Protocol of the Session on November 6, 2013

Sie können davon ausgehen, das kommt unvermittelt und sofort.

(Zurufe von CDU)

Sie können mit mir nicht darüber diskutieren. Sie wissen, ich fälle Tatsachenentscheidungen.

(Heiterkeit im Hause)

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl von ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 16/2921 –

Wir haben Ihnen einen Wahlvorschlag des Ältestenrats vorgelegt. Es geht einmal um die Wahl von Herrn Universitätsprofessor Dr. Friedhelm Hufen und um die Wahl von Herrn Universitätsprofessor Dr. Gerhard Robbers. Ich schlage vor, dass wir offen wählen.

Wenn Sie dem Wahlvorschlag des Ältestenrates zustimmen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind die beiden Herren einstimmig gewählt.

Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2205 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 16/2927 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2939 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Mohr, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 24. April dieses Jahres ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Wirtschaftsauschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 27. Juni, in seiner 20. Sitzung am 4. September und in seiner 23. Sitzung am 26. September beraten. In seiner 20. Sitzung am 4. September hat der Wirtschaftsausschuss eine Anhörung durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Ich erteile Herrn Kollegen Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Müllvermeidung“ ist mittlerweile in jedem rheinland-pfälzischen Haushalt angekommen und weitgehend eine Sache, die in den Haushalten ernst genommen wird.

Der nicht vermeidbare Müll wird allerdings immer mehr als ein Rohstoff gesehen. Um die Verwertung dieses nicht vermeidbaren Mülls herum haben sich mittlerweile Wirtschaftsbetriebe angesiedelt, die diese Verwertung angehen. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin im letzten Jahr das Kreislaufwirtschaftsgesetz erlassen, das diese Sammlung und Verwertung des Mülls regelt. Heute haben wir das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz vorliegen, das dieses Bundesgesetz auf die Landesgesetzgebung herunterbricht.

Für die CDU-Fraktion waren bei dem Gesetzentwurf der Regierung drei Themen zu klären. Zum einen betraf das die technische Anlage bei der Müllentsorgung in der Region Trier. Diese technische Anlage trennt den Müll in einem besonderen Verfahren. Die Anlage wurde mit Landesmitteln unterstützt und gebaut. Sie trennt den Müll mindestens genauso gut, wie die Haushalte das können. Die ersten Erkenntnisse aus dem Verfahren zeigen, dass sie den Müll zur Verwertung besser vorbereitet, als das bei der getrennten Sammlung in den Haushalten passiert.

Uns war es wichtig, dass diese Anlage neben der Andienungspflicht der Haushalte weiter existieren kann und

weiter getestet wird, sodass man technischen Neuerungen in der Müllverwertung auch in Zukunft offen gegenübersteht.

Frau Ministerin Lemke hat im Wirtschaftsausschuss zugesagt, dass sie weiter existieren kann, wenn das sozio-ökologische Gutachten, das auf den Weg gebracht wurde, diese Gleichwertigkeit der Trennung im Vergleich mit den Haushalten bestätigt.

Das Gutachten soll dieser Tage kommen. Ich weiß nicht, ob es schon vorliegt. Ich habe noch kein Ergebnis. Aber das werden wir dann hören.

Das zweite Themengebiet, das für die CDU wichtig war, war das Gebiet der gewerblichen Sammlungen. Wir haben in allen Regionen von Rheinland-Pfalz die Kleinbetriebe, die Schrottsammler, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen, die dann, wenn die gewerblichen Sammlungen bei den kleinen Firmen nicht mehr möglich wären, in die Arbeitslosigkeit fallen würden.

Aber der Bundesgesetzgeber hat Mitte dieses Jahres sein Gesetz überprüft und Wert darauf gelegt, dass diese Kleinbetriebe weiterhin eine Chance haben, ihre Sammlungen durchzuführen. Sie müssen sie jetzt anmelden. Es ist aber geregelt, dass sie es nicht direkt bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorger anmelden, sondern bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, damit die Entsorgungsbetriebe vor Ort nicht sagen, nur die wertvollen Rohstoffe verwerten wir selbst, sondern dass diese Betriebe weiterhin eine Chance haben.

Wie es aussieht, ist das nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers gewünscht und im Landesgesetz so zu interpretieren, dass die gewerblichen Sammlungen der Kleinbetriebe weiterhin durchgeführt werden können.

Der dritte Themenbereich war für uns die Sonderabfallmanagement GmbH. Das ist eine Firma, der die Sonderabfälle zur Verwertung angedient werden müssen. Die Sonderabfälle werden mittlerweile alle in einem elektronischen Nachweisverfahren erfasst, sodass man fast immer zeitgleich auf die Daten zurückgreifen kann und sieht, wo die Sonderabfälle nachher deponiert wurden.

Die SAM GmbH nimmt teilweise Doppelfunktionen war. Man muss sagen, die Gesellschafter der GmbH sind der Staat und Wirtschaftsbetriebe. Es wurde uns gesagt, dass sehr viel Sachverstand über die Sonderabfallentsorgung vorhanden ist, den man nicht unbedingt abschaffen, sondern abwarten sollte, ob die SAM in Zukunft andere zusätzliche Aufnahmen übernehmen könnte, zumal die SAM in den letzten Jahren ihre Gebühren sehr stark zurückgefahren und sich verschlankt hat.

Zudem – das können wir nur begrüßen – sagt der Vorspann, die Präambel, zu dem Gesetz, dass im Vollzugsverfahren dann, wenn die Erfahrungen vorliegen, noch einmal nachjustiert und dereguliert werden soll. Auf diese Geschichte wird die CDU schauen, weil die Verwertung von Müll in den nächsten Jahren sehr dynamisch sein wird. Es werden sicher viele neue Wege gefunden, was man verwerten kann, wie man es verwerten kann und welche neue Techniken man herausfindet,

damit letztendlich im optimalen Fall überhaupt kein Müll mehr verbrannt werden müsste.

Aufgrund dieser Dinge, die für die CDU von allen Seiten zufriedenstellend beantwortet worden sind, stimmt die CDU-Fraktion dem Gesetz zu, auch mit den Änderungen, die die praktischen Dinge noch einmal regeln.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Mohr das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser zweiten und abschließenden Beratung unseres Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes ist – wie wir bereits gehört haben – im September dieses Jahres ein Anhörverfahren vorausgegangen. Man muss feststellen – das hat auch Herr Kollege Schmitt gesagt –, dass es in diesem Landesgesetz primär um die Anpassung des Landesrechts an das neu gefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, um eine Nachjustierung der abfallbehördlichen Zuständigkeit geht – ich denke, es ist ganz wichtig, wer für was zuständig ist –, aber auch um die Ausgestaltung des verbleibenden Spielraums zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in unserem Bundesland Rheinland-Pfalz.

Gerade beim letzten Punkt muss man sagen, die verbleibenden Ausgestaltungsmöglichkeiten sind eng begrenzt, aber dieses Gesetz hat sie gut genutzt. Ich denke, wir haben ein gutes Gesetz gemacht. Das hat auch die Anhörung gezeigt. Die Zufriedenheit mit dem Gesetz ist sehr hoch. Ich denke, das ist schön und gut so. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern hat sich schon früh, in der ersten Anhörungsphase, positiv geäußert, und zwar besonders im Hinblick auf die vorgenommene Deregulierung, das heißt, auf die Streichung nicht mehr erforderlicher Regelungen, die mit diesem Gesetz vorgenommen wurden.

Ich will es nicht verschweigen, es gab wenige kritische Anmerkungen während dieser Anhörung, die sich vor allem auf die Durchführung des Anzeigeverfahrens nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – § 18 des Bundes –, auf die gewerbliche Sammlung von Hausmüll bezogen haben. Das Gesetz sieht dafür die Untere Abfallbehörde vor, das heißt, die Kreis- und Stadtverwaltungen.

Nach Meinung der privaten Wirtschaft – wen wundert es – würden dadurch, wenn die Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen dieses Anzeigeverfahren durchführen, erhebliche Schranken für einen fairen Wettbewerb bei der gewerblichen Sammlung von Hausmüllfraktionen aufgebaut, sprich Schrott, Altkleidersammlungen und Schuhe. Man muss sagen, gewerbliche Sammlungen sind weiterhin möglich.

Diese gewerblichen Sammlungen müssen jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden. Das gibt auch das Bundesgesetz vor und nicht unser Landesgesetz, in dem es nur darum ging, wer für die Genehmigung zuständig ist.

Unsere Fraktion und auch viele der Angehörten sind der Meinung, dass sich die bisherigen Strukturen der abfallbehördlichen Aufgabenverteilung absolut bewährt haben. Das heißt, Kreisverwaltung und Stadtverwaltung sind dafür zuständig.

In einem Rundschreiben hat das Ministerium noch einmal eigens darauf hingewiesen, dass in den Verwaltungen die erforderliche Neutralität bei der Durchführung dieser Anzeigeverfahren zu gewährleisten ist.

(Beifall der Abg. Frau Ebli, SPD)

Das ist wichtig. Das freut Frau Ebli, die sehr viele Schrotthändler in ihrer Gemeinde hat.

Eine großzügige Regelung gerade für bestehende gewerbliche Kleinsammlungen wird angeraten, das heißt, es besteht quasi Vertrauensschutz für bestehende Sammlungen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den von der CDU benannten Sachverständigen, den Ersten Beigeordneten aus dem Kreis Mayen-Koblenz, mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: Unsere Verwaltungen sind darin geübt, bestehende und gegenläufige Interessen und Positionen zu vernünftigen Ergebnissen zu führen. – Ich denke, die Verwaltungen können das. Das ist bestätigt worden.

(Schmitt, CDU: Wir hoffen es!)

Insofern belassen wir es bei diesen Genehmigungsverfahren.