bewährungshilfe – hat seine eigenen Aufgaben für diejenigen unter Ihnen, die damit nicht so vertraut sind. Die Gerichtshilfe arbeitet im Strafverfahren den Staatsanwaltschaften zu, klärt die Täterpersönlichkeit und hilft auf diese Art und Weise mit, dass für eine Tat eine angemessene Strafe verhängt werden kann.

Die Bewährungshilfe dagegen kümmert sich um den verurteilten Straftäter und versucht, ihn bestmöglich in ein straffreies Leben zu begleiten.

Die Einheit beider Dienste hatten wir in diesem Land schon einmal bis Ende der 80er-Jahre. Es war, wie sich seinerzeit in der Folge herausgestellt hat, ein Gebot sachgerechter Aufgabenerfüllung, die Gerichtshilfe Anfang der 90er-Jahre zu verselbstständigen und an die Staatsanwaltschaften anzugliedern. Sie hat seitdem – die Zahlen belegen es – eine sehr positive Entwicklung genommen.

Wofür also jetzt ein Rollback? Keiner hat es verstanden. Genauso wenig hat irgendjemand verstanden, warum gleichzeitig eine Hierarchie in die Sozialen Dienste hineingebracht werden sollte. Das alte Sprechermodell der Bewährungshilfe hatte sich bewährt, ebenso die dezentrale – ich nenne es einmal so – föderale Struktur.

Mit dem Koalitionsvertrag von Rot-Grün begann dann eine mehr als dreijährige Leidenszeit der Betroffenen, eine Leidenszeit in dem Sinne, dass sich alles in die Länge zog und immer unklarer wurde, worauf die Reform eigentlich hinauslaufen sollte.

Ich darf daran erinnern, erst wurde eine hochkarätig besetzte Expertengruppe einberufen, was Hoffnung auf eine sinnvolle Lösung machte. Dann brauchte das Ministerium fast eineinhalb Jahre, um auf die Arbeitsergebnisse der Expertengruppe zu antworten. Sehr geehrte Damen und Herren, was sich dann abspielte, war ein Stück aus dem Tollhaus.

(Beifall bei der CDU – Schweitzer, SPD: Das haben wir heute auch schon gehört!)

Ja, Herr Schweitzer, das müssen Sie sich leider anhören. Statt mit dem Reformvorschlag, wie versprochen, wieder in die Expertengruppe zu gehen und sie dort zu diskutieren, wurde das Konzept den Präsidentinnen und Präsidenten einfach auf den Tisch gelegt und verkündet, dass es das jetzt werden würde. Inhaltlich gab es leider nicht das geringste Zugeständnis an die Bedenken der Fachleute. Es war wieder einmal das Thema: Wir machen‘s einfach!

(Beifall bei der CDU)

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, mehr als vier Wochen später fand eine Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe hier in Mainz statt. Der Saal war brechend voll, nur ein Stuhl blieb leer, und das war der der Staatssekretärin. Justiz steht gemeinhin nicht im Verdacht, ein Hort überschäumender Emotion zu sein. Wir erinnern uns alle, die da waren, noch sehr gut daran, was passierte. Man kann es nicht anders sagen, da kochte der Saal, und zwar nicht nur bei den Betroffenen selbst – was man sowieso verstehen kann –, sondern auch bei den zahlreichen hochrangigen Vertretern der Justiz, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die ebenfalls da waren und allein schon durch ihre große Anwesenheit ein machtvolles Zeichen der Solidarität setzten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, und jetzt? Ich sagte es schon eingangs: Geschichte wiederholt sich. – Heute früh erreicht uns eine Presserklärung des Ministers, dass die Fusion jetzt doch nicht kommt. Beide Dienste bleiben getrennt. Respekt, Herr Minister Robbers, dass Sie schon nach wenigen Tagen im Amt diese richtige Entscheidung getroffen haben. Sie ist ein Segen und macht den Weg frei, um unbelastet ausgehend von den Arbeitsergebnissen der Expertengruppe zu schauen, was wirklich hilft, die Arbeitsbedingungen vor allen Dingen der Bewährungshilfe und vor allem den Übergang der entlassenen Straftäter in ein straffreies Leben zu verbessern.

(Beifall der CDU)

Aus der Diskussion um das Landesjustizvollzugsgesetz, die wir hier ausführlich geführt haben, wissen wir, dass vor allen Dingen beim Informationsaustausch noch einiges verbessert werden kann und muss. Da müssen wir dann auch die Sozialen Dienste im Strafvollzug dringend in die Diskussion einbeziehen und natürlich auch – das ist wichtig und soll ausdrücklich hier erwähnt werden – den Datenschutzbeauftragten unseres Landes.

Ich bin mir sicher, hier können wir gemeinsam einiges erreichen. Wir als Parlament sollten das weiter aktiv verfolgen.

So verstehen wir unseren Antrag, der heute zur Beschlussfassung ansteht, als einen Anstoß, im Rechtsausschuss das weitere Verfahren zu begleiten.

Für heute will ich Ihnen, Herr Minister, noch einmal ausdrücklich danken und festhalten, dieser Tag ist ein guter Tag, ein guter Tag für die Gerichtshilfe, ein guter Tag für die Bewährungshilfe und damit ein guter Tag für straffällige Menschen in unserem Land und damit für die ganze Gesellschaft, und es ist auch ein guter Tag für die CDU in diesem Landtag.

(Beifall der CDU – Frau Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Das Wort hat Herr Kollege Heiko Sippel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Wilke, es war doch eher ein Blick in die Vergangenheit. Mir geht es um den Blick nach vorne.

(Beifall bei der SPD)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Sozialen Dienste in der rheinland-pfälzischen Justiz leisten eine hervorragende Arbeit. Sie verdienen deshalb Dank und Anerkennung.