Protocol of the Session on October 15, 2014

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Kollege Seekatz das Wort.

Herr Kollege Wiechmann, Sie haben unseren Antrag auch nicht gelesen. Das ist eindeutig.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Im letzten Innenausschuss haben wir darüber diskutiert. Es war eindeutig. Es gab den besonderen Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes, dass die 25-v.-H.-Regelung eindeutig durch das Gutachten belegt ist. Dem stimmen wir zu.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In der Pfalz nicht! Ihr schlagt andere Sachen in der Pfalz vor!)

Die 25-v.-H.-Regelung ist für uns ganz klar. Der Wissenschaftliche Dienst hat aber auch in der letzten Sitzung des Innenausschusses gesagt, dass er nicht überprüft hat, ob die Einteilung der neuen Wahlkreise verfassungskonform ist.

Meine Damen und Herren, es ist sehr eindeutig, dass hier die Verfassungskonformität nicht gegeben ist. Vorschläge des Landeswahlleiters werden missachtet. Es geht nur darum, SPD-Mehrheiten zu sichern, und sonst nichts.

(Beifall der CDU)

Wie wollen Sie erklären, dass Verbandsgemeinden zu anderen Wahlkreisen zugeordnet sind, die noch nicht einmal über Straßen miteinander verbunden sind und über ein anderes Bundesland führen? Man muss über ein anderes Bundesland fahren, um in den Wahlkreis zu kommen. Das ist total lächerlich.

(Beifall der CDU)

Es wird passend gemacht, um die SPD-Mehrheiten zu sichern, vor allem die des Fraktionsvorsitzenden, der sowieso etwas angeschlagen scheint. Er hat Angst, den Wahlkreis zu verlieren. Deshalb wird es passend gemacht. Das ist das System der SPD.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will noch einmal kurz auf den Kollegen Wiechmann reagieren.

Ich will noch einmal klarstellen: Seit der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs im Parlament, im Innenausschuss und in den Gesprächen war für die CDU-Fraktion und auch für euch klar, dass wir die 25 v. H. mitgehen und auf dieser Basis eine Lösung suchen. Auf dieser Basis haben wir auch Vorschläge gemacht.

(Beifall der CDU)

Das Problem ist, dass es neben dem 25-v.-H.-Kriterium eine ganze Reihe anderer Verfassungskriterien gibt, die einzuhalten sind. Diese haben Sie mit Ihren Vorschlägen in einem Maß überschritten, das für uns nicht mehr akzeptabel ist. Wir haben Vorschläge gemacht, das in wesentlichen Teilen zu korrigieren.

Das haben Sie ignoriert. Es reicht nicht, punktuell an einer Stelle einen Vorschlag zu machen. Am Ende muss das Paket für alle stimmen, sonst geht es nicht. Dem sind Sie nicht gerecht geworden. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall der CDU)

Zur Erwiderung hat Herr Kollege Wiechmann das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal brauchen wir leidenschaftliche Debatten, vor allem bei einem so wichtigen Gesetz. Das ist keine Frage. Ich will doch noch einmal diese Märchenstunde, die Sie versucht haben, uns vorzuwerfen, ein bisschen entzaubern.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt seit einem Vierteljahr vor.

(Bracht, CDU: Mit dem Referentenentwurf! – Frau Klöckner, CDU: Mit anderen Zahlen!)

Mit dem Referentenentwurf. Das ist vollkommen klar.

Es gibt aktuell – das sieht man auch an den Beschlussvorlagen bzw. den Vorlagen, die wir heute zu beschließen haben – keinen einzigen Vorschlag der CDULandtagsfraktion Rheinland-Pfalz, eine Änderung des Landeswahlgesetzes umzusetzen.

Herr Kollege Bracht, wo ist er?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Sie haben in den vorherigen Gesprächen – ich sage Ihnen das ganz offen – einen Vorschlag gemacht.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Der Vorschlag wäre aber verfassungswidrig gewesen, weil er nämlich gesagt hat, 25 v. H. sind für das ganze Land okay, aber für die Pfalz nehmen wir das aus. Das war Ihr einziger konkreter Vorschlag.

Herr Kollege Bracht, der ist verfassungswidrig.

(Bracht, CDU: Sie argumentieren in der Zeit vor der ersten Beratung! Sie argumentieren in der Vorzeit! Das ist seit der ersten Beratung alles vorbei gewesen!)

Wenn wir heute die Änderung des Landeswahlgesetzes nicht beschließen, dann ist die Landtagswahl im März 2016 gefährdet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das kann und darf nicht Ihr Ziel sein. Hier geht es um Verantwortung und nicht um Parteipolitik. Deshalb bitte ich Sie nochmals: Kommen Sie auf den Pfad der Tugend zurück.

Kommen Sie mit uns gemeinsam auf den vernünftigen Weg. Wir haben lange und intensiv beraten. Wir haben keine Lösung, keinen Konsens gefunden. Aber eine solche Verweigerungshaltung zeugt davon, dass Sie einfach nicht politik- und schon gar nicht regierungsfähig sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Kern.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren des Parlaments, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetztes passt gut ein Zitat, das ich mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident, zitieren darf, das im Übrigen dem Standardkommentar zum Bundeswahlgesetz vorangestellt ist.

Das Zitat stammt von dem verstorbenen spanischen Soziologen José Ortega y Gasset. Es ist seinem Buch „Der Aufstand der Massen“ entnommen und lautet wie folgt: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.

Wenn die Einteilung der Wahlkreise richtig ist, wenn sie sich der Wirklichkeit anpasst, geht alles gut, wenn nicht, geht alles schlecht. So ausgezeichnet es im Übrigen stehen mag, ohne die Stütze einer vertrauenswürdigen Abstimmung hängen die demokratischen Institutionen in der Luft.“

Unser geltendes Landeswahlrecht ist im Jahre 1989 als personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer Wahl nach Wahlkreisvorschlägen und Listen ausgestaltet worden. Auf seiner Grundlage wurden inzwischen fünf Landtagswahlen ohne nennenswerte Probleme durchgeführt.

Von daher hat unser Landtagswahlrecht die Erwartungen erfüllt, die José Ortega y Gasset so zutreffend formuliert hat.

Ich bin sicher, dass dies auch in der Zukunft so bleiben wird. Mit den Änderungen, die heute beschlossen werden sollen, wird das Landtagswahlrecht – soweit erforderlich – fortentwickelt und damit zukunftssicher gemacht.

Der Wissenschaftliche Dienst hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich empfohlen, eine 25-v.-H.-Toleranzgrenze als absolute verfassungsrechtliche Obergren- ze auszugestalten. Diese – so der Wissenschaftliche Dienst – darf auch aus anderen verfassungsrechtlich legitimen Gründen wie etwa der Wahlkreiskontinuität nicht überschritten werden.

Mit der Einführung der Anzahl der Stimmberechtigten als Bemessungsgrundlage und der Größe der Wahlkreise sowie der Absenkung der Toleranzgrenze für Wahlkreisabweichungen tragen wir Erfordernissen Rechnung, die

das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren in den Blick genommen hat. Wir stärken damit die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Legalität bei der Ausübung des Wahlrechts.

Allerdings will ich an dieser Stelle nicht verhehlen, dass die vorgesehene Wahlkreiseinteilung nicht alle Grundsätze und Gesichtspunkte, die bei einer Wahlkreiseinteilung beachtet werden sollten, optimal erfüllt.

(Zurufe von der CDU: Aha!)

Die Gründe hierfür sind Ihnen allen bekannt und ausreichend diskutiert worden.