Die Inklusion wird weiter eine wichtige Aufgabe sein, und wir werden mit Sicherheit noch sehr viele Investitionen tätigen müssen, was den Schulausbau anbelangt, und zwar sowohl in Personen, in Stellen, als auch in den barrierefreien Schulbau. Das sind nur zwei Beispiele.
Umgekehrt haben wir aber auch jetzt schon sehr viel dafür getan, dass Schulen ihren eigenen Weg finden können. Ich erinnere nur noch einmal an die Fortbildungsbudgets von 1.500 Euro pro Schule – für 800 Schulen neu zugänglich –, die wir in diesem Jahr im Haushalt eingestellt haben.
Ich denke, es wird vor Ort auf die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch auf die Eltern und die Schülerinnen und Schüler ankommen, dass sich ihre Schule jeweils auf einen guten Weg macht, auf dem man Lernen insgesamt als einen Zuwachs an Wissen, aber eben auch an Persönlichkeitsbildung definieren kann.
Ich denke, das geht nur gemeinsam. An dieser Stelle sind die Schulträger ebenso herausgefordert wie wir als regionale Abgeordnete. Natürlich werden wir weiter einen Blick darauf haben, und natürlich wird es Schwierigkeiten geben; denn man kann niemals über einen Schnitt sehen und meinen, dass man damit alle Probleme löst. Das stellt hier überhaupt keiner infrage.
Meine Damen und Herren, ich schließe damit die Aussprache zur Aktuellen Stunde, und wir gehen in der Tagesordnung voran.
Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/3856 –
Haben Sie die Vorschläge vorliegen? – Ich weise darauf hin, dass für diese Wahl eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden notwendig ist.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Einstimmig und mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
Wahl von Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausschuss der Regionen Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 16/3942 –
Frau Conrad wird von der Landesregierung als ordentliches Mitglied und Herr Wiechmann als stellvertretendes Mitglied zur Wahl vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? – Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit so gewählt.
Gutachtliche Prüfung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ durch den Landesrechnungshof Besprechung des Berichts des Landesrechnungshofs (Drucksache 16/3960) auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3961 –
Die Grundredezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion. Wer beginnt? – Bitte schön, Herr Dr. Weiland. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 18. Juli 2012
beschließt die Landesregierung die Anmeldung der Insolvenz der Nürburgring GmbH. Am 1. August 2012 tagt das Plenum in einer Sondersitzung über das Scheitern des sogenannten Zukunftskonzepts Nürburgring.
Heute beraten wir auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion zum ersten Mal in diesem Plenum über das Gutachten des Rechnungshofs zu diesem Konzept. Hierbei geht es in einem ganz entscheidenden Punkt um die Finanzierung des sogenannten Zukunftskonzepts Nürburgring. Wir reden hier über ein Darlehen der ISB in Höhe von 330 Millionen Euro und einen darüber hinausgehenden Betrag in Höhe von 130 Millionen Euro, die sogenannte Finanzierungslücke.
Hierzu schreibt der Rechnungshof auf Seite 91 seines Gutachtens: „Weder eine auf dem Markt tätige Bank noch die ISB hätte den NG-Kreditnehmern“ – den Nürburgringgesellschaft-Kreditnehmern – „aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage ohne eine vollumfängliche Risikoabsicherung durch das Land ein Darlehen gewährt.“
Auf Seite 98 schreibt der Rechnungshof im selben Zusammenhang in seinem Gutachten, „dass bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Kreditauftrag Anzeichen nicht beachtet wurden, die auf ein Misslingen des ‚Zukunftskonzepts Nürburgring‘ hindeuteten. Nach Auffassung des Rechnungshofs waren diese Anzeichen so deutlich, dass mit einem Sanierungserfolg durch das Zukunftskonzept vernünftigerweise nicht gerechnet werden konnte. Es bestand damit die hohe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Landes, sodass der Kreditauftrag nicht hätte erteilt werden dürfen.“
Es würde mich nicht wundern, wenn die Landesregierung gleich sagt: Der Rechnungshof hat im Nachhinein gut reden; wir haben damals eine Situation vorgefunden, die war komplex und unübersichtlich.
(Heiterkeit bei den Abg. Frau Kohnle-Gros, Bracht, Frau Klöckner, CDU – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)
Das Chaos, in dem die Landesregierung damals am Nürburgring steckte, hatte allein sie selbst angerichtet, und sie kannte sich darin sehr gut aus.
Es würde mich auch nicht wundern, wenn uns hier gleich folgende Geschichte zum Besten gegeben würde: Man habe damals schnell und unkonventionell handeln müssen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu ist zu sagen: Gut gemeint hat es die Landesregierung damals nur mit sich selbst.
Es ging den handelnden Personen nicht um den Nürburgring und schon gar nicht um die Menschen, sondern es ging einzig und allein um das politische Überleben bei der anstehenden Landtagswahl 2011.
Es ging um nichts anderes als um die eiskalte Machtfrage für sich und die SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Bei der Landtagswahl 2011 verlor die SPD 10 %. Mit einem denkbar knappen Vorsprung der Stimmen konnte sie sich gerade noch über die Ziellinie retten.
Ein Eingeständnis des Scheiterns am Ring vor dieser Wahl hätte für die SPD mit Sicherheit den politischen Super-Gau bedeutet.
Deshalb ist dieses Gutachten keine rückwärts gewandte Geschichtsschreibung in besonders unterhaltsamer Form, sondern es trifft unmittelbar die Ministerpräsidentin in ihrer aktuellen Legitimation und in ihrem aktuellen Regierungshandeln;