Es wurde eine Grundredezeit von 15 Minuten je Fraktion vereinbart. Zunächst folgt die Berichterstattung zu Punkt 8 durch den Abgeordneten Herrn Hans-Josef Bracht und zu Punkt 9 durch die Abgeordnete Frau Marlies KohnleGros.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will kurz Bericht erstatten zur Änderung des Ministergesetzes und, da wir dazu später nicht mehr reden wollen, etwas mehr ausführen.
Anfang des Jahres hat die Landesregierung Beschlüsse betreffend die Ausgestaltung und Finanzierung nachgelagerter Aufgaben des ehemaligen Ministerpräsidenten gefasst. Es kam daraufhin im Haushalts- und Finanzausschuss zu einer Beratung und einer einvernehmlichen positiven Entscheidung.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass wir die Regelung für weitere Jahre auf eine gesetzliche Grundlage stellen wollen, damit es keine Einzelfallentscheidung bleibt.
Im September gab es dann einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen im Landtag. Durch Beschluss des Landtags vom 2. Oktober 2013 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 24. Oktober und in seiner 46. Sitzung am 21. November 2013 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 28. Sitzung am 5. Dezember. Es kam dann zu einer Beschlussempfehlung der Ausschüsse.
In dieser gemeinsamen Beschlussempfehlung aller Fraktionen ist die Forderung der CDU eingegangen, dass für die von der Regierung zu treffenden Einzelfallregelungen der Verwaltung und Finanzierung nachgelagerter Aufgaben des Ministerpräsidenten das Benehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss hergestellt werden soll. Dies ist dann in die konkrete Beschlussempfehlung eingeflossen.
Diese lautet: Artikel 1 wird wie folgt geändert: In Buchstabe b wird in Absatz 2 der Satz 3 wie folgt neu gefasst: „Die Entscheidung hierüber trifft, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, die Landesregierung im Benehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss.“ Das ist die Empfehlung der Ausschüsse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung wurde Ende November in die Plenarsitzung von der Landesregierung eingebracht. Durch Beschluss des Landtags vom 7. November ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Sie sehen, das war eine relativ kurze Beratungszeit. Trotzdem hat der Haushalts- und Finanzausschuss den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 21. November und in der 48. Sitzung am 5. Dezember beraten. Im Haushalts- und Finanzausschuss hat auch die Anhörung stattgefunden, von der in den letzten Tagen häufiger die Rede war. Der Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend war bei dieser Anhörung dabei und hat den Gesetzentwurf, genauso wie der Haushalts- und Finanzausschuss, gleich anschließend abschließend beraten und die Auswertung durchgeführt. Der Rechts
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen gleich mit den Abstimmungen den vorläufigen Schlusspunkt unter die Beratungen zum Haushalt für die Jahre 2014 und 2015. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden die Hand heben für 2 Milliarden Euro neue Schulden, 2.000 Millionen Euro weitere Schulden. Schlimm, es kommen immer weitere Schulden obendrauf. Das ist kein Sparhaushalt, das ist ein Schuldenhaushalt. Solide Finanzen und soziale Fairness sehen anders aus.
Lassen Sie mich in aller Kürze bei den Beratungen zum Einzelplan des Finanzministeriums auf drei Themen eingehen: Ich werde auf die Personalvermittlungsstelle zu sprechen kommen, da sie mit Einsparungen von rund 700 Millionen Euro bis 2020 den größten Beitrag zur Senkung des strukturellen Defizits von Rheinland-Pfalz leisten muss. Ich möchte über das sogenannte Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung sprechen. – Welch ein Euphemismus, zur Verbesserung der Haushaltssteuerung; denn es ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Rot-Grün mit den Kommunen umgeht und nicht nur mit Menschen in schwierigen Grenzsituationen. Ich möchte schließlich kurz auf die vorliegenden Ausführungsvorschriften zur Schuldenbremse eingehen.
Sprechen wir also über die Personalvermittlungsstelle, über ein ressortübergreifendes Personalmanagement. – Nennen Sie es, wie Sie wollen, es kommt auf den Inhalt an und nicht auf die Verpackung.
Denken wir an die Aufgabe, die gemeinsam vor uns liegt, denken wir an den Verfassungsauftrag, bis zum Jahr 2020 den Haushalt ohne neue Schulden auszugleichen, dann reden wir immer auch über die notwendigen Einsparungen, über Summen, bei denen einem schwindlig werden könnte.
Das strukturelle Defizit liegt bei kaum vorstellbaren 1,6 Milliarden Euro, das sind 1.600 Millionen Euro. Berücksichtigt man, dass rund 40 % des Geldes für Personal ausgegeben wird, dann reden wir bei den Personalkosten über 700 Millionen Euro, die das Land an dieser Stelle einsparen muss, 700 Millionen Euro, die wir uns schlicht nicht leisten können.
Gleichzeitig haben die SPD-Landesregierungen bei sinkenden Bevölkerungszahlen 12.300 zusätzliche Stel
len geschaffen. Multipliziert man diese 12.300 Stellen mit einem durchschnittlichen Einkommen, dann reden wir auch da von rund 700 Millionen Euro. 700 Millionen Euro und 12.300 Stellen, die wir uns auch als CDUFraktion vielleicht gerne leisten würden, die dieses Land sich aber schlicht nicht leisten kann.
Wir reden über 12.300 Stellen, die vom ersten Tag Ihrer Regierung an, die seit 1991 Tag für Tag komplett aus immer höheren Schulden bezahlt werden.
Herr Minister Kühl bezeichnet diese nüchterne Analyse, bezeichnet die Notwendigkeit umzusteuern, bezeichnet die Personalvermittlungsstelle als – so wörtlich – Popanz.
Herr Minister, ich sage nur, Vorsicht bei der Benutzung von Fremdworten! – Was heißt Popanz? – Popanz bezeichnet ein Schreckgespenst, bezeichnet etwas, was eigentlich ganz harmlos ist, vor dem man aber trotzdem Angst hat.
Was heißt das jetzt übertragen auf die Personalvermittlungsstelle? – Eigentlich ist eine Personalvermittlungsstelle ganz harmlos, nur ein gutes, ein anderswo bewährtes Instrument der Personalwirtschaft, eigentlich ganz harmlos – und trotzdem haben Sie Angst davor. – Warum? – Sie müssten Respekt vor den immer höheren neuen Schulden haben. Sie müssen damit aufhören, immer neue Schulden zu machen, und ein ressortübergreifendes Personalmanagement ist dabei kein Schreckgespenst. Die PVS ist einzig eine Hilfe auf dem Weg zu einem Haushalt ohne neue Schulden.