(Pörksen, SPD: Das hat doch gerade der Dr. Weiland erzählt! – Dr. Weiland, CDU: Da können Sie noch viel von lernen!)
Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Das ist eine Handlungsmaxime aller Landesregierungen nach Kommunalwahlen, auch der rheinland-pfälzischen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, die schon etwas länger diesem Hohen Hause angehören, dass wir regelmäßig nach Kommunalwahlen, nach der Auswertung durch den Landeswahlleiter, nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden mit einer Weiterentwicklung unserer Kommunalwahlvorschriften auf Sie zugekommen sind. Es gab auch immer wieder Anregungen aus dem Hohen Hause, selbstverständlich, die meisten von uns sind auch in kommunaler Mitverantwortung.
Genau diese Vorbereitungen einer solchen Diskussion laufen. Der Landeswahlleiter wertet aus, und wir werden aus den kommunalen Spitzenverbänden Erfahrungsberichte zugeleitet bekommen. Die sollte man abwarten und dann über die Punkte diskutieren, die uns nahegebracht werden.
können nicht ganz schlüssig sein, wenn Sie zum einen sagen, in Baden-Württemberg als Beispiel würde man sehen, dass durch das Versenden der Unterlagen die Wahlbeteiligung steigt. Frau Schellhammer hat die Zahlen genannt. Wir haben eine schlechtere Situation in Baden-Württemberg als bei uns.
(Frau Klöckner, CDU: Das habe ich nicht gesagt, sondern dass es keine verfassungsrechtlichen Probleme gab!)
Auch ich beklage unsere Wahlbeteiligung, auch ich würde mich sehr freuen, wir hätten deutlich höhere Wahlbeteiligungen.
An Baden-Württemberg sieht man, dass das pure Versenden von Wahlunterlagen zum einen nicht zu einem Mehr an Wahlbeteiligung führt – ich glaube, das kann man diesen Zahlen entnehmen –, zum zweiten dass es nicht dazu führt, dass es ein Weniger an ungültigen Abgaben von Wahlzetteln gibt.
Auf der Ebene der Ortsgemeinderatswahlen mit Verhältniswahl haben wir sogar nur noch 2,43 % ungültiger Stimmen. Das zeigt, unser System ist ein gutes, es ist eines, das die Bürgerinnen und Bürger handhaben können. Auch deswegen rate ich nicht zu Schnellschüssen.
Die Bürgerinnen und Bürger können bei uns – da widerspreche ich Ihnen auch, Frau Klöckner – in einer recht unkomplizierten Art und Weise Briefwahl beantragen. Die Beantragung kann gar nicht einfacher sein. Man setzt ein Kreuz auf die Wahlbenachrichtigungskarte und beantragt eine Briefwahl.
Dann wird man Briefwahlunterlagen bekommen, die ausgefüllt, gefaltet und in Umschläge verteilt werden müssen. Das müssen Sie allerdings auch dann machen, wenn Sie den Menschen alle Unterlagen nach Hause schicken würden.
Wenn Sie sagen, ein Kreuz zu viel und die Stimme ist ungültig, stimmt das auch nicht. Sie wissen, dass es einen umfangreichen Heilungskatalog in unseren Kommunalwahlvorschriften gibt. Weil der so umfänglich ist und die Wahlvorstände diesen auch anwenden können, haben wir diese, auch im Vergleich zu BadenWürttemberg, geringen Quoten der Ungültigkeit.
Würden wir Ihrem Vorschlag folgen, käme es nach unseren Berechnungen zu Mehrkosten von rund 3 Millionen Euro. Bei rund 3 Millionen Wahlberechtigten würden allein Portokosten von 1,5 Millionen Euro, zusätzliche Druckkosten von 500.000 Euro und überschlägig Personalkosten von wenigstens einer weiteren Million Euro anfallen.
(Frau Thelen, CDU: Mehr Demokratie muss einem auch etwas wert sein! – Pörksen, SPD: Demokratie am Küchentisch!)
Darüber kann man natürlich immer diskutieren, es gehört nur zur Wahrheit dazu, dass man es auch nennen muss. Wir werden von Ihnen immer aufgefordert, wenn es Gesetzesvorschläge der Regierung oder der Regierungskoalition gibt, die Zahlen zu belegen. Ich belege Ihnen hiermit die Zahlen, die Sie nicht hineingeschrieben haben.
Dann besteht noch die Frage der Verfassungsrechtlichkeit. Ich glaube schon, dass man diese Frage stellen und sie sorgfältig geprüft werden muss. Die Lebenserfahrung sagt, dass Unterlagen, die tagelang unkontrolliert möglicherweise auf einem Wohnzimmertisch liegen, durchaus anders behandelt werden als Unterlagen, die man in einem sorgfältigen Verfahren in einem Wahllokal in die Hand bekommt, wo man allein in die Wahlkabine geht und dann diese Unterlagen wieder abgibt.
(Frau Thelen, CDU: Traue den Menschen nicht! – Frau Klöckner, CDU: Misstrauen Sie den rhein- land-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern?)
Herr Weiner, eines können wir jedenfalls feststellen: Das Land Rheinland-Pfalz hat kein Demokratiedefizit. Ge
Es gibt keinen Grund, die Argumentation anzuführen, die Sie genannt haben. Dass wir auf Sie zukommen werden und auch Sie Punkte einreichen werden, wenn wir die Kommunalwahl 2014 ausgewertet haben – das will ich noch einmal betonen –, das war jedes Mal so. Dann haben wir in den dafür vorgesehenen Gremien darüber diskutiert.
Das, was ich vorhin zu den Auszubildenden der Kreisverwaltung Birkenfeld gesagt habe, möchte ich hier noch einmal betonen, Gründlichkeit geht an der Stelle allemal vor Schnelligkeit.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt einen Überweisungsvorschlag. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3671 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist einstimmig angenommen.
Für eine umfassende Pflegereform – Stärkung und Ausbau der Rolle der Kommunen in der Pflege Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3661 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflege, die Betreuung der Mitbürger und die Rolle der Kommunen in der Pflege werden das Megathema der Zukunft sein. Wir sind sehr froh, dass nach den Koalitionsverhandlungen der lang angekündigte umfassende Reformprozess der Pflegereform und des Pflegebedürftigkeitsbegriffs jetzt in Fahrt kommen.
Seit 2006 ist das eine Diskussion in der gesamten Fachwelt, aber auch bei den Pflegekräften, die unter Zeitdruck arbeiten müssen, bei den Patienten, bei den zu Pflegenden, die eine viel mehr menschlichere Behandlung brauchen, aber auch bei den Angehörigen, die immer wieder erleben müssen, wie der Umgang aussieht.
Ein immer wieder vorgetragenes Argument ist die Fachkräftesituation im Bereich der Pflege. Darauf müssen wir uns in demografischer Hinsicht einstellen.
Wir erwarten die erste Stufe 2015. Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen um die zweite Reformstufe 2017. Pflegebedürftige, Demenz, Alterserkrankungen, Diabetes und vieles andere sind die Themen, die uns in Zukunft in 2030/2040/2050 erwarten. Dafür müssen wir uns rüsten.
Meine Damen und Herren, wen wir nach unserer Meinung noch viel intensiver einbinden müssen, sind die Kommunen. Es sind die Bürger, die in Rheinland-Pfalz leben. Die originäre Aufgabe der Kommunen ist die Lebensgestaltung vor Ort. Daher müssen wir ihnen neben mehr Verantwortung auch mehr Ressourcen an die Hand geben. Wir fordern dazu die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der mit den Kommunen die konkreten Schritte abgestimmt werden sollen. Dazu gehört nach unserer Ansicht auch die Übertragung konkreter Verantwortung in den Bereichen Planung, sozialräumliche Gestaltung, Schulung und die Entlastung pflegender Angehöriger.
Niemand kennt den Menschen, der Hilfe beansprucht, so gut und ist so nahe dran wie die Kommune selbst. Deshalb gehört die Koordinierung der Leistungs- und Hilfegewährung sowie die Abstimmung aufeinanderfolgender Leistungen wie Ehrenamt, Rehabilitation, Sozialdienst und Pflege auch in ihre Hand, damit vor Ort das umgesetzt wird, was die Menschen in Zukunft brauchen. Sie alle kennen das alte Sprichwort: Einen alten Baum verpflanzt man nicht. – Deswegen müssen wir im Land Rheinland-Pfalz entsprechend tätig werden, aber nicht nur wir in Rheinland-Pfalz, sondern unsere Bitte geht auch an den Bund.
Wir setzen in Rheinland-Pfalz auf eine organisierte Nachbarschaftsgesellschaft, und daran arbeiten wir. Was uns aber neben mehr Barrierefreiheit, Alltagsversorgung und kultureller Teilhabe ebenfalls absolut wichtig ist, ist, dass die Menschen, die zu Hause leben, auch dazu befähigt sind, lange zu leben und den Erhalt der Alltagskompetenzen zu gewährleisten. Die Erfahrung, pflegebedürftig zu werden, ist für die Menschen eine enorm belastende Erfahrung. Fast alle, die sich damit auseinandersetzen, bezeichnen das als ihre persönliche große Zukunftsangst. Meine Damen und Herren, das müssen wir ernst nehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen den ausdrücklichen Wunsch unserer Fraktion vortragen. Ich möchte die herzliche Bitte an die Landesregierung richten, sich mit Nachdruck auch im Sinne unserer gesamten politischen Linie in unserem familienfreundlichen Bildungsland Rheinland-Pfalz auch weiterhin dafür einzusetzen. Wir haben von Anfang an – von der Gebührenfreiheit im Kindergarten bis hin zu der Befreiung von den Studiengebühren – vieles geschaffen. Wir möchten im Sinne des demografischen Wandels einen Wunsch in Richtung des Fachkräftebedarfs vortragen. Im letzten Jahr war ich mehrfach zu Gast auf verschiedenen Veranstaltungen der Heilberufe. Unser Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering hatte am 12. Februar dieses Jahres die Vertreter der Heilberufe in die SPD-Fraktion zu einer Informationsveranstaltung eingeladen; der Zuspruch war sehr groß.
Wir sind der Meinung, dass eine Schulgeldzahlung für Physiotherapeuten nicht mehr zeitgemäß ist. Nur wenige Schulen in Rheinland-Pfalz bieten diese Ausbildung kostenfrei an. Derzeit beläuft sich das Schulgeld in Rheinland-Pfalz auf einen Betrag zwischen 300 und 420 Euro, und dies, meine Damen und Herren, ohne Ausbildungsvergütung bei einem Einstiegsgehalt in einer Praxis von etwa 1.200 Euro. Der Beruf des Physiotherapeuten ist ein schöner und wichtiger Beruf, und wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine kostenfreie Ausbildung der Physiotherapeuten einzusetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine umfassende Pflegereform sowie eine Stärkung und den Ausbau der Rolle der Kommunen in der Pflege. Der Schlenker zu dem Schulgeld für die Physiotherapeuten hat mich zwar ein wenig überrascht, aber dabei sind wir durchaus nicht auseinander, nur, um das einmal nebenbei festzustellen.
Sie beziehen sich auf das Pflegestärkungsgesetz. Ich denke, dieses Gesetz, welches Herr Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dem Kabinett vorgelegt hat, ist ein gutes Gesetz, mit dem Rot und Schwarz bzw. Schwarz und Rot zufrieden sein können. Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf auch als Pflegestärkungsgesetz mit dem Ziel beschlossen, dass es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.
Dieser Entwurf enthält eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen in einem finanziellen Umfang von 2,4 Milliarden Euro. So wird etwa die häusliche Pflege gestärkt, und es wird die Betreuung in den Pflegeheimen verbessert. Parallel zur laufenden Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der später noch umgesetzt werden soll, werden aber bereits jetzt Leistungen für Pflegebedürftige verbessert und auch ausgebaut, die an psychischen Störungen leiden oder an Demenz erkrankt sind. Also, es ist ein wichtiger erster Schritt, der gemacht wurde, und dies in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU in Berlin.
Dafür wurde eine weitere Passage in den Koalitionsvertrag aufgenommen, und darauf bezieht sich auch Ihr Antrag, um nicht zu sagen, er gibt den Koalitionsvertrag in Teilen fast wortwörtlich wieder. Das kann man sicherlich machen, um zum Ausdruck zu bringen, dass man das, was Regierungsgrundlage in Berlin ist, gutheißt.
Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit klären, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt werden, wie die Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden kann.