Generell bleibt auch die öffentliche Hand beitragspflichtig. Dort haben wir jedoch für bestimmte Einrichtungen festgelegt, dass höchstens ein Beitrag zu bezahlen ist, beispielsweise für eine Schule, eine Hochschule oder eine Feuerwehr. Dies wird auch öffentliche Träger, auch
was unsere Hochschulen angeht, nicht überfordern. Man muss schließlich immer die Relation zu anderen Beitragszahlern beachten.
Lassen Sie mich zum Stichwort „Mittelstandfreundlichkeit“ noch einmal die dargestellten Beitragsorientierungen beleuchten, weil dies während der Debatte immer wieder eine große Rolle gespielt hat. Nach unseren Kalkulationen und Untersuchungen werden 90 % aller Betriebsstätten in die beiden untersten Beitragsstufen fallen, das heißt, sie werden also eine Drittelgebühr oder höchstens eine Gebühr entrichten. Ich glaube, insoweit darf man von einer mittelstandsfreundlichen Regelung sprechen.
Die Drittelprivilegierung kann außerdem für nahezu alle Filialbetriebe in Anspruch genommen werden. Auch dies war eine Sorge, die vorgetragen worden ist, wenn Betriebe stark filialorientiert aufgestellt sind, dass sich daraus besondere Belastungen ergeben.
Darüber hinaus haben wir für die Beitragsfreiheit des ersten Kraftfahrzeugs, das einer Betriebsstätte zuzurechnen ist, gesorgt. Wer also, um seinen Handwerksbetrieb zu betreiben, einen Lieferwagen fährt, der musste bisher eine eigene Gebühr dafür entrichten. Dies ist nun mit der Betriebsstättengebühr abgegolten, wie hoch sie auch immer in ihrer Größenordnung zu bemessen ist. Wenn es sich um einen Großbetrieb mit vielen Fahrzeugen handelt, sind natürlich entsprechende Beiträge zu bezahlen, aber für das erste Fahrzeug wird jeweils keine Gebühr erhoben. Auch dies möchte ich unter dem Gesichtspunkt der Mittelstandsfreundlichkeit nennen.
Wie gesagt, wir haben diese Entlastungen auf Kleinbetriebe, Filialunternehmen, aber auch auf Nebenerwerbsselbstständigkeiten abgehoben. Manchmal werden nur sehr geringe Erträge erzielt. Aber bisher war es so, dass man, weil eine betriebliche Nutzung bestand, neben den sonstigen Gebühren einen Betrag hätte bezahlen müssen. Ich weiß, dass das sehr theoretisch war und der graue Bereich dort sehr groß war.
Aufkommensneutralität ist das Stichwort, trotz dieser Einschränkung durch eine sehr sorgfältige Austarierung der zu erwartenden Einnahmen. Es kann Ihnen niemand genau sagen, ob dann, wenn der Mikrozensus abgeschlossen ist und wir neue Auswertungen haben, all diese Kalkulationen noch aufgehen werden. Wir haben vorsichtig kalkuliert, aber es ist und bleibt eine Prognose und eine Kalkulation und keine exakte Wissenschaft.
Ich denke, dass wir mit diesen Maßnahmen ordentlich zurechtkommen. Ich habe gerade in den letzten Tagen in den Zeitungen gelesen, dass gesagt wird, es geht ja schon wieder mit der Erhebung von Fakten los. Wir müssen natürlich eine Grundinformation haben. Wir müssen wissen, wer eine Wohnung hat. Man muss wissen, wer eine Betriebsstätte hat und wie viele Beschäftigte es dort gibt. Sonst können wir dieses System einfach lassen. Ich glaube aber, das ist vertretbar. Deshalb ist auch der vorgesehene Meldeabgleich vertretbar und wird datenschutzrechtlich sorgfältig behandelt.
die Fortentwicklung unseres dualen Systems und der technologischen, finanziellen und materiellen Grundlagen angeht. Ich hoffe sehr, dass dieser Staatsvertrag zu einer Befriedung und zu weniger Rechtsstreitigkeiten beiträgt. Ich bitte Sie herzlich, dass wir nach entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen eine Zustimmung von Ihnen erhalten, wie es in vier Parlamenten, glaube ich, bereits geschehen ist, sodass wir diesen Staatsvertrag ratifizieren können, damit er dann zum 1. Januar 2013 entsprechend in Kraft treten und seine finanziellen Wirkungen entfalten kann.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Für die CDUFraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Weiland das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stand und steht immer wieder mal mehr oder mal weniger in der öffentlichen Kritik. Bei dieser Kritik muss man zwischen der Kritik unterscheiden, die einerseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunkt grundsätzlich bejaht und ihn weiterentwickeln will, und der Kritik, die andererseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich für entbehrlich hält und deshalb seine Finanzierung infrage stellt.
Klar ist, wer öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Kommunikation, für die Information und für die öffentliche Meinungsbildung in einer offenen demokratischen Gesellschaft für unentbehrlich hält – wir tun das –, der muss auch für seine Finanzierung Sorge tragen, für eine öffentliche Finanzierung, die der vollständigen Ökonomisierung öffentlicher Kommunikation entgegenwirkt, für eine öffentliche Finanzierung, die sicherstellt, dass Kommunikation, Information, Nachrichten und öffentliche Meinungsbildung nicht ausschließlich als Ware am Markt be- und gehandelt werden.
Analysen der Mediennutzung zeigen erfreulicherweise, wie ich finde, mit bemerkenswerter Kontinuität, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der Mediennutzer diese wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ihr Nutzerverhalten durchaus anerkennt und zu schätzen weiß. Ein internationaler Vergleich der unterschiedlichen Rundfunklandschaften und ihrer Leistungsfähigkeit in Europa, aber auch darüber hinaus zeigt, dass wir uns hier hinter niemandem verstecken müssen.
Klar ist, eine Rundfunkfinanzierung mit diesem Anspruch und mit einem Aufkommen von insgesamt ca. 7,5 Milliarden Euro deutschlandweit und ca. 373 Millionen Euro in Rheinland-Pfalz muss in einer offenen, in einer demokratischen Gesellschaft Rechenschaft darüber ablegen, ob und wie sie diesem Anspruch genügt.
Das bisherige System der Gebührenfinanzierung, das am Bereithalten eines Rundfunkgerätes anknüpfte, war zunehmend in die Diskussion geraten. Auch bei wohlmeinenden Kritikern stieß das alte System in immer mehr Punkten auf Ablehnung. Es war zum Beispiel nicht mehr in der Lage, eine schlüssige Antwort auf neue technische Entwicklungen zu geben. Das Stichwort der Konvergenz ist hier schon genannt worden.
So ließ sich im alten System die Frage nach der Behandlung von Rundfunkempfang durch PCs nicht mehr befriedigend beantworten. Mehrere Moratorien verschafften zwar Zeitaufschub, lösten aber nicht das eigentliche Problem.
Die im alten System notwendigerweise vorzunehmenden Ermittlungen und Befragungen, wer wann wo ein Rundfunkgerät bereithält, manchmal bis hinein in die Familienverhältnisse, wurden zunehmend als überzogene Eingriffe in die Privatsphäre empfunden. Klar ist dabei auch, die Kompliziertheit des Ermittlungsaufwandes steht in direktem Zusammenhang mit den Kosten des Beitragseinzugs. Diese Kosten galt es zu reduzieren.
Eine Fülle von im Laufe der Jahre entwickelten Ausnahmetatbeständen hatte darüber hinaus dazu geführt, dass das Gebührenfinanzierungssystem an vielen Punkten als nicht mehr stimmig, als ungerecht und intransparent empfunden wurde und das wohl auch war.
Neben den gewollten Befreiungstatbeständen hatte die Kompliziertheit des Einzugsverfahrens über Jahr hinaus die Schlupflöcher für „Schwarzseher“ und „Schwarzhörer“ immer vielfältiger werden lassen, dies oft nicht einmal bewusst, sondern weil viele der Regelungen unbekannt waren.
So kam es – das gehört zu den unterhaltsamen Gesichtspunkten der Diskussion, die wir darüber geführt haben – in den teils heftig geführten Diskussionen über die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung einige Male vor, dass sich Teilnehmer darüber beklagten, sie müssten im Unterschied zu früher nach den neuen Bestimmungen Gebühren zahlen.
Bei näherer Prüfung stellte sich dann aber sehr schnell heraus, dass die betroffenen Rundfunkteilnehmer bereits nach der alten Regelung hätten zahlen müssen. Dies passierte natürlich aus Unkenntnis, natürlich nicht aus anderen Gründen. Andere Gründe wollen wir nicht unterstellen.
Nie im Leben. Dies hatten sie aus Unkenntnis der Regelungen nicht getan, sich also unbewusst als „Schwarzseher“ betätigt.
Nun haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nach langen kontroversen Beratungen im Dezember 2010 den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Wer sich an den Beginn der Diskussion erinnert, weiß, dass es viele gegeben hat, die nicht daran geglaubt haben, dass es am
Auch hier will man niemandem etwas unterstellen, aber möglicherweise haben auch einige, die am Wegesrand gestanden haben, gehofft, dass das ganze Unternehmen schiefgeht.
Wir haben eine lange, schwierige und kontroverse Diskussion hinter uns. Von der Ministerpräsidentenkonferenz 2006 in Bad Pyrmont über die Gutachten von Professor Kirchhof im April 2010 und Professor Buhl im September 2010 bis heute war es ein langer Weg.
Noch in der Ministerpräsidentenkonferenz am 21./22. Oktober 2010 sind in den Entwurf des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Reihe von Änderungen eingeführt worden, die sich unter anderem aus der Anhörung der Länder am 11. Oktober 2010 in Berlin ergeben hatten. Das betrifft unter anderem die Frage der Mitarbeiterzahl und deren Staffelung, die Beitragspflicht für Kfz im nicht privaten Bereich und den Datenschutz.
Ich glaube, man muss mit pathetischen Worten vorsichtig sein, aber wenn man hier sagt, es wird ein neues Kapitel in der Rundfunkfinanzierung aufgeschlagen, dann übertreibt man nicht.
Es gibt aus der intensiven Diskussion heraus eine Fülle von Detailregelungen, die der näheren Betrachtung und Beratung bedürfen. Der Herr Ministerpräsident hat einige angesprochen. Heute ist nicht der Zeitpunkt, hier endgültig über den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beschließen. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf die weitere Diskussion.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über ein Thema, das sicherlich jedem von uns schon im Rahmen unserer Abgeordnetentätigkeit begegnet ist. Das betrifft die GEZ, die Gebühren und natürlich hin und wieder die Debatte über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Manchmal gibt es sogar die Frage nach der Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Letzteres ist in diesem Hohen Hause natürlich keine Diskussion. Vielen Dank an Herrn Kollegen Dr. Weiland, der das klargestellt und erläutert hat. Wir sind alle froh und stolz auf unser System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man kann sicherlich zu Recht von einem Kulturgut öffentlichrechtlicher Rundfunk sprechen.
Die Grundlage der bisherigen geräteabhängigen Gebührenordnung ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Dieser soll nun im Rahmen des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgelöst werden. Künftig wird nicht mehr für Empfangsgeräte abgerechnet, sondern es wird pro Haushalt bezahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, diese Ablösung ist dringend geboten; denn heutzutage besitzt praktisch jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens ein Gerät, mit dem sie oder er Inhalte der öffentlichrechtlichen Sender abrufen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um das klassische Radio oder um die Smartphone-App für die Tagesschau handelt. Das spielt eigentlich keine Rolle mehr.
Diese zunehmende Medienkonvergenz macht es immer schwieriger, die bisherige Koppelung der Gebührenpflicht an ein rundfunktaugliches Empfangsgerät zu begründen. Die Abgrenzung musste deshalb zwischen den verschiedenen Geräten in den letzten Jahren immer mehr erweitert werden. Bei den Privat-PCs, die schon vielfach angesprochen worden sind, hat man mit viel Augenmaß gerade noch so eine tragfähige Lösung gefunden, indem man diese in der Gebührenordnung wie Radios behandelt hat.
Aber spätestens im Zeitalter der mobilen Empfangsgeräte wie Smartphones stößt dieses geräteorientierte System endgültig an seine Grenzen.
Ich sehe im Plenum, die iPads sind nach der Sommerpause gut bei den Abgeordneten angekommen. Diese Geräte machen die Problematik ganz besonders deutlich. Diese Geräte sind digitale Alleskönner und zeigen deutlich die Schwäche des bisherigen Systems, da sich das Internet dank steigender Bandbreiten und der inzwischen gewährleisteten Mobilität des Internets zum Transportmittel jeglicher digitaler Inhalte, damit natürlich auch für Rundfunkinhalte entwickelt hat. Der öffentlichrechtliche Rundfunk nutzt diese neuen Techniken ganz selbstverständlich. Das gehört zu seinem Auftrag.
Es gab und gibt immer wieder Streit. Als aktuelles Beispiel nenne ich die Tagesschau-App. Es kam in der Vergangenheit die nicht ganz unberechtigte Frage vor allem vonseiten der Verleger und des privaten Rundfunks auf, was zum Beispiel das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit Gebührengeld im Internet alles machen darf. Schon in dieser Debatte hat sich gezeigt, dass eine Lösung nicht in der Differenzierung nach technischen Übertragungswegen liegt, sondern vielmehr in der Gesamtbetrachtung. Deshalb haben die Ministerpräsidenten mit dem sogenannten Drei-Stufen-Test eine gute inhaltliche Konkretisierung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Sender hinsichtlich ihrer Onlineaktivität vorgenommen. Das war eine sehr gute Lösung und der richtige Weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Hauptärger und sicherlich die mangelnde Akzeptanz des bisherigen Systems der Gebührenerhebung wurde durch den Auftrag der GEZ verursacht. Wenn ich ein geräteabhängiges Gebührensystem habe, dann ist es notwendig, die Geräte in den Haushalten zu erfassen. Die Bürgerinnen und Bürger fühlten sich in der Konsequenz – das wurde schon angesprochen – zuweilen etwas „ausgeschnüf
felt“. Damit hängt sicherlich die schwankende Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zusammen. Diese mangelnde Akzeptanz belegen die jüngsten GEZ-Zahlen. Im Jahr 2010 war erneut ein Rückgang der gemeldeten gebührenpflichtigen Geräte bei Hörfunk und Fernsehen zu verzeichnen. Das ist bei der Zahl der verkauften potenziell gebührenpflichtigen Geräte eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Das möchte ich einfach so sagen.
Natürlich gibt es Befreiungstatbestände. Es ist gut, dass es sie gibt. Der Ministerpräsident hat es schon gesagt, diese Tatbestände müssen auf den Prüfstand.
Die Zahlen der GEZ lassen nur einen Schluss zu, dass die Zahl der Schwarzseher und Schwarzhörer laut der GEZ auf einem Höchststand ist. In Berlin geht man davon aus, dass sich rund 20 % der Rundfunkteilnehmer der Zahlungspflicht entziehen. Ob das bewusst oder unbewusst geschieht – das hat Herr Dr. Weiland ganz richtig erwähnt –, ist eine andere Frage.