Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Gerd Schreiner (CDU), Zickzackkurs der Landesregierung bei der Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 16/3557 – betreffend, auf.
1. Aus welchen Gründen erfolgte die Ankündigung, die Aufhebung der derzeitigen Deckelung der Beamtenbesoldung auf ein Prozent jährlich zum jetzigen Zeitpunkt zu korrigieren (bitte konkrete Begründung)?
2. In welcher konkreten Höhe ist seitens der Landesregierung die jetzt beabsichtigte Anpassung der Beamtenbesoldungen vorgesehen?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, die angekündigte Anpassung der Beamtenbesoldung ab 2015 in ihrer Höhe den Tarifabschlüssen anzugleichen? Wenn nein, warum nicht (bitte detaillierte Begründung)?
4. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung, die durch die verfügte Deckelung der Besoldungsanpassung der vergangenen Jahre eingetretenen Einkommensverluste der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten finanziell auszugleichen?
Bevor wir mit der Beantwortung beginnen – weil uns sonst die Zeit davonläuft –, begrüßen wir Gäste, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des Maxvon-Laue-Gymnasiums aus Koblenz. Seien Sie herzlich willkommen!
Ebenso begrüßen wir die Förderer der Stiftung BahnSozialwerk Ludwigshafen. Seien Sie herzlich willkommen bei uns in Mainz!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Der Landtag hat im Dezember 2011 die Beamtenbesoldung für die Jahre 2012 bis 2016 auf jährlich 1 % festgelegt, manche sagen dazu griffig, die 5-mal-1-Regelung gesetzlich fixiert.
1. die notwendigen Konsolidierungen im Rahmen der Schuldenbremse, die maßgeblich durch die erwartete Entwicklung des Steueraufkommens determiniert werden,
3. unsere Prognosen über die Entwicklung der Tariflöhne im Bereich des TV-L, also des Tarifs der Länder, sowie die daraus abgeleiteten zumutbaren Abstände zwischen den Tarifsteigerungen der Beschäftigten und den Gehaltssteigerungen der Beamten.
Seitens der Landesregierung wurden damals alle Fakten auf den Tisch gelegt. Gleichzeitig wurde eine periodische Überprüfung zugesichert, und zwar vor dem Hintergrund möglicher Diskrepanzen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Entwicklungen bei den entscheidenden Parametern, nämlich einerseits der Tariflohnentwicklung und andererseits der Entwicklung der Steuereinnahmen. All das kann man in der Drucksache 16/281 auf den Seiten 50 bis 52 aus dieser Legislaturperiode nachlesen.
Zu Frage 1: Die Ministerpräsidentin hat angekündigt, ab 2015 die Deckelung der Bezügeanpassungen zu überprüfen und angesichts der aktuellen Tarif- und Wirtschaftsentwicklung zu öffnen. Dieser Ankündigung liegen eine gleichbleibend positive Entwicklung der Steuereinnahmen und ein erwartbarer hoher Tarifabschluss zugrunde. Genau dann trägt die ursprüngliche Erwar
tung aus dem Jahr 2011 nicht mehr, und man muss sie korrigieren, oder, besser gesagt, wir können sie im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach oben korrigieren.
Die Landesregierung macht folglich nichts anderes als das, was sie bisher schon getan hat. Sie überprüft fortlaufend die Angemessenheit der Besoldung und Versorgung und entscheidet, ob die Festlegungen im Landesbesoldungsgesetz beibehalten oder abgeändert werden können.
Das ist im Haushaltsaufstellungsverfahren 2014/2015 und ausführlich in der Finanzplanung 2013 bis 2018 auf den Seiten 57 und 58 offengelegt worden.
Zu Fragen 2 und 3: Angesichts des zuvor Gesagten kann und will ich die konkrete Höhe einer Anpassung bzw. die Frage einer Tarifübernahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benennen. Der Tarifabschluss zum TV-L bleibt ebenso abzuwarten wie die weiteren Steuerprognosen bis dahin.
Zu Frage 4: Hierzu darf ich auf die Antwort zu Frage 1 und die vorgenommene Überprüfung in der Finanzplanung verweisen. Dennoch möchte ich Ihnen gerne aufzeigen, dass das Land trotz der moderaten Anpassungen der vergangenen Jahre beim Gehaltsniveau für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz bei Berücksichtigung des verfassungsgerichtlich herangezogenen sogenannten Vergleichsbeamten im Länderranking in den aussagekräftigen Besoldungsgruppen keineswegs, und zwar trotz – bis heute – 3 mal 1, die letzten Plätze einnimmt.
Beim Vergleichsbeamten – üblicherweise wird verheiratet, zwei Kinder und Endgrundgehalt zugrunde gelegt – liegt Rheinland-Pfalz derzeit bei A 6 auf Rang 2, bei A 8 auf Rang 7, bei A 9 auf Rang 9, bei A 10 auf Rang 10, bei A 13 auf Rang 8, bei A 14 auf Rang 9 und bei R 1 auf Rang 9.
Wenn man die Finanzkraft des Landes diesem Ranking gegenüberstellt, bekommt man ein Gefühl dafür, was
Wenn man die Finanzkraft des Landes dem Ranking gegenüberstellt – also das Ranking der Finanzkraft der Länder dem Ranking der Beamtenbesoldung –, werden Sie erkennen,
Das Land Rheinland-Pfalz liegt zwar vor dem horizontalen Finanzausgleich in der Regel besser als Platz 7 oder Platz 8, aber nach dem Länderfinanzausgleich – ich glaube, wir haben heute noch die Gelegenheit, über dieses Thema zu reden – liegt Rheinland-Pfalz mit seiner Finanzkraft, also dann, wenn die Zahlungen zwischen den Ländern geleistet sind, immer auf den letzten oder vorletzten Plätzen mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Das ist ein strukturelles Problem. Das heißt, wir bezahlen unsere Beamten bisher schon im Rahmen der 3-mal1-Besoldung relativ besser, als es unserer relativen Finanzkraft nach Finanzausgleich entspricht.