Protocol of the Session on December 11, 2013

Eines ist klar: Der Verbraucherschutz gehört in eine Hand.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Simon von der SPDFraktion.

Verehrte Frau Kollegin Schäfer, ich habe noch nichts von Ihnen gehört, wie Sie zu dem Thema „Workshops in der Schule“ stehen. Sie haben allgemein gesagt, dass die Verbraucherbildung wichtig ist und die Begründung vorgebracht, es wäre nicht nachgefragt, weil vorher nur 50.000 Euro im Ansatz enthalten waren. Dieser wurde extra erhöht, weil die Nachfrage deutlich höher war und nicht befriedigt werden konnte. Wenn man ein erfolgreiches Konzept hat und die Schulen deutlich nachfragen, ist es der richtige Ansatz, bei den jungen Menschen die Bildung festzulegen, weil das in die Zukunft wirkt.

Wir denken, dass es aus diesem Grund ganz besonders wichtig ist, in diesem Bereich mehr zu tun. Die digitalen Medien sind das Zukunftsthema, mit dem sich junge Leute schon jetzt beschäftigen und bei dem wir vielleicht nicht mehr ganz so mithalten können. Junge Menschen gehen vielleicht mit der Datensicherheit und dem Datenschutz etwas lockerer um als wir mit unserer Erfahrung. Daher finden wir es besonders wichtig, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie das beachten und nicht so sorglos gerade mit den sozialen Medien umgehen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Zur Erwiderung hat Frau Kollegin Schäfer von der CDUFraktion das Wort.

Frau Kollegin, die zentrale Frage ist, wie die Verbraucherberatung richtig durchgeführt wird und wie man es hinbekommt, dass sich Kinder und Jugendliche nachhaltig mit Verbraucherthemen befassen. Dazu gehört – das ist ganz wichtig – der Datenschutz. Ich finde, dass die Maßnahmen, die getätigt worden sind, nicht schlecht sind. Die Frage ist, wie viele Kinder damit erreicht werden und wie viel Geld benötigt wird, um alle Kinder zu erreichen.

Lesen Sie bitte einmal die Initiative, die wir gemeinsam auch mit der SPD-Fraktion vor Jahren in diesem Haus umgesetzt und gemeinsam beschlossen haben. Darin steht, dass wir grundsätzlich Strukturen schaffen und die Kinder beraten müssen. Wir wollen, dass man an Schulen geht. Darin ist auch das Thema „Neue Medien und Datenschutz“ enthalten.

Das müssen wir angehen. Wir vermissen, dass die Richtlinien, die geschaffen wurden, konsequent umgesetzt werden. Dafür haben die Schulen gar keine Rahmenbedingungen. Hierauf müssen wir unseren Schwerpunkt legen. Wir dürfen nicht sagen, hier haben wir ein Modell, da haben wir ein Modell, oder hier bringen wir ein Projekt ein. Jede Maßnahme bringt für sich genommen den Kindern, die daran teilnehmen, etwas.

Wir müssen aber lernen, die Dinge grundsätzlich anzugehen, damit wir tatsächlich zum Erfolg kommen. Wir stellen fest, dass viele Dinge, die den Verbraucherschutz angehen, zu Hause nicht mehr vermittelt werden können. Wir müssen vieles auf die Schulen übertragen. Wir haben gerungen, ob es ein Unterrichtsfach geben soll.

Frau Kollegin, das hat nichts damit zu tun. Das unterscheidet uns offensichtlich. Die Frage lautet, ob man es punktuell oder grundsätzlicher machen will. Die CDUFraktion möchte es grundsätzlich gelöst haben, damit alle und nicht nur wenige Kinder davon profitieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Müller-Orth das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein hohes Verbraucherschutzniveau, ein flächendeckendes Angebot an persönlicher Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Durchsetzung bestehender Rechte, sichere Lebensmittel und Produkte sowie transparente und offene Informationen über die Kontrollergebnisse der Überwachungsbehörden sind wichtige Voraussetzungen für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.

Die äußerst kompetente, sehr umfangreiche und immer stärker nachgefragte Verbraucherberatung weiter auszubauen und zu verstetigen, bleibt unsere zentrale Aufgabe. Es geht uns dabei vor allem um die unabhängigen Verbraucherschutzstrukturen und damit um unabhängige Informationen, wie wir es im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.

Wie Informationsdefizite beseitigt und hierarchische Angebotsnachfragebeziehungen in Märkten abgebaut werden können, ist daher eine der Schlüsselfragen, der wir uns in der Verbraucherpolitik nähern müssen. Das

Ziel kann nur sein, durch klare Rahmensetzungen in der Verbraucherpolitik so viel Transparenz herzustellen, dass jederzeit eine selbstbestimmte Abwägung zwischen Verbraucher- und Geschäftsinteressen möglich ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns geht es in der Verbraucherpolitik und im Bereich des nachhaltigen Konsums um Mündigkeit statt Bevormundung. Es geht um die freie Entscheidung jeder und jedes Einzelnen. Ohne Aufklärung kann es aber weder Freiheit noch Mündigkeit geben. Da ProduzentenKonsumenten-Beziehungen keine Geschäftsbeziehungen unter Gleichen sind, sondern hierbei ein zum Teil erhebliches Macht- und Informationsgefälle vorherrscht, hat sich die Politik als Anwältin der strukturell Schwächeren zu begreifen. Das Recht muss in erster Linie die Schwachen vor den Mächtigen und die Besitzlosen vor den Besitzenden schützen und nicht umgekehrt.

Recht wird in der Demokratie schließlich nicht im Namen des Kaisers gesprochen, sondern im Namen des Volkes. Als Verbraucherpolitikerin kann ich nur sagen: Ersetzen Sie den Kaiser, also die Obrigkeit, durch irgendein Lebensmitteloligopol oder eine große Bank. Dann erhalten Sie hoffentlich ein Verständnis für meine und unsere Auffassung von Verbraucherpolitik. Dies ist wohl das genaue Gegenteil von Bevormundung.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht wissen, was die Produkte und Dienstleistungen enthalten, die sie kaufen, sind nicht frei in ihren Entscheidungen. Vergessen Sie nicht: Bevor wir GRÜNE den Verbraucherschutz in seiner heutigen Form auf die politische Agenda dieser Republik gesetzt haben, war er nicht viel mehr als ein recht unverblümter Lobbyismus von Agrarfunktonären.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht nur vor Gesundheitsrisiken, sondern auch vor Täuschungen geschützt werden. Immer wiederkehrende Skandale haben das Vertrauen in die Sicherheit unserer Lebensmittel erschüttert. Bei allen zurückliegenden Fällen, vom falsch deklarierten Pferdefleisch über die systematische Überbelegung von Legehennen-Ställen bis zu den Schimmelgiften in Futtermitteln, boten Profitinteressen den Anlass zum Betrug.

Notwendig sind eine gut aufgestellte Lebensmittelüberwachung, aber auch wirksame Gesetze. Damit Täuschungsfälle aufgedeckt und nicht unter den Teppich gekehrt werden können, brauchen wir klare Anforderungen an die Eigenkontrollen der Lebensmittelwirtschaft und Meldepflichten, wenn Unternehmen Täuschungsfälle aufdecken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem brauchen wir auf EU- und Bundesebene funktionierende Frühwarnsysteme, damit Betrugsanreize frühzeitig entdeckt werden können. Die internationalen Strukturen in der Lebensmittelverarbeitung müssen sich in der Kontrollstruktur widerspiegeln. Für überregional tätige und sensible Betriebe sind auch überregional tätige interdisziplinierte und spezialisierte Kontrolleinhei

ten der Länder nötig. Schade, dass das jetzt in den Koalitionsverhandlungen nicht geklappt hat.

Um die notwendigen Kontrollanforderungen adäquat wahrnehmen zu können, müssen die öffentlichen Behörden sowohl technisch als auch personell angemessen ausgestattet sein.

Das wird nur gehen, wenn auch insbesondere die Unternehmen und Betriebe in der Pflicht stehen, sich entsprechend an der Finanzierung der Aufgaben zu beteiligen.

Die vordringlichste Aufgabe der Landesregierung ist es jetzt, den Vollzug der bestehenden Gesetze sowohl im Bereich des gesundheitlichen als auch des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zu gewährleisten und auf verbraucherpolitischen Handlungsbedarf durch gesetzgeberische Initiativen oder durch andere Maßnahmen zu reagieren.

Aufgabe der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Information, Bildungsangeboten und persönlicher Beratung bei der Lösung ihrer Probleme zur Seite zu stehen und bei einer signifikanten Häufung von Verbraucherproblemen oder Beschwerden mit den Instrumenten des kollektiven Rechtschutzes für die Verbraucherinnen und Verbraucher Rechtssicherheit zu erzielen sowie im Sinne einer Sensorfunktion die Verbraucherinteressen gegenüber dem Gesetzgeber zu bündeln und unabhängig zu vertreten.

Deshalb werden wir den Verbraucherschutz mit Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 5,1 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018 durch die Finanzierung der Grundförderung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits jetzt für diese Jahre absichern. Die Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz soll bis 2018 verlängert werden.

Vielen Dank.

Noch ein kleiner Einwand für den Kollegen Baldauf. Herzliche Grüße von hier aus an den Senat in Uruguay.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Danke schön! Da freue ich mich aber!)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hartloff. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten abschließend den Haushaltsentwurf zur Justiz und zum Verbraucherschutz. Ich will zitieren. Es sieht so aus, als ob der Artikel fast zu der Beratung hier geschrieben worden wäre. Gestern in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nach der Werbung – hinter einer sehr guten Werbung steckt immer ein kluger Kopf – schreibt Rein

hard Müller: „Die Justizminister führen ein Schattendasein. Wenn nicht gerade Raubkunst auftaucht, ein Häftling ausbricht oder beschlossen wird, dass künftig jeder Sünder mit einem Fahrverbot belegt werden kann, ist es still um die Justiz, ihre Minister und auch um die Rechtspolitik. (…) Dabei ist Politik immer auch Rechtspolitik.“

Er folgert dann: „Doch jedem sollte bewusst sein, dass eine funktionierende Justiz ein entscheidender Standortfaktor ist und die Immunität der deutschen Justiz gegen Korruption nicht selbstverständlich. Wenn man es weniger ökonomisch sagen will (und es ist wichtig, die Justiz nicht nur wirtschaftlich zu betrachten): Eine unabhängige dritte Gewalt ist einer der Gründe dafür, dass es in Deutschland allen recht gut geht. Doch die Mittel dafür werden allenfalls widerstrebend bereitgestellt.“

Eine, wie ich meine, nicht ganz unzutreffende Umschreibung.

Warum ist das so? Weil der Rechtsstaat bei uns gut aufgestellt ist, weil er funktioniert, weil viele Personen darin gute Arbeit leisten.

(Baldauf, CDU: Vor allem bei Stellenbesetzungen! – Pörksen, SPD: Aber nicht für Rechtsanwälte!)

Ach ja, Herr Baldauf, Sie und Ihre kleine Münze. Wenn Sie meinen, damit Politik gestalten zu können, sind Sie, glaube ich, auf dem Holzweg.

(Beifall der SPD)

Ich denke, dass mit dem vorgelegten Haushalt sowohl für den Bereich der Justiz als auch für den Verbraucherschutz die Grundlagen gelegt sind, dass wir in den nächsten beiden Jahren vernünftig arbeiten können, wir diesen Auftrag erfüllen, den wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern haben, Rechtssicherheit zu geben, Strafvollzug vernünftig zu gestalten, Verbraucherschutz so zu gestalten, dass die Menschen geschützt sind, auch mit der qualifizierten Lebensmittelkontrolle. Frau Schäfer, da bin ich mit Ihren Ausführungen vorhin nicht ganz zurechtgekommen. Vielleicht kann ich im Folgenden noch darauf eingehen, wissend, dass immer noch ein Stückchen mehr geht, dass mehr wünschenswert wäre, dass es Engigkeiten gibt in Zeiten der Schuldenbremse, für die ich mit verantwortlich bin, die ich hier mit abgestimmt habe und an die wir uns natürlich rechtsstaatlich halten wollen. Das hat Engigkeiten zur Folge.

Aber auch da will ich noch einmal – keine Angst, viel mehr Zitate kommen nicht – Reinhard Müller zitieren, der dazu schreibt – auch gestern –: „Verteilungskampf. Seit hundert Jahren steht die deutsche Justiz am Abgrund – jedenfalls nach Ansicht der organisierten Richterschaft. Insofern muss man Wehklagen und Auftragsgutachten als das nehmen, was sie sind: die üblichen Mittel einer Interessenvertretung im Kampf um die Verteilung knapper Mittel. Das heißt natürlich nicht, dass die Befunde aus der Luft gegriffen sind, dass nicht in der Justiz Stellen fehlen. Auch hier zeigt sich der Föderalismus in seiner ganzen Schonungslosigkeit. Jedes Bundesland legt fest, was ihm eine funktionierende Justiz wert ist.“ Und muss dafür geradestehen.

Der Richterbund fordert deshalb die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung. Das machte den gewerkschaftlichen Kampf einfacher, änderte aber nichts an der sonstigen Zuständigkeit der Länder für die Justiz und daran, dass Richter an sich und je nach Instanz durchaus unterschiedlich ausgelastet und motiviert sind. Da sie zum Glück unabhängig sind, lässt sich das auch nicht per Dekret ändern. Von der Politik muss man Interesse an der Justiz und ihren Belangen erwarten. Schon daran fehlt es häufig.

Also, nicht nur, wenn es brennt, für gute Justiz einzustehen, nicht nur wenn der Skandal da ist, für Verbraucherschutz einzustehen, sondern im täglichen Geschäft. Das machen wir, das machen wir erfolgreich, jetzt mit einem Finanzvolumen, das im Jahr 2014 um rund 30 Millionen Euro und 2015 um rund 37 Millionen Euro steigen wird, ein kleiner Teil am Gesamthaushalt, aber ein wichtiger Teil.