Protocol of the Session on September 18, 2013

Drucksache 16/2730 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2760 –

Bedarfsgerechter Finanzausgleich für Kommunen in Rheinland-Pfalz

Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU

Drucksache 16/2766 –

Auf dem Weg zu einer sicheren und nachhaltigen Finanzierung der Kommunen

Antrag (Entschließung) der Fraktionen der SPD

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2771 –

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Beilstein. – Bitte schön.

Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 25. April 2013 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 2. Mai 2013, in seiner 24. Sitzung am 19. Juni 2013 und in seiner 28. Sitzung am 29. August 2013 beraten.

In seiner 24. Sitzung am 19. Juni 2013 hat der Innenausschuss gemeinsam mit dem Haushalts- und Finanzausschuss und der Enquete-Kommission 16/1 „Kommunale Finanzen“ ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 29. August 2013 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 12. September 2013 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Wir haben eine Grundredezeit von 10 Minuten je Fraktion vereinbart.

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Noss das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bundesweit sind die kommunalen Haushalte defizitär. Von daher gesehen machen die Haushalte in Rheinland-Pfalz hiervon keine Ausnahme. Auch bei uns ist die Haushaltssituation unserer Kommunen angespannt.

Ursächlich hierfür sind nach Aussage des Verfassungsgerichtshofs in erster Linie die Belastungen, die im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe ständig steigen, wovon besonders die örtlichen Sozialhilfeträger, die Landkreise und die kreisfreien Städte betroffen sind.

Schon in der Vergangenheit hat das Land versucht, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzen der Kommunen zu stärken. Ich nenne beispielhaft nur den Stabilisierungsfonds oder auch den kommunalen Entschuldungsfonds, in den das Land jedes Jahr 85 Millionen Euro einspeist.

Wie bereits im Rahmen der Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen finanziellen Verhältnisse sowie im Koalitionsvertrag zwischen Rot-Grün vereinbart und angekündigt, werden wir nunmehr eine grundlegende Neujustierung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vorlegen. Dies ist auch maßgeblich davon beeinflusst, dass der Verfassungsgerichtshof das Land beauftragt hat, bis zum 1. Januar 2014 einen neuen kommunalen Finanzausgleich zu erstellen.

Der VGH bemängelt in seinem Urteil insbesondere, dass die signifikant hohen Sozialausgaben, die als wesentliche Ursache der angespannten Haushaltslage im KFA angesehen werden, bei der Dotierung des kommunalen Finanzausgleichs seitens des Landes nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Das Land hat demnach einen spürbaren Beitrag zur Beseitigung und Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten.

Im Gegenzug haben aber auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anzuspannen, um das ihrerseits Erforderliche und Notwendige zur Linderung der Situation beizutragen.

Während der KFA in den letzten Jahren des Öfteren punktuell verändert wurde, um Klarstellungen vorzunehmen oder auf gewisse Ereignisse zu reagieren, werden wir mit dem jetzigen Änderungsgesetz eine grundlegende Fortentwicklung des KFA durchführen, ohne allerdings die Grundstrukturen des KFA, die allgemein als vernünftig und zielführend angesehen werden, zu verlassen.

Der Gesetzentwurf trägt insbesondere der Forderung des VGH Rechnung, nämlich dass die Finanzausgleichsmasse massiv erhöht werden soll. Sie wird massiv erhöht und in den nächsten Jahren netto wie folgt steigen:

2014 190 Millionen Euro, – 2015 150 Millionen Euro und – 2016 ebenfalls 150 Millionen Euro.

Dies sind insgesamt 490 Millionen Euro, um die der KFA steigen wird. Das heißt, wir werden in diesen drei Jahren die Dotierung für die Kommunen um über 1 Milliarde Euro anheben.

Dies stellt eindeutig eine spürbare finanzielle Besserstellung für unsere Kommunen dar. Wer dies infrage stellt, geht an den realen Fakten völlig vorbei.

Darüber hinaus wird dies auch durch unser sehr ambitioniertes Ziel deutlich dokumentiert. Erstmals seit 25 Jahren werden die kommunalen Haushalte in 2014, spätestens in 2015, in der Lage sein, einen ausgeglichenen Finanzierungshaushaltssaldo vorzulegen.

Die Soziallasten, die in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, haben insbesondere bei den Landkreisen und kreisfreien Städten für erhebliche Mehrkosten gesorgt, während im Bereich des Kreises die Soziallasten gesunken sind.

Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb gefordert, dass wir entsprechend als Konsequenz die interkommunale Gleichbehandlung berücksichtigen, das heißt, dass die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften finanziell so ausgestattet werden sollen, wie es ihre sachlichen Erfordernisse ergeben.

Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagt eindeutig, im horizontalen Bereich werden wir eine Umschichtung der Mittel vornehmen müssen. Demzufolge sind die Zuflüsse, die im kommunalen Finanzausgleich erfolgen, in erster Linie bei den kreisfreien Städten sowie bei den Kreisen selbst zu verzeichnen.

Wir werden dadurch in die Lage versetzt, die Mittel, die wir haben, so, wie sie benötigt werden, auch einzusetzen. Die kreisfreien Städte werden 2014 rund 65 Millionen Euro und 2015 105 Millionen Euro mehr bekommen, die Landkreise unter 12 Millionen Euro bzw. 191 Millionen Euro.

Wenn der eine oder andere von Ihnen – wir alle sind irgendwo in irgendwelchen Räten kommunal integriert – im Kreistag mit dem Kämmerer spricht, wird er von dort erfahren, wie der Haushalt seines Kreises in den nächsten Jahren finanziell dotiert ist. Die Mindesterhöhungssumme wird im ersten Jahr, also im Jahr 2014, 2 Millionen Euro, im Jahr 2015 mindestens 4 Millionen Euro pro Kreis betragen. Ich glaube, dass dies auf jeden Fall eine deutlich spürbare Besserstellung darstellt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weil auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen sollen, können wir von ihnen ebenfalls fordern, dass sie in dem Bereich, in dem sie am ehesten die Möglichkeiten haben, nämlich bei der Veränderung der Hebesätze für die Realsteuern, tätig werden. Es wurde den Kommunen ein Gesamtbetrag von etwa 150 Millionen Euro attestiert, um den sie diese Einnahme steigern könnten. Wir sagen, 50 Millionen Euro sollten es schon sein.

Den Rest nachher.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Beilstein das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ So könnte man die Ent

stehung und das Ergebnis des LFAG am besten beschreiben.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Wie heißt das so schön? Es war einmal! – Ramsauer, SPD: Wie hoch werden denn bei Ihnen die Mäuse?)

Bereits im allerersten Kommunalbericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 1997 wird auf den deutlichen Schuldenzuwachs in den kommunalen Haushalten verwiesen,

(Pörksen, SPD: Ursache?)

und es wird auch ein Zeitpunkt benannt, an dem dieses Wachstum der Schulden begonnen hat, nämlich das Jahr 1991. Es mag so manche Zufälle im Leben geben, aber dass die Schulden genau seit diesem Zeitraum bei den rheinland-pfälzischen Kommunen immer weiter und immer rasanter anstiegen, das kann nach 22 Jahren kein Zufall mehr sein.

Das hat etwas mit Politik zu tun, und der Beweis dafür ist die Tatsache, dass es in keinem anderen Flächenland dieser Bundesrepublik eine solche negative Entwicklung gab.

(Beifall der CDU)