Protocol of the Session on September 19, 2013

Ich meine, Herr Dr. Braun hat sie schon. Er hat gesagt, es ist alles nur mit Nachteilen verbunden. Sie sind da scheinbar schon weiter. Sie wissen das schon zu 100 %.

Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Sicherheit absolute Priorität hat und wir uns klar zum Schutz der Umwelt und des Wassers bekennen.

Daher werden wir diesen Antrag ganz klar ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Raumsauer, SPD: Fracksausen!)

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Dr. Braun gemeldet.

Herr Brandl, es ist ein bisschen schade, dass Sie sich vor der Verantwortung drücken zu sagen, warum Sie dem Antrag nicht zustimmen können, sondern ein allgemeines Palaver anfangen und sagen, Sie könnten dem nicht zustimmen. Wahrscheinlich stimmen Sie dem nicht zu. Ich habe das jetzt gar nicht richtig deutlich gehört.

(Raumsauer, SPD: Er hat sich nicht klar erklärt!)

Sie lehnen den Antrag ab, weil Herr Altmaier irgendwie etwas Besseres hat.

Ich will aber noch einmal deutlich machen, wenn Sie den Antrag genau lesen, können Sie unterscheiden. Ich will nicht von gutem und bösem Fracking reden, aber Sie haben, wenn Sie den Antrag lesen, genau die Zielrichtung im Auge. Da steht, dass wir Geothermie durchaus nicht ablehnen.

(Ramsauer, SPD: Er meint ja, es wäre dasselbe!)

Da muss man unterscheiden können, und es ist differenziert. Diese Differenzierung haben Sie wahrscheinlich überlesen.

Ich will Ihnen noch ein Zitat aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 31. Mai 2013 geben. Da heißt es, dass der Wirtschaftsminister und das Umweltministerium gemeinsam bundesweit einen Entwurf erarbeitet haben, also FDP und CDU. Vor allem Unionsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen blockieren aber. – Also ist es doch in Ihrer Partei gewesen. Es ist doch in Ihrer Partei gewesen, in der Leute gesagt haben, das, was der Umweltminister vorschlägt, und das, was der Wirtschaftsminister vorschlägt, können wir nicht mittragen. Deswegen ist es von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Wir haben doch auch im Bundesrat Vorschläge gemacht. Ich nehme an, das haben Sie sich erklären lassen. Diese Bundesratsvorschläge sind noch da, worum es uns hauptsächlich geht. Da sagen Sie in der Südpfalz immer Ja dazu, auch als CDU, hauptsächlich um die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, damit die nicht – – –

(Zuruf von der CDU)

Das steht da drin. Natürlich steht das da drin. Schauen Sie sich die Forderungen an.

Das steht im Forderungsteil drin, und das ist der entscheidende Teil. Deswegen müsste auch die CDU in der Südpfalz zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger in all diese bergrechtlichen Vorgänge eingebunden werden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das hat er doch gesagt!)

Das gilt nicht nur für die Südpfalz, aber da besonders. Deswegen kennen Sie sich aus.

Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie zu, wenn wir einen Antrag machen, den Sie auch unterstützen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Mohr das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Brandl, Sie haben mich ein bisschen enttäuscht;

(Ramsauer, SPD: Ein bisschen viel! – Zurufe von der CDU)

denn am 27. Juni haben wir uns im Ausschuss mit diesem Thema „Fracking“ beschäftigt. Damals war ein Artikel aus der „Frankfurter Rundschau“ für uns der Anlass, uns mit diesem Thema zu beschäftigen. Der Titel lautete: CDU-Länder wollen ans Schiefergas. – Das war das, was uns aufgeschreckt hat, warum wir dieses Thema damals schon behandelt haben.

Ich muss Ihnen sagen, wenn man sich den Antrag genauer angeschaut hat, hat dieser Antrag eine ganz klare Linie. Die konnte ich bei Ihren Ausführungen jetzt leider nicht erkennen. Sie haben versucht, Politik und Aussagen zu vermengen, wahrscheinlich auch, um sich in Ihrer Position in der Südpfalz den Rücken für alle Möglichkeiten freizuhalten. Ich denke, das war der Hauptgrund.

Ich muss sagen – das hatten Sie damals selbst gesagt; das steht auch im Protokoll –, auch wir stehen für einen sachlichen und nüchternen Umgang mit den Chancen und mit den Risiken, die sich aus dieser FrackingMethode ergeben; denn die Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung, aber auch der Umwelt haben für uns Vorrang, und dazu stehen wir auch, das steht vor dem wirtschaftlichen Profit. Deshalb haben wir diesen Antrag gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt. Es ist Ihnen immer noch unbenommen, diesem Antrag zuzustimmen.

Wir sehen noch ein hohes Maß an Nachweisbedarf, dass gerade bei dieser Technologie keinerlei Gefahren für Mensch und Umwelt ausgelöst werden, Gefahren, die heute noch kein Mensch überblicken kann. Ich gebe Ihnen recht, die Situation in Amerika ist nicht mit unserer vergleichbar. Deshalb fordern wir eine Anpassung des Rechtsrahmens. Da gebe ich Ihnen absolut recht.

Das Bundesbergrecht ist veraltet. Es muss in vielen Bereichen angepasst werden, aber auch im Bereich der wasserrechtlichen Genehmigung ist gerade im Zusammenhang mit dem Bergrecht eine Grauzone. Das muss nachjustiert werden. Im Bereich der UVP-Prüfungen ist eine gewisse Menge an Gasförderung notwendig, damit

erst eine UVP-Prüfung gemacht werden muss. Hier sind im Rechtssystem Mängel, die dem Fracking am Anfang Tür und Tor öffnen.

Wir sprechen uns gegen ein Fracking aus, solange Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht gewährleistet sind. Das gilt für die Landes- und Bundesebene.

Sie haben selbst gesagt, die Diskussion kommt eigentlich daher, weil in den USA diese Fracking-Methode im großräumigen Einsatz angewendet wird. Das hat dort zu einer deutlichen Abkoppelung des Gaspreises vom Weltmarktpreis geführt. Das hat natürlich auch bei uns Begehrlichkeiten geweckt, weil wir in Europa und Deutschland vermeintliche Gasvorkommen haben, primär das sogenannte Schiefergas, aber es gibt noch andere Gastypen, die sich über dieses Fracking aufbrechen ließen.

Ich muss Ihnen sagen, so mancher konservative Politiker, allen voran der EU-Energiekommissar Oettinger, hat sich vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise in sympathischer Weise gegenüber dieser Abbaumethode geäußert und Verständnis gezeigt, dass man an diese Methode herangehen soll.

Das ist für mich umso unverständlicher, weil im Prinzip alle Fachleute davor warnen. Diese Technik wird zwar heute schon in den USA angewandt und ist dort wirtschaftlich, sonst würde der Gaspreis nicht sinken, aber das ist in keinem Fall mit unseren Bedingungen vergleichbar.

Wir haben ganz andere Naturräume. Wir haben einen wesentlich engeren Naturraum, viel stärkere Faltungen als in den weiten Landschaften der USA, und unsere Vorräte sind wesentlich geringer. Das macht in meinen Augen bei den ganzen Auflagen, die wir durch unsere dichte Besiedlung und unseren Umweltschutz haben, das Ganze nicht wirtschaftlich. Das müssten sich die Unternehmen sagen. Dabei ist überhaupt kein wirtschaftlicher Sinn. Man kann diese Verhältnisse in den USA mit unseren Verhältnissen ganz und gar nicht vergleichen.

Ich kann noch einmal sagen, wir sind dagegen, solange nicht sichergestellt ist, dass mit dem Fracking keine schädlichen und gefährlichen Chemikalien in das Grundwassersystem gelangen – das ist ein riesiges System –, das ist nicht nur Trinkwasser, sondern das sind unterirdisch Ozeane, Flüsse und Seen. Dieses ganze System kann in Mitleidenschaft gezogen werden.

Ich denke, das muss man sich beim jetzigen Stand der Technik und dem Wissen nicht geben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Lemke das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe ein paar Dinge aufgenommen, die noch einmal einer Klarstellung bedürfen. Insbesondere die Äußerungen von Herrn Brandl veranlassen mich, einige Klarstellungen vorzunehmen, wenn Sie erlauben.

Zum einen geht es um technische Klarstellungen zum Begriff des Fracking; denn es wird jetzt schon im Volksmund viel unter dem Begriff des Fracking zusammengefasst. Insbesondere die Form, die hier diskutiert wird, die Form der unkonventionellen Lagerstätten, hat etwas mit Frack-Fluiden zu tun. Frack-Fluide sind Flüssigkeiten, die zur Erschließung dieser unkonventionellen Erdgaslagerstätten verwendet werden.

Deshalb möchte ich ganz kurz darauf eingehen, weil Sie hier die Geothermie angesprochen haben. Die Zusammensetzung der Frack-Fluide gehört zu den großen Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen, die das Fracking einsetzen. Den Bergbehörden müssen diese jedoch im Prüfungsverfahren zur Zulassung bekannt gegeben werden. Da in Rheinland-Pfalz kein solches Vorhaben geplant ist, liegen auch der Bergbehörde keine diesbezüglichen Informationen vor.

Ich glaube, es ist wichtig, das einmal festzustellen. Wir wissen noch gar nicht so genau, mit was wir es überhaupt zu tun haben, geschweige denn abwägen können, welche Folgekosten dies für Mensch und Naturraum in der Folge haben wird. Erst dann kann man über Wirtschaftlichkeit reden, gerade wenn man das Verursacherprinzip bei der Wiederherstellung von möglichen Schäden berücksichtigt.

Was ist der Zweck der Frack-Fluide? – Die FrackFlüssigkeit besteht zunächst aus 80 bis 85 % Wasser, Stützmittel wie Sand und Bauxite werden mit 5 bis 30 Gewichtsprozent zugesetzt, der Anteil der Additive liegt generell in einem Bereich zwischen 0,2 und 10 %.

Die Einsatzzwecke der verwendeten Additive sind vielfältig und hängen von den Lagerstättenbedingungen ab, sind also abhängig von den konkreten Bedingungen vor Ort.

Zu Ihrer Frage, ob Fracking in der Tiefengeothermie eingesetzt würde, ist zu sagen, es wird nicht eingesetzt, ein klares Nein.

Bei der Tiefengeothermie wird der nötige hydraulische Druck zum Freispülen der vorhandenen Wegsamkeit in der Erkundungs- und Betriebsphase durch die Injektion des lagerstätteneigenen Thermalwassers und von Trinkwasser aus der örtlichen Wasserleitung aufgebaut. Chemikalien und Inhibitoren werden lediglich zur Beseitigung von Inkrustierungen in den ober- und unterirdischen Anlagenteilen in Abstimmung mit der Wasserbehörde eingesetzt. Es ist wichtig zur Klarstellung, dass es

hier einen sehr großen Unterschied gibt. Es ist wichtig, dass wir das immer differenzieren.