Herr Minister, gab es seit der Entscheidung des VG Koblenz, insbesondere nach der Entscheidung des OVG Koblenz, irgendwelche Gespräche oder Telefonate mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Bewerber, die den weiteren Fortgang der Stellenbesetzung zum Gegenstand hatten?
Herr Minister, es wurde gerade gesagt, Ihre Auswahlentscheidung sei nicht gerichtsfest gewesen. Habe ich das richtig verstanden, dass das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht gar nicht die Auswahlentscheidung selbst kritisiert haben, sondern die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Beurteilungen?
Das ist so. Die Beurteilungen werden von den Oberlandesgerichtspräsidenten vorgelegt, und da sind zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte ergangen. Das Verwaltungsgericht – ich hatte das vorhin vorgetragen – hat im Prinzip gesagt, ihr hättet für den Amtsgerichtsdirektor in Koblenz eine neue Beurteilung machen müssen, obwohl nach unserer Beurteilungsverwaltungsvorschrift das erst nach dem Ablauf von zwei Jahren der Fall ist und keine andere Tätigkeit irgendwo gewesen ist.
Deshalb war auch ein Grund, dass wir gesagt haben, das ist eine grundsätzliche Frage, da gehen wir ins Rechtsmittel, weil dann natürlich für viele andere Verfahren – ich habe Hunderte von Umsetzungen und Beset
Das Oberverwaltungsgericht hat gesagt, nein, das trifft nicht zu, es war keine neue Beurteilung einzuholen, aber in der Beurteilung des Beigeladenen, also des Landgerichtspräsidenten Zweibrücken, ist etwas nicht hinreichend begründet. Das führt dazu, dass in dieser Beurteilung noch einmal nachgearbeitet werden muss.
Ich muss aber noch einmal sagen, das ist ein sogenanntes Eilverfahren, und da wird ein laufender Bewerbungsprozess angehalten, um eventuell nachzubessern. Beide Gerichte haben nicht gesagt, du musst A, B oder C einstellen. Das ist unsere Aufgabe.
Herr Minister, Sie haben im Rechtsausschuss ausgeführt, dass es über 400 Besetzungsverfahren gegeben hätte und das ein bisschen als Ausnahme dargestellt, dass es hier so gelaufen sei, wie es gelaufen sei. Jetzt haben wir hier ein abgebrochenes Bewerbungsverfahren. Wie viele abgebrochene Bewerbungsverfahren sind unter diesen 400 Besetzungsverfahren?
Wissen Sie, wenn ein Verfahren durchgeführt wird, wird es nicht abgebrochen – die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst –, dann ist das Verfahren durchgelaufen und endet mit der Übergabe der Urkunde an denjenigen oder diejenige, die das Amt besetzt.
In dem einen Verfahren, in dem wir in erster Instanz beim Eilverfahren vom Gericht ein Anhalten des Verfahrens hatten, ist eine neue Beurteilung durch den entsprechenden Landgerichtspräsidenten oder Oberlandesgerichtspräsidenten erstellt worden. Da will ich mich jetzt aus der Erinnerung nicht festlegen. Nachdem diese Beurteilung vorlag, ist das wieder erneut auf den Weg gebracht worden. Dann gab es keinen Konkurrentenstreit, und die entsprechende Person ist in das Amt – ich glaube, es war ein stellvertretender Direktor eines Amtsgerichts – eingeführt und die Urkunde überreicht worden.
Herr Minister, die Chefin der Staatskanzlei hat in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage Folgendes erklärt:
Der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz hatte der Ministerpräsidentin einen Ernennungsvorschlag für den Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichts Trier unterbreitet. Die vom Minister vorgelegten Unterlagen enthielten die für die Bearbeitung relevanten Angaben. Auch vor dem Hintergrund des Zeitungsartikels ergab sich keine andere Bewertung des Sachverhalts. Für Nachfragen beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz bestand daher kein Anlass. –
Jetzt stehe ich hier, und wir verstehen uns gut, und wir arbeiten auch sehr eng zusammen. Welche Auffassung die Ministerpräsidentin aber selbst hat, kann ich nicht sagen.
Ich kann Ihnen aber sagen – das ist selbstverständlich so –, dass das ein vollkommen korrekter Vorgang ist, der so abgehandelt worden ist.
Ich will Ihnen zum Ernennungsrecht der Ministerpräsidentin ausführen, dass das Bestandteil des Besetzungsverfahrens ist und unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung von Auswahlentscheidungen. Gemäß Artikel 102 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin die Beamten und Richter des Landes, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
In den Fällen, in denen die Ministerpräsidentin das Ernennungsrecht selbst ausübt, wird das jeweilige Besetzungsverfahren durch die im Einzelfall zuständige Behörde – das sind wir – geführt. Der zuständige Fachminister oder die zuständige Fachministerin legen der Ministerpräsidentin den Ernennungsvorschlag vor. Nach Ausfertigung der Ernennungsunterlagen durch die Ministerpräsidentin wird die Ernennung in der Regel von den vorlegenden obersten Landesbehörden vollzogen, sobald alle hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Das ist insoweit ein notwendiger Verfahrensschritt zum Abschluss eines Auswahlverfahrens, das korrekt geführt worden ist, in diesem wie in anderen Fällen. Wir schicken dann die sogenannten Negativbescheide an Mitbewerberinnen und Mitbewerber raus. Die, die Negativbescheide haben, können dann überlegen, ob sie ein Rechtsmittel dagegen einlegen oder nicht. Das ist hier geschehen. Wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, händigen wir die Ernennungsurkunde nicht aus. Wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde, wird nach Ablauf der Frist die Urkunde ausgehändigt. Das ist das übliche Prozedere. Das war hier wie in allen anderen Fällen so. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Ministerpräsidentin der gleichen Auffassung ist, wie ich es hier dargelegt habe.
Herr Minister, vor der heutigen Sitzung haben Sie der Aussage, Sie hätten den von Ihnen vorgeschlagenen Bewerber zu seiner Bewerbung aufgefordert, nie widersprochen. Heute sagen Sie nun, Sie hätten ihn nicht aufgefordert und hätten erst nach Vorliegen seiner Beurteilung von der Kopf-an-Kopf-Bewerbungssituation gegenüber Herrn Fischer erfahren. Meine Frage in dem Zusammenhang lautet: Wer sonst hat dann Herrn Gietzen aufgefordert, sich zu bewerben, oder ihm zumindest eine Bewerbung ans Herz gelegt?
Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass ich über die Fragen mit dem OLG-Präsidenten Gespräche geführt habe, dass ich von Interessen gehört habe und möglicherweise aufgrund dieser Gespräche die Bewerbung vorgelegt worden ist. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns Gäste begrüßen. Wir haben Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Ludwigshafen bei uns. Schön, dass Sie zu uns gekommen sind. Seien Sie willkommen!
Ferner begrüße ich Musiker des Doppelquartetts Eimsheim. Seien Sie ebenfalls willkommen! Wenn ich es richtig weiß, werden Sie uns auch noch etwas vortragen.
Ebenfalls begrüße ich die Damen und Herren des 137. Mainzer Landtagsseminars. Seien Sie in diesem Hause willkommen!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulrich Steinbach, Daniel Köbler und Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Landesstrategie zur Fachkräftesicherung für Unternehmen in RheinlandPfalz – Nummer 3 der Drucksache 16/3785 – betreffend, auf.
1. Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Landesregierung und den Teilnehmern des Ovalen Tisches getroffen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsvertreterinnen/-vertretern im Rahmen der jüngst unterzeichneten Vereinbarung des Ovalen Tisches zur Fachkräftesicherung?
3. Welches Vorgehen wurde vereinbart, um die ausbildenden Betriebe in ihrer Fachkräftesicherung, insbesondere in Bezug auf die duale Berufsausbildung zu unterstützen?
4. Wie bewertet die Landesregierung das Konzept der lebensphasenorientierten Personalpolitik insbesondere im Hinblick auf die Arbeitgeberattraktivität rheinland-pfälzischer Unternehmerinnen und Unternehmer?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder eine schöne Anfrage zu guten Nachrichten. Weil ich bewerten darf, freue ich mich sehr, diese Anfrage beantworten zu können. Die Landesregierung hat nämlich mit ihren Partner am Ovalen Tisch für Ausbildung und Fachkräftesicherung am 16. Juli 2014 eine Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz gemeinsam unterzeichnet. Mit dieser mehrstufigen konsistenten Strategie wollen wir erreichen, dass zum einen die rheinland-pfälzischen Arbeitgeber die notwendigen qualifizierten Fachkräfte finden, um im Wettbewerb bestehen zu können, und zum anderen, dass die Menschen in diesem Land über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um sich erfolgreich im Arbeitsmarkt bewegen zu können.
Zweitens: Potenziale nutzen. Hier stehen die Erwerbspotenziale von Frauen, Älteren, Erwerbslosen und Migranten als besondere Gruppen im Vordergrund, weil sie nämlich wirklich ein Potenzial bergen.