Protocol of the Session on July 4, 2013

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 18:33 Uhr.

(Die Stimmen werden ausgezählt)

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 18:35 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in unserer Sitzung fort.

Ich darf das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag der Fraktion CDU – Drucksache 16/2503 – bekannt geben.

Es wurden 93 Stimmen abgeben. Es gab keine ungültigen Stimmen, somit sind alle 93 Stimmen gültig, davon 38 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen.

Somit ist der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

(Frau Klöckner, CDU: Gegen Bürgerbeteiligung!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2554 –.

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Wenn Sie etwas ruhiger sind, dann verstehen Sie mich auch.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Qualitätsorientierung im rheinland-pfälzischen Weinbau und Weiterentwicklung des Weinbezeichnungsrechts – Profilierung von Lagen- weinen als Chance für die Winzerinnen und Winzer im Land Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2553 –

Bitte haben Sie noch etwas Geduld; denn wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege Schwarz.

(Unruhe im Hause)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Weinmarktreform, die seit dem 1. August 2009 in Kraft ist, führt auch zu Änderungen im Weinbezeichnungsrecht. Dies wollen wir in Rheinland-Pfalz nutzen, um unser Weinbezeichnungsrecht zu überarbeiten und dem steten Bemühen der Winzerschaft zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung Rechnung zu tragen.

Rheinland-Pfalz hat schon sehr früh die Umsetzung der EU-Weinmarktreform aktiv und offen begleitet. Schon lange ist es unser Bestreben, dass der Qualitätsgedanke im Weinbau die wesentliche Rolle spielen muss.

Die Fortschreibung des Weinbezeichnungsrechts muss sich deshalb konsequent an dem Grundsatz, je kleiner die geografische Einheit, desto höher die Qualitätsanforderungen, orientieren. Dies haben auch die beiden Mainzer Weingipfel 2007 und 2010 so bestätigt. Es gilt aber auch, Steillagen mit dem Qualitätsgedanken eng zu verknüpfen und besonders herauszustellen.

Der Bund hat unsere rheinland-pfälzischen Anregungen zur Fortschreibung des Weinbezeichnungsrechts aufgegriffen und das Siebte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes beschlossen.

Im Gesetz wurde es den Ländern überlassen, unter welchen Voraussetzungen kleinere geografische Einheiten herausgestellt werden können.

Wir sind überzeugt, dass Weine kleinerer Lagen eine zusätzliche Chance für den rheinland-pfälzischen Weinbau zur weiteren Profilierung der Weinqualität sein können. Die Profilierung von kleineren Lagen und die daraus resultierenden herausragenden Weine können Leuchtturmcharakter für den gesamten rheinlandpfälzischen Weinbau haben. Wichtig dabei ist, wir sprechen vom Premiumweinbereich.

Ich will aber betonen, dass unser Qualitätsanspruch für alle unsere Weine gilt. Nicht zu vergessen, es geht dabei aber auch um den Verbraucher, der letztlich das Produkt Wein kaufen soll. Für ihn muss verständlich nachvollziehbar sein, worin die Qualitätsunterschiede liegen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt bietet sich die einmalige Chance – das ist gleichzeitig auch die große Herausforderung –, ein für alle Seiten nachvollziehbares Bezeichnungsrecht zu gestalten. Das ist nicht einfach; denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Interessen von den Kellereien bis zu den VDP-Weingütern sind riesengroß.

Die Regierungsfraktionen haben im Dezember 2012 einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Meine Damen und Herren der CDU, absolut positiv ist, dass Sie bereit waren, einen gemeinsamen Antrag daraus zu machen. Im Ausschuss haben wir dann gemeinsam zunächst eine Anhörung gemacht, die – wie ich finde – sehr aufschlussreich war.

Letztlich hat das dazu geführt, dass wir heute, auch wenn es bis heute Morgen noch einige Male hin und her gegangen ist, einen gemeinsamen Antrag zum Weinbezeichnungsrecht vorliegen haben, der mit den Weinbauverbänden abgestimmt ist. Das ist ein gutes und wichtiges Zeichen, dass sich im Weinbauland Nummer 1 alle Fraktionen im Landtag einig sind, wohin der Weg zu noch mehr Qualität führen muss. Dafür an alle Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ja, das war nicht immer einfach; denn klar ist, dass sich profilierte Einzel- und Steillagenweine bei den Mindestanforderungen in der Weinqualität deutlich abheben müssen. Das haben wir in unserem gemeinsamen Antrag als Forderung an die Landesregierung an verschiedenen Kriterien festgemacht.

Auf einige will ich kurz eingehen: Katasterlagen sollen in einem einfachen zweckmäßigen Verfahren in die Weinbergsrolle eingetragen werden können, Einzel- und Katasterlagen sollen gleichbehandelt werden.

Es sollen zwei Studien durchgeführt werden, eine, um die Entscheidung des Verbrauchers, welche Kaufentscheidung er trifft, festzustellen, wobei das Ergebnis Grundlage für eine zukunftsweisende Vermarktungs- und Imagestrategie sein soll, und eine weitere repräsentative Studie mit Weinerzeugern soll zum Ziel für die verschiedenen Erzeugertypen führen, die Erträge, Mostgewichte und Rebsorten zu erheben. Als Mindestmostgewicht soll das Eingangsmostgewicht für Prädikatsweine ab dem Jahrgang 2014 festgelegt werden. In einer mittelfristigen Zeitspanne von etwa fünf Jahren soll eine regionalspezifische niedrigere und auf die jeweilige Rebfläche bezogene Hektarertragsregelung im Dialog mit den Verbänden der Weinwirtschaft festgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal betonen, bei der Ausgestaltung des Weinbezeichnungsrechts müssen wir als größtes weinbautreibendes Bundesland den Weg der Qualitätsorientierung unbedingt weitergehen. Andere Bundesländer schauen auf uns. Wir können deshalb entscheidende Eckpfeiler für die gesamte Weinbranche, aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland setzen. Wir können uns damit auch international noch besser positionieren.

(Glocke der Präsidentin)

Unser gemeinsamer Antrag zum Weinbezeichnungsrecht zeigt den richtigen Weg.

Ich bedanke mich noch einmal für die konstruktive, an der Sache orientierte Zusammenarbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schneider das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Heiterkeit im Hause)

Oh, Frau Vizepräsidentin, es ist schon spät.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich kann ich bei dem Thema nicht mitreden, weil ich bis heute keine eigenen Kinder habe und niemals schwanger war, aber seit einigen Wochen weiß ich, was eine schwierige Geburt ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Aber wie das bei den Geburtswehen üblicherweise so ist, sobald sie vorbei sind und das Kind geboren ist, sieht man nur noch glückliche Eltern. Jetzt müssen sich nur noch die Kollegen Dietmar Johnen und Wolfgang

Schwarz mit mir einigen, wer die Mama und wer der Papa ist. Ich würde aber vorschlagen, dass wir die Weinbaupräsidenten zu den Pateneltern auserwählen.

Aber jetzt Spaß beiseite, weil es sich um ein sehr ernsthaftes Thema handelt.

Wir haben sehr lange verhandelt, was das Thema „Weinbezeichnungsrecht“ betrifft. Ich glaube, das war auch gut so, weil es die entscheidende Zukunftsentscheidung für unsere Weinbaubranche ist. Deshalb war es gut, dass wir uns die Zeit gelassen und um den richtigen Weg gerungen haben. Ich glaube, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, die richtige Entscheidung ist.

Wir haben eine Zukunftsentscheidung zu treffen, wie wir das Weinbezeichnungsrecht ausgestalten. Der Bundesgesetzgeber hat die Forderung aus dem Berufsstand aufgenommen und das Deutsche Weingesetz geändert, damit künftig kleinere geografische Einheiten hervorgehoben werden können.

Jetzt stellt sich für uns die Frage, welche Anforderungen wir an diese Weine stellen, die aus den kleinsten Einheiten kommen. Wir sind uns über den Grundsatz einig, dass, je kleiner die geografische Angabe auf dem Etikett, desto höher die Qualitätsanforderungen an diese Weine sein müssen.

Aber wie wir es letztendlich ausgestalten, müssen wir jetzt noch entsprechend untersuchen lassen, damit wir fundiertes Datenmaterial und Fakten haben. Dies ist auch in der Anhörung im Ausschuss zum Tragen gekommen, dass wir zum einen erst einmal untersuchen müssen, was der Verbraucher erwartet oder wie die Verbrauchervorstellung geleitet werden kann. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir zum einen die Verbraucherstudie machen, um zu sehen, nach welchen Kriterien Weintrinker entscheiden, welchen Wein sie auswählen. Es ist sicherlich für diejenigen einfacher, die ihre Weine direkt beim Winzer kaufen, aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass über 60 % über den Lebensmitteleinzelhandel gekauft werden und dort nicht die unmittelbare Beratung zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir die Untersuchung.

Zum anderen ist es wichtig, dass wir untersuchen, wie unsere Winzer letztendlich ihre Weine vermarkten, ob über Groß-, Einzel- oder Katasterlage, mit welchen Mengen und welche Preise sie erzielen. Hier habe ich die Bitte an das Ministerium, dass wir bei dieser Studie, was das Thema „Befragung der Winzer“ angeht, ein Spiegelbild des Landes Rheinland-Pfalz vornehmen und die Genossenschaften und die Einzelvermarkter mit ins Boot holen und wir nicht nur einen ganz bestimmten Berufsstand befragen, weil wir dann keine repräsentative Studie haben, die uns bei den Entscheidungen hilft.