Der vorliegende Entwurf enthält nicht zuletzt juristisch notwendige Regelungen – Herr Biebricher, da widerspreche ich Ihnen, vielleicht haben wir es eben schon eingehend geprüft – zum elektronischen Pflichtexemplar. Wir sehen hier einen Regelungsbedarf. Ebenso macht er mehrere Rechtsvorschriften überflüssig und trägt somit zur Vereinfachung und zum Normenabbau bei. Auch da sehen wir im Gegensatz zu Ihnen durchaus einen Zugewinn. Wir werden uns aber sicherlich im Ausschuss und bei der von Ihnen beantragten Anhörung dahin gehend erweitert unterhalten.
Gleichzeitig schafft er die Transparenz, stärkt die Vernetzung und Zusammenarbeit der Bibliotheken und sorgt für die Voraussetzungen zur Sicherung wertvoller Be
stände. Aus der offenen Prüfung, wie sie im Koalitionsvertrag von 2011 festgeschrieben worden ist, ist so ein Fraktionsgesetz erwachsen, das wir heute in erster Lesung einbringen.
Der eingangs beschriebene Symbolwert des Gesetzes erlaubt nun eine neue Lesart. Annähernd 700 öffentliche Bibliotheken – Manfred Geis hat es ausgeführt – in Rheinland-Pfalz, davon über 600 mit neben- und ehrenamtlicher Leitung, erhalten mit dem Gesetz die Anerkennung und Wertschätzung ihrer Arbeit, die sie verdienen. Sie tragen zur Sicherung eines leistungsstarken flächendeckenden Bibliothekssystems im ganzen Bundesland bei und sind damit – auch das wurde bereits gesagt – neben den anderen drei genannten Bundesländern bei den ersten, die damit Impulse für das Zusammenwachsen der Aufgaben von Kultur und Bildung setzen.
Wir reden daher nicht über eine Inszenierung und über Als-ob-Politik, sondern um den Ausdruck des politischen Willens der Koalition zu stärken, bringen wir mit dem heutigen Tag einen Gesetzentwurf ein, der im Grunde genommen eine Stärkung der Bibliotheken im ganzen Land erreichen soll.
In der weiteren Beratung werden wir sicherlich über den Bedarf reden. Unsere Überzeugung ist es, dass dieses Gesetz einen wichtigen Stellenwert hat. Ich hoffe, wir können Sie in der weiteren Beratung des Gesetzes ebenfalls davon überzeugen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich sehr herzlich bei den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diese Gesetzesinitiative bedanken. Herr Biebricher, man muss nicht ganz so weit in die Vergangenheit zurückgehen, sondern man kann in die Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2011 schauen, wo erstmals in einem allgemein gehaltenen landespolitischen Dokument die Bibliotheken einen breiten Raum einnehmen und ihnen auch versprochen worden ist, dass geprüft wird, ob ein Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Diese Prüfung hat aus Sicht der Fraktionen – ich unterstütze das – zu dem Ergebnis geführt, dass man nicht alles versprechen kann und mit einem Gesetz auch nicht alles versprechen darf, man aber gleichwohl mit einem solchen Gesetz wichtige Impulse setzen kann, die deutlich machen, die Bibliotheken sind für uns besondere Orte und ein fester Bestandteil der Bildungs-, Weiterbildungs- und Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz. Deswegen sollen sie auch einen Ort haben, an dem sie genau diese Bedeutung wiederfinden. Insofern freue ich mich über diese Initiative.
Es hat im Rahmen dieses Prüfauftrages eine Vielzahl von Gesprächen auch seitens des Ministeriums mit Fachleuten aus Fachwissenschaft, aus Bibliotheksverbänden, aus kirchlichen und kommunalen Bibliotheksträgern, auch aus den Ländern, die bereits über Bibliotheksgesetze verfügen, gegeben. Faktisch haben fast alle für den Erlass eines entsprechenden Gesetzes plädiert, weil sie die Funktion sehen, damit durchaus den Bibliotheken politisch den Rücken zu stärken und – darauf ist schon hingewiesen worden – auch Lücken in der Gesetzgebung schließen zu können.
Herr Biebricher, Sie haben selbst darauf hingewiesen, damit folgt diese Initiative auch Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages zum Thema Kultur in Deutschland, in dem auch die Bibliotheken eine wichtige Rolle eingenommen haben und, wie ich finde, sehr schön beschrieben worden sind als Erinnerungs- und Gedächtnisorte, als kulturelles Erbe, übrigens auch als Orte des freien Zugangs zum Lernen und Forschen, als unersetzliche Bildungseinrichtungen und als Orte – auch das ist nicht unwichtig –, die in diesem Bildungsanspruch tatsächlich allen Generationen offenstehen und auch von allen Generationen genutzt werden. Auch das ist etwas ganz Besonderes in der Arbeit der Bibliotheken.
Wenn man international schaut, sieht man, dass die Hälfte der EU-Länder inzwischen Bibliotheksgesetze haben. National haben sie darauf hingewiesen, dass das bisher nur in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen der Fall ist. Man kann aber auch über entsprechende Initiativen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, im Saarland, in Sachsen und SchleswigHolstein berichten. Man wird auch darauf hinweisen dürfen, sie sind von ganz unterschiedlichen politischen Parteien aus dem demokratischen Spektrum eingebracht worden. Insofern sind die Bibliotheken wahrscheinlich auch kein Thema, an dem man sich wirklich politisch streiten kann und streiten sollte.
Ihre Befürchtungen, dass mit einem Bibliotheksgesetz auf die kommunalen Träger öffentlicher Bibliotheken neue Standards und Normen zukommen, kann man meines Erachtens bei dem Gesetz zerstreuen. Es ist auch sehr intensiv von denen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, überprüft worden. Vielleicht ist das auch der Punkt, an dem man an der einen oder anderen Stelle sagen kann, das ist auch proklamatorisch, was in diesem Gesetz steht, um deutlich zu machen und um damit vor allen Dingen nicht ein Pflichtgesetz zu schaffen, sondern – ich will es einmal in meinen Worten sagen – ein Anreizgesetz und ein Gesetz, auf das sich irgendwann Bibliotheken auch in ihrer Arbeit beziehen können, ihren Stellenwert auch aus diesem Gesetz ableiten können und damit vielleicht doch auch im öffentlichen Bewusstsein noch einmal anders wahrgenommen werden.
Sie haben schon gehört, es gibt auch einen weiteren Grund, warum es sinnvoll ist, ein solches Bibliotheksgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist das Thema der nichtkörperlichen Medien, frei übersetzt, der elektronischen Medien. Hier erfolgte bisher eine Abgabe an das Landesbibliothekszentrum ausschließlich auf freiwilliger Ebene. Das soll Pflicht werden. Aber damit wird ganz
Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf konstruktiv beraten werden könnte und wir am Ende gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen würden. Herzlichen Dank noch einmal für die Initiative.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt einen Überweisungsvorschlag. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3660 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Stimmenthaltung? – Gegenstimmen? – Keine. Damit wird dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.
Landesgesetz zu den Folgen des freiwilligen Zusammenschlusses der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3678 – Erste Beratung
Es folgt zunächst eine Begründung durch ein Mitglied der antragstellenden Fraktionen. Wer begründet? – Herr Kollege Pörksen von der SPD-Fraktion hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits aus dem Titel des Gesetzentwurfs ergibt sich, um was es in diesem Gesetz geht. Wir haben vor einiger Zeit beschlossen, dass die Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein fusionieren sollen. Inzwischen sind die entscheidenden Beschlüsse im Herbst letzten Jahres getroffen worden, und am kommenden Dienstag, dem 1. Juli, wird es nach einem durchaus schwierigen und mit vielen Facetten versehenen Handlungsdiskurs zu einer Fusion kommen.
Die Kommunalwahlen haben bewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Fusion einverstanden sind; denn sowohl die Oberbürgermeisterin der Stadt Bad Kreuznach als auch die Stadtbürgermeisterin der Stadt Bad Münster am Stein, die eine SPD, die andere CDU, die beide als die Protagonisten dieser Fusion zu betrachten sind, haben hervorragende Ergebnisse erzielt. Die Bürgerinnen und Bürger zeigen, dass sie diese Fusion für richtig halten, die jetzt nach dem 1. Juli mit Leben zu erfüllen ist.
Es ist eine Reihe von Dingen gesetzlich zu regeln, Probleme, die dadurch entstanden sind, dass jetzt aus der
Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg ein Drittel der Bevölkerung herausgelöst wird und zur Stadt Bad Kreuznach kommt und damit die Verbandsgemeinde auf ca. 8.000 Einwohner zusammengeschmolzen wird.
In den Versorgungsbereichen, Wasser und Abwasser, ist bereits geklärt, dass dort die Stadt Bad Kreuznach, mit großem Einvernehmen der beiden Städte und der Verbandsgemeinde, diese Aufgaben wahrnehmen wird. Darüber hinaus sind Fragen zu klären, was das Personal betrifft. Teile des Personals sind von der Stadt Bad Kreuznach zu übernehmen. Auch dieser Prozess läuft bereits, wobei es sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch haken wird; denn die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg wird ab dem 1. Juli dieses Jahres weiterhin existenzfähig sein.
Es ist beabsichtigt – und wir arbeiten auf dieses Ziel hin – dass diese Frage der verbleibenden neun Ortsgemeinden bis zum 1. Januar 2017, also Ende 2016, geregelt ist. Damit werden wir uns, nachdem dieses Gesetz verabschiedet ist, beschäftigen müssen. Das ist kein ganz leichter Prozess.
Diejenigen, die sich vor Ort auskennen, wissen, dass es durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen über die Frage gibt, in welche Richtung es gehen soll. Dazu wird es noch einen schwierigen Prozess geben, auch im politischen Raum, um eine Lösung herbeizuführen, die auf der einen Seite sinnhaftig ist, auf der anderen Seite aber möglichst nah an dem dran ist, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wünschen. Das ist keine leichte Aufgabe, weil es durchaus sehr divergierende Interessen in der Bürgerschaft gibt, soweit sie überhaupt erkennbar sind.
Ich darf darauf hinweisen, dass durch die Fusion immerhin ein Betrag von 30 Millionen Euro seitens des Landes aufgebracht werden musste, um die Altschulden der Stadt Bad Münster, soweit sie nicht auf Investitionen beruhen, abzulösen. Das ist ein Zeichen, und ich glaube, dass man in heutigen Zeiten diese Entscheidung so nicht mehr treffen würde.
Ich glaube, es war die richtige Sekunde, zuzupacken und zu sagen, wir machen es; denn wohin wäre der Weg für die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg weitergegangen? Diese Stadt ist eine liebevolle Stadt, aber in einem Zustand, der so nicht weitergehen durfte. Das haben die Bürger genauso gesehen, deswegen sind sie in toto froh, dass es zu dieser Entscheidung kommt.
Es wird auch noch weiterhin Geld kosten, da durch die Reduzierung der Einwohnerzahl die Überhänge in der Verwaltung zunächst einmal ausgeglichen werden müssen. Hier ist das Land bereit, 2,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das steht auch im Gesetzentwurf.
Viele weitere Dinge, die ich jetzt nicht im Einzelnen ansprechen will, können wir in den Beratungen über das Gesetz möglichst zügig beraten.
Ich denke, dass wir, nachdem wir alle den Entwurf unterschrieben und damit zumindest einmal per se eine Zustimmung signalisiert haben, dieses Gesetz im großen Einvernehmen möglichst schnell umsetzen können, damit die Entscheidungen, die vor Ort zu treffen sind, getroffen werden können. In dem Sinne bitte ich um Überweisung an den Innenausschuss.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über ein Gesetz, das in punkto Ursachen eine lange Historie hat. Die finanzielle Misere der Stadt Bad Münster begann mit dem Niedergang der Kur. Daran konnten auch die Zwangsverwaltung und verschiedene andere Maßnahmen, teilweise auch schmerzhafte Einschnitte, nichts ändern.
Schließlich gab es das Angebot des Landes RheinlandPfalz, wenn die Städte Bad Kreuznach und Bad Münster fusionierten, die Stadt Bad Münster oder die neue Gebietskörperschaft mit 30 Millionen Euro bei der Frage der Entschuldung zu unterstützen. Das war der Beginn eines langen Diskussionsprozesses auf beiden Seiten, sowohl in der Stadt Bad Kreuznach als auch in der Stadt Bad Münster, der zunächst mit vielen Ängsten und teilweise auch Widerstand in der Bevölkerung geführt wurde.
Aus Sicht der Stadt Bad Münster durchaus verständlich, man gibt Eigenständigkeit auf und weiß nicht, was kommt. Man hat sich auf vielen Ebenen engagiert. Das ist immer leichter, wenn man sagt, wir sind eigenständig, als wenn man nur ein Teil eines großen Ganzen ist. Ich hoffe, dass dieses Engagement auch in einem künftigen Stadtteil so aufrechterhalten wird; denn es sind viele Menschen, die viel bewegen wollen in der Stadt Bad Münster.
Angst gab es auch in der Stadt Bad Kreuznach, begründete Angst vor dem Ungewissen, was passiert, werden wir jetzt mit Schulden überhäuft, wie gehen wir mit der Sache um.
Ich möchte an dieser Stelle einen Dank aussprechen sowohl an den früheren Oberbürgermeister Andreas Ludwig, an die heutige Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer als auch an die Bürgermeisterin von Bad Münster, Anna Roeren-Bergs, aussprechen. Letztere hat das im Ehrenamt getan, während die beiden anderen Vertreter hauptamtlich tätig waren. Sie hat im Ehrenamt sehr viel getan, und alle drei zusammen haben es geschafft, auch in der Bevölkerung eine Zustimmung für diese Fusion zu bekommen und damit Zustimmung zu diesem Gesetz zu signalisieren.
Auf beiden Seiten hat man leidenschaftlich gerungen, um das Ganze zu einem Erfolg zu bringen. Man hat versucht, auf beiden Seiten so viel wie möglich lieb Gewonnenes zu erhalten und die eigene Identität, insbesondere in der Stadt Bad Münster, zu erhalten. Aber man sieht jetzt gemeinsame Zukunftschancen, man will gemeinsam Dinge wie die Kur oder das verbindende Salinental angehen. Das ist eine gute Sache.
Dass wir auf dem Weg sein müssen, haben die Kommunalwahlen gezeigt. Ich sage einmal, Bad Münsterer wählten Bad Münsterer. Das war sehr deutlich. Ich denke aber, man wird in einem gemeinsamen Stadtrat gemeinsam nach vorne blicken und vieles bewegen. Ich bin zuversichtlich.
Wir unterstützen dieses Gesetz natürlich; denn wir haben immer gesagt, dann, wenn Bürger es wollen, sind wir auf Seiten der Bürger, auch was eine Fusion betrifft.
Die Folgen in der Stadt Bad Münster und die Folgen in der Stadt Bad Kreuznach sehe ich durchaus positiv, und ich schaue diesbezüglich optimistisch in die Zukunft. Aber die Folgen haben noch eine weitere Dimension, und dies betrachte ich durchaus mit Bauchschmerzen; denn die Zukunft der Verbandsgemeinde Bad Münster, die nun um die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg reduziert wurde, ist nach wie vor ungeklärt.
Das Gesetz, das uns heute vorliegt, wurde mit drei Partnern erstellt: mit der Stadt Bad Kreuznach, mit der Stadt Bad Münster und auch mit der Verbandsgemeinde Bad Münster. Aber der künftige Partner der neun übrigen Gemeinden saß nicht mit am Tisch – denn wir wissen bis heute nicht, wer das ist –, und er konnte auch nicht die Interessen, die er möglicherweise später im Falle einer Fusion haben wird, mit vertreten. Das macht die Braut – so sehe ich es – an der einen oder anderen Stelle auch unattraktiver. Es wäre schöner gewesen, wenn alle künftigen Partner an einem Tisch gesessen hätten.
Ich sage für unsere Fraktion, die Landesregierung hat über eine lange Zeit die neun Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster nicht im Fokus ihres Blickfeldes gehabt; ansonsten hätte man schon einmal Konzepte erarbeiten können für den Fall, dass die Städte einer Fusion zustimmen. Dass sie das tun, wissen wir lange. Es gab schon sehr lange dieses Bekunden der Stadträte; spätestens dann hätte man ein Konzept für die übrigen neun Gemeinden erstellen können, um auch jetzt, unmittelbar vor einer Kommunalwahl, den Menschen sagen zu können, wie es weitergehen wird.
Wir haben in der Verbandsgemeinde Bad Münster gewählt, wohl wissend, dass spätestens zum 1. Januar 2017 wahrscheinlich das Ende der Verbandsgemeinde sein wird. Die Bürger haben heute gewählt und wussten nicht und wissen bis heute nicht, ob sie innerhalb dieser Periode noch einmal wählen müssen oder nicht. Man hätte ihnen eine Zukunftsoption geben müssen.