Protocol of the Session on June 6, 2013

Wir wollten deswegen – daher ist es auch so klar geregelt – von vornherein deutlich machen, dass es nicht in die Atomkraft geht, das heißt nicht unbedingt, dass wir befürchten, dass die Kanzlerin das tun will – wobei wir heute gehört haben, sie sagt zu allem Ja und Amen, wenn sie angerufen wird –

(Licht, CDU: Hast Du noch nicht angerufen?)

aber wir befürchten eigentlich nicht, dass die Kanzlerin jetzt wieder in den Bau von Atomkraftwerken investieren will, sondern es gibt tatsächlich weltweit Angebote, und es ist von vornherein ausgeschlossen, dass man sich an so etwas beteiligt.

Aber jetzt kommt das Essenzielle, wir wollen, dass es nicht möglich ist, mit Kohlekraftwerken, mit Großkraftwerken Beteiligungen durchzuführen, sondern dann – da kommt das Lieblingsthema von Herrn Dr. Mittrücker in den Fokus –, wenn Beteiligungen an Kraftwerken getätigt werden, wir uns an solchen Kraftwerken beteiligen, die das Netz stabilisieren, das Netz unterstützen, schnell hoch- und wieder zurückgefahren werden können. Das

sind nicht die klassischen großen Kohlekraftwerke, sondern kleinere Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Genau deswegen sind diese Kraftwerke erwähnt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD)

Ich glaube, insgesamt ist es ein guter Ansatz, um die Wertschöpfung vor Ort zu halten, die Gemeinden an der Energiewende mit zu beteiligen, und wir sehen bei allen Gemeinden, egal welcher Couleur und wie sie regiert werden, ob mit Schwarz, Grün oder Rot, da gibt es ein Interesse, sich an der Energiewende zu beteiligen. Diesem Interesse kommen wir nach, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Gemeinde beteiligen können. Aber unser Ansatz ist darüber hinaus die Energiegenossenschaft. Das ist eine Sache, die die Wertschöpfung vor Ort lässt. Auf der anderen Seite werden Aufklärung und vor allem Befassung mit dem Thema „Energiewende“ ermöglicht und, wie gesagt, auch in kleinen Portionen Beteiligungen gewährleistet, sodass keine Gemeinde finanziell überfordert ist. Deswegen freuen wir uns darauf, dass wir in diesem Bereich einen großen Schritt vorankommen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Lewentz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Noss, lieber Kollege Seekatz, lieber Kollege Dr. Braun, herzlichen Dank. Das ist ein Thema, das man nur in dieser sachlichen Herangehensweise miteinander besprechen kann, wie alle drei Redner der Fraktionen dies getan haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir zwei Jahre nach Fukushima unsere Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung unserer Gemeinden weiterentwickeln, dann ist das ein wichtiger Schritt; denn in dem Bereich wird die Gemeindeordnung im Abstand von mehreren Jahren, wenn überhaupt, angepackt, weil es das Regelwerk und die Rahmenbedingungen bildet, unter denen sich Unternehmen, die den Gemeinden gehören, wirtschaftlich betätigen können. Deswegen erlaube ich mir beim ersten Durchgang in der Diskussion um den Gesetzentwurf einige grundsätzliche Ausführungen.

Die Energiewende, der Ausstieg aus der Kernenergie – dies wurde mehrfach betont – bis zum Ablauf des Jahres 2022 kann nur mit den kommunalen Gebietskörperschaften und ihren Werken und Unternehmen gelin

gen. In diesem Zusammenhang wurden bereits in der letzten Legislaturperiode mit der Abschaffung der Subsidiaritätsklausel und der Lockerung des Örtlichkeitsprinzips grundlegende Regelungen geschaffen, um mit den Kommunen die Energiewende zu erreichen.

Um den Kommunen den Ausbau einer dezentralen Energieerzeugung und -versorgung unter verstärkter Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien beschleunigt zu ermöglichen, bedarf es weiterer Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben Ihnen heute gemeinsam einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Ich will für mich in Anspruch nehmen, dass es rund um diese Thematik für mich galt, sehr viele Gespräche zu führen. Herr Dr. Braun hat darauf hingewiesen, ich habe bei der jüngsten Tagung des VKU angekündigt, dass die schon heute sehr kommunalwirtschaftsfreundliche Gemeindeordnung entsprechend weiterentwickelt wird. Ich meine, mich erinnern zu können, dass auch Vertreter der CDU-Landtagsfraktion anwesend waren. Ich weiß es nicht mehr genau. Jedenfalls waren auch viele – Herr Seekatz – Ihrer kommunalpolitischen Verantwortungsträger anwesend.

Wenn man über diese Regelungen spricht, für wen wir die machen, möchte ich sagen, natürlich für jede einzelne Gemeinde, aber auch für Unternehmen, an denen die Gemeinden beteiligt sind. Ich will nur die Pfalzwerke, KEVAG, EVN, die großen Stadtwerke, nennen, damit man weiß, die großen Verbünde sind damit ausdrücklich gemeint.

Ich möchte deswegen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN danken, dass dieser Gesetzentwurf so kurzfristig eingebracht wurde.

Zum Inhalt und zu den wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs möchte ich auf folgende Nennungen eingehen:

1. Erweiterung des Handlungsspielraums der Kommunen im Bereich der Energieversorgung,

2. Abbau von Zeithemmnissen in den Verfahrensabläufen,

3. Risikobegrenzung bei der Betätigung und

4. Erweiterung des Handlungsspielraums der Kommunen im Bereich des Breitbandausbaus.

Im Einzelnen bedeutet das, der Gesetzentwurf ermöglicht, dass die Gemeinden künftig Unternehmen in den Bereichen der Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern können, ohne dass sie nachweisen müssen, dass dies durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt wäre, da ein bestimmter Bedarf innerhalb einer Gemeinde besteht. Diese Erweiterung des Handlungsspielraums erfolgt nicht – darüber ist eben intensiv gesprochen worden – für die künftige Beteiligung an Anlagen zur Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen.

Herr Seekatz, ich will an der Stelle noch einmal sagen, natürlich haben wir gerade im Norden Landkreise und Kommunen, die über RWE-Aktienpakete in dieser Frage aufgestellt sind. Es ist nicht so, dass ich erwarte, dass 2.258 Gemeinden überlegen, ob sie ein Atomkraftwerk bauen. Aber politisch sind sie natürlich mit Aktienpaketen in dieser Diskussion. Wir wollen einfach nicht, dass diese Portfolios erweitert werden.

Also diese Regelung vorausgesetzt, heißt es, es handelt sich um erdgasbasierte Kraftwerke als hoch effiziente Gas- und Dampfturbinenanlagen im Rahmen der KraftWärme-Kopplung oder Erzeuger von Regel- und Ausgleichsenergie für einen stabilen Betrieb des elektrischen Netzes.

Ferner wird es den Kommunen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, sich an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden oder bestehen, zu beteiligen. Auch da gilt, das ist eher für die Verbünde oder die großen Stadtwerke zu sehen, aber es könnte auch sein, dass Konsortien von Gemeinden sich zusammenschließen und in Offshore investieren.

Da es im Hinblick auf die Erfordernisse des Energiemarktes immer wieder erforderlich sein wird, Entscheidungen kurzfristig zu treffen, wird der in § 88 Abs. 5 GemO vorgeschriebene Ratsvorbehalt modifiziert. Die in § 92 Abs. 2 GemO geregelte Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde für Betätigungen im Bereich der Energieversorgung wird von sechs Wochen auf vier Wochen verkürzt, um zeitliche Verzögerungen in Verfahrensabläufen zu vermeiden.

Um Risiken mit dem energiewirtschaftlichen Engagement der Kommunen auszuschließen, wird weiterhin der Nachweis eines angemessenen Verhältnisses von wirtschaftlicher Betätigung einerseits und Leistungsfähigkeit der Kommune andererseits gefordert. Die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts wird von den Gemeinden vermehrt für den Bau und Betrieb von Energieversorgungseinrichtungen gewählt. Dies kann aus unserer Sicht zu einer beihilferechtlichen Problematik führen, der durch Änderung des § 86 b Abs. 5 Rechnung getragen wird.

Durch die Ausnahme des Breitbandausbaus von der Subsidiaritätsklausel wird der Handlungsspielraum der Kommunen auch in diesem Bereich erweitert. Meine Vorredner sind auf diesen Punkt eingegangen.

So weit meine Ausführungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Energiewende geht es um eine der größten Veränderungen, die wir derzeit in den wirtschaftlichen und energiepolitischen Geschehen in der Nachkriegszeit vornehmen. Dabei gehören Sicherheit und Klimaneutralität, Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit zu den Anforderungen, denen die Energieversorgung auch in Rheinland-Pfalz genügen muss.

Bei der Verwirklichung des Ziels der Landesregierung, Strom in Rheinland-Pfalz zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, kommt den Kommunen – die Vorredner haben es ebenfalls betont – eine ganz besondere Bedeutung zu.

Die dezentrale Stromversorgung war schon immer eine der großen Stärken der kommunalen Werke. Mit dem Gesetzentwurf nutzt das Land seine ordnungspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten, die Handlungsspielräume der Kommunen und ihrer Unternehmen im Bereich der Energieversorgung je nach Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort zu erweitern, um so den Umbau der Energieversorgung beschleunigt voranzubringen.

Ich komme zum Schluss. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass im Rahmen der Energiewende die Betätigung der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien auch den positiven Nebeneffekt erreichen kann, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien können entsprechende Aktivitäten zu dem Ergebnis führen, dass die Erträge oder die erzielten Einsparungen die Aufwendungen übersteigen und somit langfristig Überschüsse erzielt werden können.

Wenn wir all diese Dinge miteinander im Blick haben, dann sollte es möglich sein, eine möglichst breite Zustimmung in diesem Hause zu bekommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Es wird vorgeschlagen den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 16/2382 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist es so beschlossen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: An den Wirtschaftsaus- schuss nicht?)

Auch an den Wirtschaftsausschuss, gut. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2383 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf Herrn Abgeordneten Hering für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nürburgring wurde 1927 mit der Zielsetzung errichtet, den Motorsport und den Fremdenverkehr in der Region zu fördern und insgesamt einer strukturschwachen Region zu helfen.

Diesen Grundgedanken nimmt das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz auf, auch künftig Breitensport und Tourismusfahrten zu ermöglichen und damit die strukturpolitischen Effekte für die Zukunft am Nürburgring zu sichern.

Durch das Gesetz wird gewährleistet, dass künftig jeder Erwerber und Betreiber daran gebunden ist, den diskriminierungsfreien Zugang für Motorsport- und Breitensportveranstaltungen sowie Tourismusfahrten zu ermöglichen. Dies muss in einer Benutzungsverordnung geregelt werden, die dem zuständigen Innenministerium vorzulegen ist.

Wir wissen, dass sich Teile der Region mehr gewünscht hätten, sich gewünscht hätten, dass die Rennstrecke an sich vom Verkaufsprozess ausgeschlossen wird.

Mit dem Schreiben des EU-Kommissars Almunia, das mit heutigem Tag der Landesregierung zugegangen ist und den Fraktionen dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurde, ist Klarheit geschaffen worden. Zu unserem Bedauern kann die Rennstrecke aufgrund beihilferechtlicher Vorschriften nicht aus dem Verkaufsprozess herausgenommen werden.