Protocol of the Session on June 5, 2013

Probleme gibt es – Sie haben es angeführt; da sind wir nah beieinander – in ländlichen Räumen. Kleinere Krankenhäuser, dort wo die jungen Medizinerinnen und Mediziner sind, haben es weitaus schwerer, diese hohen Ansprüche und Voraussetzungen in der Weiterbildung zu erfüllen. Deswegen sind wir in der Situation, dass wir – wie die meisten Bundesländer auch – genauer hinschauen müssen, ob wir die Zusatzbezeichnung „Arzt im Rettungsdienst“ weiter gelten lassen oder sehr restriktiv sein und sagen sollen, Notfallmedizin ist das allein Seligmachende.

Uns geht es um die Versorgung der Menschen auch draußen im ländlichen Raum. Da wir grundsätzlich hohe

Anforderungen haben, bin ich sicher, dass die Medizinerinnen und Mediziner, die diesen Fachkundenachweis haben, die Menschen gut versorgen.

Wir vertreten die Auffassung, wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen, und befinden uns damit auf einem guten Weg.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Nabinger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Schon in der ersten Lesung hat sich gezeigt, dass wir bei diesem Thema bei allen drei Fraktionen sehr nah beieinander sind. Deswegen werde ich mich sehr kurz fassen.

In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz brauchen wir ein funktionierendes Rettungswesen, damit Bürgerinnen und Bürger im Unglücks- oder Notfall schnelle und qualifizierte medizinische Hilfe erhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf des Landesgesetzes zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften hat genau dies zum Ziel, auch in Zukunft einen flächendeckenden, schnellen und hochwertigen Rettungsdienst in allen Landesteilen zu gewährleisten.

Des Weiteren möchte ich auf das Protokoll der Plenarsitzung vom 24. April hinweisen, in der die erste Beratung stattgefunden hat. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Lewentz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Thematik mehrfach miteinander besprochen. Die Politik hatte gemeinsam ein gutes Ziel und eine gute Idee gehabt und ein Gesetz auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2014 insofern greifen sollte, dass ab dann nur noch solche Ärztinnen

und Ärzte als Notärztinnen und -ärzte eingesetzt werden dürfen, die über die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ verfügen. Das war die Intention, die wir gemeinsam angestrebt haben und erreichen wollten. Dies hat sich in der Praxis leider nicht so umgesetzt, dass wir, wenn wir an dieser Formulierung festhalten, in der Fläche – die besonderen Drucksituationen im ländlichen Bereich sind angesprochen worden – ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung hätten.

Deswegen verändern wir die Voraussetzungen und werden dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte mit dem Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ ab dem 1. Januar 2014 weiter im Notarztdienst eingesetzt werden können. Das ist bewusst ein Folgen der praktischen Realität, auch wenn wir gerne den weitergehenden Nachweis und die weitergehende Ausbildung gehabt hätten. Wir wissen allerdings – ich glaube, das dürfen wir mit voller Überzeugung feststellen –, dass die Ärztinnen und Ärzte mit dem Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ auch durch ihre ganz praktische Erfahrung dafür sorgen werden, dass die Notarztversorgung dort, wo sie eingesetzt werden, auf einem sehr hohen Niveau leistungsfähig beibehalten wird.

Es ärgert einen natürlich, dass Fragen der Vergütung eine Rolle spielen. Herr Dr. Enders, Sie haben das zu Recht angesprochen. Wir kennen die Summen, die dort pro Stunde bezahlt werden. Man kann ein Stück nachvollziehen, dass eine Ärztin oder ein Arzt infrage stellt, noch einmal in eine sehr intensive Weiter- und Fortbildung zu gehen, und sagt, das wolle sie oder er sich aus welchen Gründen auch immer nicht antun müssen.

Wenn man überlegt, dass es Milliardenüberschüsse im Krankenkassenbereich gibt, kann man nicht ganz verstehen, dass es dort, wo es um die Notarztversorgung unserer Bevölkerung geht, am Schluss an vergleichbar geringen Kosten scheitern sollte.

Dass wir diese gemeinsame Lösung jetzt hinbekommen, zeigt, dass wir in diesen fachlichen Dingen sehr intensiv miteinander gesprochen haben.

Ich will noch zwei Dinge ansprechen: den Runden Tisch Notarztversorgung unter Leitung von Frau Staatssekretärin Raab und dem Kollegen aus dem Sozialministerium, David Langner.

Wir setzen uns sehr intensiv mit diesen Fragestellungen auseinander. In der letzten Woche wurde zum Beispiel die Ausarbeitung des Deutschen Zentrums für Notfallmedizin und IT (DENIT) behandelt. Herr Dr. Enders, wir werden Ihnen sozusagen nach der Behandlung am runden Tisch die Informationen schriftlich zukommen lassen. Sie wissen, dass derzeit eine Strukturanalyse Notarztstandorte läuft.

Ich denke, wir haben damit im bundesweiten Vergleich schon einen Weg eingeschlagen, der sich zu einem großen Teil auch aus der fachlichen Diskussion im Ausschuss heraus speist, sodass wir sagen können, dass wir alles versuchen werden, damit die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz auch zukünftig landesweit und damit natürlich auch in den ländlichen Bereichen gewährleistet bleibt.

Herr Dr. Enders, die Informationen, die Sie erbeten haben, sind teilweise sehr komplex; sie werden Ihnen allerdings jetzt sehr kurzfristig zugehen. Ich darf Ihnen an dieser Stelle auch mitteilen, die angesprochenen Verhandlungen laufen derzeit an drei Stellen; wir hatten kurz darüber gesprochen. Sie sind darüber informiert. Wir hoffen, dass sie dort wenigstens zu den Erfolgen führen, die wir gemeinsam erreichen wollen.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Eine weitere Gesetzesänderung in Artikel 2 sieht vor, eine Quotenregelung dergestalt einzuführen, dass die Kosten für das Personal der Leitstellen zu 60 % die Krankenkassen und zu 40 % das Land tragen. Auch darüber haben wir intensiv gesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir bleibt am Schluss nur, Frau Ebli, Frau Nabinger und Herrn Dr. Enders stellvertretend für die drei Fraktionen herzlich zu danken. Ich glaube, wir haben pragmatisch gehandelt. Wir hätten gern andere Dinge vorangebracht, aber ich glaube, wir können mit der heutigen Regelung gut leben. Sie verpflichtet uns zu den Dingen, die ich für die Zukunft genannt habe. Wir müssen daran arbeiten; denn die notärztliche Versorgung in unserem Land ist ein hohes Gut, das natürlich von vielen Menschen insbesondere dort, wo die Abstände zu den Krankenhäusern etwas größer sind, sehr genau beobachtet wird. Aber ich glaube, der eingeschlagene Weg wird letztendlich auch ein zielführender sein.

Danke.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir können damit in die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2204 – in zweiter Beratung eintreten. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.

Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke. Somit ist das Landesgesetz zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften einstimmig angenommen worden.

Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung

…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/2223 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses

Drucksache 16/2342 –

Bildungsqualität verlangt die richtige Schwerpunktsetzung

Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –

Drucksache 16/2390 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Als Berichterstatterin erteile ich zunächst Frau Abgeordneter Schneid das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte Ihnen über die Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2223 – des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes.

Durch Beschluss des Landtags vom 24. April 2013 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten, der Rechtsausschuss hat ihn in seiner 23. Sitzung am 21. Mai 2013 beraten. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Brandl hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im letzten Plenum und insbesondere auch im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf sehr sachlich ausgetauscht. Ich habe es schon das letzte Mal gesagt und wiederhole mich an dieser Stelle gern: Auch wir als CDU-Fraktion sehen sehr viele sinnvolle Bestandteile dieses Gesetzentwurfs. Die einzelnen Punkte sind durchaus nachvollziehbar und für sich genommen richtig.

Ich möchte an dieser Stelle die Einbindung der Eltern noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass es nun die Möglichkeit gibt, dass auch diejenigen Eltern, die außerhalb einer betroffenen Gebietskörperschaft wohnen, in Zukunft Mitglied im Schulträgerausschuss werden können. Dies ist außerordentlich zu begrüßen und ist auch vollkommen richtig.