Was Sie tun, ist, schöne Klaviermelodien zu spielen. Aber mitbringen für die Kommunen tun Sie gerade einmal gar nichts, außer leere Worte.
Ich bin bei Ihnen, wenn wir die Problemlage beschreiben und wenn Sie sagen, die Verschuldungsstände in Rheinland-Pfalz sind zu hoch. Sie sind nicht nur in RheinlandPfalz zu hoch.
Wir sind in einem Spitzenquartett mit benachbarten Bundesländern. Sicherlich gibt es dafür strukturelle Erklärungen. Aber es reicht nicht aus, auf die schlechte Situation hinzuweisen, sondern es ist erforderlich, dass man auch Maßnahmen zur Lösung von Problemen erörtert bzw. Vorschläge macht. Ich muss Ihnen sagen, da ist bei Ihnen große Fehlanzeige. Da ist eine ganz große Fehlanzeige, was die Vorschläge anbelangt.
Warum Sie den Kommunalen Entschuldungsfonds so kritisieren, ist schlicht und ergreifend, weil er ein sehr erfolgreiches Instrument ist. Am Anfang haben Sie gesagt, es wird keiner mitmachen. Sie haben dazu aufgerufen, sich zu verweigern. Das sei ein Spardiktat, das dürfte man nicht mitmachen. Sie sind durch das Land gereist und haben versucht, dieses Instrument zu sabotieren. Jetzt machen alle mit, die mitmachen sollen. Das ärgert Sie! Das ärgert Sie total, dass diese Landesregierung ein Problem erkennt und Sie nicht dabei gewesen sind und jetzt erzählen müssen, warum man nicht mitmachen sollte.
Es ist auch im Auge der Expertinnen und Experten so. Wenn Sie schon die Bertelsmann-Studie zitieren, dann
schauen Sie doch einmal hinein, welchen Beitrag wir als Land leisten, welchen Betrag wir tatsächlich von diesen Liquiditätskrediten, die in der Tat hoch sind, über 15 Jahre tilgen. Dann schauen Sie sich das einmal im Vergleich zu den kommunalen Entschuldungsfonds anderer Länder an. Dann kommen Sie wieder und sagen, das sei kein relevanter Beitrag, meine Damen und Herren.
Man kann uneins mit dem sein, was an Regelungen vorhanden ist. Wie gesagt, ich habe Verständnis für die Rolle einer Oppositionsfraktion und dafür, dass Sie dem Druck Ihrer gefühlten kommunalen Unterstützerinnen und Unterstützer ständig nachgeben müssen. Das ist geschenkt. Dass Sie hier keine verantwortliche Rolle im Haushalt des Landes einnehmen, ist geschenkt. Aber wo sind denn Ihre zukunftsweisenden Diskussionen? Wo ist denn die Frage der Standard- und Aufgabenkritik? Ich höre Sie immer. Ihr Beitrag ist gleich null.
Wir müssen, wenn wir tatsächlich über eine Entlastung der Kommunen reden, auch darüber reden, wie wir über solche Standards ins Gespräch kommen. Vorschläge der CDU-Seite? Nada! Niente! Ich glaube, das ist das, was Ihre Politik in diesem Punkt auch so unredlich macht,
weil Sie so wenig dazu beitragen. Aber ich glaube, das wird dort draußen gehört und verstanden, und es wird Ihnen nicht vergessen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2760 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2231 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/2760 – ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Das Gesetz ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2766 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2771 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 5. Juni 2013 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 2. Juli 2013 beraten. Da der federführende Ausschuss für Bildung die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich erteile Frau Schneid das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Gern stelle ich unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes noch einmal vor; denn wir sind überzeugt, dass er die richti
gen Ansätze beinhaltet, um den Schulen die notwendigen Freiräume zu geben und sie in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich reagieren und gestalten zu können.
Unsere Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer vor Ort machen hervorragende Arbeit. Ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen sind tagtäglich Grundlage für guten und interessanten Unterricht. Wir setzen auf das Fachwissen, auf die Erfahrung und das umsichtige Agieren der Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen. Sie sind die Fachleute. Sie kennen ihre Schülerschaft. Sie kennen auch die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule. Sie können am besten einschätzen, welche Projekte an der Schule gebraucht werden und wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Deswegen ist es uns ungeheuer wichtig, ihnen Handlungsspielräume einzuräumen, um individuelle schul- und schülerspezifische Angebote entwickeln zu können.
Die ganz unterschiedlichen Problemstellungen sind zu lösen, ob es sich dabei um massiven Schülerrückgang handelt oder auch den Zuzug von Familien mit Kindern, die kein Deutsch können und beschult werden müssen. Aber auch die Themen „Migration“, „Integration“ und „Inklusion“ müssen individuell gelöst werden und müssen zur jeweiligen Schule passen.
Uns ist es wichtig, dass keiner auf der Strecke bleibt und jeder individuelle Unterstützung erfahren kann.
Auch der nach wie vor hohe Unterrichtsausfall muss von den Schulen schnell und unbürokratisch behandelt und aufgefangen werden können.
Das macht deutlich, mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten gerade im Bereich von Budget und Personal sind für unsere Schulen absolut notwendig.
Wir möchten es allen Schulen ermöglichen, diesen Weg zur Eigenverantwortung zu gehen und nicht nur so, wie in dem Schulversuch der rot-grünen Regierung, dass nur wenige Schulen die Möglichkeit bekommen, mitzugestalten.
Ich darf daran erinnern, es gab diesen Schulversuch der Landesregierung im Bereich der Grundschulen zur selbstverantwortlichen Schule. Gerade der Bereich Personalverantwortung war aus rechtlich-organisatorischen Gründen nur eingeschränkt nutzbar. Auch die Budgetierung als wesentliches Instrument der Schulgestaltung scheiterte an der notwendigen Flexibilität. Das lässt sich im Resümee von Herrn Großmann, Schulleiter und Geschäftsführer des damaligen Projektes, nachlesen.
Jetzt wird dieser Schulversuch von damals durch RotGrün im Sekundarbereich I neu aufgelegt, ohne diese
rechtlich-organisatorischen Hürden vorher beseitigt zu haben. Ich frage mich, wie das gelingen kann.