Protocol of the Session on June 27, 2014

Sie sind der Meinung, dass die Zahl der Anträge in 2014 sehr gering ist. Ich persönlich glaube, dass sich dadurch, dass wir in 2013 diesen Boom mit 500 Anträgen hatten, wovon 200 Anträge noch im Dezember eingereicht worden sind, logischerweise die Zahl im ersten Halbjahr 2014 verringert hat, weil jeder bemüht war, seinen Antrag noch in 2013 einzureichen.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Brück.

Frau Ministerin, wir sprechen immer über die Mittel zum Ausbau von Kindertagesplätzen. In welcher Art und Weise unterstützt die Landesregierung die Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen darüber hinaus bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben?

Vielen Dank, Frau Kollegin Brück.

Wir haben neben den Investitionszuschüssen, die wir den Trägern und Kommunen der Kindertagesstätten geben, Haushaltsmittel in Höhe von über 1 Milliarde Euro in diesen Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt. Das ist der eigentlich große Brocken, den wir in unserem Haushalt zur Unterstützung der Träger der Kindertagesstätten haben, vor allen Dingen der Personalkostenzuschüsse. Wir haben da große Anteile. Das variiert je nach Gruppenform von 25 % bis 45 % bei den Krippengruppen, bei denen wir das Fachpersonal entsprechend höher bezuschussen als bei den anderen Gruppen.

Ich glaube, das, was wir hier leisten, was die Regelkosten anbelangt, kann sich sehen lassen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Henter.

Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass Bewilligungsanträge, die nach der alten Verwaltungsvorschrift von KitaTrägern aus dem Landkreis Trier-Saarburg in den Jahren 2012 und 2013 gestellt wurden, bisher nicht bewilligt worden sind, sondern ihnen in einem Schreiben von Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Bewilligung 2015 erfolgt, ohne dass ein Datum genannt wurde, wann das

Geld tatsächlich fließt, man diese also im Ungewissen gelassen hat?

Herr Kollege Henter, ich darf Ihnen sagen, dass sehr viel Geld im Zuge von Altanträgen und neuen Anträgen gerade in den Landkreis Trier-Saarburg geflossen ist.

(Ernst, CDU: Das ist nicht die Frage!)

Ich kann Ihnen gerne die Zahlen nachreichen sowie die Kindertagesstätten und die entsprechenden Summen benennen.

Es ist in der Tat richtig, dass es nicht nur im Kreis TrierSaarburg, sondern auch in allen anderen Kreisen – wir haben die Liste der Transparenz wegen extra an die Jugendämter, an die Kreise und Städte geschickt – Bewilligungen geben wird, die in 2015 bewilligt werden. Das ist richtig. Ich will Ihnen aber auch sagen, jede Einrichtung und jeder Träger haben einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt bekommen, sodass die Baumaßnahmen beginnen können.

Ich will Ihnen mit Blick auf die vergangenen Jahre und die Gelder, die von den Kommunen noch nicht abgerufen sind, sagen, dass aus den letzten Jahren 19 Millionen Euro vom Bund und 22 Millionen Euro vom Land von den Kommunen noch nicht abgerufen worden sind.

(Henter, CDU: Aber nicht aus Trier-Saarburg!)

Daran sehen Sie, dass der Mittelabfluss sich immer um zwei Jahre sozusagen verzögert und es insofern abfließt – das wissen Sie –, wenn der letzte Verwendungsnachweis abgegeben worden ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Steinbach.

Vielleicht darf ich einen Zwischenstand geben. Diejenigen, die sich zum zweiten Mal gemeldet haben – Sie auch, Herr Henter –, sind alle aufgelistet, aber zuerst kommen diejenigen dran, die sich vor Ihnen gemeldet haben. – Also Herr Kollege Steinbach.

Sehr geehrte Frau Ministerin, die Anfrage der CDU ist mit der Fragestellung überschrieben „Zusätzliche Bundesmittel für den Kindertagesstättenbereich“. Das bezieht sich auf das Bildungspaket, das vereinbart worden ist.

Können Sie noch einmal ausführen, wie viele zusätzliche Mittel für den Kindertagesstättenbereich vom Bund zur Verfügung gestellt werden und wie sich das mit dem

sogenannten Sondervermögen des Bundes für den Kindertagesstättenbereich verhält?

Vielen herzlichen Dank.

Ich will über das Prozedere der letzten Wochen und Monate kurz ausholen.

Wir hatten einen Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonferenz gefasst, der lautete: Die 6 Milliarden Euro des Bildungspakets des Bundes sollten gleichberechtigt zwischen den drei Bereichen frühkindliche Bildung, Schule und Hochschule verteilt werden, sodass es für uns, nach dem Verständnis der Jugend- und Familienminister, bedeutet hätte, jeder Bereich bekommt 2 Milliarden Euro. Das war unsere Beschlusslage zum Zeitpunkt der Konferenz im Mai.

Dann kam die Entscheidung von Bundesebene, dass es keine 2 Milliarden Euro für den Kita-Bereich, sondern nur 1 Milliarde Euro gibt. Dann kam ein paar Tage später die Erkenntnis, da es um eine Aufstockung um bis zu 1 Milliarde Euro ging – wie gesagt, die Summe steht nicht genau fest –, dass von dieser 1 Milliarde Euro keine 1 Milliarde mehr übrig bleibt, sondern es sich um einen Betrag zwischen 550 Millionen Euro und 620 Millionen Euro handeln wird, der bundesweit für den Bereich der Kindertagesstätten zur Verfügung steht.

(Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja gar nicht so viel!)

Das ist gar nicht so viel, leider.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben die Förderpraxis für den Ausbau von Kindertagesstätten ab 2014 umgestellt, weil die Finanzmittel des Landes nicht ausreichen. Ich frage Sie, wenn die Mittel des Bundes fließen, ob Sie dann gewillt sind, die Förderpraxis wieder entsprechend zu verändern.

Sehr geehrte Frau Kollegin Schäfer, ich habe die Förderpraxis nicht geändert, weil die Mittel nicht reichen, sondern deshalb, weil wir gesagt haben, wir müssen steuern. Wir haben vier bis fünf Kriterien aufgestellt, nach denen wir steuern.

Wir wissen noch nicht, was kommt, aber wir haben im Moment noch nicht die Planung, dass wir dann wieder

die Verwaltungsvorschrift verändern. Wir haben derzeit eine sehr gute Linie und eine sehr gute Verwaltungsvorschrift mit transparenten und klaren Kriterien. So werden wir auch weiter arbeiten. Dann werden wir schauen, was vom Bund in welchen Jahren kommt. Dann werden wir schauen, was wir tun können.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt noch sechs Zusatzfragen. Dann ist für mich die Liste geschlossen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Spiegel.

Sehr geehrte Frau Ministerin, die Finanzierung von Kindertagesstätten hat einen unmittelbaren Effekt auf die Versorgungsquote. Vielleicht könnten Sie etwas zur Versorgungsquote im U3-Bereich in Rheinland-Pfalz, gerade im Hinblick auf einen Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern, sagen.

Vielen Dank, Frau Kollegin Spiegel.

Wir hatten das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August 2013. Damals hatte der Bund den einzelnen Bundesländern empfohlen, dass man auf eine Quote von ungefähr 35 % zum August 2013 kommen sollte.

Im August 2013 hatten wir in Rheinland-Pfalz eine Quote von 39 %. Wir hatten zu dem Zeitpunkt schon übererfüllt. Wir hatten im Februar 2014, weil wir die Quoten bei unseren Statistiken immer im Februar und August abfragen, bereits eine Quote von 41 %, die auch da schon im Vergleich über den Quoten der anderen westdeutschen Flächenländer lag.

Im Moment befinden wir uns durch den Ausbau, den wir voranbringen – das ist jetzt rund gerechnet –, bei 42 %. Zum 1. August werden wir die genaue Quote wieder abfragen und Ihnen allen dann mitteilen. Unser Ziel ist mittelfristig, dass wir auf 45 % kommen. Das werden wir auch gut schaffen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Konrad.

Frau Ministerin, Herr Kollege Steinbach hatte Sie bereits nach den zusätzlichen Bundesmitteln gefragt gehabt. Die Höhe ist jetzt nicht so hoch, wie sie ursprünglich

zugesagt bzw. erwartet war. Sind die verbleibenden zusätzlichen Bundesmittel ausreichend, um im KitaBereich die entsprechende Nachfrage erfüllen zu können, weil der Ausbau schon immense Mittel gebunden und die Nachfrage insbesondere im U3-Bereich zugenommen hat?

Herr Konrad, das ist eine schwierige Frage. Es wird uns sicherlich einen weiteren Fortschritt bringen, es wird uns dabei unterstützen, dass wir auf 45 % kommen.

Da der Ausbau ungebrochen ist, glaube ich nicht, dass es für den Bedarf ausreichend wäre. Ich denke, es ist zu wenig, um zu sagen, wir können jetzt auf 50 % oder 60 % kommen, was sicherlich nachdenkenswert wäre.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Brück.

Frau Ministerin, könnten Sie zu der Frage, wie die Landesregierung die Kindertagesstätten auch im qualitativ inhaltlichen Bereich unterstützt, noch Ausführungen machen?

Das Thema Qualität ist für uns ein wichtiges Thema, weil wir diese ganze Diskussion sowohl hier in den Gremien haben, sie sich aber auch in der medialen Welt widerspiegelt und wir sagen, uns geht es auch um die Qualität in den Kindertagesstätten. Deswegen haben wir verschiedene Programme aufgelegt. Wir haben das Kita!Plus-Programm, das von den Kindertagesstätten in der Fläche sehr gut angenommen wird und mit Blick auf den Ausbau der Kindertagesstätten zu Familienzentren und mit Blick auf die Ernährung und die Gesundheit, mit Blick auf die Qualität und die Evaluation der Qualität in den Kindertagesstätten ein sehr gutes Programm ist, das Unterstützung bietet. Das läuft sehr gut.

Wir haben Konsultations-Kitas ausgeschrieben, die sehr gut angenommen werden. Diese Kindertagesstätten haben immer unterschiedliche Schwerpunkte: Einmal ist es die Forschung, einmal die Sprache. Es geht um ganz unterschiedliche Themen. Auch hier ist eine sehr gute Unterstützung im qualitativen Bereich der Kindertagesstätten gegeben.

Als dritten Punkt will ich nennen, dass wir die Sprachförderung haben, die ganz klar in die Qualität und in die Unterstützung der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher geht. Dafür haben wir 6 Millionen Euro pro Haushaltsjahr im Haushalt eingestellt. Ich glaube, dass wir die Qualität sehr unterstützen.