Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie mache ich das jetzt, das nicht allzu sehr zu wiederholen, weil vieles zum Sachverhalt ist sowohl von den Kollegen Ramsauer und Wansch als auch vom Kollegen Henter ausgeführt worden? Das muss ich nicht noch einmal alles darstellen. Deswegen will ich mich auf wesentliche Bewertungspunkte dabei beschränken.
Ein wesentlicher Aspekt für uns GRÜNE – deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf mit seinen Änderungen auch zustimmen – ist, dass die Übertragung von Bundesrecht auf alleiniges Landesrecht im Wesentlichen kostenneutral geschieht und eben auch sicherstellt, dass wir es in unser Konzept der Schuldenbremse mit einbinden können. Die bundesrechtlichen Vorstellungen wurden dabei im Wesentlichen unter dieser Prämisse, nämlich der Kostenneutralität angepasst, übernommen. Wir wissen natürlich, dass Verbände, Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände viel weitreichendere Forderungen hatten. Sie sind auch an uns herangetragen worden.
Da gab es die Abschaffung der Stellenobergrenzen, die Abschaffung der abgesenkten Einstiegsämter, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und vieles andere mehr. Aber all diese Vorschläge waren haushalterisch nicht darstellbar. Wir haben uns im Wesentlichen – Herr Kollege Henter – im Übrigen auch an das angelehnt, was in anderen Bundesländern durchaus üblich ist. Beispielsweise ist die von Ihnen bezeichnete Verringerung der Anerkennung im Bereich der Hochschulzeiten auch im Land Bayern üblich, das von einer anderen Farbe regiert wird. Aber ich wollte Ihnen nur einmal illustrieren, dass wir uns da in guter Gesellschaft befinden und keinen Alleingang gemacht haben.
Das Besoldungs- und Versorgungsrecht in diesem Land hat sich auch an der Haushaltsrealität dieses Landes auszurichten und soll angesichts des notwendigen Konsolidierungsbedarfs keine über die regelmäßigen Besoldungsanpassungen hinaus gehende und Mehrkosten produzierende Änderungen beinhalten. Genau das setzen wir um. Genau das sorgt auch bei uns dafür, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
An einzelnen Stellen haben wir die Regelungen der Regierungsvorlage leicht verändert. Der wichtigste Punkt – Herr Kollege Thomas Wansch hat darauf hingewie- sen – ist, dass wir im Bereich der Reisekostenaufwendungen die Erstattungen wieder eingeführt haben. Hier haben wir tatsächlich dringenden Handlungsbedarf gesehen.
Zum Thema „W-Besoldung“, ein anderer wichtiger Änderungsaspekt, wird mein Kollege Heinisch explizit Stellung nehmen.
Ich habe mir noch ein bisschen Zeit übrig gelassen, weil ich gemeint habe, es wird dadurch ein bisschen spannend, dass wir darauf eingehen, was Herr Henter gesagt hat und was im Entschließungsantrag steht.
Wir haben es geahnt, dass Sie nicht ganz darauf verzichten konnten, diese Gelegenheit zu ergreifen, um diese Forderung in den Raum zu schleudern. Ich schließe mich aber auch dem an, was Herr Kollege Wansch gesagt hat. Ich wundere mich zum einen, dass Sie bei einer Debatte, die sich über so viele Monate hingezogen hat, erst mehr oder minder eine halbe Stunde vor der Abstimmung zu diesem Entschließungsantrag kommen.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob da ein Entschließungsantrag wirklich ein geeignetes Instrument ist. Entschließungen fasst man doch dann, wenn man einen politischen Willen mit einem Gesetzentwurf zum Ausdruck bringen will. Sie haben die Möglichkeit, einen gesetzesändernden Antrag vorzulegen. Warum ändern Sie nicht das Gesetz? Warum schreiben Sie keinen Gesetzentwurf? Wir sind das Parlament; wird sind der Gesetzgeber. Ihnen stehen diese Instrumente zur Verfügung. Sie haben auf die Nutzung dieses Instruments verzichtet, aber Sie haben sich für einen appellativen Charakter nach dem Motto „Allen wohl, niemand wehe“ entschieden.
Es fehlt dann das, was Thomas Wansch schon ausgeführt hat. Es fehlt die entscheidende Seite, die Seite 5. Der Antrag endet mit der Unterschrift von Herrn Kollegen Bracht. Dort müssten die Finanzierungsvorschläge beginnen. Es geht nämlich um die Frage, wie Sie die grob geschätzt 120 bis 200 Millionen Euro – das kommt auf die Ausgestaltung an – tatsächlich finanzieren wollen. Glauben Sie nicht, dass wir in dieser Hinsicht vergesslich sind! Sie werden erleben, dass Sie das wieder von uns hören werden. Dieses Geld wollen wir sehen.
Meine Damen und Herren, es war absehbar, dass die Opposition die Debatte zu diesem Gesetzentwurf dafür nutzen würde, um selbst an der unpassendsten Stelle und in unpassender Form die Regelungen zur Beamtenbesoldung zu beklagen. Ich betone noch einmal ausdrücklich, wir als regierungstragende Fraktionen wissen, dass wir den Beamtinnen und Beamten im Land einen großen Beitrag abverlangen. Wir wissen, dass dieser Beitrag erforderlich ist. Wir wissen, dass wir ohne diesen Beitrag die Schuldenbremse nicht werden einhalten können. Deshalb fordern wir diesen Beitrag und halten ihn auch für angemessen.
Jeder und jede, der bzw. die von dieser Stelle aus mehr verspricht, ist dazu aufgerufen, dies auch haushalterisch darzustellen. Wer nur verspricht, aber nicht seriös finanziert, gibt Steine statt Brot.
Ich meine nicht, dass diese Form von Unglaubwürdigkeit honoriert werden wird. Deshalb werden wir Ihrem Entschließungsantrag mit voller Überzeugung nicht die Zustimmung erteilen, aber dem Gesetzentwurf schon.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heute zu verabschiedenden Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts beschließen wir auch die Änderung der W-Besoldung, also die Besoldung der Professorinnen und Professoren an den Hochschulen in unserem Land. Es handelt sich dabei um die Umsetzung von Vorgaben, die sich zunächst auf die hessischen Regelungen bezogen haben. Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind aber auch auf die rheinlandpfälzischen Regelungen anwendbar. Insofern bestand Handlungsbedarf.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass das Grundgehalt der Professorinnen und Professoren mit dem Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, steigen wird. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass wir unter dem Eindruck der Schuldenbremse handeln und wir weniger mit der Frage konfrontiert werden, in welchen Bereichen wir gerne mehr Geld ausgeben wollen. Eher müssen wir Bereiche identifizieren, die einen Beitrag dazu leisten können, dass Einnahmen und Ausgaben des Landes näher zusammengeführt werden. Das ist der steinige Weg der Haushaltskonsolidierung, der vor uns liegt, der mit den staatlichen Einnahmen bewältigt werden muss, die zur Verfügung stehen.
Es gehört auch zu den Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen, dass die rot-grüne Koalition bei den Ausgaben klare Prioritäten für Bildung und Wissenschaft vereinbart hat. Insofern war bei den Überlegungen zur Umsetzung der Rechtsprechung durchaus auch das Ziel relevant, den finanziellen Mehrbedarf in Grenzen zu halten. Das sage ich an der Stelle in aller Offenheit.
Vor diesem Hintergrund wäre es kein gangbarer Weg gewesen, die Grundgehälter anzuheben und die Leistungsbezüge in diesem Zusammenhang außen vor zu lassen. Mit dem Modell, das wir heute verabschieden, steigen die Grundbezüge um monatlich 240 Euro. Es wird auch zu einer Anrechnung der Leistungsbezüge, allerdings mit einem anrechnungsfreien Sockelbetrag von 150 Euro, kommen.
Mit diesem Modell sind Mehrkosten von zunächst 1,6 Millionen Euro jährlich verbunden. Dieser Betrag wird auf bis zu 3,5 bis 4 Millionen Euro anwachsen. Es handelt sich also um ein Modell, das tatsächlich zu einem
Mehrbedarf in diesem Bereich führt. Diesen Mehrbedarf müssen wir mit vollem Respekt vor dem, was von der Rechtsprechung vorgegeben wurde, und auch mit Rücksicht auf die übrigen Handlungsspielräume anerkennen.
Das vorliegende Besoldungsmodell bewegt sich in dem Rahmen, in dem sich auch die übrigen Länder bewegen. Dadurch wird die Professorenbesoldung in RheinlandPfalz keineswegs zum Ausreißer nach unten oder oben, sondern wir bewegen uns in dem Korridor, in dem sich die anderen Bundesländer auch bewegen. Ich meine, das muss entsprechend richtiggestellt werden.
Wir schlagen auch keinen radikalen Systemwechsel vor, wie das zum Beispiel in Bayern geschehen ist. Dort wurde ein neues System von Besoldungsstufen eingeführt, die nach gewissen Verweilzeiten erreicht werden. Wir nehmen keinen Systemwechsel vor, aber auch in Bayern, das auf ein anderes System setzt, gibt es eine Anrechnung von bestehenden Leistungsbezügen. Das muss an der Stelle auch klargestellt werden. Es ist mir kein Land bekannt, das die Grundgehälter anhebt, aber in keiner Weise an anderer Stelle für einen Ausgleich sorgt.
Vor diesem Hintergrund ist es ein besonders wichtiges und gutes Ergebnis, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, diesen Mehrbedarf den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Die gute Botschaft ist, dass wir diesen Mehrbedarf zur Verfügung stellen und dass dieser Mehrbedarf von den Hochschulen nicht an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Wir schaffen dadurch also nicht eine zusätzliche Belastung. Damit werden Spielräume erhalten, um mit dem neuen Modell so umgehen zu können, dass die Hochschulen es weiter flexibel auch unter dem Leistungsgedanken handhaben können, der mit der W-Besoldung eingeführt wurde.
Insofern unterbreiten wir einen guten Vorschlag. Wir unterbreiten einen Vorschlag, der im bundesweiten Ländervergleich in keiner Weise ein Ausreißer ist. Wir unterbreiten darüber hinaus einen Vorschlag, der an dem Grundgedanken der W-Besoldung weitgehend festhält, ohne einen Systemwechsel herbeizuführen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich sehr herzlich für die konstruktiven Beratungen in den Ausschüssen, in den Arbeitskreisen und in diesem Kreis des Plenums. Ich bedanke mich herzlich beim Deutschen Gewerkschaftsbund und beim Deutschen Beamtenbund sowie bei den jeweils angeschlossenen Einzelgewerkschaften.
Ich meine, dass bei allen Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen im Detail zu einem ganz zentralen Punkt dieses Gesetzesvorhabens, nämlich der Einführung des Erfahrungsstufenmodells, ein breiter Konsens besteht. Das ist nach meiner Ansicht ein gutes Zeichen.
Mein Dank gilt auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts, denen es gelungen ist, auf 250 eng bedruckten Seiten eine Vollkodifikation des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist – das ist gesagt worden – Ergebnis der Föderalismuskommission I. Ich sage, es handelt sich nicht nur um eine Übernahme von Bundesrecht, sondern wir haben auch die Möglichkeiten, die wir als Land haben, genutzt, um dem finanziellen öffentlichen Dienstrecht so etwas wie ein rheinland-pfälzisches Gesicht zu geben und eigene Akzente zu setzen, die in der heutigen Debatte bisher noch gar nicht genannt worden sind.
Ich nenne die verbesserte Möglichkeit, Personal aus der Privatwirtschaft für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Bei gleichwertigen Tätigkeiten ist es im Grunde genommen egal, wo jemand seine Berufserfahrung erworben hat. Damit steht eine lebensältere Bewerberin bzw. ein lebensälterer Bewerber aus der Privatwirtschaft in aller Regel deutlich besser da, als das bisher der Fall ist.
Nehmen Sie den Fall einer Rechtsanwältin mit 16 Jahren Berufserfahrung in einer Kanzlei, die das Angebot bekommt, in den öffentlichen Dienst zu einer obersten Landesbehörde zu wechseln. Sie profitiert von einem höheren Anfangsgrundgehalt, als das nach dem bisherigen System möglich war; denn ihre Berufserfahrung wird mit den vollen 16 Jahren berücksichtigt. Das entspricht in etwa dem Plus einer ganzen Grundgehaltsstufe, da nach dem alten System die Zeiten zwischen dem 35. und 42. Lebensjahr nur zur Hälfte anerkannt worden wären.
Ich bin froh, dass das Land nun die Möglichkeit hat, solche Regelungen allein zu treffen und nicht mehr darauf angewiesen ist, dass der Bund Entscheidungen trifft und Gesetze verändert. Wir können die Schwerpunkte dort setzen, wo es uns am wichtigsten erscheint.
Der zweite Punkt, der das sehr deutlich macht, ist die Anerkennung von Zeiten der Pflege, der Kinderbetreuung oder eines freiwilligen sozialen oder auch ökologischen Jahres, und zwar auch dann, wenn die Zeiten der Pflege- und der Kinderbetreuung sowie eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor Beginn des Beamtenverhältnisses vollzogen worden sind.
Hier haben manche Länder, weil es sich bei solchen Zeiten streng genommen nicht um Berufserfahrung handelt und sie daher einem Erfahrungsstufenmodell vielleicht auch systemfremd sind, keinerlei Berücksichtigungsmöglichkeiten vorgesehen.
Eines unserer Nachbarländer berücksichtigt Kinderbetreuungszeiten vor der Beamtenzeit gar nicht. Ein anderes Land berücksichtigt ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein freiwilliges soziales Jahr nicht. Wir tun das. Wir nutzen insofern genau die Möglichkeiten, die wir aus der
Föderalismuskommission I haben, nämlich unser Dienstrecht modern, aber auch spezifisch so auszugestalten, wie es in Rheinland-Pfalz üblich und nötig ist, also familienfreundlich und zukunftsgewandt.
Wir haben uns bewusst entschieden, die Zeiten anzuerkennen, und zwar die Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten im Umfang von einem Jahr, ohne dass man einen Nachweis erbringen muss, dass ein Verzögerungseffekt vorliegt. Wir erkennen die Pflege- und Betreuungszeiten innerhalb der Beamten- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisse in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren an. Ich finde, das ist ein gelungenes Beispiel für einen gelebten und erfolgreichen Föderalismus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem Gesetzentwurf gehört auch die W-Besoldung. Es wird eine Erhöhung des Grundgehalts in der Besoldungsgruppe W 2 um 240 Euro mit Anrechnung dieses Erhöhungsbetrags auf bereits gewährte Berufungs-, Bleibe- sowie besondere Leistungsbezüge bei einem anrechnungsfreien Sockelbetrag in Höhe von 150 Euro geben. Ferner werden nach zehn Jahren professoraler Tätigkeit Leistungsbezüge in Höhe von 300 Euro in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 garantiert werden. Wir setzen damit – das ist gesagt worden – die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.
Herr Henter, ich möchte gleich noch einmal auf einige Aussagen zurückkommen, die Sie in diesem Kontext getroffen haben und die sich auch in dem Antrag finden.
Fakt ist, dass das, was wir reformieren, auch dazu führen wird, dass die Hochschulen entsprechend mehr Geld bekommen, sodass sie nicht nur eine Mehrforderung, was die Hauptgruppe 4 betrifft, sondern auch eine entsprechende Dotierung haben, nämlich anfänglich 1,6 Millionen Euro aufwachsend bis zu 4 Millionen Euro in der Endstufe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Thema, das angesprochen worden ist, obwohl es gar nicht Gegenstand des Gesetzes ist, aber die Beamtinnen und Beamten tangiert und sie auch beschäftigt, ist die Frage der Besoldungserhöhung. Ich will gern darauf eingehen, aber noch einmal betonen, dass wir das in diesem Gesetz nicht regeln. Dafür gibt es ein anderes Gesetz.
Wir haben gestern aus der Zeitung erfahren, dass es einen entsprechenden Antrag geben wird. Wir haben ihn kurz vor der Debatte auch bekommen. Es ist hinzunehmen, dass eine intensive und mehrfache Beratung von 250 eng bedruckten Seiten nicht dazu geführt hat, dass man im Vorfeld zu Punkten, die auch das Gesetz tangieren, einmal Entschließungsanträge oder klare Positionen bekommen hat. Es gab immer nur eine Enthaltung und heute die Mitteilung, dass eine Ablehnung erfolgt.
Ich möchte trotzdem oder gerade deswegen gerne auf den Antrag eingehen. Zunächst einmal wird, was die WBesoldung betrifft, ein möglicher Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot besprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Rückwirkungsverbot besagt, dass nicht rückwirkend in bestehende Rechtsverhältnisse zum Nachteil Betroffener