Protocol of the Session on March 26, 2014

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe an Ihren Redebeiträgen sehr wohl und sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass Sie offen für gemeinsame

Wege und Gespräche sind und den Konsens und Schulterschluss in dieser wichtigen Frage suchen.

Wenn Sie so sicher sind, dass keine Konnexitätsrelevanz besteht, aber gleichzeitig die Unsicherheit sehen, die gerade bei denen besteht, die die Inklusion umsetzen sollen, bei den Schulträgern, dann kann ich aus Sicht der CDU keinen ersichtlichen Grund sehen, unserem Entschließungsantrag zur Überprüfung nicht zuzustimmen.

Ich bitte Sie im Sinne derjenigen, die vor großen Herausforderungen stehen, die das im Sinne der Kinder bestmöglich umsetzen wollen, Rechtssicherheit zu geben. Ich finde, es ist ein Akt der Fairness, auf die kommunalen Spitzenverbände und die Schulträger zuzugehen und zu sagen, ja, wir überprüfen es und machen es gemeinsam.

(Beifall bei der CDU)

Sie sind sicher, dass es für sie keine Relevanz hat. Deswegen glaube ich nicht, dass es Ihnen wehtun könnte, dem zuzustimmen. Insoweit bitte ich noch einmal ausdrücklich, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

(Beifall der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vereinbart, den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu überweisen.

(Bracht, CDU: Über den Entschließungsantrag

müsste heute abgestimmt werden, weil es

das Verfahren betrifft! Das ist ein Auftrag

für das weitere Verfahren! Deshalb

muss heute abgestimmt werden! –

Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Der Antrag

kann nur mit der abschließenden Beratung

zusammen behandelt werden!)

Das hatten Sie bisher nicht beantragt. Es liegt der Vorschlag vor, dass sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entschließungsantrag gemeinsam überwiesen werden. Wenn Sie das jetzt beantragen, dann muss ich das abstimmen lassen, und dann müssen wir direkt darüber abstimmen.

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Wir können jetzt nicht darüber diskutieren. Es handelt sich offensichtlich um ein Missverständnis. Es war ursprünglich vorgeschlagen, sowohl den Gesetzentwurf als auch den Entschließungsantrag an die Ausschüsse zu überweisen.

(Bracht, CDU: Die CDU-Fraktion bittet, über den Entschließungsantrag heute abzustimmen, weil es das Verfahren betrifft und wir das in Auftrag geben!)

Wenn es eine Gegenrede gibt, dann muss ich auch eine Gegenrede zulassen. – Gibt es eine Gegenrede?

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Der Antrag kann nur mit der abschließenden Beratung zusammen beschlossen werden!)

Da eine Abstimmung beantragt ist, werden wir entsprechend abstimmen lassen.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3405 – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Somit wird nur der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Ausschuss für Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und den Rechtsausschuss – jeweils mitberatend – überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes

zur Ausführung des Zwölften Buches

Sozialgesetzbuch

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3373 –

Erste Beratung

Für die Landesregierung bringt Herr Minister Schweitzer das Gesetz ein.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch enthält wichtige und notwendige Regelungen zur Umsetzung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Rheinland-Pfalz. Wir wissen, Altersarmut ist heute kein Massenphänomen. Durchschnittlich – zumindest statistisch – geht es der derzeitigen älteren Generation besser als den Vorgängergenerationen. Wir wissen aber auch, dass wir einen kritischen Blick auf die finanzielle, wirtschaftliche und soziale Situation mancher älterer Menschen richten müssen, und wir wissen, das Phänomen der Altersarmut wird uns auch in Zukunft begegnen. Das Armutsrisiko der Generation im Alter von 65 Jahren und älter liegt bundesweit bei rund 14,6 %, immer gemessen auf der Grundlage einer Alterskohorte.

Die Grundsicherung hat dabei eine besondere Bedeutung; denn sie bietet als Leistung der Sozialhilfe sozusagen das letzte Auffangnetz. Die Grundsicherungsquoten sind seit dem Jahr 2006 kontinuierlich gestiegen. Sie liegen in Rheinland-Pfalz bei 2,5 % und bundesweit bei 2,7 %. Die Werte liegen damit allerdings noch unter den entsprechenden Quoten für die Hartz-IV-Leistungen bzw. ALG-II-Leistungen, die bei 6,9 % liegen.

Dennoch wird es so sein, dass wir im Bereich der Grundsicherungsquoten, also der Menschen, die in die Grundsicherung kommen können, eher einen Aufwuchs erwarten müssen, allein schon über den demografischen Wandel, weil es schlichtweg mehr Menschen gibt, die in diesem Altersbereich in einer besonderen, vielleicht auch prekären Situation leben können.

Meine Damen und Herren, schon vor einigen Jahren wurde erreicht, dass der Bund stärker sukzessive bis in das Jahr 2014 die Kosten für die Grundsicherung bis zu 100 % übernimmt. Kurt Beck hat als Verhandlungsführer auch der Länder damals Entsprechendes durchsetzen können. Dies führt zu einer enormen, sehr starken Entlastung der Kommunen bundesweit, aber natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Die Entlastung der Kommunen in Rheinland-Pfalz allein für das Jahr 2013 beträgt rund 134 Millionen Euro, und für das Jahr 2014 wird sie rund 193 Millionen Euro betragen, weil zum 1. Januar 2014 die 100%ige Kostenübernahme erreicht wurde.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird schon seit dem Jahr 2003 von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Sozialhilfe insgesamt administriert. Es handelt sich insoweit nicht um eine neue Aufgabe, sondern das ist gewohnte Praxis auch des Verwaltungshandelns.

Nun kommt ein Neues hinzu: Aufgrund der umfassenden Kostenübernahme reden wir jetzt nicht mehr sozusagen von einer Selbstverwaltungsangelegenheit auf der kommunalen Ebene, sondern wir sind im Bereich der Bundesauftragsverwaltung. Dies wiederum bringt den Landesgesetzgeber dazu, in seinen Ausführungsgesetzen entsprechende Vorschriften zu erlassen, und genau dies ist Regelungsinhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Damit erfolgt eine Anpassung an bundesrechtliche Änderungen im SGB XII. Insbesondere geht es um die notwendigen Bestimmungen zur Zuständigkeit der Leistungen. Es geht um die Frage des Mittelabrufes, und es geht um die Frage der notwendigen Regelungen für Prüfung und Nachweis der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Diese Regelungen sind notwendig, weil die Länder nun im Zuge der Bundesauftragsverwaltung in die Verantwortung kommen zu prüfen, dass die Ausgaben der Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung begründet und belegt sind und sie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Davon ausgehend ergeben sich viele weitere Regelungen, die wir Ihnen in diesem Gesetzentwurf vorschlagen.

Ich kann Sie nur herzlich bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, allein schon deshalb, weil er für die Kommunen im Land die absolute Rechtssicherheit mit sich bringt, dass sie auch in Zukunft auf die 100 %ige Kostenerstattung setzen können, meine Damen und Herren.

Das ist ein wichtiger landespolitischer Erfolg, den Kurt Beck damals für Rheinland-Pfalz, aber natürlich auch für alle anderen Länder und ihre Kommunen erreicht hat. Wir administrieren dies heute, und ich bin mir sicher, es findet die Zustimmung des Hauses.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Thelen das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister! Ich danke Ihnen für die Erläuterungen. Es geht eigentlich tatsächlich um eine ausgesprochen positive Angelegenheit, vor allen Dingen für unsere Kommunen. Der Bund, die Länder und die Kommunen haben 2012 erkannt, dass die Finanzsituation der Kommunen in ganz Deutschland dramatisch schlecht ist und insbesondere die Steigerungen in den Sozialausgaben einen erheblichen Belastungsfaktor darstellen. Man hat sich dann darauf geeinigt, über die Übernahme der Leistungen der Grundsicherung durch den Bund eine unmittelbare Entlastung an die Kommunen weiterzugeben, und das ist prinzipiell zunächst einmal eine sehr gute Sache.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Schweitzer, ich habe soeben darauf hingewiesen, dass diese Regelung im Jahr 2012 durch eine Änderung des SGB XII beschlossen worden ist, aber wir beraten heute erst – im März 2014 – über das Ausführungsgesetz, welches die praktische Umsetzung im Prinzip festschreibt. Ich glaube, es ist für mich das erste Mal, dass ich über ein Gesetz erst eineinviertel Jahr nach seinem geplanten Inkrafttreten berate.

Wenn Sie einmal nachlesen, ist geplant, dass das Gesetz, welches wir heute in der ersten Lesung beraten, mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Ich unterstelle, dafür gibt es gute Gründe, aber ich denke, diese Gründe sollten Sie dem Hohen Hause einmal vortragen, damit wir auch wissen, weshalb es so lange gedauert hat.