Protocol of the Session on February 19, 2014

Was herrscht denn da in der CDU für ein Verständnis von unseren Verfassungsgerichten? – Nein, wir sind so mutig, zu sagen, dass wir das selbst vorlegen, wenn es öffentlich geäußerte Zweifel gibt.

Natürlich haben wir das Kommunalwahlgesetz in seiner veränderten Form, bevor wir es hier beschlossen haben, intensiv geprüft.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Dann zieht es doch durch!)

Ja, das haben wir selbstverständlich gemacht, sogar sehr gewissenhaft. Frau Klöckner, wir haben darüber gesprochen. Das wissen Sie auch.

(Frau Klöckner, CDU: Habe ich etwas anderes gesagt?)

Ich sage auch, wir müssen uns einmal Gedanken darüber machen, ob wir den Verfassungsgerichtshof nicht bei heiklen Punkten – wie zum Beispiel in Bremen, wo das möglich ist – vor der Verabschiedung um eine Stellungnahme bitten. Das lässt aber unsere Landesverfassung nicht zu.

Unsere Landesverfassung lässt nach Artikel 130 zu, wenn begründete Zweifel oder Zweifel in der Öffentlichkeit bestehen, dass man entsprechend als Fraktionen vorlegen kann. Es geht darum, hier Frauen zu stärken. Das will ich auch noch einmal klar machen. Wenn in der Öffentlichkeit oder hier behauptet wird, es ginge darum, bestimmte Parteien zu bevorzugen, dann ist das schlicht Unfug.

Meine Damen und Herren, es geht darum, Geschlechtergerechtigkeit auch in der Politik herzustellen. Das ist etwas, was hart erkämpft wurde – das ist lange gesagt worden –, was übrigens in der Schweiz erst seit dem Jahr 2001 national und bundesweit gilt und in Kuwait noch 2001 für verfassungswidrig erklärt worden ist, dass Frauen wählen können. Wir betreten Neuland. Das wussten wir auch. Das haben wir hier auch immer ausgeführt.

Wenn man Neuland betritt, dann ist das natürlich auch immer so, dass man sich nicht zu 110 % sicher sein kann, gerade wenn es um das Wahlrecht geht. Deswegen legen wir jetzt dem Verfassungsgerichtshof vor. Wir wollen Frauen stärken, aber wir wollen selbstverständlich auch keine zermürbende Debatte um die Verfassungsgemäßheit einer Kommunalwahl. Ich halte das für einen sehr vernünftigen Weg. Da bin ich mit ihrem Stellvertreter, Herrn Baldauf, durchaus einig.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Somit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde.

Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3193 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/3283 –

Es wurde die Behandlung ohne Aussprache vereinbart. Ich darf aber zunächst dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bernhard Henter, das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Gesetz in der ersten Lesung beraten. Der Rechtsausschuss hat das Gesetz ebenfalls beraten und einstimmig beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3229 – Erste Beratung

Zur Begründung darf ich Herrn Justizminister Hartloff das Wort erteilen.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Es ist noch eine Folge der Umressortierung, dass wir jetzt die Verwaltungsvorschriften entsprechend ändern. Gehandhabt wurden sie im Benehmen mit dem Ressort von Frau Höfken in der letzten Zeit schon so. Beim Landesuntersuchungsamt wird die Dienstaufsicht durch das Ministerium für Verbraucherschutz als zuständiges Ministerium ausgeübt. Auch die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamtes betreffen, sollen künftig im Einvernehmen mit dem für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerium getroffen werden.

Die entsprechenden Normen des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes sind daher zu ändern. Anpassungsbedürftig ist zum einen § 13 Abs. 1 des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes. Nach diesen Regelungen führt derzeit noch das für die Umwelt zuständige Ministerium die Dienstaufsicht über das Landesuntersuchungsamt in Bezug auf die innere Organisation und allgemeine Geschäftsführung. Darüber hinaus ist § 13 Abs. 2 Satz 2 zu ändern, wonach die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen für das in dem Stellenplan ausgewiesene Personal des Landesuntersuchungsamtes im Einvernehmen mit dem für die Umwelt zuständigen Ministerium getroffen werden.

Im Zuge der Anpassung des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes soll ferner klargestellt werden, dass die Stellen und Haushaltsmittel im Bereich der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion im Einzelplan des für die Umwelt zuständigen Ministeriums

veranschlagt werden, soweit nicht Aufgaben des Strahlenschutzes betroffen sind. Hierzu ist eine Änderung des § 14 Satz 2, zweiter Halbsatz notwendig, der die gegenwärtige Situation nicht korrekt wiedergibt.

Infolge der Umressortierung werden Stellen und Haushaltsmittel im Bereich der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion nicht mehr nur im Einzelplan des für die Umwelt zuständigen Ministeriums veranschlagt, sondern auch im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Die Ergänzung des Halbsatzes macht deutlich, dass die Aufgabenfelder des Bereichs Strahlenschutz unter die allgemeine Aussage des ersten Halbsatzes fallen. Damit ist dann die Umressortierung auch korrekt in den entsprechenden Gesetzesmaterialien abgebildet. Ich bitte insoweit nach den erforderlichen Beratungen um Zustimmung zu diesem Verwaltungsorganisationsreformgesetz.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst klingt der Text dieses Gesetzentwurfs recht unspektakulär. Es geht um das Landesuntersuchungsamt und die Handhabung, wie es jetzt umgesetzt werden soll. Wir sind etwas verwundert, warum uns der Gesetzentwurf jetzt erst vorlegt wird; denn die Anordnung über die neue Geschäftsverteilung der Landesregierung infolge der Neubildung der Regierung ist auf den 18. Mai 2011 datiert. Jetzt haben wir 2014. Das ist natürlich bemerkenswert. Uns würde schon interessieren, wieso das am Ende so lange gedauert hat.

Herr Minister, sie haben eben auch gesagt, dass Sie das bisher immer im Benehmen mit der Umweltministerin gehandhabt haben. Das haben wir auch gemerkt. Wir haben immer wieder angesprochen, dass es hier offensichtlich nicht so ganz reibungslos funktioniert hat in den einzelnen Bereichen und immer wieder einmal zum Vorschein kam, wie schwierig es ist, wenn man den Verbraucherschutz trennt, auf der einen Seite die Lebensmittelkontrolle im Justizministerium, auf der anderen Seite die Frage der Ernährung und auch der Lebensmittel im Umweltbereich. Das ist nicht ganz einfach.

Wir sind also davon ausgegangen, dass die Lösung, wie sie jetzt angeboten ist, so gehandhabt wird. Das ist für uns selbstverständlich. Für uns ist jetzt noch einmal wichtig, auf Seite 4 des Gesetzentwurfs ist von der internen Anhörung die Rede. Da sind die gewerkschaftlichen Vertretungen angehört worden. Es gibt offensichtlich eine Kritik von einer der Mitgliedsgewerkschaften, nämlich Technik und Naturwissenschaften Rheinland-Pfalz des Deutschen Beamtenbundes. Wenn wir der Formulierung folgen können, dann geht es wohl darum, dass von dort der Ressortzuschnitt der Bereiche Ernährung, Um

welt und Verbraucherschutz kritisiert wurde. Es steht jetzt nicht drin, was im Einzelnen kritisiert wurde. Insofern bitten wir Sie darum, uns das zukommen zu lassen. Vielleicht könnten Sie uns diese Stellungnahme schon vor der Ausschusssitzung zukommen lassen, damit man das in Ruhe aufarbeiten kann.

Ich denke, das sollte für die erste Lesung genügen. Wir freuen uns darauf, die Antworten im Ausschuss zu hören und zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Sippel das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann es auch kurz machen. Der Name des Gesetzes ist länger als der Text, den wir ändern. Es ist eine relativ überschaubare Änderung. Es geht um den Neuzuschnitt des Ressorts im Bereich des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, speziell um das Landesuntersuchungsamt. Dort gab es bereits die Fachaufsicht beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Jetzt geht es darum, dass wir auch die Dienstaufsicht bündeln. Das macht Sinn im Sinne der Aufgabeneffizienz und der Aufgabenbündelung. Deshalb begrüßen wir das. Darüber hinaus sollen die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen betreffend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamtes künftig im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen werden.

Darüber hinaus betrifft die dritte Neuregelung die Veranschlagung und die Mittelbewirtschaftung der Stellen und Haushaltsansätze für den Aufgabenbereich des Strahlenschutzes. Auch dies resultiert aus dem Neuzuschnitt der Ressorts, nämlich die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.

Alles in allem ist die Änderung sachlich begründet und nachvollziehbar. Deshalb können wir diesen Änderungen zustimmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Müller-Orth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsorganisationsreformgesetz klingt

erst einmal ein bisschen sperrig. Dahinter versteckt sich in diesem Fall, wie wir schon gehört haben, die Dienstaufsicht über das Landesuntersuchungsamt. Diese kommt vom Umweltministerium ins Verbraucherschutzministerium. Das ist auch sinnvoll so.

Ob Glassplitter in Milchbrötchen oder Reste von Reinigungsmitteln in Mineralwasserflaschen, das Landesuntersuchungsamt informiert über Rückrufaktionen und untersucht Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände und leistet damit hervorragende Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes.

Lebensmittelüberwachung ist aktiver Verbraucherschutz mit langer Tradition. Durch risikoorientierte Betriebskontrollen und Probeuntersuchungen soll erreicht werden, dass die Unternehmen keine Lebensmittel, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr nicht mehr geeignet sind, in den Verkehr bringen. Risiken für die Gesundheit können von chemischen Stoffen sowie von Mikroorganismen und Parasiten ausgehen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sowohl vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch vor wirtschaftlicher Übervorteilung durch Irreführung und Täuschung geschützt werden. Das gilt natürlich auch für die amtliche Futtermittelkontrolle. Sie ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette.

Ihr Auftrag ist zu kontrollieren, dass die Futtermittelproduzenten nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Sie gewährleistet somit, dass die Futtermittel gesund und konform sind und garantiert den Täuschungsschutz. Ihre Aktivitäten stellen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier sowie der Umwelt sicher.

Dann sind noch die Bedarfsgegenstände zu nennen. Das sind Gegenstände des täglichen Lebens, die mit dem Menschen direkt über die Haut oder indirekt zum Beispiel durch den Kontakt mit Lebensmitteln in Berührung kommen.