Protocol of the Session on October 15, 2014

Herr Staatssekretär Kern, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU – das ist schon mehrmals gesagt worden – hat eine große Überschrift. Man vermutet, dass dann auch inhaltlich Großes verkündet wird. Ich kann das nur zusammenfassen, was Vorredner hier schon dargelegt haben:

1. abstrakte Aussagen, 2. Allgemeinplätze, 3. nichts Konkretes und nichts Neues.

Auch ich lade Sie herzlich ein, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich konstruktiv in den Prozess der Kommunal- und Verwaltungsreform einbringen würden, auch zu Bad Münster am Stein, dass Sie dazu auch eine Meinung hätten.

(Frau Klöckner, CDU: Wir warten auf Vorschläge!)

Frau Klöckner, Sie waren ja insoweit auch nicht erfolgreich in den Gesprächen vor Ort.

(Frau Klöckner, CDU: Das wissen Sie doch gar nicht!)

Ich lade Sie gern ein, über diese Gespräche dann auch ein Gespräch zu führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich dem Thema der Kommunal- und Verwaltungsreform bereits sehr früh angenommen.

(Dr. Weiland, CDU: Machen Sie einmal ordentlich Ihre Arbeit!)

Sie sieht in Maßnahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform einen wichtigen Beitrag, um den Herausforderungen der Zukunft mit den demografischen Veränderungen, der Situation der öffentlichen Finanzen und dem sich wandelnden Aufgabenspektrum gerecht werden zu können.

(Frau Klöckner, CDU: Wer etwas behauptet, muss es belegen!)

Mit der Optimierung von Verwaltungs- und Gebietsstrukturen lassen sich die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die Kostenstruktur der Aufgabenwahrnehmung im kommunalen Bereich verbessern. Ich verweise auch hier auf einen früheren Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2008, der weitaus inhaltsreicher und weitaus aussagekräftiger ist als das, was wir heute als Antrag vorliegen haben.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Weiland, CDU: Unverschämtheit!)

Die Landesregierung hat sich an diesem Leitantrag dann auch entsprechend orientiert und ist diese erste Reformstufe angegangen. Die Anzahl von sechs verbandsfreien Gemeinden und 23 Verbandsgemeinden, die von Gebietsänderungsmaßnahmen betroffen sind, ist genannt worden. Es gab auch Gebietsänderungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis. Ich erinnere an die verbandsfreie Stadt Cochem und die Verbandsgemeinde Cochem-Land. Ebenso ist auf der ersten Reformstufe auch eine Aufgabenkritik durchgeführt worden. Daraus resultieren Zuständigkeitsänderungen aus dem Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform.

Die Landesregierung wird die Kommunal- und Verwaltungsreform sinnvoll und sachgerecht fortsetzen. Eine solche Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform fordern beispielsweise auch die Wissenschaft, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung möchte

erreichen, dass bis zum Jahr 2019 die noch ausstehenden Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden umgesetzt werden. Dabei sollen auch die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung und die Beschlüsse kommunaler Vertretungen zur Gebietsänderung soweit wie möglich Berücksichtigung finden.

Ferner ist die Landesregierung bestrebt, auf der nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform die Strukturen der Kreisebene, das heißt der Landkreise und kreisfreien Städte, zu optimieren und so für die Zukunft auszurichten. Zur Optimierung der Strukturen der Kreisebene enthält der vorliegende Antrag der CDU keine einzige konkrete Aussage. Sie macht es sich zu einfach, wenn sie in der Überschrift „Nachhaltige Kommunalreform in Rheinland-Pfalz“ diesen Themenschwerpunkt nur sehr allgemein und sehr vage angeht. In dem Kontext der Strukturen der Kreisebene soll auch die Aufgabenkritik der Stadt-Umland-Beziehungen angegangen werden. Das ist ein weiterer thematischer Schwerpunkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Aufgabenkritik muss selbstverständlich geklärt werden, ob und wie Aufgaben einerseits qualitativ besser, effektiver und kostengünstiger und andererseits entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip bürger-, sach- und ortsnäher erledigt werden können.

Außerdem gehört zu dieser Aufgabenkritik die Prüfung, inwieweit sich Geschäftsprozesse für staatliche und kommunale Aufgaben optimieren lassen. Diese zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform werden wir in einem breiten politischen Konsens mit den demokratischen Parteien, den Landtagsfraktionen, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Akteuren sowie Institutionen unter wissenschaftlicher Beteiligung näher eingehen. Dazu ist die CDU sehr herzlich eingeladen. Ich bin auf Ihre Beiträge gespannt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU fordert, zeitlich vor allen Neuordnungsmaßnahmen eine verfassungskonforme Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Territoriale Fragen hätten eine zeitlich nachrangige Priorität. Diese Schrittfolge ist für die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Es drängt sich der Verdacht der Verhinderungstaktik auf. Kommunal- und Verwaltungsreform und die Finanzsituation müssen Hand in Hand gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hält es für erforderlich, dass wir verantwortungsvoll und zukunftsweisend mit der Kommunal- und Verwaltungsreform umgehen. Der Antrag der CDU beschränkt sich nur auf allgemeine Programmsätze. Darauf werden wir nicht entsprechend eingehen. Ebenso wenig geht Ihr Antrag auf wichtige Fragen für die Zukunft ein und zeigt dafür einen Weg auf.

In diesem Sinne meinen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der CDU – Drucksache 16/4053 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über einen Alternativantrag der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4091 –. Wer diesem Alternativantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieser Alternativantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende dieser Sitzung. Heute Abend haben wir um 19:00 Uhr einen Parlamentarischen Abend des Landesmusikrats. Ich lade Sie sehr herzlich ein.

Wir treffen uns ansonsten am Mittwoch, den 19. November 2014, um 14:00 Uhr hier in diesem Hohen Hause.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:00 Uhr.