Protocol of the Session on July 24, 2014

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, der Bericht ist mit seiner Besprechung erledigt. Anträge dazu gibt es nicht.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Erster Tätigkeitsbericht nach § 12 a Abs. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG – i.V.m. § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 16/3530) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3641 –

Der Kollege Haller von der SPD-Fraktion hat das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute in der glücklichen Lage, den ersten Bericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit zu besprechen. Der Bericht umfasst die Jahre 2012 und 2013. Herr Wagner hat mit seinem Team einen gut lesbaren Bericht mit vielen anschaulichen Beispielen vorgelegt. Die gesetzliche Grundlage für das Handeln des Informationsfreiheitsbeauftragten haben wir im Jahr 2008 gelegt. Der nun vorgelegte Bericht macht deutlich, dass wir damals die richtige Schwerpunktsetzung gewählt haben.

Das möchte ich an den nachfolgenden Punkten festmachen. Die Inanspruchnahme des Beauftragten nimmt kontinuierlich zu. Auch wenn dies insgesamt auf niedrigem Niveau erfolgt, ist doch ein klarer Trend zu erkennen. Der Schwerpunkt der Anfragen liegt hierbei eindeutig im Bereich der Kommunen, wie die aufgeführten Beispiele im Bericht zeigen. Ich glaube, jeder von uns könnte beliebige Beispiele anfügen. Wir alle kennen die vielen E-Mails, die man bekommt, in denen um Mithilfe gebeten wird, wenn es um Akteneinsicht etc. geht.

Hier ist auch noch einmal die Doppelrolle des Beauftragten zu betonen, einerseits den Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht auf Information zu verhelfen und ihnen dabei weiterzuhelfen und andererseits die Beratung der Kommunen zu leisten, die oft nicht vollumfänglich über die gesetzlichen Grundlagen im Bilde sind. Wir befinden uns da in einem Prozess, der weitergegangen werden muss. Vor allem die Beratungsleistung der Kommunen sehe ich dabei als einen ganz wichtigen Punkt an.

Im gesamten Berichtszeitraum kamen etwa 1.000 Informationsanträge zusammen. Ein weiterer Anstieg dieser Zahlen kann laut dem Beauftragten für die Informationsfreiheit erreicht werden, indem Informationsrechte ausgeweitet werden und entgegenstehende Rechte begrenzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies muss von uns sorgfältig diskutiert werden. Die angemahnten Bereiche der drittmittelfinanzierten Hochschulforschung und des Verfassungsschutzes sind selbstverständlich sehr sensible Bereiche und bedürfen einer intensiven Debatte.

Der Beauftragte führt in seinem Bericht sehr richtig aus, dass wir uns am Anfang eines sehr viel größeren Prozesses befinden, der mit dem von der Ministerpräsidentin angekündigten Transparenzgesetz seinen Höhepunkt finden wird. Dieses Transparenzgesetz wird im Bericht ausdrücklich begrüßt und als weitsichtig und mutig bezeichnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Informationsfreiheit wird uns auch in Zukunft noch intensiv parlamentarisch beschäftigen. Mir ist es heute auch im Namen der SPD-Fraktion ein Anliegen, Herrn Edgar Wagner ganz herzlich für seine hervorragende Arbeit zu danken. Weiter auf gute Zusammenarbeit!

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Kollegin Kohnle-Gros für die CDUFraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin, ich denke Sie werden nachher für die Landesregierung zu diesem Antrag zu uns sprechen.

Lieber Herr Kollege Haller, liebe Kollegen von den GRÜNEN, Sie haben diesen Tätigkeitsbericht des Informationsfreiheitsbeauftragten aufgerufen. Ich will ausdrücklich sagen, es ist kein Bericht, der per Gesetz an den Beauftragten als Pflichtaufgabe gegeben ist, sondern er hat einen Tätigkeitsbericht verfasst, den Sie jetzt als Regierungsfraktionen hier zur Besprechung aufgerufen haben.

Ich sage auch, warum ich das erwähne. Wenn das nämlich tatsächlich ein solcher Bericht wäre, wie er zum Beispiel beim Datenschutz- oder Bürgerbeauftragten per Gesetz vom Landtag verpflichtend wäre, müsste ich sagen, hätte ich große Probleme mit diesem Bericht. Als allgemeinen Tätigkeitsbericht kann man ihn gerade noch so gelten lassen,

(Fuhr, SPD: Na, na, na!)

aber nicht als Arbeitsgrundlage für uns, denke ich.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Kollege Haller hat auch – wenn ich das richtig verfolgt habe – bei seiner Wortmeldung vor allem auf den Pressebericht abgestellt, den der Beauftragte herausgeben hat, und

(Haller, SPD: Bei 5 Minuten!)

genau – die wesentlichen Dinge hier noch einmal rekapituliert. Wenn man den Bericht genau betrachtet, könnte man das von Seite 56 bis 63 noch einmal nachlesen. Das ist der eigentliche Inhalt des Berichts des Informationsfreiheitsbeauftragten zu den Fragen, mit denen wir uns als Landtag befassen, nämlich was er tut, mit welchen Anliegen er es zu tun hat und welche Probleme er in diesem Tätigkeitsbereich sieht.

Alles andere, was in diesem dicken Bericht steht, ist eine Schilderung von Rheinland-Pfalz über den Bund bis nach Europa, manchmal sogar weltweit.

(Pörksen, SPD: WWW, ganz einfach!)

Er schildert wirklich alle Probleme, die im Laufe der zwei bis drei Jahre vor Gericht, in anderen Landtagen, im Bundestag und wo auch immer, auf Kongressen, auf Tagungen der Informationsfreiheitsbeauftragten usw. diskutiert worden sind, und zwar ein bisschen chaotisch, muss ich sagen.

(Pörksen, SPD: Ei, ei, ei!)

Deswegen würde es mir schwerfallen, diesen Bericht als Grundlage für eine Diskussion zu benutzen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Chaoten-Wagner!)

Frau Staatssekretärin, zu den Inhalten, die sich perspektivisch in die Zukunft bewegen – Herr Kollege Haller hat es schon angesprochen –, wenn wir wirklich darüber reden, dass wir in Rheinland-Pfalz tatsächlich einmal ein Transparenzgesetz bekommen, dann werden Sie all das, was hier so kreuz und quer angesprochen ist, erst

einmal in der Vorbereitung in der Landesregierung beraten. Ich denke, dann werden wir uns als Parlament mit den Fragen, die sich aus dem Gesetzentwurf ergeben, noch einmal vertieft beschäftigen müssen, Experten dazu befragen müssen und die Fragen aufarbeiten.

So, wie es jetzt hier steht, kann man das als Arbeitsgrundlage – ich nehme an, bei Ihnen wird das auch so sein – sicher nutzen, aber die Schlüsse muss man schon noch einmal separat aufarbeiten.

Ich will ein Beispiel nennen, weil es Herr Kollege Haller auch angesprochen hat: Drittmittelfinanzierung an Hochschulen. Es kommt drei- oder viermal in dem Bericht vor, auch dergestalt, dass es sehr unterschiedliche Haltungen zur Haltung des Informationsfreiheitsbeauftragten – seiner Kollegen zum Teil – gibt. Es kommt an mehreren Stellen vor. Man muss sich das zusammensuchen, um zu sehen, was tatsächlich Stand der Dinge ist.

Dann kommt es trotzdem wieder in seinem Kurzbericht vor, als ob das Stand der Dinge, Stand der Wissenschaft wäre, dass das alles nicht so geht an unseren Hochschulen, dass das per se schon bearbeitet werden muss.

Was ich aber noch einmal ganz dezidiert sagen will: Die Fälle, die er als Berater – auch das hat der Kollege schon genannt – für die Kommunen behandelt, aber auch für die Bürger, die sich eine Hilfestellung holen, wenn sie nicht weiterkommen, sind zum Teil schon kurios und helfen zum Beispiel im Hinblick auf das Transparenzgesetz relativ wenig; denn das ist die Erfahrung, die wir bei der Bürgerbeteiligung gelegentlich machen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für diese Bürgerbeteiligung, für diese Instrumente vor allem dann interessieren, wenn sie ein ganz persönliches, wie auch immer, auch kurioses Anliegen haben.

Das Transparenzgesetz soll eigentlich etwas ganz anderes machen. Es soll eine sehr generelle Zurverfügungstellung von öffentlichen Daten, Akten und allem Möglichen unterstützen.

Das, was jetzt an Beratungstätigkeit übrig geblieben ist, kann man wirklich als nette Geschichten bezeichnen. Ich will es ganz kurz machen und eine Sache benennen. Ein Strafgefangener in Rheinland-Pfalz hat um Information dahin gehend gebeten, wie sich die Baupläne im Gefängnis für Brandschutz und sonst etwas darstellen, weil er sich damit beschäftigen wollte.

(Staatsministerin Frau Conrad: Schön!)

Das geht natürlich nicht. Ich will das aber nur als kuriosestes Beispiel – es gab auch noch ein paar andere – benennen, was da so alles kommt und womit der Beauftragte beschäftigt war.

Das ist der Punkt. Ich will das jetzt nicht weiter ausbauen. Ich sage es noch einmal, eine Sammlung von Materialien von Rheinland-Pfalz über den Bund nach Europa, vielleicht in die Welt, alles Mögliche aufgegriffen und diskutiert, gut nachzulesen, aber die Schlüsse muss man wirklich noch einmal selbst daraus ziehen.

Was die Landesregierung dann tatsächlich – wenn es irgendwann einmal dazu kommt, dass sie ein Transparenzgesetz vorlegt – daraus gemacht hat, werden wir dann an dieser Stelle zu bewerten haben, denke ich.

(Beifall bei der CDU)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Kollege Haller das Wort.

Liebe Kollegin Marlies Kohnle-Gros, Ihre Kritik in Ehren, aber es war mir deswegen wichtig zu betonen: Wir haben eine andere Kultur in Deutschland, und deswegen sind die Ausführungen des Beauftragten so wichtig, von denen Sie sagen, dass sie zu ausführlich wären.

Wir stehen am Anfang eines Prozesses. Das ist mir an dieser Stelle noch einmal wichtig zu betonen. Wir sind, was die Informationsfreiheit angeht, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern oder zum Beispiel im Vergleich zu den USA weit, weit zurück. Wir müssen uns intensiv Gedanken machen, wie wir diesen Prozess weiter gestalten können.

Es ist eine wesentliche Aufgabenstellung der EnqueteKommission Bürgerbeteiligung, in der wir uns Gedanken machen, wie wir Bürgerinnen und Bürger aktivieren können, sich für unsere Demokratie einzusetzen und sich zu beteiligen. An dieser Stelle ist natürlich Informationsfreiheit, Transparenz ein ganz, ganz wesentliches Kriterium.

Ich finde, gerade in diesem Bereich hat der Beauftragte eine große Aufstellung gemacht, wie dieses Thema in Zukunft angegangen werden kann. Ich denke, die Beschäftigung mit diesen Vorschlägen wird auch bei unserem Abschlussbericht der Enquete-Kommission eine wesentliche Rolle spielen.

Insofern gilt der alte Spruch: Aller Anfang ist schwer. – Wir stehen aber am Anfang eines Prozesses, und auch dieser Bericht hilft uns auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr Informationsfreiheit wesentlich weiter. Deswegen möchte ich Ihre zu Beginn etwas scharfe Kritik

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Nein, nein, nein!)