Die Kosten für diesen Einsatz können beim Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung künftig per Leistungsbescheid geltend gemacht werden. Dies bedeutet eine wesentliche Erleichterung. Bisher musste das aufgewendete Geld vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden.
Mit dem Gesetzentwurf haben wir außerdem klargestellt, dass die Verpflichtung zum Kostenersatz neben der zivilrechtlichen Haftung für den angerichteten Schaden besteht; denn Öl oder aggressive Stoffe verschmutzen nicht nur die Umwelt, sie beschädigen oft auch die Substanz der Straße, sodass eine Reparatur notwendig wird. Auch auf diese Kosten soll die Kommune auf keinen Fall sitzenbleiben müssen.
Ich meine, insgesamt ist es gelungen, die Position der Kommunen und des LBM im Hinblick auf die genannten besonderen Verschmutzungen zu verbessern.
Was soll sich noch ändern? – Neben einigen redaktionellen Änderungen, insbesondere in der sehr umfangreichen Anlage 2, die die Vorgaben für die UVP-Prüfung von Straßenbaumaßnahmen enthält, lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen.
Für die Verwaltungen öffentlicher Straßen, also insbesondere die Städte und Gemeinden, ist es ein dauerndes Ärgernis, wenn die Bürger Bäume und Sträucher über ihre Grundstücksgrenzen hinaus wachsen lassen. Das ist zwar schon nach der jetzigen Rechtslage nicht zulässig, grundsätzlich kann auch dagegen eingeschritten werden, da es jedoch im Landesstraßengesetz nicht ausdrücklich erwähnt ist, sondern dafür auf das Institut der Sondernutzung zurückgegriffen werden muss, haben viele Bürger insoweit kein Unrechtsbewusstsein. Ihre Handlungsverpflichtung ist für sie nicht ohne Weiteres einsehbar.
Wir haben diese Verpflichtung deshalb ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. Es ist im Interesse der Verkehrssicherheit geboten. Es soll offenkundig sein, was jemand zu tun hat, und zwar sowohl, wenn – um Beispiele zu nennen – die Fußgänger wegen einer nicht geschnittenen Hecke den Bürgersteig verlassen und auf die Straße ausweichen müssen, als auch, wenn die Straßenbeleuchtung wegen vor der Laterne hängenden Ästen nicht mehr wirkt.
Wenn jemand nachhaltig seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann soll die Verwaltung leichter als bisher selbst tätig werden können und auch die Kosten dafür ersetzt bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass das Landesstraßengesetz durch die Korrekturen, die ich angesprochen habe, so modernisiert wird, dass es den heutigen Anforderungen an eine leistungsfähige Infrastruktur gerecht wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs – Herr Minister, ich denke, da werden Sie mir zustimmen – liegt in der Schaffung einer Rechtsgrundlage, um Baurecht für selbstständige Geh- und Radwege durch eine Planfeststellung oder ein Planfeststellungsverfahren zu erhalten.
Die aktuelle gesetzliche Lage sieht so aus, dass das Landesstraßengesetz bisher nur eine Grundlage für unselbstständige Geh- und Radwege und deshalb keine ausdrückliche Möglichkeit vorsah, Baurecht für selbstständige Geh- und Radwege im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu schaffen.
Deshalb werden die selbstständigen Geh- und Radwege mit überörtlicher und insbesondere touristischer Bedeutung neben Landes- und Kreisstraßen in die Reihe der im Wege der Planfeststellung zu verwirklichenden Straßen aufgenommen.
Ausgangspunkt dieser Änderungen war eine Gerichtsentscheidung. Bereits Ende 2010 hat das Verwaltungsgericht Koblenz das Planfeststellungsverfahren zum sogenannten Lahntal-Rad- und -Wanderweg im RheinLahn-Kreis – Herr Minister Lewentz, Sie kennen das sehr gut; Sie waren schon mehrfach vor Ort, und wir diskutieren das Thema schon seit mehreren Jahren –
aufgehoben. Das Gericht vertrat damals in seiner Entscheidung die Auffassung, das Landesstraßengesetz enthalte keine Legitimation, einen selbstständigen Radweg planfestzustellen.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung des Landes gegen dieses Urteil zurückgewiesen und ist ebenfalls der Auffassung des Verwaltungsgerichts Kob
lenz gefolgt. Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht grundlegende Aussagen zur Möglichkeit der Planfeststellung selbstständiger Radwege getroffen.
Herr Minister, seit Anfang 2011 habe ich an die Landesregierung insgesamt vier Kleine Anfragen gestellt – Sie sehen, die Opposition ist sehr wohl aktiv –, ob und in welcher Art und Weise diese Landesregierung die Rechtsprechung zur Kenntnis genommen hat und eine entsprechende Reaktion erfolgen soll.
Auf meine Anfrage vom Januar 2011 – ich habe sie extra einmal mitgebracht – an den damaligen Verkehrsminister Hendrik Hering,
wie es dort weitergehen solle, antwortete mir dieser, dass es Ziel – damals, Januar 2011 – sei, die Vorlage eines Gesetzentwurfes in der ersten Jahreshälfte 2011 vorzulegen, vor zwei Jahren.
Dieses Ziel haben Sie bei Weitem überzogen, Herr ehemaliger Minister Hering. Seit zwei Jahren warten wir auf diesen Gesetzentwurf, der jetzt endlich einmal vorliegt. Das ist schon erbärmlich, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Es mag sein, dass der Entwurf jetzt den Ansprüchen entspricht, aber er kommt viel zu spät. Das wissen Sie.
Das Interessante ist, in einer weiteren Anfrage an Sie im Juni 2011 zum Stand des Verfahrens haben Sie damals geantwortet – da darf ich auch zitieren –, Herr Minister: Bei den Arbeiten zur Formulierung eines Referentenentwurfs zur Änderung des Landesstraßengesetzes sind insbesondere bei der Einführung einer Planfeststellung für selbstständige Radwege erhebliche rechtliche Schwierigkeiten erkannt worden. – Aha! – Eine endgültige Entscheidung, ob und mit welchen Inhalten eine Novellierung in Betracht kommt, konnte daher nicht getroffen werden. –
Herr Minister, es ist immer wieder erstaunlich, wie ein personeller Wechsel an der Ministeriumsspitze plötzlich zu neuen Schwierigkeiten in der Sache führt. Ihr Kollege, Herr Hering, der auch Jurist ist, hat das nicht so gesehen.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue und vor allem dieses eine kleine Paragräphchen, diese wenigen Sätze, dann kann ich es nicht ganz nachvollziehen.
Das ist eigentlich eine relativ einfache Regelung, die man zügiger hätte umsetzen können. Es ist sehr schade, dass dieser Gesetzentwurf erst so spät vorgelegt wird.
In der örtlichen Bürgerinitiative sind weit über 14.000 Menschen vertreten, und diese Menschen hätten schon fast nicht mehr geglaubt, dass es diesen Gesetzentwurf
Diese gesetzliche Novellierung ist nicht nur wichtig für den Lahntal-Rad- und -Wanderweg, sondern auch für andere Radwege, die selbstständig geplant werden. Es gibt auch noch ein Problem mit dem Siegtal-Radweg – mein Kollege Michael Wäschenbach weiß das – wie auch an anderen Stellen. Deswegen ist es dringend erforderlich, dass dieses Gesetz nun endlich auf den Weg gebracht wird.
Die sonstigen Änderungen insbesondere im redaktionellen Bereich, die Sie angesprochen haben, sind völlig unproblematisch und nicht zu beanstanden. Auch die ausdrückliche Regelung einer Verpflichtung von Eigentümern von Grundstücken, Bewuchs von Bäumen oder Sträuchern, die in die öffentliche Straße hineinragen, zu entfernen, ist völlig richtig, und auch die subsidiäre kommunale Reinigungspflicht halten wir für richtig, insbesondere mit Blick auf die Rückgriffsmöglichkeit bei den Reinigungskosten auf den Verursacher, der die Verschmutzung letztendlich verursacht hat, um entsprechend Kostenersatz einfordern zu können. Auch dies ist eine vernünftige und sicherlich auch sinnvolle Regelung.
Im Großen und Ganzen ist zu sagen, dass wir diesen Änderungsentwurf für dringend notwendig und auch für richtig halten, dass sich aber die Landesregierung wieder einmal in der Sache viel zu viel Zeit gelassen hat. Ich sage Ihnen ganz offen, zeitnahe und sachgerechte Politik sieht anders aus.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Weinprinzessin, Rheinland-Pfalz ist nicht nur das Weinland, sondern auch das Land des Tourismus. Für den Tourismus braucht es Wege zum Fahrradfahren und zum Wandern, die unser Land erschließen, die für wirtschaftliche Effekte sowie für den sportlichen Ausgleich sorgen sowie für das Kennenlernen von Natur und Umwelt. Dazu braucht es auch vernünftige Rechtsgrundlagen.
Lieber Herr Staatsminister Lewentz, eine Rechtsgrundlage wird mit dem vorgesehenen Gesetzentwurf geschaffen. Dabei gilt der Grundsatz, der heute Morgen auch schon einmal in diesem Parlament zu hören war: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. – Dieser Satz wurde heute an dieser Stelle gesagt.
Wenn man weiß, dass dieser Gesetzentwurf, der für das ganze Land gilt und auch viele andere Positionen beinhaltet, aufgrund eines Urteils entstanden ist, dann weiß man auch, dass es wichtig ist, dies gut vorzubereiten. – Was hilft uns ein schneller Gesetzentwurf und eine schnelle Umsetzung, wenn nachher daraus ein Rechtsverfahren entsteht und es wiederum Probleme gibt? – Das eigentliche Ziel der Menschen ist es – daher habe ich auch vorher vom Tourismus, vom Radfahren und vom Wandern gesprochen –, zu einem Lückenschluss an einer bestimmten Stelle zu kommen, und es ist nun einmal unsere gemeinsame Heimat. Von daher ist es gut und richtig, dass wir Schritt für Schritt vorgehen.
Es war ebenso richtig, dass alle Eventualitäten geprüft werden; denn so einfach ist es nun einmal nicht, einen Radweg allein zu planen, unabhängig von Straßen, wie es ansonsten geschieht. Von daher ist die Vorgehensweise richtig, und ich begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf nun vorliegt, und bitte alle Beteiligten, wenn er im zuständigen Ausschuss beraten wird, ihn entsprechend zu unterstützen und positiv zu begleiten.
Auch die weiteren Bestimmungen schaffen Rechtssicherheit; denn auch darum geht es in unserem Land. Es ist ungünstig, wenn immer wieder Verfahren anhängig sind, wenn Kommunalverwaltungen für bestimmte Dinge keine Bescheide erlassen können. Dies kostet Zeit und führt auch oftmals zur Verärgerung und zu Ungeduld vor Ort. Von daher halte ich es für richtig und wichtig, dass nun in diesem Gesetzentwurf insgesamt fünf verschiedene Punkte geklärt werden.
Ich hoffe, dass es damit gelingen wird, endlich auch in unserem Bereich zu einem Lückenschluss zu kommen, aber ich bin mir sicher, dass der Gesetzentwurf auch in anderen Teilen des Landes Rheinland-Pfalz dazu beitragen kann, dass dort Wege geplant werden können und der Tourismus auch im Sinne einer wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch ressortübergreifend gestärkt wird; denn Wandern ist auch Sport und Gesundheit. Daher – vor allem dies erscheint mir wichtig – muss auch die Chance gegeben werden, mit einer selbstständigen Planung den Rechten von Natur und Umwelt Genüge zu tun. Dies gehört zusammen.
Wenn wir gemeinschaftlich in unserem Land unterwegs sind, brauchen wir auch immer einen Ausgleich von den wirtschaftlichen Zielen, aber auch hinsichtlich der Umweltziele. Wenn dies gelingt, sind wir auf einem guten Weg. Dafür braucht man Rechtssicherheit; denn wenn ein Projekt – egal, in welchem Bereich – angegangen wird, gibt es oftmals Pro und Kontra, und es gibt unterschiedliche Positionen. Um all diese Positionen auf einer sauberen Grundlage umsetzen zu können, halte ich es für wichtig, dass dieser Gesetzentwurf von uns auf den Weg gebracht wird. Dabei gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Überweisen wir ihn jetzt an den Ausschuss, und freuen wir uns auf die abschließende Beratung im Plenum! – Ich darf allen schon einmal dafür danken, dass Sie dazu beitragen, dass wir gerade in unserer Heimatregion, dem Rhein-Lahn-Kreis, einen Schritt weiterkommen.
Ich darf auch die Kollegen aus dem benachbarten Hessen mit einbeziehen: Auch im Goldenen Grund gibt es
viele, die diesen Radweg nutzen; denn die Lahn soll erschließbar sein von der Quelle bis zur Mündung.