Protocol of the Session on December 13, 2012

Herr Minister, Sie haben es ausgeführt. Sie haben nach dem Referentenentwurf die Gewerkschaften und die Beamtenverbände angehört. Ich beantrage für die CDU eine Anhörung der Beamtengewerkschaften und -verbände und der kommunalen Spitzenverbände im Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall bei der CDU)

In dieser Anhörung – ich gebe das jetzt wertungsfrei wieder – haben sich viele kleinere Schwerpunkte herauskristallisiert. Ich nenne zum Beispiel – das ist neu in diesem Gesetzentwurf – die Anerkennung von Hochschulzeiten in der Ausbildung. Hier strebt man eine Anpassung an das Rentenrecht an. Das bedeutet allerdings, dass man von 1.095 Tagen auf 865 Tage bei der Anerkennung zurückgeht. Man geht hier konform mit den Regelungen im Bund. Allerdings muss man feststellen, dass Länder wie Bayern, Niedersachsen und Thüringen einen anderen Weg gehen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung war die Regelung für die Hochschullehrerbesoldung B 2. Es gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die hessischen Regelungen, die nahezu deckungsgleich mit unseren Regelungen sind.

Herr Minister, es stellt sich die Frage, ob man das nicht hätte mit klären sollen. Es ist nicht geschehen. Nach unserer Meinung muss man noch einmal darüber sprechen.

In der Anhörung geht es um Stellenobergrenzen sowohl im staatlichen als auch im kommunalen Bereich, die ich ausdrücklich befürworte. Es geht um Mehrarbeitsvergütungen. In der Anhörung ist von vielen Verbänden die Frage der Einstiegsämter sowohl im Polizeidienst als auch bei den Forstbediensteten und bei den Lehrkräften vorgebracht worden. Weiter ist über eine Sonderlaufbahn für Rechtspflegerinnen und -pfleger diskutiert worden, worüber schon im Bereich der Justiz diskutiert worden ist.

Wir werden diese Anhörung beantragen. Wir werden uns dann zu den einzelnen Punkten eine Meinung bilden. Dazu gehört auch die Mitnahme der Versorgungsansprüche bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft.

Herr Minister, Sie haben es eben angesprochen. Das stimmt. Es sind kleinere punktuelle Regelungen enthalten, die den Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Der Forderung des Beamtenbundes, die Mitnahme von Ruhezeiten, die im öffentlichen Bereich erreicht worden sind, zu ermöglichen, ist nicht Folge geleistet worden. Dazu gibt es eine aktuelle Diskussion, die auch auf der Bundesebene stattfindet. Darüber sollten wir bei der Anhörung sprechen.

Weiterhin geht es um die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen, die Wegstreckenentschädigung und das Tagegeld.

Es ist ein umfangreicher Gesetzentwurf. Es ist ein Buch, das Sie uns zugeleitet haben. Allerdings ist vieles darin enthalten, was von den jetzigen Regelungen übernommen worden ist, sodass nicht alles neu ist. Wir sollten uns das in der Anhörung noch einmal vergegenwärtigen.

Wir wollen die kommunalen Spitzenverbände, die Beamtengewerkschaften, den Beamtenbund und den DGB anhören. In dieser Anhörung wollen wir uns eine abschließende Meinung bilden. Wir werden das Gesetz, das ich von der Zielsetzung her, dass man alles zusammenfasst und eine Vollkodifikation erreicht, ausdrücklich begrüße, wohlwollend begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Kollegen Thomas Wansch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Henter sprach von einem Buch. Ich habe es dabei. Ich hoffe, er auch.

Allein von dem Umfang der Vorlage her wird deutlich, dass es etwas Außergewöhnliches ist, was wir vor uns haben. Es ist eine Vorlage vom Umfang her, die nicht alltäglich im Parlament eingebracht wird.

Die Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts, eine Auswirkung der Föderalismusreform – meine Vorredner haben das jeweils dargestellt –, ist der Schritt, der verdeutlicht, wie die Eigenständigkeit oder Eigenstaatlichkeit des Landes Rheinland-Pfalz zu sehen ist. Wenn wir beispielsweise auf dies sehr achten, wenn es unsere eigene Zuständigkeit anbelangt, dann müssen wir das auch dann tun, wenn auf uns eine neue Zuständigkeit übertragen wird. Das betrifft hier das öffentliche Dienstrecht.

Es ist für mich der absolut richtige Weg, dass diese Vielzahl von Einzelregelungen, die zum einen Bundesrecht, das in der Übergangszeit weiter gilt, und zum anderen landesgesetzliche Regelungen betreffen, in ein Rechtsfeld oder Gesetz zusammengeführt wird. Man

ches ist über die damit verbundenen Inhalte gesagt worden. Es ist nicht so, dass man geschaut hat, was es auf Bundesebene an Regelungen gibt, und diese dann in ein Landesgesetz übernommen hat. Das Land hat die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des öffentlichen Dienstrechtes insgesamt genutzt. Die Einführung eines Erfahrungszeitenmodells in der Landesbesoldungsordnung A macht dies deutlich. Damit wird eine Neugestaltung geschaffen. Zukünftig wird altersunabhängig und in erster Linie an der beruflichen Dienst- und Erfahrungszeit orientiert die Besoldungsstruktur geregelt. Das heißt, die persönliche Vita tritt in den Vordergrund. Damit wird der Leistungsgedanke, das Leistungsprinzip besonders betont.

Herr Kollege Henter, bei der Feststellung, dass das eine wichtige Funktion darstellt, bin ich ganz dicht bei Ihrer Meinung. Das ist an dieser Stelle richtig.

Wir haben viele weitere Hinweise. Ich habe mir das angesehen und konnte mit Vertretern des Finanzministeriums reden. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Dr. Kühl für das gemachte Angebot, dass die Fachleute seines Hauses für Gespräche zur Verfügung stehen.

Es ist eine nicht einfache Materie. Es darf nicht so sein, wie ich das als junger Beamter erlebt habe, als es um die Frage ging, wer bekommt was und wie es mit dem Gehalt aussieht. Damals wurde die Frage mit dem Hinweis auf das Lebensalter beantwortet.

Es muss wichtig und richtig sein, dass Erfahrung, Ausbildung und Engagement zum Tragen kommen. Das, was Rheinland-Pfalz nicht nur mit diesem Gesetz geleistet hat, sondern insgesamt mit der Umstellung des öffentlichen Dienstrechtes auf den Weg gebracht hat, sucht bundesweit seinesgleichen.

Die Literatur hat manches bereits aufgegriffen. Die entsprechenden Zeitschriften, die als Fachzeitschriften operieren, haben bereits vieles kommentiert.

Wir sind neben Bayern das Bundesland, das das modernste öffentliche Dienstrecht gestaltet, das eine Durchlässigkeit hat, die wirklich seinesgleichen sucht. Man hat nicht mehr allein die Ausbildungsvoraussetzung, sondern auch eine Weiterbildungsmöglichkeit und kann damit innerhalb der Besoldungsordnung A den Aufstieg über sein persönliches Engagement gewährleisten.

Dieser Gestaltungsspielraum, den der Landesgesetzgeber nutzen kann, wenn er im Rahmen der Beschlussfassung des Gesetzes so beschlossen wird, wurde genutzt. Wir können an dieser Stelle festhalten, dass das Ganze gerade im Hinblick auf die Schuldenbremse unter der Kostenneutralität zu betrachten ist und das vorliegende Gesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts für Rheinland-Pfalz dies beachtet.

Natürlich wird es in Einzelfällen Abweichungen geben. Auf jeden Fall ist aber sichergestellt, dass das Umstellen der bisherigen Beamtinnen und Beamten oder Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in das neue System keine Reduzierung ihrer Besoldung bedeutet. Nachwuchskräfte müssen sich dann allerdings

auch diesen neuen Anforderungen stellen, die, wie eben dargestellt, leistungsorientiert ausgestaltet sind.

Herr Kollege Henter, Sie haben die Hochschulzeiten und die damit verbundenen Anerkennungen angesprochen. Wir haben im Bereich der Hochschulen Reformen sowie ein Bachelor- und ein Mastersystem eingeführt. Das müssen wir auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts berücksichtigen, weil darauf abzustellen ist. Wir können nicht mehr auf die alten Hochschulabschlüsse zurückgehen.

Diejenigen, die lange in dem System waren, werden keine Nachteile erfahren. Diejenigen, die aber nach diesen neuen Kriterien in die Ausbildung gehen, müssen auch die Möglichkeit haben, einen Vorteil zu erlangen, wenn sie selbst alle Möglichkeiten nutzen und zügig ihren Studienabschluss herbeiführen. Das hat etwas mit dem Leistungsprinzip zu tun. Insoweit schließt sich an dieser Stelle der Kreis. Wenn man das Leistungsprinzip befürwortet, muss man auch die neuen Spielregeln der Hochschulabschlüsse berücksichtigen.

Insgesamt haben wir die Ergebnisse der Verbändebeteiligung zur Kenntnis genommen. Diese wurden umfangreich in der Gesetzesbegründung dargestellt. Wir haben seitens unserer Fraktion das Gespräch zu den Gewerkschaften und den Verbänden selbst gesucht. Dabei ist festzuhalten, dass seitens der Verbände eine grundsätzliche Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erkennbar ist. Allerdings werden auch in vielen Einzelpunkten Hinweise gegeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir dort in das Gespräch einsteigen.

Sehr wohl haben wir auch die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Kenntnis genommen, der sagt, verhandeln vor verordnen. Allerdings setzen wir in Rheinland-Pfalz auf der Basis des Grundgesetzes das um, was gesetzestechnisch möglich ist. Insoweit ist das Beamtenrecht im Grundgesetz verankert. Es gibt Beispiele, wie die Alimentationsprinzipien und Ähnliches. Das sind feste Spielregeln.

Wir wollen das Gespräch suchen. Insoweit kann ich aus der Sicht der SPD-Fraktion signalisieren, dass wir nicht erst vor kurzem das Gespräch gesucht haben. Nein, wir sind an laufenden Gesprächen und an der Fortführung einer guten Praxis interessiert, um solche Rechtsfelder im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses zu beraten und mit einer Anhörung zu begleiten. Insofern kann ich die Zustimmung signalisieren, dass wir für eine Anhörung stimmen werden.

Es wird sicherlich fachlich interessant. Das dicke Buch wird manchem, wenn er sich im Detail damit beschäftigt, sehr viel Zeit abverlangen. Die Vielzahl der Bediensteten, die als Beamtinnen oder Beamte im aktiven Dienst oder als Versorgungsempfängerinnen oder Versorgungsempfänger davon profitieren, hat einen Anspruch darauf, dass wir uns intensiv damit beschäftigen.

(Glocke der Präsidentin)

Das wollen wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss tun.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Kollegen Steinbach das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Hinblick darauf, dass ich der Vierte wäre, der jetzt noch einmal ähnliche Rahmenbedingungen benennt, möchte ich mich darauf beschränken, im Sinne der Tagesordnung ein paar Sachen hervorzuheben und nicht noch einmal alles, was bereits vollkommen korrekterweise vom Finanzminister, meinem Kollegen Wansch und in Teilen sogar vom Kollegen Henter zu Recht ausgeführt wurde, wiederholen. Das erspare ich Ihnen. Ich möchte ein paar kleine Anmerkungen machen, um das zu ergänzen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns mit diesem Gesetz sehr stark darauf hinbewegen, den öffentlichen Dienst des Berufsbeamten zu dynamisieren. Ich finde, der Aspekt der Durchlässigkeitserhöhung ist sehr wichtig, der in diesem Gesetzentwurf aufgegriffen wird.

Herr Henter, in dem einen oder anderen Punkt haben Sie sicherlich recht, wenn Sie sagen: Kann man das nicht noch etwas erhöhen oder verbessern? Ich finde, darüber kann man im Rahmen einer Anhörung noch einmal diskutieren und fragen, wie man das erweitern kann. Die Grundlagen, die im Gesetzentwurf gegeben sind, sind in höchstem Maß geeignet. Ich finde, man kann die Debatte darüber, wie man das vielleicht noch weiter aufbauen kann, durchaus führen.

Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass es uns ein sehr wichtiges Anliegen war, zusammen mit der Regierung einen relativ konsistenten Entwurf hinzubekommen, der das gesamte Recht überträgt und damit für eine transparente und eindeutige Regelung sorgt. Er ist etwas umfangreicher und nicht ganz so lesefreundlich gestaltet worden. Deswegen müssen wir uns auch die Zeit nehmen, uns mit diesem Thema umfänglich zu befassen.

Ich komme zum Thema „Anhörung“. Herr Henter, selbstverständlich sind bei solchen Gesetzentwürfen Anhörungen immer dabei. Diese haben auch wir bereits eingefordert. Sie hatten sozusagen das Glück der ersten Rede. Deswegen haben Sie etwas angekündigt, das auch wir voll mittragen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass wir noch eine deutliche Ergänzung vornehmen sollten.

Ich möchte, dass der Gesetzentwurf nicht nur federführend im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern ebenfalls im Innenausschuss, Rechtsausschuss – dies ist bei Gesetzentwürfen sowieso üblich –, aber auch im

Bildungsausschuss mit beraten wird. Wir werden eine gemeinsame Anhörung durchführen, damit die Interessen der einzelnen Fachressorts dort zur Geltung kommen können und nicht nur der Beamtenbund, sondern beispielsweise auch die Lehrergewerkschaften, die Erziehungs- und Wissenschaftsgewerkschaften in diesem Bereich zu Wort kommen. Ich halte es für eine sinnvolle Vorgehensweise, dies in einer großen, gemeinsamen und umfänglichen Anhörung durchzuführen.

Ich will abschließend noch darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf im bisherigen Ansatz kostenneutral beziehungsweise ausgabenneutral für den Landeshaushalt ist. Ich finde, das ist in der heutigen Zeit eine sehr wesentliche Errungenschaft. Bei all dem, was die Anhörungen der Verbände und ihre Wünsche, die dargestellt wurden, ergeben haben, wie zum Beispiel die Abschaffung der Stellenobergrenze, die Anhebung der Einstiegsämter und die Ausdehnung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten – das ist sicherlich alles im Einzelnen begründbar –, möchte ich darauf hinweisen, dass wir bei der Diskussion in der Anhörung auch über die Haushaltsauswirkungen diskutieren.

Deswegen sind alle im Landtag vertretenen Fraktionen aufgerufen, bei all den Vorschlägen, die man sicherlich haben könnte, mit im Blick zu haben, dass die Ausgabenwirkungen für den Haushalt mit zu benennen sind. Ich glaube, eine Anhörung federführend im Haushalts- und Finanzausschuss ist sachgerecht, um das entsprechend zu bewerkstelligen.

Es wird eine intensive Beratung. Wir sollten uns die Zeit nehmen, die wir als Parlament brauchen, um diesen sehr komplexen Entwurf in all seinen Auswirkungen in aller Ausführlichkeit zu beraten. Wir haben einiges an Arbeit vor uns. Ich glaube, wir sind es dieser großen Regelung auch wert.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)