Protocol of the Session on September 19, 2013

(Pörksen, SPD: Hört! Hört!)

Der materielle Inhalt und seine Verpackung, also der Regelungstext einerseits und Vorblatt und Begründung andererseits passen nicht zusammen. Das Drumherum verspricht viel mehr, als Sie gesetzgeberisch tatsächlich aufzubieten haben.

Was würde sich im Landesrecht ändern, wenn der Landtag im Sinne Ihres Gesetzentwurfs beschließen sollte? Meine Antwort: Eigentlich gar nichts.

In § 2 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform stünde dann: Zur Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden werden die vorhandenen Gebietsstrukturen dieser kommunalen Gebietskörperschaften verbessert. –

Sie schlagen nur eine Streichung vor, und zwar den Wegfall des programmatischen Zusatzes, dass dies bis zum Tag der allgemeinen Kommunalwahl im Jahr 2014 geschehen soll.

Regeln Sie damit ein Moratorium, so wie Sie es uns glauben machen wollen? Keineswegs.

(Licht, CDU: Das ist doch ein Angebot!)

Ich belege Ihnen das anhand von § 3 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform, den Sie nicht ändern wollen.

(Licht, CDU: Das ist es doch, worüber wir reden!)

Sie wollen mit Ihrem Entwurf § 3 nicht außer Kraft setzen. Dort ist in Absatz 4 das Ende der sogenannten Freiwilligkeitsphase auf den 30. Juni 2012 festgelegt. Im nachfolgenden Absatz 5 steht wörtlich: „Eine Gebietsän

derung, die aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist und nicht freiwillig erfolgt, wird nach vorheriger Anhörung der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften ohne deren Zustimmung durch Gesetz geregelt.“ Das bleibt erhalten. Dies kann nur den Schluss zulassen, dass auch Sie von der Notwendigkeit dieser Regelung überzeugt sind, sonst hätten wir erwarten können, dass Sie hierzu eine Änderung vorschlagen.

Wenn der Landtag so beschließen sollte, wie Sie es vorschlagen, wie soll dann anhand des Textes des geänderten Gesetzes jemand auf die Idee kommen, dass nach dem Ende der Freiwilligkeitsphase am 30. Juni vergangenen Jahres für weitere Gesetze erst einmal eine fünfjährige Pause folgen soll?

Liebe Frau Beilstein und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, im Übrigen scheinen Sie Gefallen am Regelwerk des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gefunden zu haben. Sie schlagen insbesondere keine Änderungen zu denen in diesem Gesetz vorgesehen Mindesteinwohnerzahlen von 12.000 für Verbandsgemeinden und 10.000 für verbandsfreie Gemeinden vor. Da machen wir einen Haken dran, das ist hier Konsens.

Sie schlagen keine Änderung zu den besonderen Gründen vor, die eine Unterschreitung dieser Größen rechtfertigen könnten. Da machen wir einen Haken dran, das ist auch Konsens im Hohen Haus.

Sie schlagen keine Änderungen zu den gesetzlichen Orientierungsvorgaben vor, dass nach Möglichkeit Fusionen innerhalb eines Landkreises und grundsätzlich 1 : 1 erfolgen sollen, also ohne Aufteilung von Verbandsgemeinden in mehrere benachbarte Kommunen. Auch da machen wir einen Haken dran; auch das ist jetzt mit dem heutigen Tag von Ihnen akzeptiert.

Ich frage mich, wie hierzu Ihre markigen Worte im Vorblatt und in der Begründung des Gesetzentwurfes passen, die den Eindruck vermitteln sollen, dass das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform und seine Umsetzung schrecklich seien.

Liebe CDU, an Ihren Regelungsvorschlägen wollen wir Sie messen, nicht am Gerede. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf die Verpackung. So viel zur handwerklichen Qualität ihres Gesetzentwurfes.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Schmitt, SPD: Das beeindruckt! – Licht, CDU: Spitzfindigkeiten!)

Jetzt komme ich zu dem, was Sie an dem geltenden Gesetz und seiner Umsetzung auszusetzen haben. Offensichtlich haben Sie das Gesetzespaket im Blick, das die Landesregierung im Oktober in den Landtag einbringen wird und in dem es um Gebietsänderungen ohne die Zustimmung der beteiligten Kommunen geht. Wer ist so naiv zu glauben, frage ich Sie, dass die Reform, über deren Notwendigkeit wir uns im Grunde wohl sogar einig sind, ausschließlich oder überwiegend auf der Basis der Freiwilligkeit umgesetzt werden könnte, dass nicht in dem einen oder anderen Fall der Verfas

sungsgerichtshof unseres Landes angerufen wird? Glauben Sie wirklich, dass Sie vor Ort mehr Einsicht und Einigkeit bewirken können, wenn Sie die Umsetzung der Reform generell um Jahre hinausschieben? Zeit für einvernehmliche Lösungen hat es wirklich genug gegeben. Einige Kommunen haben hiervon sehr nutzbringend Gebrauch gemacht. Drei weitere Gesetze haben wir heute vor uns. Weitere Gesetze werden im Oktober folgen.

Was wollen Sie denen erzählen, wenn Sie ohne gesetzgeberischen Fortgang der Reform ein halbes Jahrzehnt verstreichen lassen wollen? Denken Sie nicht an diejenigen, die sich in Ansehung des vor drei Jahren in diesem Hohen Hause beschlossenen Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Weg gemacht haben und mit ihren Nachbarn zu guten Ergebnissen gekommen sind? Diese Freiwilligen müssen doch darauf vertrauen können, dass auch die anderen, die in ihren Grenzen so nicht erhalten werden können, vom Landesgesetzgeber nach den gleichen Maßstäben und einem kontinuierlichen Verfahren behandelt werden.

Sie können davon überzeugt sein, diese Landesregierung und die Mehrheit in diesem Hohen Hause werden die Reform auf der Ebene der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden konsequent weiter betreiben. In manchen Fällen hat sich gerade auch durch Bemühungen in der Freiwilligkeitsphase gezeigt, dass sich eine sachlich überzeugende Lösung ohne größere Änderung der bestehenden Kreisgrenzen nicht realisieren lässt. Die Kommunal- und Verwaltungsreform ist ein Prozess, der gelegentlich der Nachsteuerung bedarf. Deshalb haben wir längst erkannt und kommuniziert, dass die Reform auf der Ebene der Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinden nicht bis zu den Kommunalwahlen im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen werden kann. Zug um Zug werden wir die weiteren Fälle angehen und bis zum Jahr 2019 abschließen. Einige werden wir im Zusammenhang mit der anstehenden Kreisgebietsreform zu behandeln haben. Für andere sind Kreisgrenzen aber nicht von Belang. Warum sollen wir für die letztgenannten noch fünf Jahre pauschal zuwarten?

Sie behaupten, dass durch verschiedene zwischenzeitlich getroffene Entscheidungen eine klare und verlässliche Linie nicht erkennbar sei. Auf der anderen Seite betonen Sie die Bedeutung des Bürgerwillens, den es bei der Reform zu respektieren gelte. Sie sollten sich einmal mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an kommunale Gebietsreformen näher befassen. Notwendig und richtig sind Grundsätze und ein in sich konsistentes Leitbild, wie es dieser Landtag vor drei Jahren mit dem mehrfach erwähnten Landesgesetz beschlossen hat. Alles andere ist Abwägung im Einzelfall. Deshalb kann durchaus so sein, dass im Rahmen der Abwägung der bürgerschaftliche Wille, wie er in Bürgerentscheiden, Einwohnerbefragungen und ähnlichen Beteiligungsformen zum Ausdruck kommt, nicht in allen Fällen zum gleichen Ergebnis führt.

Allein mit einem Bürgerentscheid, mag er noch so eindeutig gegen eine Gebietsänderung gerichtet sein, können Sie einen Gebietsänderungsbedarf nicht wegbe

schließen. Ein Moratorium wie Sie es wollen, würde für das weitere Verfahren nichts Gutes bedeuten. Es würde den Prozess lähmen und die notwendigen Diskussionen und Entscheidungen ohne Notwendigkeit aufschieben. In ein paar Jahren stünden wir wieder da, wo wir derzeit stehen, und hätten gleichzeitig noch eine Kreisreform zu bewältigen. Deswegen kann die Landesregierung Ihr Gesetzesvorhaben nicht unterstützen.

Danke.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2735 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe die Punkte 19, 20 und 21 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2747 – Erste Beratung

Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Waldsee Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2748 – Erste Beratung

Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2749 – Erste Beratung

dazu: Freiwillige Fusion Verbandsgemeinde Kyllburg und Verbandsgemeinde Bitburg-Land Antrag (Entschließung) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2761 –

Wir haben die gemeinsame Beratung im Ältestenrat besprochen.

Wir haben eine Grundredezeit von 10 Minuten je Fraktion vereinbart. Wir beginnen mit dem Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2747 –. Herr Kollege Hart

loff hat sich als Abgeordneter und nicht in seiner Funktion als Minister zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Angst, ich hatte mich nicht vorher von meinem Platz gemeldet.

Was lange währt, wird endlich gut. Das Gesetz ist auf dem Weg. Es ist eine freiwillige Zusammenlegung. Natürlich hat es Zeit gebraucht. Wir haben es bei der Debatte zu den Gesetzen insgesamt gehört, dass es Zeit braucht in der Region. Ich freue mich, dass die beiden Bürgermeister mit Bediensteten der Verwaltung, die anwesend sind, ihren Anteil daran haben, dass in der Region die Ängste, die ohne Zweifel bei einer solchen Veränderung bestehen, aufgenommen worden sind und das – wie ich es in Gesprächen aus der Bevölkerung mitbekommen habe – angenommen worden ist, dass es sinnvoll ist, die Verbandsgemeinden zusammenzuführen als einen Schritt dafür, wie man sich für die Zukunft angesichts des demografischen Wandels und einer Veränderung in der Westpfalz aufstellt und man für die Verwaltung, die im Dienste der Bürger tätig ist, eine Größe hat, die für die Zukunft vernünftig gerüstet ist. Dafür herzlichen Dank.

Natürlich kommt auch von dieser Seite die Versicherung, dass man den weiteren Prozess gut begleiten wird.

In dem Gesetz ist grundgelegt, dass ein Zuschuss von etwas über 1 Million Euro und nochmals die Morgengabe von über 2 Millionen Euro für den freiwilligen Zusammenschluss fließen werden.

Ich will dabei natürlich durchaus zum Ausdruck bringen, was bei den Gemeinden sehr wohl beobachtet wird, dass vielleicht manche in anderen Regionen des Landes ein wenig am Pokern sind, wenn sie es nicht freiwillig machen, dass sie zum Schluss vielleicht doch noch ein bisschen mehr aus dem Füllhorn des Innenministers bekommen werden, und da eine gewisse Skepsis herrscht.

(Pörksen, SPD: Wo ist das Füllhorn?)

Der Innenminister weiß aber natürlich auch und aus eigener Anschauung, dass es neben dem, was der Entschuldung der beiden Verbandsgemeinden sicherlich dienlich ist, auch den einen oder anderen Wunsch von weiterer Förderung gibt, bei dem im Rahmen des Möglichen versucht wird, ihn zu bedienen.

Ich glaube – auch das ist bei der vorigen Diskussion nicht verborgen geblieben –, dass das Bausteine einer Kommunalreform sind und wir – – –

(Pörksen, SPD: Herr Kollege, 3 Minuten!)

Der Kollege beäugt dringend die 3 Minuten. Hier ist eine Zeituhr eingebaut. Herr Kollege, nach langjährigem parlamentarischem Dienst sollte Ihnen das bekannt sein.

(Heiterkeit im Hause)

Aber ich will dann doch nicht verhehlen, das sind Bausteine, von denen wir weitere brauchen, und es sind gute Beispiele, auf die man in anderen Teilen des Landes aufsetzen kann und von denen wir wissen, dass wir auch mit den Kreisgrenzen entsprechend arbeiten müssen.

Durch die Unterbrechung des Kollegen sind es 3 Minuten und 4 Sekunden geworden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)