Es ist im Sinne der Aufarbeitung der Geschichte, dass die Akten nicht in Kartons verpackt in irgendeinem Keller oder einer Amtsstube stehen werden, sondern damit gearbeitet und geforscht wird.
Wenn sich Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen, Biologen, Denkmalpfleger, Historiker mit den Archivalien auseinandersetzen können, so geschieht dies am besten dort, wo es möglich ist, vom Archiv gleich ins Gelände zu gehen. Deshalb noch einmal an dieser Stelle ein Plädoyer für ein künftiges Westwallarchiv im Bereich des Westpfalz, gegebenenfalls angegliedert an eines der drei bereits vorhandenen Museen.
Dies und noch viel mehr ist jetzt Aufgabe des Stiftungsvorstands. Wir freuen uns, dass am Ende der Gespräche Einigung erzielt werden konnte, dass alle Fraktionen einen Vertreter in den Vorstand entsenden können und auch die Landwirtschaftskammern und die anerkannten Naturschutzverbände ebenfalls je einen Vertreter selbst bestimmen können.
Wir konnten sicherstellen, dass in jedem Fall ein Kuratorium gebildet und mit Vertretern der für den Westwall relevanten gesellschaftlichen Gruppen besetzt wird, sodass die Stiftung gleich von Anfang an breit aufgestellt ist und umfassend beraten wird.
Meine Damen und Herren, die Stiftung wird eine Langfristaufgabe haben, die – darauf wurden wir auch im Wald hingewiesen – in 30, 50 und 100 Jahren noch zu erfüllen ist. Wir hoffen, mit diesem Gesetz und dieser Stiftung den richtigen Grundstein dafür zu legen.
Wir bedanken uns ebenfalls, wie Vorredner Manfred Geis, bei allen, die sich diesem Projekt verschrieben haben, und wünschen der Stiftung einen guten Start.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut, das auch einvernehmlich. Das ist auf jeden Fall ein sehr erfreulicher Sachverhalt, den wir hier konstatieren können und den ich in der Tat auch wirklich sehr erfreulich finde.
Herr Weiner hat schon einiges zu den Inhalten gesagt. Deswegen möchte ich nur zwei Aspekte herausgreifen, die ich in der Tat bemerkenswert an dem gesamten Vorgang fand. Das eine Bemerkenswerte war auf jeden Fall in der Tat, dass sich die CDU-Kollegen im Ausschuss sehr intensiv dieses Stiftungsgesetz vor und während der Anhörung, aber auch im Nachgang zu der Anhörung vorgeknüpft haben, bis hin zu diesem Ortstermin zum Ende der Sommerpause dann noch einmal in der Eifel.
Ich glaube, diese ernsthafte und intensive Auseinandersetzung ist allen deutlich geworden. Sie haben viele zielführende Fragen gestellt, die einvernehmlich Eingang in diese Änderungsanträge gefunden haben. Das finde ich positiv bemerkenswert, weil es im politischen Prozess nicht selbstverständlich ist. Da sucht man manchmal eher die Konfrontation als die Möglichkeit, einen gemeinsamen Weg zu gehen. Einen herzlichen Dank an die CDU-Kollegen, dass das so funktioniert hat.
Nicht zuletzt hat Herr Billen immer wieder, auch wenn es einmal geknirscht hat, dafür gesorgt, dass der Prozess bis über die Sommerpause hinaus weitergeht. Ich denke, wie gesagt, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Vielen Dank dafür.
Einen anderen Aspekt, den ich ein Stück weit bemerkenswert fand, hat Herr Geis schon angesprochen. Das war das Thema der Kostenausstattung in diesem Zusammenhang. Eigentlich hatten wir das schon Anfang 2013 im Plenum entschieden. Der Kostenrahmen war bekannt. Das Fass wurde trotzdem von dem Rechnungshof in der Anhörung noch einmal mit einer fünfstelligen Zahl aufgemacht. Da ging es um 30.000 Euro pro zu sicherende Anlage mit einem Zaun. In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses waren es noch 12.000 Euro, die ins Gespräch gebracht worden sind.
Bei der Begehung konnten wir einvernehmlich mit den Akteuren vor Ort eine Feststellung machen. Diese haben sich in den letzten zwei Jahren viel mit der Fragestellung auseinandergesetzt, wie man sicherstellen kann, dass der Naturschutz nicht zu kurz kommt, der Denkmalschutz gewährleistet ist und es auch für die Steuerzahler möglichst kostengünstig ist. Wir hatten Sachverstand vor
Ort. Frau Altena vom BUND, die für das Projekt zuständig ist, war da. Vonseiten des Finanzministeriums war Herr Barbaro da. Wir haben festgestellt, im Durchschnitt ist vermutlich mit 3.000 Euro zu rechnen, also einem Zehntel des Ausgangswertes.
Ich glaube, der Rechnungshof hat sich bei dieser Expertise nicht unbedingt einen Gefallen getan. Er hat seine Rechnung aufgemacht. Ich hätte schon erwartet, dass er mit den Akteuren vor Ort spricht, die sich mit der Fragestellung gerade in der jüngeren Zeit intensiv beschäftigt haben.
Unterm Strich kann ich sagen, ich freue mich, dass die Stiftung zum Laufen kommt. Ich glaube, es gibt viele Akteure, die sehr kooperationswillig sind und in der Vergangenheit gezeigt haben, dass ihnen das am Herzen liegt, dass wir mit der Stiftung zu guten Ergebnissen kommen. Wenn wir in zwei Jahren in eine Evaluation in diesem Bereich gehen, dann werden wir wohl feststellen können, dass wir bei den Kosten eher Spielraum nach oben als nach unten haben werden. In diesem Sinne freue ich mich, wenn wir das heute auf den Weg bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein schöner Tag; denn mit großer Einigkeit werden wir diesen Gesetzentwurf verabschieden. Dieser Gesetzentwurf dient der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, wobei das Land der Stiftung Eigentum und Verkehrssicherungspflicht für dieses Bauwerk überträgt.
Es gab kritische Stimmen in den Debatten, die sich nicht auf den Gesetzentwurf, sondern auf die vorher getroffene Vereinbarung bezogen haben. Diese hatte den Landtag passiert, ohne dass dieser Änderungen vorgenommen hatte.
Ich freue mich sehr, dass alle Befürchtungen in den Gesprächen mit allen Fraktionen und mit dem Landesrechnungshof in den letzten Wochen ausgeräumt werden konnten.
Der Besuch vor Ort ist schon erwähnt worden. Auch der Landesrechnungshof hatte sich sehr kritisch geäußert, wie es bereits gesagt wurde. Er hatte die Landesregie
Ich freue mich, dass der Landesrechnungshof zur Einsicht gekommen ist, dass das Gegenteil richtig ist. Ich möchte ganz herzlich dem Finanzministerium und insbesondere Herrn Staatssekretär Barbaro für seine guten Verhandlungen danken.
Es gab noch die Diskussion, dass der Bund seine Sicherungspflicht in den letzten Jahren vernachlässigt und nur Glück gehabt habe, dass nichts Schlimmes passiert sei. Wir haben einen Kollegen im Deutschen Bundestag, den MdB Hitschler. Er hat das zuständige Bundesministerium angeschrieben und gefragt, was sie dazu sagen. Das hat diese Vorwürfe ganz massiv zurückgewiesen. Ich glaube, da sollte man den Bund wirklich in Schutz nehmen. Der Bund hat geschrieben, dass er in der Vergangenheit seinen Sicherungsverpflichtungen stets nachgekommen ist. Ich denke, das stimmt auch.
Jedenfalls haben wir alle begrüßt, dass Herr Behnke, Präsident des Landesrechnungshofs, persönlich an dem Termin teilgenommen und seine Bewertung korrigiert hat.
Zur Wahrnehmung der in der Vereinbarung mit dem Bund vom Land übernommenen Verpflichtungen soll nun durch das vorliegende Gesetz eine handlungsfähige Stiftung errichtet werden.
Liebe Abgeordnete, Sie sind eigentlich mit Ihren Änderungsanträgen – das sage ich auch ausdrücklich für die Änderungsanträge der CDU – meinen Wünschen sehr entgegengekommen. Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis. Ich hatte selbst nicht geglaubt, dass es diesen Spielraum gibt. Den haben Sie gemeinsam ausgelotet und umgesetzt. Ich finde, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Auch dass der Mahnmalcharakter noch deutlicher zum Ausdruck gebracht wird, finde ich gut und richtig. Sie wissen, dass es eines unserer Hauptanliegen ist, dass die politische Bildung im Zusammenhang mit der Stiftung „Grüner Wall im Westen“ einen besonderen Stellenwert hat. Es ist gut, dass hinsichtlich des Stiftungsvorstandes die Landtagsabgeordneten und die Landwirtschaft einbezogen sind. Natürlich begrüße ich sehr, dass Maßnahmen des Natur- und Denkmalschutzes und der politischen Bildung durchgeführt werden können, sofern Mittel übrig bleiben. Sie wissen, die Verkehrssicherungspflicht ist unsere primäre Aufgabe. Natürlich werden wir das ganz ernsthaft betreiben.
Die breite Zustimmung ist eine tolle Voraussetzung. Wir haben mit der Errichtung der Stiftung und ihrer zukünftigen Arbeit die Chance, die Überreste eines Terrorregimes und ein Bauwerk von fast 200 Kilometern Länge, das ein Symbol für dieses Terrorregime war, das Europa an den Abgrund geführt hat, zu einem Ort werden zu lassen, der Mensch und Natur in der Großregion verbinden kann und an dem man sich zukünftig begegnen kann und wird. Ich glaube, an dieser Stelle müssen wir dem BUND für seine Vorarbeit danken.
Ich finde es eine tolle Aufgabe, dass aus den Überresten eines tod- und unheilbringenden Krieges heute eine
Zuflucht für das Leben mitten in einem friedlichen Europa wird. Gleichzeitig mahnen uns die Ruinen 100 Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und 75 Jahre nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, dass Krieg nie ein Mittel der Politik sein darf und ein friedliches Europa keine Selbstverständlichkeit war und ist. Das wird uns gerade im Hinblick auf die Entwicklungen in der Ukraine und in anderen Teilen der Welt in diesen Wochen noch einmal vor Augen geführt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Änderungsantrag, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt, wurde von allen Fraktionen gestellt. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3997 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen dann direkt über den Gesetzentwurf ab, weil die Beschlussempfehlung die Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3516 – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3810 – Erste Beratung
Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die Regierung bringt diesen Gesetzentwurf ein. Frau Ministerin Alt hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder von Geburt an zu fördern, zu begleiten und sie gleichzeitig vor Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen, ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Die allermeisten Kinder wachsen in einer behüteten und liebevollen Umgebung auf und können sich körperlich und seelisch gut entwickeln. Nicht immer jedoch sind die Umstände und Bedingun
gen in Familien so, dass Eltern ihren Kindern eine gesicherte, verlässliche und fördernde Umgebung bieten können. Die Landesregierung möchte Eltern frühzeitig bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen und Hilfe anbieten, wenn sie benötigt wird. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle Kinder in unserem Land gesund und geschützt aufwachsen können.
Rheinland-Pfalz hat dafür einiges auf den Weg gebracht. Unser Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist eine Erfolgsgeschichte. Ein großer Erfolg ist zum Beispiel das verbindliche Einladungs- und Erinnerungssystem bei den Früherkennungsuntersuchungen. Hier haben wir es geschafft, dass über 98 % aller Kinder dieses wichtige präventive Angebot der Gesundheitshilfe nutzen, und das über alle Untersuchungen hinweg.
In allen Kommunen gibt es inzwischen auch lokale Netzwerkkonferenzen. Sie befassen sich mit der Förderung und dem Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit. Das alles hat die Situation von Kindern in unserem durchaus kinderfreundlichen Land RheinlandPfalz noch weiter verbessert. Aber auch gute Gesetze kann man immer noch optimieren. Die Evaluation des Landesgesetzes hat dafür Möglichkeiten gezeigt. Daher legt die Landesregierung hiermit einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: