Die CDU ist wahrlich vielleicht weniger geeignet, sich an dieser Stelle ganz weit aus dem Fenster zu lehnen. Wie war das mit dem Vorgehen der CDU beim Bundeswahlgesetz, das vom Bundesverfassungsgerichtshof einkassiert wurde?
Meine Damen und Herren, wir stellen nicht nur Ungerechtigkeiten fest, sondern wir wollen Ungerechtigkeiten beseitigen. Wir reden nicht drum herum. Wir handeln im Namen der Menschen und der Verfassung.
Gleichberechtigung wird nicht erschwätzt, sie wird von uns erkämpft. Das macht Rot-Grün, das macht Rheinland-Pfalz, und das machen wir gut.
Bevor Herr Innenminister Lewentz das Wort erhält, sehen Sie, passend zum Thema, oben die geballte Frauenmacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal bei Frau Spiegel bedanken.
Liebe Frau Spiegel, wir haben im letzten Jahr 150 Jahre SPD in Deutschland gefeiert. Sie wissen, dass in der Gründungsphase eines unserer größten Ziele war, das Frauenwahlrecht einzuführen. Am Ende der Kaiserzeit ist es uns gelungen. Wir haben heute in der SPD auch eine sehr deutliche Quotierungsregel.
Beides belegt eindrucksvoll, dass uns, der Sozialdemokratie, aber ich weiß das auch von den GRÜNEN, ich weiß es im Prinzip auch von den Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass es uns allen in diesem Hohen Haus wichtig ist, dass wir insbesondere im kommunalen Bereich mehr Frauen in den kommunalen Parlamenten wissen wollen.
Die 16,8 % der letzten Kommunalwahl ist für uns nicht nur eine viel zu geringe Zahl, sondern es ist ein Auftrag an uns alle. Ich glaube, so haben wir es alle verstanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Kommunalminister möchte ich mich herzlich bei den kommunalen Verwaltungen bedanken, die sehr eng mit den staatlichen Behörden die Kommunalwahlen vorbereiten. Das läuft alles sehr geordnet. Am Ende, nach den Kommunalwahlen werden wir über 30.000 – ich hoffe, viele davon sind Frauen – Frauen und Männer im Ehrenamt die untere staatliche Ebene ausgestalten lassen. Auch dafür möchte ich ein Dankeschön sagen. Über 30.000 Frauen und Männer werden in diesem Land bereit sein, Verantwortung für ihre Heimatgemeinden auf der örtlichen Ebene, auf der Ebene der Verbandsgemeinden und der Städte und Kreise zu übernehmen. Ich finde, das ist eine stolze Zahl.
Ich habe überhaupt keine Anzeichen dafür, dass das in spürbarem Umfang irgendwo dazu führt oder im Augenblick dazu kommt, dass wir nicht genug Bewerberinnen und Bewerber haben werden, sei es für die Ämter der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und -meister oder für die kommunalen Listen. Ich finde, das ist ein schönes Zeichen. Dafür darf man an dieser Stelle einmal ein Dankeschön sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kommunalwahlgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Das haben wir uns angeschaut.
Dieses Gesetz ist am 25. April 2013 vor dem Hintergrund dessen, was ich eben geschildert habe, dass wir es alle als einen Auftrag verstanden haben, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir die Repräsentanz insbesondere von Frauen in unseren kommunalen Parlamenten deutlich verbessern können, auf den Weg gebracht worden. 3,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger können bei den Kommunalwahlen mitbestimmen. Sie können ihre Stimme in über 2.300 kommunalen Gebietskörperschaften abgeben.
Ich habe alle Bemühungen, insbesondere der Koalitionsfraktionen, so empfunden, wie es die Vorredner gesagt haben. Wir wollen darüber nachdenken und neue Ideen entwickeln, wie wir dieses gemeinsame Ziel, mehr Frauen in den kommunalen Parlamenten nach der Kommunalwahl 2014 vorzufinden, erreichen und befördern können.
Ich habe mir sehr genau die Expertisen von Professor Dr. Ebsen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit gesetzlicher Geschlechterquotierungen von Wahlvorschlägen für die rheinland-pfälzischen Kommunalparlamente aus dem November 2012 angeschaut. Ich will betonen, Professor Dr. Ebsen hat im beauftragten Gutachten ein sogenanntes Informationsmodell vorgeschlagen. Er hat kein Beeinflussungsinstrument, sondern ein Informationsmodell vorgeschlagen, das durch öffentliche Informationen über die Frauenanteile in den vorgeschlagenen Organisationen und auf den Vorschlagslisten auf die Erhöhung des Frauenanteils hinwirken soll. Das ist genau das, was dieses Hohe Haus, denke ich doch, als gemeinsames Ziel hat.
Die Koalitionsfraktionen haben auf der Grundlage des Gutachtens gesetzliche Bestimmungen entwickelt und ausformuliert. Eines dieser Regelungskomplexe betrifft gesetzliche Aufforderungen an Parteien und Wählergruppen, bei Aufstellung der Wahlvorschläge Geschlechterparität anzustreben. Dagegen kann zumindest als politisches Ziel hier im Haus keiner etwas haben.
Bekanntmachungen, Hinweise auf Stimmzettel und Paritätsberichte waren damals Überlegungen, wie wir dieses Ziel verbessert erreichen können.
Meine Damen und Herren, nach meiner Einschätzung und nach ersten Hinweisen, die wir durch das Studium von lokalen Zeitungen etc. haben, scheint sich da etwas zu tun. Ich glaube, mit all diesen Diskussionshintergründen, die ich angesprochen habe, sind wir auf einem Weg, mit dem wir mehr als 16,8 % Frauenanteil in den kommunalen Parlamenten erreichen können.
Bei Weitem sind noch nicht alle Listen aufgestellt. Das wissen wir. Wahrscheinlich sind Sie wie ich nahezu jeden Abend bei einem Listenaufstellungsverfahren in einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde oder auf der Ebene einer Kreistagsliste. Dieser Appell wird intensiv diskutiert. Es wird versucht, ihn fruchtbar, offen und positiv aufzunehmen. Das müssen wir erreichen, mehr Frauen auf den Wahlvorschlägen und mehr Frauen in den kommunalen Parlamenten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meiner festen Überzeugung geht es der Politik, zumindest der Mehrheit der Politik in diesem Hohen Hause um das Erreichen eines gesellschaftlichen Ziels. Wir wollen mehr Frauen in den kommunalen Parlamenten.
Ich finde den Weg, den die Koalitionsfraktionen beschritten haben, richtig, nämlich die Möglichkeiten, die uns unsere Verfassung gibt, zu nutzen und zu sagen, Landesverfassungsgerichtshof, wir haben diese und jene Überlegung, bitte schau einmal darüber.
Ich bin fest davon überzeugt, gemeinsam mit den kommunalen Verwaltungen werden wir es hinbekommen, dass wir am 25. Mai eine wie immer geordnete und ordentliche Kommunalwahl durchführen können.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bracht, CDU: Haben Sie das im vorigen Jahr nicht geprüft gehabt?)
Ich darf weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen Jugend Worms-Wonnegau sowie Mitglieder der Senioren-Union Nieder-Olm, seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, Ihnen von Rot-Grün ist dieses Thema unglaublich unangenehm. Deswegen reden Sie nicht darüber, dass wir eine Rechtsunsicherheit haben. Sie reden darüber, wie wir Frauen fördern können. Darüber können wir gerne in der Plenardebatte reden. Heute geht es um Ihre Totalblamage, dass Sie sich nicht vor Verabschiedung eines Gesetzes ordentlich informiert haben.
Heute geht es darum, dass Sie all unsere Bedenken, die wir vorher auf den Tisch gelegt haben, mit rot-grüner Überheblichkeit von diesem Tisch gewischt haben und heute so tun, als seien Sie der Aufklärer.
Herr Hering spricht von Neuland. In der EnqueteKommission war von Gutachtern ganz eindeutig die Rede davon, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Wenn es Bedenken gibt, die die Verfassung in diesem Land betreffen, dann ist es notwendig, nicht ein Gesetz zu riskieren, sondern deutlich zu machen, dass man sichere Gesetze macht.
Eines Ihrer Zitate ist, bei aller hohen Moral, spannend: Wir haben wenigstens den Mut gehabt. – Wissen Sie, was mutig ist? Mutig ist es, unsere Verfassung gegen wohlfeile politische Forderungen zu schützen, statt sie leichtsinnig aufs Spiel zu setzen und dann vor Gericht zu ziehen. Das ist Mut.
Eines ist ganz klar: Herr Hering, Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen, es ist und bleibt Ihr Gesetz, auf das Sie und Frau Dreyer so stolz gewesen sind. Mit diesem Gesetz gehen Sie jetzt nach Koblenz. Sie wollen von sich ablenken und die Verantwortung wegdrücken.
Am Ende erweisen Sie damit der Frauenförderung einen Bärendienst; denn Sie sorgen dafür, dass genau die Wasser auf ihre Mühlen bekommen, die gegen die Frauenförderung sind. Das haben Sie erreicht, das hat Frau Dreyer erreicht, und das ist peinlich. Geben Sie es zu. Deshalb biete ich Ihnen an,
dass wir hier ein gemeinsames Gesetz vorlegen, bei dem die Rechtssicherheit gegeben ist. Nicht die Gerichte