Lassen Sie mich vielleicht ganz gezielt noch einmal darauf hinweisen, was wir bei Punkt 8 mit der Landesberatungsstelle barrierefreies Bauen und Wohnen und mit Wettbewerben nicht nur, aber auch für den Verbraucherschutz auf den Weg bringen. Wir bringen damit diesen Gedanken nicht nur in die Bevölkerung hinein, sondern werben auch für ein anderes Leben miteinander, initiieren dies und bringen es mit vielen anderen Akteuren, die es in diesem Bereich gibt, auf den Weg.
Das gilt auch für den Dialog in der medizinischen Versorgung, mit dem wir sicherstellen wollen, dass für Men
Sie können sicher davon ausgehen, dass wir nicht reglementierend in den Markt eingreifen, sondern den Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gerecht werden, sie beraten, ihnen helfen und in den Bereichen, in denen es notwendig ist, die notwendige Sicherheit bei der Kontrolle und bei der justiziellen Aufarbeitung von Verstößen walten lassen wollen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land gut und sicher leben können und ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
Das Wort hat nun Herr Kollege Dr. Konrad von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben noch eine Redezeit von vier Minuten.
Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich möchte aus demografiepolitischer Sicht noch einige Anmerkungen machen. Zum Verbrauchen gehört zunächst einmal, dass man die notwendigen Mittel zur Verfügung hat. Dies bedeutet auch ein ausreichendes Einkommen im Alter. Dies ist Voraussetzung für Teilhabe und Selbstbestimmung, für selbstbestimmtes Wohnen und Leben, für die Versorgung und in vielen Fällen auch für Sicherheit und Pflege.
Verbraucher und Verbraucherinnen im Alter brauchen also zunächst einmal die Sicherheit, dass sie ausreichende Renten bekommen. Das betrifft vor allem die Frauen, und der Aspekt der Altersarmut insbesondere von Frauen war bisher völlig unterbelichtet in diesem Fall.
Was bedeutet das? – Wir können Menschen beraten, wie wir wollen, sie müssen aber zunächst einmal die Teilhabevoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass wir unterbrochene Erwerbsbiografien, die schlechtere Bezahlung von Frauen vermeiden und einen ausreichenden Mindestlohn einführen; denn all dies sind Voraussetzungen dafür, dass Menschen im Alter überhaupt ausreichende Mittel zur Verfügung haben, um ihre Lebensumstände so anzupassen, dass sie auch als Verbraucherinnen und Verbraucher gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können.
Sie sagen in Ihrem Antrag ganz richtig, dies erfordert ein leitlinienorientiertes Konzept. Ich habe angesichts dieses Antrags genau dieses Konzept vermisst. – Wo ist die Leitlinie, die hindurch leitet, sodass wir nicht einfach
unser Beratungsangebot auf ältere Menschen ausdehnen, weil es den älteren und hochbetagten Menschen oft gar nicht entgegenkommt, sondern wir zunächst einmal auch die Voraussetzungen schaffen? – Dies hat auch die Vorgängerregierung ausreichend getan. Die Vorgängerregierung hat mit der Initiative „Menschen pflegen“ mit einem umfangreichen Beratungsangebot und nicht zuletzt mit dem ersten flächendeckenden Angebot von Pflegestützpunkten, Pflegeberatung, Wohnberatung und Lebensberatung ausreichende Vorsorge getroffen. Wir werden dies weiter ausbauen.
Daher bedanke ich mich für die Anregungen; allerdings sollten Sie wissen, die Personengruppe, auf die Sie sich beziehen, braucht etwas anderes. Sie braucht die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, und dafür ist Ihre Partei in Berlin federführend. Wir brauchen ein Rentenkonzept, das dafür sorgt, dass die Menschen, die etwas verbrauchen sollen, auch das Geld dazu haben, das sie dann ausgeben müssen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag, da die Beschlussempfehlung die unmittelbare Ablehnung empfiehlt.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU „Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz auf die demografische Entwicklung vorbereiten“ zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Arbeit und Arbeitsergebnisse des Ausschusses der Regionen (AdR) im Zeitraum Juli 2011 bis Juli 2012 Bericht der vom Landtag Rheinland-Pfalz ent- sandten Mitglieder des Ausschusses der Regionen – Drucksache 16/1903 –
Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Conrad das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 14 Tage her, da hat der Ausschuss der Regionen zum 100. Mal getagt. Rückblickend betrachtet, glaube ich, kann man feststellen – dies hat auch die Diskussion in Brüssel bestimmt –, dass der Ausschuss der Regionen im Laufe seiner Geschichte als Plattform für die kommunalen und
regionalen Gebietskörperschaften an Bedeutung gewonnen hat und sich im wahrsten Sinne des Wortes in Brüssel auch etabliert hat. Man schätzt ihn, weil er quasi die Politik, die die Institutionen wie Kommission, Parlament oder auch der Europäische Rat formulieren, übersetzt, aber auch umgekehrt Vermittler oder Brückenbauer zwischen den Bedürfnissen der Menschen in unseren Städten und Gemeinden oder auch in unseren Ländern und der europäischen Ebene ist.
Man kann sagen, dass die Arbeit im Ausschuss der Regionen dazu beiträgt, dass Gesetze und die Legislativakte der Europäischen Union bürgernäher und praxistauglicher gemacht werden, wiewohl ich gleich hinzufügen möchte, dass wir auch noch regelmäßig dicke Bretter zu bohren haben. Aber es ist sehr erfreulich – dies können Sie auch in dem Bericht wiederfinden –, dass sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass gerade die Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften für eine Strategie der vertieften Integration in Europa unerlässlich und besonders wichtig sind.
Es hat sich zudem auch die Erkenntnis und die Wertschätzung durchgesetzt, dass die Ziele der Strategie „Europa 2020“, was Wachstum, Beschäftigung, Entwicklung als Wissenschafts- und Innovationsstandort, was Armutsbekämpfung, die Infrastruktur oder auch Energie betrifft, überhaupt nicht umzusetzen sind, wenn man sie nicht mit den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften realisiert.
Deswegen wird der Ausschuss der Regionen auch zunehmend als Partner bei der Konkretisierung der Programme der Europäischen Union wertgeschätzt, aber auch als Partner für die Kommission oder auch das Europäische Parlament. Dies erkennt man auch an der hohen und regelmäßigen Präsenz beispielsweise der Kommissionsmitglieder.
Es vergeht keine AdR-Plenarsitzung, bei der nicht ein oder mehrere Kommissare anwesend sind, und es hat sich auch etabliert, dass der Kommissionspräsident regelmäßig in jedem Jahr seinen Jahresarbeitsbericht im Ausschuss der Regionen vorstellt, der dann dort diskutiert wird.
Im Übrigen hat sich auch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament verstärkt, sodass bei den Beratungen der verschiedenen Themen oder Legislativakte im AdR auch Berichterstatter des Europäischen Parlaments parteiübergreifend eingeladen werden und wir auf dieser Ebene unsere Anliegen aus Sicht der lokalen und regionalen Ebene direkt auch mit den entscheidenden Gremien – sei es mit dem Europäischen Parlament, wenn dort die Legislativakte verabschiedet werden, sei es mit dem Rat und der Kommission – kommunizieren können. Das heißt, auch die Arbeitsweise hat sich enorm verändert und auch verbessert.
Auch was die Integration neuer Mitgliedsländer betrifft, spielen wir eine besondere und sehr wertgeschätzte Rolle. Dies konnte ich selbst erleben, weil ich die Chance hatte, in unserem nächsten Beitrittsland Kroatien zu sein, um dort ein Diskussionsforum, eine Plattform mit zu entwickeln, auf der sich Regionen mit Regionen und Kommunen mit Kommunen austauschen können, um
dort die Entwicklung im Sinne einer Verbesserung der Situation für die Menschen auf den verschiedensten Politikfeldern vorzubereiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auf wenige Schwerpunkte aus diesem Berichtszeitraum eingehen. Ich möchte nur die nennen, die heute vielleicht noch aktuell sind. Uns hat natürlich nicht nur einmal der mittelfristige Finanzrahmen beschäftigt. Man sieht, dass der Ausschuss der Regionen eine besondere Einrichtung ist; denn wir diskutieren nicht über den mittelfristigen Finanzrahmen nur nach den nationalen Egoismen, wie man sie vielleicht beim Europäischen Rat hindurchscheinen sieht. Bei jeder Diskussion, bei jedem Gipfeltreffen werden wir überschüttet mit unterschiedlichen, sehr nationalen und manchmal auch egoistischen Interessen. Aber wir tauschen uns auf der Ebene des AdR tatsächlich länderübergreifend und integrativ aus.
Das führt dann auch dazu, dass wir gemeinsam Position beziehen, zum Beispiel, indem wir formulieren, dass wir nicht wollen, dass in Zukunft die Mittel der Strukturfonds an die Einhaltung der Bedingungen des Finanz- und Stabilitätspaktes geknüpft werden. Wir wenden uns dagegen, dass sie gekürzt werden, weil das die Regionen betrifft, weil sie die Mittel der Struktur- und Kohäsionsfonds verwalten und auch dringend brauchen. Das sind Beispiele dafür, dass wir uns auch länder- und regionenübergreifend gemeinsam in Europa positionieren.
Daseinsvorsorge ist ein Dauerthema gewesen und ist es eigentlich bis heute. Im Übrigen ist es ein Thema, das im Ausschuss der Regionen bei der Vielfalt, die dort auch repräsentiert ist, gar nicht einfach zu diskutieren ist. Ich erzähle Ihnen bestimmt nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass es darüber in Europa nicht unbedingt nur eine einzige Meinung gibt.
Umso wichtiger ist es aber, dort gemeinsam dafür einzutreten, dass der Gedanke der Subsidiarität greift. Der AdR ist der Hüter des Gedankens der Subsidiarität, sodass wir dort auch deutlich machen, dass es vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages und seiner Zukunftsprotokolle Aufgaben gibt, von denen wir der Meinung sind, dass sie in die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten fallen. Hierzu gehört auch die Regelungskompetenz, was eigentlich Daseinsvorsorge ist und wie wir diese Daseinsvorsorge organisieren, die bei uns vor allen Dingen durch die kommunale Ebene wahrgenommen wird.
Deswegen waren natürlich unsere Debatten über das Thema „Daseinsvorsorge“ in Verbindung mit der Novellierung des Beihilferechtes, des Vergaberechtes und auch der Konzessionsrichtlinien wichtige Themen im AdR. Ich darf Ihnen deutlich sagen, dass wir uns gemeinsam dafür stark gemacht haben, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Verantwortung bleibt und kein Privatisierungsdruck entsteht.
Manche mögen sagen, die Verhandlungssituation hat sich verändert, das will eigentlich niemand mehr. Nur muss ich Ihnen sagen, in Brüssel laufen auch diese Aufgaben der Daseinsvorsorge primär unter der Frage – wie das immer so schön formuliert heißt – der Vervoll
ständigung des Binnenmarktes und unterliegen primär dem Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht. Hier sagen wir Nein, das sind gemeinwohlorientierte Aufgaben, die vor allen Dingen die Versorgung mit Grundgütern der Daseinsvorsorge bedeuten. Deswegen sollten sie in nationaler Regelungskompetenz bleiben. Das Thema „Wasser“ ist ein klassisches Beispiel dafür.
Was Rheinland-Pfalz betrifft, gilt Ähnliches auch für das Thema „Rettungsdienste“. In enger Abstimmung mit dem Innenminister haben wir mehrere Gespräche in den und am Rande der Sitzungen des Ausschusses der Regionen geführt, um unser Modell der Vergabe der Rettungsdienste an die Träger des Katastrophenschutzes beibehalten zu können, dies auch vor dem Hintergrund der neuen europäischen Regelungen. Wir haben dort Teilerfolge. Wir arbeiten aber nicht nur im AdR, sondern parallel dazu nutzen wir natürlich die Gespräche mit den Berichterstattern des Europäischen Parlaments wie auch mit der Europäischen Kommission.
Natürlich führen wir die Diskussion nicht nur auf den Fachministerkonferenzen über den Kollegen Lewentz, sondern selbstverständlich auch über den Bundesrat. Dort nennen wir unsere Argumente. Ich glaube, wir haben einen Teilerfolg in diesem Bereich erreicht. Wir können aber nicht ganz zufrieden sein, weil über den Umweg der Krankentransporte immer noch eine Ausschreibungspflicht droht, die nicht unbedingt befriedigend ist für die Regelungen, wie wir sie hier haben.
Ich nenne nur diese beiden praktischen Beispiele. Ich könnte noch die Aktivitäten zur Umgebungslärmrichtlinie nennen, weil sie etwas mit den Investitionen und notwendigen Sanierungsprogrammen auch auf der Schiene oder auch bei den Güterwagen zu tun hat. Auch dort konnten wir unsere Herausforderungen im AdR diskutieren. Zu nennen sind im Übrigen auch die Bodendienste an den Flughäfen, ein sehr aktuelles Thema auch im Zusammenhang mit der Debatte, wie wir uns in Zukunft ein Europa vorstellen.
Ich habe gesagt, wir haben eine erfreuliche Entwicklung im AdR bei allen Schwierigkeiten. Aber es gibt zwei Punkte, die ich ansprechen möchte, die uns im AdR Sorgen bereiten. Just zur 100. Sitzung hat sich eine neue Fraktion etabliert, die sich Fraktion „Europäische Konservative und Reformisten“ nennt und jetzt ein Sammelbecken von rechten, nationalistischen und europaskeptischen Gruppierungen aus unterschiedlichen Ländern ist. Das bereitet Sorge und wird die Arbeit in Zukunft verändern. Darauf müssen wir alle achten. Das hat natürlich Gründe, auf die ich jetzt hier nicht eingehen möchte. Aber diese Entwicklungen muss man beachten.
Das Zweite ist, dass wir auch im Ausschuss der Regionen zunehmend mit einem sehr kritischen Bild von Deutschland in Europa konfrontiert sind. Auch das bereitet Sorge.
Wir argumentieren dort sehr wohl differenziert. Aber Sie werden das bei den Kollegen – sei es in der EVPFraktion oder bei der Sozialdemokratischen Fraktion mit den GRÜNEN zusammen – genauso sehen, dass wir uns zunehmend mit einem sehr restriktiven bzw. skeptischen Bild von Deutschland in Europa mit erheblichen
Ressentiments konfrontiert sehen, was die Arbeit und unsere Durchsetzungsfähigkeit nicht unbedingt stärkt.
Auch dies ist etwas, was sicherlich in Zukunft unsere Möglichkeiten beeinflusst. Wir tun gut daran, diese Gründe zu diskutieren und hier eine kritische Position auch zur Bundespolitik einzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss noch ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, mit denen wir uns die Arbeit ein Stück weit teilen bzw. gemeinsam im Ausschuss der Regionen in Ihrem Auftrag vertreten sind. Ich bedanke mich bei Dieter Klöckner, bei Nils Wiechmann und bei meiner Kollegin Ulrike Höfken, aber auch beim Europaausschuss.
Der Europaausschuss bekommt nach jeder Sitzung einen ziemlich ausführlichen Bericht. Herr Weiner, herzlichen Dank, auch an alle Kolleginnen und Kollegen im Europaausschuss, dass Sie sich auch dort über den AdR informieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, perspektivisch, glaube ich, werden wir den AdR nicht nur als Plattform für unsere Anliegen und für die regionalen und kommunalen Anliegen noch stärker brauchen, sondern ihn auch in Zukunft, wenn es um eine Debatte geht, wie es mit Europa weitergeht, stärker im Konzert der europäischen Institutionen etablieren müssen.