Protocol of the Session on October 15, 2014

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Nicht jede Familie und nicht jede Mutter oder nicht jeder Vater verfügen über diese detaillierte Ausbildung, die eine Erzieherin im Laufe ihrer Ausbildung erlebt hat und bei der sie qualifiziert worden ist.

(Frau Huth-Haage, CDU: Kann man daraus schließen, keine Mutter kann das?)

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich kann um Gottes Willen nicht malen. Meine Kinder hätten das auch nie gelernt, wenn sie nicht im Kindergarten diese Anregungen bekommen hätten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie können doch nicht hingehen und einen Satz aus einem Kommentar und aus einem Statement herausgegriffen nehmen und die Frau Staatssekretärin jetzt daran festnageln.

(Baldauf, CDU: Das ist doch autorisiert!)

Das kann doch wirklich nicht sein. Ganz sicherlich hat eine Mutter – wir haben gerade eben gehört, die Staatssekretärin hat selbst auch einen Sohn – ihre eigenen Erfahrungen gemacht. Sie ist sozusagen Fachfrau. Sie hat sicherlich in bestimmten Situationen so oder so entschieden, wie ihre Situation es erforderte. Das ist okay.

Es geht darum, dass jede Familie selbst entscheidet. Das ist die Maßgabe. Es ist nicht zu verurteilen. Ich habe gerade schon einmal gesagt, wir haben einen gesamten Kinderspielplatz zu Hause, im Haus und außerhalb des Hauses. Wir hatten ein großes Grundstück. Ich weiß aber, dass es ganz viele Kinder gibt, die nicht annähernd diese möglichen räumlichen, bewegungstechnischen, sportlichen und sonstigen Angebote hatten wie unsere Kinder.

Trotzdem haben unsere Kinder im Kindergarten andere Anregungen bekommen. Das ist wichtig. Ich gebe Ihnen das einfach noch einmal mit auf den Weg. Gehen Sie in sich, und sehen Sie diesen Satz einfach herausgegriffen. Er ist populistisch genutzt, nichts anderes!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Aktuellen Stunde.

Ich schlage vor, dass wir Punkt 10 der Tagesordnung noch abhandeln, bevor wir in die Mittagspause gehen.

Zuvor darf ich mit besonderer Freude eine Delegation von Mitgliedern der Niedersächsischen Vereinigung ehemaliger Abgeordneter begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich freue mich natürlich auch, dass wir ehemalige Kolleginnen und Kollegen auf der Zuschauertribüne sehen, an der Spitze Herrn Dr. Alfred Beth. Ebenfalls herzlich willkommen! Sie begleiten diese Delegation.

(Beifall im Hause)

Ich rufe nunmehr Punkt 10 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des

Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3970 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Drucksache 16/4077 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4089 –

Überarbeitung des Landeswahlgesetzes fortsetzen

Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN – Entschließung –

Drucksache 16/4090 –

Neuordnung der Wahlkreise in der nächsten

Legislaturperiode

Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –

Drucksache 16/4092 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Seekatz das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 24. September 2014 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung zugestimmt, der Rechtsausschuss in seiner 36. Sitzung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege.

Ich erteile nun Herrn Kollegen Bracht das Wort.

(Unruhe im Hause)

Ich darf um etwas mehr Ruhe im Haus bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lange und intensiv haben wir fraktionsintern, aber vor allem auch fraktionsübergreifend die Änderungen des Landeswahlgesetzes und hier insbesondere die Neueinteilung der Landtagswahlkreise beraten. Leider ohne ein Ergebnis, das auch von uns, der CDUOpposition, hätte mitgetragen werden können oder mitgetragen werden könnte.

(Hering, SPD: Mangels Vorschlag!)

Klar ist und auch von uns anerkannt, dass in Mainz eine Änderung erfolgen muss, weil der Wahlkreis 28 – Mainz II – mit über 97.000 Einwohnern und 34,5 v. H. über dem

Durchschnitt aller Wahlkreise liegend zu groß geworden ist. Wir haben als CDU auch unsere Zustimmung dazu gegeben, dass die Wahlkreisabweichung zukünftig nur noch maximal 25 v. H. nach oben und unten betragen sollte. Entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürften bei einer Klage auch auf das Landeswahlgesetz anzuwenden sein, und die Rechtmäßigkeit wäre gefährdet.

Das führt allerdings dazu, dass zahlreiche Wahlkreise eine Änderung erfahren müssten. Der Versuch, dies in der Kürze der Zeit mit der notwendigen Akzeptanz vor Ort hinzubekommen, war zum Scheitern verurteilt. Was waren die Gründe dafür?: