Protocol of the Session on September 19, 2013

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das hat überhaupt nichts mit dem zu tun, worum es hier heute geht. Wenn Sie sich das Gesetz über die Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten anschauen, dann sehen Sie, sobald staatsanwaltschaftliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen den Polizeibeamten eingeleitet werden, ist der Bürgerbeauftragte aus dieser Nummer raus. Da gibt es nichts zu schlichten oder sonst etwas. Dann sind die entsprechenden anderen Handlungsgremien dabei. Das gehört sich so in einem Rechtsstaat.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Was soll denn das?)

Ich muss Ihnen zur Demokratisierung ganz ehrlich sagen, Sie haben das doch gesagt. Sie haben doch damit angefangen, dass Sie die Polizei demokratisieren wollen.

(Frau Klöckner, CDU: Genau!)

Sie haben doch hier den Finger in die Wunde gelegt und getan, als würde die Polizei ihre Demokratisierungsversuche benötigen. Das ist unverschämt, und das weise ich entschieden zurück.

(Starker Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hüttner das Wort.

(Frau Klöckner, CDU: Mal schauen, ob der für seine Kollegen spricht!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizei hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Dabei haben alle Tätigkeiten eigentlich eines gemeinsam, sie greifen in die Rechte und in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ein. Oft sind die Situationen, in denen diese Entscheidungen von der Polizei zu treffen sind, emotional hoch gespannt, ob das bei einer Demonstration ist, ob das bei einem Fußballspiel ist, ob das bei einer Hausstreitigkeit der Fall ist, bei der Sie nie wissen, in welche Situation Sie geraten, ob das bei einer Schlägerei auf einem Fest ist, ob Alkohol

im Spiel ist oder was auch immer. Ich könnte Ihnen da ganz viele Beispiele nennen.

Polizistinnen und Polizisten müssen innerhalb allerkürzester Zeit Entscheidungen treffen. Hinzu kommt, dass diese Entscheidungen im Gegensatz zum Verwaltungsrecht keine aufschiebende Wirkung haben, sondern unter dem Sofortvollzug stehen; denn sonst bräuchte man solche Entscheidungen nicht.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Widerspruch gegen die Entscheidung kann höchstens aufschiebende Wirkung haben!)

Das heißt aber auch in der Konsequenz, dass Sie in der aktuellen Situation diese Maßnahmen umsetzen müssen. Aber – das muss man auch feststellen – dank einer hervorragenden Ausbildung bei der Polizei, dank einer guten Fortbildung und dank dem erworbenen Wissen in der Polizei macht unsere Polizei das hervorragend. Deswegen gebührt ihr der uneingeschränkte Dank des Parlaments.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn aber Entscheidungen unter solchen emotionalen und engen Rahmenbedingungen getroffen werden, dann kann es auch sein – das liegt in der Natur der Sache –, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die in ihren Rechten eingeschränkt wurden, nicht unbedingt damit einverstanden sind, was passiert ist. Dann gilt natürlich auch die Regelung des Rechtsstaats, der dem Betroffenen seine Rechte gewährt. Heute haben wir die Situation, dass man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen kann. In einigen Fällen kommt es auch zu Strafanzeigen. Das ist hier gesagt worden. Übrigens gab es im letzten Kalenderjahr 130 Strafanzeigen gegen Polizisten. 125 davon sind eingestellt worden.

(Frau Klöckner, CDU: Das muss man mal sagen!)

Deswegen muss man diese Rechtssituation insgesamt sehen. Sie müssen aber auch ein Stück weit eine andere Situation sehen. Das ist bei der Debatte, die die Gewerkschaft der Polizei letztens geführt hat, klar zum Ausdruck gebracht worden. Welche Vorverurteilung besteht dann für die Polizei, wenn eine solche Anzeige läuft, die sich aber wegen der Rechtssituation gar nicht dagegen wehren kann, weil sie sich ansonsten möglicherweise selbst in ihren eigenen Rechten verletzen würde, was sie im Strafverfahren braucht, wobei möglicherweise auch Medien eine ganz besondere Rolle spielen?

Aber – das ist hier der zweite Teil – diese Maßnahmen, die die Polizei trifft, haben auch ein internes Verhältnis, und auch die Polizisten sind intern nicht immer damit einverstanden, was möglicherweise zu machen ist. Da haben sie heute über das Beamtenrecht das Remonstrationsrecht, was übrigens so viel bedeutet wie, dass sie sich darüber beschweren können, aber dennoch die Sache ausführen müssen, aber dennoch ändert sich an der Sache nichts.

Im Falle eines innerdienstlichen Verhaltens oder einer innerdienstlichen Gesamtsituation bliebe der Dienstweg. Aber viele Polizistinnen und Polizisten gehen diesen Dienstweg nicht, weil sie des Glaubens sind, dass das negativ auf sie zurückfallen würde. Mit der Einrichtung eines Beauftragten für die Landespolizei geht es darum, eine Organisation zu haben, die sich sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Polizistinnen und Polizisten einsetzt, an die diese sich hinwenden können und dass alle Belange dabei aufgenommen werden. So, wie der Bürgerbeauftragte das auch schon heute mit Bravour macht, wird er es auch in Zukunft für diesen erweiterten Bereich mit Bravour machen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche von den polizeilichen Linien unabhängige Einrichtung ist sicherlich in der Lage, das Vertrauensverhältnis, das heute zwischen Staat und Polizei besteht, noch weiter zu verbessern, und trägt dazu bei, dass die Bürger damit in einer ganz anderen Situation auch noch einmal gestärkt werden. Der Beauftragte für die Landespolizei ist mit Sicherheit in der Lage, diese Transparenz, diese Offenheit und diese Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen deutlich besser darzustellen.

Ich kann Ihnen, wenn Sie einmal ein bisschen die Literatur verfolgt hätten, auch einmal den Hinweis geben, dass eine solche Stelle übrigens auch vom Europarat oder von den Vereinten Nationen eigentlich für alle Länder gefordert wird. Einige Länder sind uns da schon ein Stück weit voraus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ich kann mich aber eines nicht erwehren. Ich habe eben das Stichwort „Transparenz“ gebracht. Als wir hier vor einigen Tagen von Ihnen gehört haben, man muss transparenter sein, haben Sie hier große Wortgefechte geführt. Jetzt, wo es darum geht, dass in einem Gesetz Transparenz dargestellt werden soll, führen Sie einen anderen Weg an. Das ist sehr sonderbar.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Kohnle-Gros, CDU: Wollen Sie den gläsernen Polizisten oder was?)

Wir kommen mit Sicherheit später noch zu Ihrem Antrag zurück. Herr Lammert kann seine Rede – er hat das ganze Paket ausgebreitet – zweimal halten. Aber das ist noch eine andere Sache. Sie verfolgen hier nur eines, Populismus und Hetze, und Sie haben eines nicht.

(Frau Klöckner, CDU: Hetze?)

Sie haben keine Verantwortung, die Sie hier insgesamt übernehmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie hätten besser an der Debatte der GdP teilgenommen und bei dem Podiumsgespräch der GdP einmal zugehört. Dort

war ein Vertreter der deutschen Polizeihochschule. Dieser Vertreter hat ausdrücklich die ganze Situation positiv gesehen. Dort war auch ein Vertreter von AMNESTY INTERNATIONAL. Auch der hat die Situation positiv gesehen. Dort war auch ein Vertreter der Bundeswehr, der – das ist in der Passage insbesondere in § 20 enthalten – ähnlich wie bei dem Wehrbeauftragten hier die innerdienstlichen Belange aufnimmt. Auch das ist eine Situation, die hier mit diesem Gesetz positiv darzustellen ist. Das wäre eine Sache gewesen. Dann hätten Sie das Gesetz vielleicht auch besser verstanden. Da teile ich die Auffassung von Frau Raue, wahrscheinlich haben Sie es auch gar nicht verstehen wollen.

(Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht darum, dass der Beauftragte für die Landespolizei für den Landtag tätig ist. Es geht um ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Bürger und Polizei und darum, dieses weiter zu stärken. Es geht darum, dass möglichen Beschwerden, die zu Recht ergehen, dann abgeholfen wird, und dass bei denen, die zu Unrecht ergehen, ebenfalls klargestellt wird, was geschehen ist, und dass auch im innerdienstlichen Bereich absolute Klarstellungen erfolgen, damit das innerdienstliche Verhältnis immer auf guten und gesunden Füßen steht.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Wenn parallele Situationen vorhanden sind – das ist schon einmal angesprochen worden, seien es Strafanzeigen, seien es Dienstordnungsverfahren –, dann ruht das eine. Da muss man abwarten, was insgesamt aus einem solchen Verfahren herauskommt. Aber es geht immer wieder darum, dass der Bürgerbeauftragte bzw. der Beauftragte für die Landespolizei dieses Verhältnis mit stärken soll. Das ist das Ziel der ganzen Sache. Das ist nichts Böses.

Der Bürgerbeauftragte berichtet dann, wie es auch in seinem anderen Bereich der Fall ist, jährlich dem Parlament über die ganzen Diskussionen, die entstanden sind. Wir haben im Augenblick – Herr Lammert hat es angesprochen – 15 bis 20, die per anno entstehen. Ich bin selbst einmal gespannt, welche Situation wir in einigen Jahren haben werden bzw. mit dem ersten Bericht hier vorgelegt bekommen werden.

Am Schluss möchte ich noch etwas sagen, damit kein von Ihnen, von der CDU, gewünschter falscher Zungenschlag hineinkommt:

Die regierungstragenden Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schätzen die Arbeit der Polizei ganz besonders. Die Polizei genießt unseren uneingeschränkten Respekt und unsere absolute Anerkennung für ihre sehr gute Arbeit. Das haben wir in der zurückliegenden Sitzung im Landtag und auch in allen Ausschusssitzungen stets dokumentiert.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Meine Damen und Herren, das ist der entscheidende Punkt. Deshalb bin ich guter Dinge, dass wir mit den

Anhörungen, die wir demnächst in diesem Gesetzesverfahren durchzuführen haben, einen guten Weg beschreiten, der zu einer guten Transparenz führen wird.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bevor ich das Wort an Frau Klöckner für eine Kurzintervention erteile, begrüße ich Gäste im Landtag. Das sind der Daufenbacher Dorf-Stammtisch 55 plus und die MS Gruppe Dierdorf/Selters/Puderbach. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Kurzintervention stehen Ihnen 3 Minuten zur Verfügung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir im Landtag dazu verkommen, dass dann, wenn berechtigte, begründete Kritik der Opposition vorgebracht wird, die der Regierung und der Regierungskoalition – das sei ihnen zugestanden – nicht passt, jeweils davon gesprochen wird, wir würden hetzen – Sie wissen, was Hetze ist –, wenn Rot-Grün mit ihrer Mehrheit all das, was die Opposition verfassungsgemäß tun muss, nämlich zu kontrollieren, abkanzelt – heute früh bei der Energiewende und beim Energiebündnis – und als Hetze abtut – – –

Frau Klöckner, die Kurzintervention bezieht sich auf Herrn Hüttner direkt und nicht auf die Reden von heute Morgen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Vizepräsident, ich will eines sagen: Herr Vizepräsident, ich hätte mir gewünscht, dass Sie nicht mich unterbrechen, sondern auch den Kollegen unterbrochen hätten, der uns vorwirft, wir würden hetzen.