Ich habe von Ihrem Einstieg gesprochen. Ganz klar, Sie haben in Ihrem Einstieg so getan, als sei es ein Versprechen, das Sie gegeben haben. Sie sind verpflichtet worden. Das muss einmal stehen bleiben.
So wie mir ging es wahrscheinlich vielen, als sie vor einigen Wochen gehört haben, das Land wolle jetzt Milliarden mehr für die Kommunen zur Verfügung stellen, also eine halbe Milliarde Euro, wissen wir heute. Von Täuschung will ich nicht sprechen, aber es ist zumindest ein Stück unlauter, mit dieser Summe über die Lande zu ziehen.
und es handelt sich im Wesentlichen um geschönte Darstellungen; denn ein Großteil dieser Summe sind Gelder, die den Kommunen auch ohne Änderung dieses Gesetzes in den kommenden Jahren zufließen würden.
Lediglich rund 10 % dieser genannten Summe, nämlich 50 Millionen Euro, sind wirklich echte frische Landesgelder, die Sie jetzt den Kommunen zusätzlich geben möchten.
Meine Damen und Herren, ich möchte einige Punkte beleuchten, an denen diese Mogelpackung ein Stück weit deutlich wird.
Es heißt in der Begründung zum Gesetz, die Verstetigungssumme 2014 beträgt 2,168 Milliarden Euro und wächst gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 um rund 262 Millionen Euro an.
Das mag richtig sein, aber Fakt ist, es sind nicht 262 Millionen Euro, die das Land für die Kommunen zusätzlich in die Hand nimmt.
Anhebung der Verstetigungssumme um die 124 Millionen Euro: Ich möchte erinnern, dass diese Verstetigungssumme im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass man den Kommunen ein Stück weit mehr aus dem Topf gibt, der ihnen sowieso gehört.
Anhebung der Nivellierungssätze: Das bedeutet nichts anderes, als dass die Gemeinden quasi gezwungen sind, Grundsteuern und Gewerbesteuern anzuheben,
weil sie ansonsten mit Nachteilen zu rechnen haben. Das bedeutet, es ist eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine reine Umstrukturierungsmaßnahme. Das Geld steht keiner Kommune wirklich mehr zur Verfügung, es schönt aber natürlich zahlenmäßig den Gesamtbetrag. Das ist ganz klar.
Sie nennen die 15 Millionen Euro für die Weiterleitung der Bußgeldeinnahmen des Landes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann muss man ehrlich sein. Die sind den Landkreisen vorher weggenommen worden. Das ist nichts, was zusätzlich kommt.
Irgendwo in diesem Gesamtkonglomerat stehen auch die 50 Millionen Euro, die das Land echt an frischem Geld springen lässt. Da muss man sich schon fragen: Ist das wirklich der spürbare Beitrag, den das Verfassungsgericht fordert?
Bildhaft ausgedrückt, den Kommunen fehlen – das ist nicht nur nach unserer Auffassung, sondern auch nach Auffassung des Gutachters in der Enquete-Kommission so – rund 900 Millionen Euro. Sie wollen 50 Millionen Euro geben. Wenn man das auf eine kleinere Einheit von 90 Cent herunterbricht, dann geben Sie fünf Cent dazu. Dann stellt sich schon die Frage, ob das wirklich ein spürbarer Beitrag ist.
Es ist gut, dass Sie das sagen, Herr Hering. Der Finanzierungsvorschlag, da kommen wir an einen ganz wichtigen Punkt. Sie kommen nicht über den Punkt hinweg, dass Sie wieder darstellen wollen, es sei nur eine Forderung der Opposition. Herr Hering, nehmen Sie zur Kenntnis, das ist eine Feststellung des höchsten Gerichtes, dass Sie die Kommunen nicht anständig ausstatten und mehr tun müssen.
(Beifall der CDU – Hering, SPD: Machen Sie doch einen Finanzierungsvorschlag! – Pörksen, SPD: Sie haben keine Zahlen genannt!)
Es gibt einen Punkt, in dem sind wir uns sicherlich einig, nämlich in dem Punkt, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte am meisten mit den Soziallasten zu kämpfen haben. Das nehmen Sie zum Anlass, jetzt eine große Umverteilungsaktion zu starten. Sie wollen die Kreise ein wenig besser ausstatten. Aber das Geld muss irgendwo herkommen.
50 Millionen Euro werden dazu nicht ausreichen, und deswegen ist ganz klar: Der Schnitt wird beim kreisangehörigen Raum gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fällt noch etwas auf, wenn man Ihren Gesetzentwurf liest. Es gibt sehr viele Stellen, in denen kleine Schräubchen eingearbeitet worden sind. Überall in diesen kleinen Stellen wird Bezug genommen auf den Zeitraum 2014 bis 2016. Es ist offensichtlich, dass in diesem Gesetz kleine versteckte Anpassungspuffer enthalten sind.
Man darf nun gerne überlegen, woran dies liegen mag. Man könnte auf den Gedanken kommen, 2014 findet die Kommunalwahl statt, und da soll man es noch nicht so sehr spüren. 2016 haben wir die Landtagswahl, und 2017 ist das nicht mehr drin. Ich bin auch der festen Überzeugung, im Jahr 2017 wird das, was Sie mit diesem Gesetz wollen, erst richtig durchschlagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren uns in der Enquete-Kommission in einem Punkt einig. Es gab Punkte, in denen wir uns unterschieden haben, beispielsweise in der Benennung der Lücke, um die es überhaupt geht. Wir haben sie auf 900 Millionen Euro quantifiziert, und wir haben auch einen Vorschlag gemacht, wie man das Problem mit den Soziallasten lösen könnte. Aber es gab einen Punkt, bei dem wir uns sehr einig waren: Wenn diese Lücke geschlossen werden soll, dann geht es nur, wenn es gleichmäßig auf die Schultern von Bund, Land und Kommunen verteilt wird.
Wir stellen fest, der Bund hat schon einen großen Anteil daran übernommen, insbesondere im Wege der Grundsicherung.
Wir stellen weiterhin fest, die Kommunen sind größtmöglich um eine Konsolidierung bemüht. Aber was wir ebenfalls feststellen, ist die Tatsache, das Bemühen des Landes fällt sehr kärglich aus. Es fehlt mir in diesem Gesetzentwurf. 50 Millionen Euro können nicht genug sein.
Ich bitte Sie auch einmal, einen Blick darauf zu werfen, wie die Schuldenlage insgesamt aussieht, und kommen Sie mir dabei bitte nicht mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Es geht darum, die Kommunen auf der einen Seite zukunftsfest zu machen, aber auf der anderen Seite ist auch noch der hohe Berg an Schulden aus der Vergangenheit zu bewältigen. Der Kommunale Entschuldungsfonds stellt ab auf die Summe zum 31. Dezember 2009, und innerhalb von 15 Jahren sollen nur zwei Drittel davon getilgt werden. Wir sind aber heute schon vier Jahre weiter, und in der entsprechenden Zeit sind schon wieder mehr Schulden angewachsen. Deswegen ist für mich ganz klar, den Kommunen wird mit diesem Landesfinanzausgleichsgesetz, mit diesen 50 Millionen Euro, definitiv nicht geholfen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Landesregierung, wir fordern Sie auf, dem Richterspruch Folge zu leisten und ein Gesetz vorzulegen, das der Verfassungsmäßigkeit genügt und das nicht Gefahr läuft, kurz nach seiner Gültigkeit erneut angefochten zu werden. (Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine umfangreiche Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, die vorgelegt wird, in einer Größenordnung, wie sie 12 Jahre nicht mehr vorgenommen wurde. Es ist das, was bereits im Jahr 2010 angekündigt wurde, und es ist natürlich auch die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, durch die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs werden die Kommunen im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz in der Summe erstmals seit 25 Jahren einen positiven Finanzierungssaldo haben. Das heißt, die Kommunen stehen so gut da wie noch nie zuvor während der vergangenen 25 Jahre in Rheinland-Pfalz.
Der Aufwuchs der Einnahmen der Kommunen durch die Zuweisung des Landes wird im Vergleich zwischen der aktuellen Situation und dem Jahr 2016 490 Millionen Euro betragen, da wir in Rheinland-Pfalz verlässliche Strukturen haben. Wir haben einen verlässlichen Verbundsatz, der relativ hoch ist, und dies bedeutet, dass die Kommunen bei guten Steuereinnahmen im Land einen Vorteil davon haben, und sie werden eine halbe Milliarde Euro Mehreinnahmen haben im Vergleich zu heute.
Frau Beilstein, Sie müssen den Gesetzentwurf genau lesen. Es sind 490 Millionen Euro mehr, und zwar unabhängig von den Veränderungen hinsichtlich des Bezirksverbandes Pfalz, der Bußgelder und anderer Faktoren. Dies kommt noch zusätzlich auf die Summe von 490 Millionen Euro hinzu. – So viel nur zur Redlichkeit, wenn man mit Zahlen umgeht.
Des Weiteren sprechen Sie davon, den Kommunen werde abverlangt, ihre eigene Einnahmequelle zu verbessern. Ich muss Ihnen sagen, auch das steht im Urteil des Verfassungsgerichtshofs, dass sie das tun sollen. Der Rechnungshof sagt, die Kommunen können ihre Einnahmesituation um 150 Millionen Euro verbessern; ansonsten hören Sie doch immer sehr genau 1 : 1 auf das, was der Rechnungshof sagt. Sie beschweren sich darüber, wir würden den Kommunen zu viel abverlangen; aber wir gehen davon aus, dass 50 Millionen Euro Mehreinnahmen generiert werden, also ein Drittel dessen, was der Rechnungshof glaubt, dass es möglich sei. Wir halten dies für einen fairen Ausgleich und für eine faire Zahl, die wir vorgelegt haben, meine Damen und Herren.
spitz ausgedrückt – verfassungswidrigerweise, wir würden die Städte und Landkreise besser finanziell ausstatten. Aber genau das steht doch im Urteil des Verfassungsgerichtshofs, dass wir dies gezwungenermaßen tun müssen aufgrund der hohen Soziallasten. Wir tun also nur das, was uns das Verfassungsgericht in seinem Urteil auferlegt hat. Das zu kritisieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Dies müssen andere beurteilen, was Sie damit ausdrücken wollen.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Licht, CDU: Aber Sie tun es zulasten der übrigen Kommunen, haben Sie gesagt! Sie verteilen um zulasten der übrigen Kommunen! Sagen Sie das doch dazu!)