eingegriffen werden darf. Das ist nicht der Fall. Kein einziger Professor und keine einzige Professorin werden sich durch diese Reform, soweit sie heute eine Mehrheit findet, schlechter stellen. Diese Passage erscheint nicht nachvollziehbar.
Sie legen einen Antrag vor, in dem sie die Verfassungswidrigkeit unserer Besoldungsanpassung festzustellen begehren. Zunächst einmal ist es so, dass in unserem Rechtsstaat dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgend die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht obliegt.
Es gibt Klagen – das ist gesagt worden –, die noch nicht einmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt oder erstinstanzlich entschieden worden sind. Insofern rege ich auch mit Blick auf den notwendigen Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht an, diese Passagen im Antrag zu überdenken.
Es wird gesagt, dass bei der Besoldung eine Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erfolgen soll. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das steht sogar im Gesetz. Es geht aber um die Frage, was das konkret heißt. Ich frage Sie: Was heißt es für die Besoldungsanpassung, wenn das Statistische Bundesamt erklärt, dass die Inflationsrate bei 1,1 %, 2 %, 3 %, 4 % oder 6 % liegt?
Konkrete Aussagen hierzu bleiben Sie in dem Passus schuldig, fordern dann aber die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifs für die Beschäftigten. Zunächst einmal – das ist angedeutet worden – gibt es nur zwei Länder, die vielleicht aus gutem Grund 1 : 1 übertragen.
Wer heute Mehrforderungen in dreistelligem Millionenbetrag erhebt und morgen einen Antrag im Plenum berät, wonach der Landtag beschließen soll, dass die Ausgaben weiterhin streng zu begrenzen sind – – – Das steht morgen auf der Tagesordnung. Das ist Ihr Antrag. Heute sagen Sie, dreistellige Millionenbeträge mehr, und morgen bitte weniger Ausgaben.
Herr Henter, ich sage gleich noch etwas zu Ihrer Aussage, wer für den Gesamthaushalt verantwortlich ist. Ich will aber noch auf drei andere Punkte, die im Antrag aufgeführt sind, eingehen. Die Vorsorge, die unter Nummer 3 genannt ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Im Einzelplan 20 gibt es dafür einen separaten Titel.
Im Antrag wird die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Professorengehälter behauptet. Das ist ein schwieriger Begriff. Wann ist eine Professorenbesoldung konkurrenzfähig? Wenn wir uns einmal die aktuelle Tabelle – dieses Gesetz eingerechnet – im Bereich des W 2-Endgrundgehalts anschauen, dann stehen wir im Ländervergleich auf Platz 4 von 16 Plätzen. Auf welchem Platz muss man stehen, um konkurrenzfähige Gehälter zu haben? Was sagen Sie den vielen Ländern – diese werden übrigens nicht alle sozialdemokratisch regiert –, die weniger als Rheinland-Pfalz vergüten und gewähren? Sie behaupten eine mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Professorengehälter und ersparen sich zu
begründen, woran Sie das festmachen. Erklären Sie bitte, wie Sie damit umgehen, dass wir immerhin auf Platz 4 liegen.
Ich komme zum letzten Punkt, der Kostendämpfungspauschale und den Zusammenhang zur Beihilfe. Den hat es so nie gegeben. Es gab nie einen Gleichklang. Insofern ist ein System, wonach sich die Kostendämpfungspauschale auch mit der Praxisgebühr zu entwickeln hat, nicht nachvollziehbar.
Herr Henter, ich komme zum letzten Punkt, weil ich glaube, dass dieser wichtig ist. Sie begründen einen Antrag mit einem dreistelligen Millionenbetrag an Mehrforderungen. Auf die Rückfrage aus dem Parlament, wo die Gegenfinanzierung ist, sagen Sie: Na ja, Herr Pörksen ist seit 20 Jahren im Parlament. Er trägt die Regierungsverantwortung mit. Insofern müsse er doch allein oder die SPD-Fraktion allein Verantwortung für den Gesamthaushalt übernehmen. – Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber so habe ich Ihr Argument begriffen.
Sehr geehrter Herr Henter, ich war Ende 2010 Staatssekretär und leider nicht Abgeordneter. Wäre ich Abgeordneter gewesen, hätte ich wie Sie aus voller Überzeugung dieser Schuldenbremse zugestimmt. Aus voller Überzeugung heißt, nicht nur etwas in eine Verfassung zu schreiben, sondern sie dann auch in voller Verantwortung zu leben. Wer die Schuldenbremse ernst meint, kann nicht behaupten und vorgeben, welche Bedeutung nachhaltige Haushalte haben, und bei nächstbester Gelegenheit eine Dreiviertelstunde vor einer Beratung dreistellige Millionenbeträge zusätzlich fordern. Das ist meine Auffassung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur der lieben Ordnung halber: Herr Staatssekretär, in unserem Entschließungsantrag steht, dass die Regelung im Dienstrechtsänderungsgesetz ohne Öffnungsklausel mit geltendem Recht nicht vereinbar und daher aufzuheben ist. Von Verfassungswidrigkeit steht da nichts. Man sollte es richtig lesen, wenn man es hier schon zitiert.
Es ist mit geltendem Recht nicht vereinbar. Das ist und bleibt unsere Meinung. Es gibt ein Rechtsgutachten von Herrn Professor Battis, der diesem Gesetz die Verfassungswidrigkeit attestiert. Nur so viel dazu.
Was ich zu Herrn Pörksen gesagt habe, Herr Staatssekretär, das überrascht mich jetzt wirklich. Die SPD ist seit über 20 Jahren an wechselnden Regierungen beteiligt, hat immer die Führung der Regierung, stellt immer den Finanzminister und den Ministerpräsidenten und wundert sich jetzt, dass das Land Rheinland-Pfalz eine Verschuldung von nahezu 40 Milliarden Euro aufweist. Wo leben wir denn hier?
Herr Pörksen, ich frage mich, haben Sie denn gegen die Ausgaben, die Herr Beck immer vorgeschlagen hat, gestimmt? Haben wir das nicht mitbekommen? – Sie haben doch allem zugestimmt.
Jetzt sagt man, wir haben 20 Jahre lang das Geld gut ausgegeben, aber jetzt haben wir kein Geld mehr, um die Beamtinnen und Beamten anständig zu bezahlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Henter, es ist schon bezeichnend für Ihre Argumentation, wenn Sie die Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz einfach ausblenden. Sie haben sämtliche Schwierigkeiten, die uns im Rahmen der 90erJahre entgegengeschlagen sind, in Ihrer Beurteilung komplett vernachlässigt. Dazu waren klare Entscheidungen dieses Parlaments in Zusammenarbeit mit der damals jeweils verantwortlichen Regierung erforderlich. Das hat Geld gekostet, ansonsten wäre es nicht möglich gewesen, dieses Land mit dem Thema „Konversion“ so klar und deutlich durch schwierige Zeiten zu bringen.
Es hat auch Geld gekostet, in schwierigen Zeiten Bildungspolitik zu gestalten, die Sie am liebsten in das vorletzte Jahrhundert zurücktragen würden.
Wenn wir uns über die Höhe einig sind und sagen, da ist Schluss – diese Entscheidung ist im Jahr 2010 durch die Änderung unserer Landesverfassung gefallen, indem eine Schuldenbremse festgesetzt wurde –, gehen Sie
Anschließend gehen Sie über das Land und erzählen, was Sie alles am liebsten ausgeben würden, und vergessen, in jedem einzelnen Punkt einen Hinweis zu geben, wie das zum einen mit der Schuldenbremse zu vereinbaren ist und zum anderen, wie Sie es überhaupt bezahlen wollen. So sieht auch Ihr Entschließungsantrag aus, den Sie vorlegen. 200 Millionen auf den Tisch des Hauses, zu der Art und Weise des Bezahlens keine Angaben, Herr Kollege, so geht es nicht.
Mein lieber Herr Kollege Henter, liebe CDU-Fraktion! Da machen Sie es sich aber ein bisschen einfach so nach dem Motto, das sind die Schulden der SPD, an die brauchen wir uns nicht zu halten, wir schöpfen aus dem Vollen, wir haben es ja, meine Damen und Herren.
Es gibt nicht einen CDU-Haushalt und einen SPDHaushalt, es gibt einen Landeshaushalt dieses Landes Rheinland-Pfalz.
Wenn Sie für sich den Anspruch reklamieren, in diesem Land irgendwann einmal etwas zu gestalten, dann sollten Sie sich daran gewöhnen, dass Sie mit den Folgen und Konsequenzen umgehen müssen.
Das, was Sie tun, ist das krasse Gegenteil und zeigt, dass Sie zu Recht dort sitzen, wo Sie sitzen, meine Damen und Herren.
Ihre Argumentation, die SPD habe dieses Land so höllenmäßig verschuldet, deswegen kann die CDU die Beamtenbesoldung anheben, überzeugt nicht einmal die DBB-Kreisgruppe in Koblenz. Selbst dieser Stammtisch würde sich da wirklich dieser Argumentation verweigern. Die sind weiter als Sie.
Das, was Sie treiben, ist an Billigkeit kaum noch zu unterbieten und wird der haushalterischen Wirklichkeit, die dieses Land hat, nicht gerecht.