Protocol of the Session on June 6, 2013

In Ziffer 2 fällt mir auf – aber Sie mögen mir widersprechen –, dass Sie sich bei aller Polemik „keine Steuersenkung usw.“ ein Hintertürchen offenlassen: die Erhöhung der Mehrwertsteuer nach der Bundestagswahl; denn Sie schließen alle Steuern aus, aber sagen nichts über indirekte Steuern. Sagen Sie uns, natürlich werden wir auch die indirekten Steuern eher senken, aber auf keinen Fall erhöhen wollen. Das wäre wirklich mutig.

Ich komme zu Ziffer 3, meiner Lieblingsziffer, in der Sie von konsequenter Ausgabendisziplin sprechen. Vom Land wird konsequente Ausgabendisziplin gefordert.

Ich habe nur einmal die letzten Monate Revue passieren lassen: Das Land soll den kommunalen Anteil am Kommunalen Entschuldungsfonds in Höhe von 85 Millionen Euro übernehmen, den Verbundsatz erhöhen, was 100 Millionen Euro bedeuten würde. Herr Seekatz, der Förderstau bei der Feuerwehr macht 85 Millionen Euro aus. Die Beteiligung der Kommunen an der Grunderwerbsteuer macht 20 Millionen Euro aus. 600 neue Lehrer und den Verzicht auf die Reduzierung des Personalkörpers bedeuten 140 Millionen Euro. Erst gestern haben Sie hier im Landtag etwa 200 Millionen Euro mehr für Besoldung, Versorgung und Beihilfe gefordert.

Das sind jetzt nur einmal einige Beispiele. In der Summe fordern Sie 600 Millionen Euro Mehrausgaben. Wenn dann aber einmal ein Antrag zur Haushaltspolitik gestellt wird, dann sprechen Sie bitte auch von einer strikten Ausgabenkonsolidierung oder einer strikten Begrenzung der Ausgaben. Ich finde, so kann man das nicht machen. Entweder bekennt man sich zur Schuldenbremse mit allem, was dazugehört, oder man erzählt, wenn es um die Fachpolitik geht, wofür man alles Geld ausgeben muss. Dann sollte man aber nicht abstrakt davon sprechen: Ansonsten sind wir für das Sparen.

Ich glaube, was Sie stört, ist, dass die Landesregierung die Schuldenbremse einhält und verschiedene Personen der CDU-Fraktion gesagt haben, das würde nie funktionieren.

Bislang konnten Sie uns nicht nachweisen, dass wir nicht die Konsolidierung vollziehen, die wir vollzogen haben. Sie gibt Ihnen auch gern Anlass, immer wieder zu erklären, wie schlimm wir doch sparen und wie einschneidend unsere Konsolidierung ist. Ich finde, dann dürfen Sie aber diesen Antrag so nicht formulieren.

Zum Thema „Spitzensteuersatz“ kommend, ist es interessant zu sehen, dass das Verhältnis zwischen Durchschnittseinkommen und dem zu versteuernden Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, offenbar eine entscheidende Größe darstellen soll.

Herr Ramsauer hat es gesagt, das Verhältnis war wie heute, als 1989 nicht 53 %, sondern 56 % unter Kohl galten. Ich glaube, zum Thema „Spitzensteuersatz“ brauche ich nicht allzu viel zu sagen. Das Notwendige hat die saarländische Ministerpräsidentin (CDU) schon gesagt.

Was aber bei jeder Senkung des Einkommensteuertarifs beim Spitzensteuersatz vollzogen worden ist, ist, dass der Spitzensteuersatz bei Beibehaltung der Tarifstruktur gesenkt worden ist. Damit ist das zu versteuernde Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, zwangsläufig gesunken. Damit haben Sie eine Angleichung dieses zu versteuernden Einkommens zum Durchschnittseinkommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann nicht erkennen, was an diesem Antrag modern ist. Ich kann nicht erkennen, dass die soziale Wirklichkeit abgebildet wird.

Herr Schreiner, Sie sagen, Ihnen geht es um die Familie, die morgens aufsteht, den Kindern die Brote schmiert

vielleicht nur mit Butter, weil für mehr kein Geld da ist – und dann hart arbeiten gehen muss. Ja, das sind die Personen, die Sie im Auge haben, wenn Sie aufschreiben, auf keinen Fall darf es zu einer Vermögensteuer kommen. Genau das sind die Personen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau diese Familie hat der Bundesfinanzhof im Blick gehabt, als er vor ein paar Monaten festgestellt hat, dass aus seiner Sicht die ganzen Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer mit den Möglichkeiten, wie Cash GmbH, so vielfältig und tiefgreifend sind, dass diese Besteuerung für sich genommen wegen der Ausnahmetatbestände schon verfassungswidrig sein könnte. Genau diese Familien hat man im Blick gehabt, und genau diese Familien sind es, die von einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes ganz bestimmt betroffen sind.

Tun Sie doch nicht so, als ginge es Ihnen um den Kern unserer Gesellschaft, um die Familien. Es geht Ihnen um jene, die in der Regel keine Kinder haben und gut verdienen „Double income, no kids“. Das sind die Personen, die Sie durch Ihren Antrag schützen wollen, und keine anderen.

Ich behaupte, es gibt keinen Landesverband der FDP in Deutschland, der diesen Antrag heute noch stellen würde.

(Heiterkeit des Abg. Pörksen, SPD)

Insofern bitte ich Sie, dass wir in den Ausschüssen noch einmal kritisch darüber diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine Wortmeldungen mehr.

Ist Ausschussüberweisung beantragt?

(Bracht, CDU: Ja! – Ramsauer, SPD: Das ist doch nicht Ihr Ernst!)

Dann lasse ich über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer ist für die Ausschussüberweisung? – Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? – Das ist eine Mehrheit der Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU. Damit wird der Antrag nicht überwiesen, sondern es wird direkt abgestimmt.

Wer stimmt für den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2378 –? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

(Pörksen, SPD: Gott sei Dank!)

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne SPDNeumitglieder. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung:

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Aufsichtsorganen der Landesgesellschaften Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2385 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Schleicher-Rothmund das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu dem Antrag „Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Aufsichtsorganen der Landesgesellschaften“. Das ist ein Antrag, den wir Ihnen bereits in der letzten Plenarsitzung angekündigt haben.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sehr gut!)

Es ist kein Geheimnis, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für eine gesetzlich geregelte Frauenquote in börsennotierten Unternehmen aus. Dort haben wir sehr niedrige Zahlen – Sie wissen es –: nur 13 %.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Was die CDU jetzt mit ihrer Flexiquote auf den Weg bringen will, führt zu keiner Veränderung. Leider sind die vielen guten Initiativen, die zur Durchsetzung dieser gesetzlich geregelten Frauenquote auf den Weg gebracht wurden, nicht Wirklichkeit geworden. Das Ganze kulminierte im April in einer Abstimmung, in der die Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die eine vernünftige Regelung vorgesehen hatten, nämlich dass wir bis 2018 eine Quote von 20 % und bis 2023 eine Quote von 40 % erreichen, leider abgelehnt worden sind.

Auch richtig taffe Frauen aus der schwarz-gelben Koalition in Berlin sind eingeknickt vor den inhaltsstarken und wortgewaltigen Herren wie Brüderle und Rösler. – Na ja, aber es ist auch kein Geheimnis, wir haben genau hingeschaut. Trotz vieler guter Initiativen und einer sehr erfolgreichen Gleichstellungspolitik in Rheinland-Pfalz haben auch wir ein erkennbares Defizit in den Aufsichtsräten der Landesgesellschaften.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber wir stehen für eine glaubwürdige Politik. Das heißt konkret, wir erkennen das Defizit, wir benennen das Defizit, und wir streben

eine entsprechende Regelung zur Behebung des Defizits an.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Richtig, so muss es sein!)

So viel Souveränität und Handlungsbereitschaft ist natürlich ein wenig irritierend für die CDU, aber, liebe Kolleginnen der CDU, Frau Kohnle-Gros, in der Debatte im April haben Sie ausgeführt: Machen Sie einen Vorschlag, dann reden wir weiter. –

(Frau Klöckner, CDU: Machen Sie doch einen Gesetzentwurf!)

Nun haben wir Ihnen also den Antrag vorgelegt, und darin benennen wir Ihnen das Problem ganz klar: Wir haben zwar im Landesdienst im Bereich der Führungskräfte eine schon beachtliche Frauenquote von 30 %, aber nichtsdestotrotz, bei den Beiräten der Landesgesellschaften und in den Aufsichtsratsgremien sind es nur 14 % oder 15 %, und es gibt sogar Aufsichtsräte, in denen gar keine Frauen sitzen.

Wir bekennen uns ganz klar zu dem Instrument der Quote. Dieses Instrument hat sich nun einmal bewährt. Es sorgt dafür, dass in den Gremien insgesamt eine gleichgeschlechtliche Verteilung auf den Weg gebracht werden kann.

Liebe CDU, von daher können wir eigentlich nur noch an Sie appellieren, schauen Sie sich den Forderungsteil unseres Antrags an. Wir sind dafür, dass bei den Neubesetzungen der vom Land ausstehenden Mandate in den Aufsichtsräten von Gesellschaften mit Landesbeteiligung zukünftig in der Regel so lange mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts Besetzungen vorgenommen werden sollen, bis in diesen Gremien ein Anteil von 40 % erreicht wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hat die Landesregierung im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung zu berichten. – Wir gehen davon aus, dass dieser Fall nicht eintreten wird.

Darüber hinaus steht die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes an. Auch dort soll die 40 %Quote vorgeschrieben werden, und wir fordern natürlich die Landesregierung auf, sich auch weiterhin für eine verbindliche Quotenregelung für Aufsichtsorgane auch bei Kapitalgesellschaften einzusetzen.

Wir wissen, dass es in Europa gute Beispiele gibt, wo die Quote durchaus erfolgreich war. Wir haben es derzeit wirklich mit der bestausgebildeten Frauengeneration zu tun, die wir je hatten. Von daher, liebe CDU, Ihnen liegt nun unser Vorschlag vor. Stimmen Sie ihm zu, und machen Sie sich zum Teil einer zeitgemäßen Gleichberechtigungspolitik. Machen Sie es wenigstens in Mainz richtig.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Das ist doch nicht unser Pro- blem! Das soll die Regierung doch machen!)

Für die Fraktion der CDU hat nun Frau Abgeordnete Kohnle-Gros das Wort.