Protocol of the Session on March 7, 2013

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Frau Kollegin Brück das Wort.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe eine Zusatzfrage. Der Rechnungshof hat auf seiner Pressekonferenz in der letzten Woche zum Jahresbericht darauf hingewiesen, dass eine Beschulung von Integrationsschülerinnen und -schülern an Förderschulen zu ca. 27 Millionen Euro geringeren Personalkosten geführt hätte. Wie stehen Sie als Landesregierung zu dieser Einschätzung des Landesrechnungshofes?

Der Landesrechnungshof hat eine Vergleichsberechnung gemacht, was die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Förderschulen und was sie im allgemeinen Schulsystem auf dem heutigen Ausbaustand kostet. Eine solche Vergleichsberechnung ist im Bereich der Ökonomie nicht unüblich.

Ich sage dazu, politisch ist das nicht umsetzbar. Eines ist völlig klar, ganz unabhängig von den großen Anstrengungen, die wir uns mit der UN-Behindertenrechtskonvention und mit dem Inklusionskonzept vorgenommen haben, ist es nach heutiger Rechtslage nicht so, dass man zu prüfen hat, wo die Beschulung von Kindern günstiger stattfindet. An uns ist der Anspruch zu stellen, dass wir zu prüfen haben, dass Kinder mit Behinderungen im allgemeinen Schulsystem unterrichtet werden können, wenn ihre Eltern das wünschen. Insofern ist es eine ökonomische Vergleichsberechnung. Politisch ist sie so keinesfalls umsetzbar. Man darf also nicht suggerieren, dass diese Einsparung zur Verfügung stünde.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Möglichkeiten der Durchlässigkeit sieht das System in Rheinland-Pfalz für den Fall vor, dass der Elternwunsch in die eine als auch in die andere Richtung nicht trägt? Es geht darum, dass ein Kind mit Förderbedarf in die Regelschule gegeben wird, in der festgestellt wird, dass es nicht funktioniert.

Ist die Möglichkeit des Wechsels an eine Förderschule gegeben? Das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt, wenn man vielleicht in der Förderschule erkennt, das Kind ist fähig und in der Lage, in einer Regelschule beschult zu werden.

Ganz klare Antwort: Das geht nur, wenn die Eltern einen entsprechenden Wechsel wünschen. Wir haben uns klar entschieden, es soll ein vorbehaltloses Elternwahlrecht geben zwischen der Beschulung in der Förderschule und einem Angebot im allgemeinen System, in der Regel in Schwerpunktschulen. Insofern ist es nicht die Frage, ob es an dem einen oder anderen Ort geht, sondern es ist unsere politische Aufgabe, an beiden Förderorten die Voraussetzungen zu schaffen, damit dort Kinder mit Behinderungen auch unterrichtet werden können.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Dickes.

Der Bericht des Rechnungshofes mahnt an, dass die Landesregierung sicherstellen möge, dass Förderkräfte grundsätzlich nur im Förderunterricht eingesetzt werden sollten, weil es in der Vergangenheit mehrfach dazu kam, dass Förderlehrer Vertretungsunterricht gegeben haben. Sie sind die Stellungnahme noch schuldig geblieben. Können Sie vielleicht sagen, wie weit Sie in der Umsetzung sind, dass künftig so etwas nicht mehr passiert?

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Stellungnahme schuldig geblieben; der Bericht ist doch gerade erst eingereicht worden! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Frau Abgeordnete Dickes, ich kann nachvollziehen, dass Sie sich nach der bisherigen Debatte auf die kleineren Punkte des Berichts des Rechnungshofes konzentrieren.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Sie haben sich einen ziemlich kleinen herausgesucht. Sie dürfen davon ausgehen, dass diese Punkte in meinem Haus intensiv geprüft werden.

Ich sage noch einmal, man muss pädagogische Konzeptionen kennen, die hinter Konzepten stecken. Hinter dem Konzept der Inklusion steckt nicht der Ansatz, dass wir Stunden in eine Schule geben und diese Stunden dürfen nur den Kindern mit Behinderungen zuteilwerden. Das ist keine Inklusion. Das wäre ein Rückschritt. Deswegen kann man das so aus meiner Sicht nicht betrachten. Es

geht darum, Schule insgesamt Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit sie ein Angebot für Kinder mit Behinderungen und für Kinder ohne Behinderungen machen kann. Es muss unser Anspruch sein, dass alle Kinder in einer inklusiven Schule von diesen zusätzlichen Ressourcen profitieren.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Brede-Hoffmann.

Frau Ministerin, ist es unter dem Eindruck des Berichtes des Landesrechnungshofes vorstellbar bzw. glauben Sie, dass Sie in Ihrem Haushalt Spielraum für weitergehende pädagogische Forderungen haben, wie sie zum Beispiel Frau Kollegin Dickes relativ häufig gestellt und formuliert hat, zum Beispiel in unseren Grundschulen eine Klassenmesszahl von 20 einzuführen?

In Reaktion auf den Rechnungshof kenne ich bisher seitens der Opposition nur eine Presseerklärung von Herrn Abgeordneten Dr. Weiland, der sinngemäß sagt, dass man sich das, was der Rechnungshof vorgestellt hat, anschauen muss, dann sieht man, dass die Landesregierung nicht ausreichend spart. Er macht keinerlei Vorbehalte. Er nimmt auch nicht den Bildungsbereich oder irgendetwas aus. Er sagt im Prinzip, das ist aus seiner Sicht 1 : 1.

Ich habe gewartet, dass vielleicht Frau Dickes noch eine Presseerklärung machen würde, weil es sonst kaum einen Tag ohne Presseerklärung gibt. An diesem Tag kam nichts. Seither kam auch keine Presseerklärung, mit der irgendwie seitens der Bildungspolitiker deutlich gemacht worden wäre, dass man die Betrachtungen zumindest bei den Einsparungen der Lehrerinnen und Lehrer differenzierter sehen müsse.

Frau Abgeordnete Brede-Hoffmann, ich gestehe Ihnen zu, es gab seither auch keine erneute Presseerklärung, mit der man die 20 Schülerinnen und Schüler gefordert hätte. In der Vergangenheit gab es diese. Ich gehe davon aus, dass es sie demnächst wieder geben wird. Jetzt will man eine bestimmte Frist wahren.

Ich sehe diesen Spielraum nicht, weil ich nichts versprechen will, was man nicht halten kann. Wir haben gesagt, dass wir in dieser Legislaturperiode in den Grundschulen auf 24 Schülerinnen und Schüler gehen, in der Orientierungsstufe auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler. Damit stehen wir im bundesweiten Vergleich hervorragend da.

Ich habe deutlich gemacht, dass das über 600 Stellen allein in den Grundschulen bindet. Einen weitergehen

den Spielraum, auf 20 Schülerinnen und Schüler zu gehen, sehe ich nicht.

Ich sage dazu, ich halte es nicht für notwendig. 24 ist die maximale Klassengröße. Das heißt, wir haben Klassen im Land mit 14 oder 15 Schülern. Wenn Sie auf eine Klassenmesszahl von 20 gehen, dann hätten Sie bereits ab 11 Schülerinnen und Schülern eine neue Klasse. Ich glaube, das ist nicht notwendig. Insofern sind unsere 24 Schülerinnen und Schüler als Klassenmesszahl gute Rahmenbedingungen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Brück.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ausweislich des Gutachtens von Herrn Professor Klemm haben Sie ausgeführt, dass Sie weitere 200 Stellen zum Ausbau der Inklusion bereitstellen, um den Ausbau weiter voranzutreiben und die Qualität zu sichern. Können Sie bitte noch einmal erklären, warum Sie das für ausreichend halten, um das Konzept umzusetzen?

Man kann sich immer in jedem Bereich noch mehr wünschen. Als engagierte Bildungspolitikerin mache ich das auch.

Ich finde, unsere Aufgabe ist es, ein realistisches Szenario aufzuzeigen und eine gute Balance zwischen den Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung und den pädagogischen Herausforderungen zu finden. Ich finde, das haben wir gefunden. Dazu gehört es, die Zahl der Maßnahmen zu begrenzen. Es sind große Maßnahmen, beispielsweise die Klassenmesszahl von 24, eine Klassenmesszahl in der Orientierungsstufe und viele weitere Maßnahmen, zum Beispiel der Förderpool bei der Realschule plus.

In diesem Kontext haben wir auch gesagt, wir stellen 200 Stellen für die Inklusion mit dem Zusatz ein, je nachdem, wie sich die Inanspruchnahme entwickelt, können auch Ressourcen zwischen Förderschulen und Schwerpunktschulen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund glaube ich, ja, wir können mit diesen Stellen ein gutes Angebot machen.

Es gibt noch eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Dickes. Dann kommt noch eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Hayn. Danach schließe ist die Rednerliste. Ich denke, im Hinblick auf die Antworten wissen wir nun alles. Frau Dickes, bitte schön.

Frau Ministerin, in einer Anfrage haben Sie dargestellt, dass es zum Beispiel eine Förderschule mit einem Integrationsschüler oder einer Integrationsschülerin und zugewiesenen 27 Förderstunden gibt. Eine andere Schule hat 20 Kinder und 54 Stunden. Das ist natürlich ein kleiner Unterschied, was das einzelne Kind betrifft. Das hat auch der Rechnungshof kritisiert. Daher meine Frage, wie Sie mit der Kritik des Rechnungshofs umgehen, Sie mögen sachgerechte und transparente Kriterien für die Zuweisung von Förderschullehrern festlegen.

Sie meinten wahrscheinlich nicht eine Schülerin an einer Förderschule, sondern an einer Schwerpunktschule. Auch darauf haben wir nach meiner Erinnerung im Rechnungshofbericht schon eine Antwort gegeben, aber zu dem Zeitpunkt konnten wir noch nicht die praktische Umsetzung vermelden. Wir haben da inzwischen aber ein vernünftiges Verfahren entwickelt. Wir haben von der stark kindbezogenen Zuweisung auf eine pauschale Zuweisung umgestellt, weil auch alle Bildungswissenschaftlerinnen und Bildungswissenschaftler und auch die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort, die Lehrerinnen und Lehrer sagen, eine Schule braucht eine Mindestausstattung, damit sie ein gutes inklusives Angebot machen kann. Deswegen gibt es pauschalierte Zuweisungen.

Wir haben dann gesagt, vor allen Dingen beim Aufbau ist nicht sofort klar, wann Kinder mit Beeinträchtigungen kommen. Deswegen haben wir gesagt, wir orientieren uns an dem Ziel, dass in einer Schwerpunktschule maximal 10 % der Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf haben sollen, und legen Stufen fest – in der Regel vier Stufen –, in denen wir in Zukunft die Grundausstattung zur Verfügung stellen, sodass sich solche extremen Ausschläge in der Zukunft vermeiden lassen. Trotzdem wird die Situation an den Schulen immer unterschiedlich sein. Deswegen kann man eine rein schematische Betrachtung auch nicht in Betracht ziehen.

Frau Hayn, Ihre Frage.

In dem Abschnitt „Förderschulen mit geringen Schülerzahlen“ steht im letzten Satz, dass das Ministerium mit den Trägern „kleiner“ Schulen das Gespräch suche. Welches Ziel verfolgt das Ministerium damit?

Dass wir in Rheinland-Pfalz insgesamt eine leistungsfähige Schullandschaft haben, weil wir auch das Gespräch

mit Trägern kleiner Grundschulen suchen. Wir suchen auch das Gespräch mit Trägern kleiner Realschulen plus ergebnisoffen, weil es oft auch siedlungsstrukturelle Gründe gibt, dass Angebote in der Region gehalten werden. Aber wenn der Rechnungshof uns das aufgibt, suchen wir selbstverständlich das Gespräch.

Meine Damen und Herren, damit ist die Mündliche Anfrage der Kolleginnen Brück und Brede-Hoffmann beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf, Dr. Susanne Ganster, Thomas Weiner und Christine Schneider (CDU), Weitere Vorgehensweise nach Abschluss der B 10-Mediation – Nummer 2 der Drucksache 16/2086 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Herr Weiner, bitte schön.

Zur weiteren Vorgehensweise nach Abschluss der B 10Mediation fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die in der Mediation vorgelegten Gutachten?

2. Wie sieht der genaue Zeitplan für die weiteren Schritte bei der B 10 zwischen heute und dem Tag des Anmeldefristendes zum Bundesverkehrswegeplan aus?

3. In welcher Form will die Landesregierung das Parlament in die Entscheidungsfindung, wie die B 10 zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden soll, einbinden?

4. Wie wird die Landesregierung mit dem bereits planfestgestellten Abschnitt Landau – Godramstein weiter verfahren?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lewentz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein guter Anschluss der Westpfalz und der Südwestpfalz an das Straßen- und Schienennetz ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung dieser gesamten Region. Das ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zu der Frage gibt, wie diese gute Verkehrsanbindung unter Berücksichtigung der mit dem wachsenden Verkehr in der Region verbundenen Belas

tungen verträglich hergestellt werden kann. Nicht zuletzt deshalb hat die Landesregierung die Wiederaufnahme des früheren Mediationsverfahrens veranlasst, um die Chancen für einen Konsens auszuloten. Dass dieses Verfahren leider nicht zu einem gemeinsamen Vorschlag der Mediationsgruppe geführt hat, bedauere ich. Diese zweite Mediation hat allerdings bewirkt, dass beide Seiten wieder intensiv miteinander gesprochen und verhandelt haben. Ich will deswegen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern – insbesondere Herrn Kirchenpräsident a. D. Cherdron – meinen Dank aussprechen.