Protocol of the Session on September 27, 2012

Frau Bröskamp, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Sofort heißt dann auch sofort. Beenden Sie den Satz bitte.

Noch einen Satz.

Wenn Sie sagen, dass die Motivation erhöht werden soll, damit mehr Menschen eine Ausbildung absolvieren, müssen Sie auch so fair sein und sagen, dass die Ausbildung hochwertig ist, sie die Grundlage bietet und sie nicht mit der Kindertagespflege gleichzusetzen ist. Ansonsten motivieren Sie diese Menschen nicht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Alt.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Qualität der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz ist vorbildlich. Unser Engagement beim Gewinn weiterer Fachkräfte für die Kinderbetreuung ist ebenfalls vorbildlich.

Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz für die Kindertagesstätten und die Empfehlungen zur Qualität von Erziehung, Bildung und Betreuung in den Kindertagesstätten bilden das Fundament für unser Handeln. Auf dieser qualitätssichernden Grundlage, die wir mit allen für die Kitas Verantwortlichen erarbeitet haben, baut alles auf.

Wir haben die Investitionen für die rund 2.500 Kindertagesstätten in unserem Land massiv gesteigert. Im Haushalt 2010 waren 388 Millionen Euro enthalten, im Haushalt 2011 waren es 419 Millionen Euro und im Haushalt 2012 sind es 430 Millionen Euro. Das ist eine ganz massive Steigerung. Daran wird auch deutlich, dass wir in diesem Bereich einen großen Schwerpunkt gesetzt haben. Mit dem Kita!Plus-Programm haben wir darüber hinaus zusätzliche Mittel bereitgestellt. Allein für das Jahr 2012 sind das 2 Millionen Euro. Mit dem Programm Kita!Plus fördern wir jährlich aufsteigend bis zum

Ende der Legislaturperiode die Kindertagesstätten mit rund 30 Millionen Euro.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Mit Kita!Plus wollen wir in den Kindertagesstätten die Zusammenarbeit mit den Familien und Eltern unterstützen. Wissenschaft und Fachpraxis bestärken uns darin. Wie bereits gesagt, wir stellen dafür auch zusätzliche Mittel bereit.

Uns allen ist klar, dass wir weitere Fachkräfte für unsere Kindertagesstätten brauchen. Das war auch schon in den vergangenen Jahren klar. Daher haben wir jedes Jahr eine enorme Zahl an Fachkräften eingestellt.

Der aktuelle Ländermonitor „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung bescheinigt unser Engagement. In den vergangenen fünf Jahren haben wir pro Jahr rund 800 pädagogische Fachkräfte eingestellt. Für das Jahr 2013 wird der zusätzliche Bedarf auf 950 Fachkräfte geschätzt, sodass man an der Stelle sagen kann: Das ist keine utopische Zahl, sondern das ist ein Ziel, das wir durchaus erreichen können.

Es hat seinen Grund, dass wir so vertrauensvoll nach vorne blicken können; denn wir haben die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen für Sozialwesen erheblich gesteigert. Ich danke an dieser Stelle insbesondere der Bildungsministerin, Frau Ahnen, dafür, dass sie früh und weitsichtig die Weichen für neue Ausbildungsplätze gestellt hat. Das will ich jetzt auch noch näher erläutern.

Im Schuljahr 2008/2009 haben zum Beispiel 2.800 Schülerinnen und Schüler die Schulen besucht. Im Schuljahr 2011/2012 sind es 3.500 Schülerinnen und Schüler gewesen. Das ist eine Steigerung um rund 23 %. Im Schuljahr 2010/2011 sind fünf neue Höhere Berufsfachschulen für Sozialassistenz an den Start gegangen. Im Schuljahr 2011/2012 sind zwei weitere private Fachschulen gestartet.

Seit diesem Schuljahr bilden außerdem zwei weitere öffentliche Fachschulen aus. Wie schon in den Jahren zuvor, haben wir auch in diesem Schuljahr zusätzliche Klassen genehmigt, um mehr Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen können. Das heißt, wir gehen aktiv gegen den Fachkräftemangel vor, und wir haben mit insgesamt 23 Fachschulen ein gutes und flächendeckendes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten für unsere Erzieherinnen und Erzieher.

Wir bieten in der Ausbildung unterschiedliche Wege an. Die Vollzeitausbildung beginnt mit zwei Jahren Theorieunterricht in der Fachschule inklusive Praktika und endet mit einem abschließenden einjährigen Berufspraktikum. Das Berufspraktikum wird derzeit mit 1.300 Euro brutto vergütet.

Diese Form der Ausbildung hat sich in Rheinland-Pfalz und im Übrigen auch in anderen Ländern, wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, über die Jahre bewährt. Sie ist auch interessant für Umschülerinnen und Umschüler, weil die ersten beiden Ausbildungsjahre

durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter gefördert werden. Ich meine, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

In der Teilzeitausbildung dauert der Theorieunterricht drei Jahre. Danach erfolgt ein Berufspraktikum entweder in Vollzeit oder in Teilzeit. Abhängig davon dauert die Ausbildung dann vier bis fünf Jahre. Diese Form wird häufig von Frauen und Männern gewählt, die Familienangehörige zu betreuen haben und während der Ausbildung nicht auf ein festes Einkommen verzichten können. Auch diese Teilzeitausbildung wird als Umschulung von den Agenturen für Arbeit finanziert.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 – also ganz neu – erprobt das Bildungsministerium in einem Schulversuch eine neue Form der Teilzeitausbildung. Sie richtet sich an pädagogische Hilfskräfte. Sie absolvieren parallel zur Berufstätigkeit die Ausbildung in Teilzeit. In dieser Form verkürzt sich die Teilzeitausbildung auf drei Jahre. An neun Fachschulstandorten wird diese Ausbildung derzeit erprobt. Träger mit einem hohen Fachkräftebedarf, wie beispielsweise die Städte Mainz und Ludwigshafen, nutzen diese Möglichkeit intensiv und bieten Hilfskräften entsprechende Arbeitsverträge an.

Hilfskräfte entlasten Kindertagesstätten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Auszubildende dagegen bedürfen einer permanenten Anleitung. Wenn man also eine duale Ausbildung fordert, muss man sich darüber im Klaren sein, dass Auszubildende keine Hilfskräfte im Sinne einer selbstständigen Arbeitskraft sind, sondern dass Auszubildende in den Kindertagesstätten die Anforderungen an die Praxisleitung steigen lassen.

Wir sind der Meinung, dass wir eine Vielfalt an Ausbildungsangeboten brauchen und diese Vielfalt viele Vorteile bietet. Unsere verschiedenen Ausbildungsformen gewährleisten eine hohe Vereinbarkeit mit den persönlichen Lebensumständen der Schülerinnen und Schüler. Außerdem eröffnen sie Trägern und Einrichtungen flexible Möglichkeiten, den Fachkräftebedarf zu decken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Wege führen zum Ziel. Wir entwickeln weitere Wege. Wir haben – darüber wurde schon gesprochen – die in der SellStudie genannten Hinweise zur Erwerbsbiografie als wertvolle Potenziale zur Überwindung des Fachkräftemangels erkannt. Eine Erkenntnis war, dass viele Erzieherinnen und Erzieher in Teilzeit arbeiten und viele Erzieherinnen und Erzieher früh aus dem Beruf aussteigen.

Hier liegen große Potentiale, auf die durchaus zugegriffen werden kann.

Wir haben deswegen extra eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch die Spitzen der Kitas angehören, die kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen. Wir erarbeiten für die Arbeitgeber Orientierungshilfen, die wir dann in unseren Kitaserver einstellen werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ebenso stehen wir im Dialog mit der Katholischen Erwachsenenbildung, deren Fernkurs zu Erzieherinnen

und Erzieher ich sehr schätze. Ich strebe eine Ausweitung des Fernkurses in Rheinland-Pfalz an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich mir den Antrag der CDU-Fraktion angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass eine ganze Reihe der von ihnen geforderten Maßnahmen bereits heute schon möglich und zum Teil umgesetzt sind.

Der eine Punkt ist – das hatte Frau Huth-Haage angesprochen –, eine regionale Erhebung des Fachkräftebedarfs ist bereits möglich. Herr Professor Sell – Sie haben es angesprochen – hat angeboten, dass sein ExcelTool, das er entwickelt hat, zur Berechnung der lokalen Verhältnisse genutzt werden kann. Wir haben dies dem Landkreistag und dem Städtetag kommuniziert; denn das Land kann diese Berechnung nicht durchführen, da die Parameter zu der Berechnung in der kommunalen Verantwortung liegen. Das heißt also, die Werkzeuge für eine regionale Berechnung liegen vor, sie müssen nur noch genutzt werden.

Der zweite Punkt ist die Möglichkeit einer qualifizierten Berufsbegleitung. Auch hier kann ich sagen, wir investieren pro Jahr 1,2 Millionen Euro in das Landesfortbildungscurriculum. Außerdem unterstützen wir die Arbeitgeber bei Fachberatung und Fortbildung durch Zuschüsse.

Durch unser Programm „Kita!Plus“ werden wir über die Säule 4 Supervision und Coaching in das Landesfortbildungsprogramm einbeziehen.

Auch der Einstieg für die Fachkräfte aus anderen pädagogischen Bereichen besteht in der Fachkräftevereinbarung bereits heute. Damit wir aber noch mehr Fachkräfte aus verwandten Berufsfeldern erreichen, haben wir eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie hat einen Entwurf erstellt, die Fachkräftevereinbarung weiter anzupassen. Dieser Entwurf liegt den kommunalen Spitzen- und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege vor. Wir warten auf die Stellungnahmen. In einem nächsten Schritt soll er in die öffentliche Anhörung gehen. Dann soll es ab Januar 2013 eine neue angepasste Fachkräftevereinbarung geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend ein Wort zur Kindertagespflege sagen. Ich halte die Kindertagespflege für eine sehr gute Möglichkeit, die Kinderbetreuung in diesem Land zu ergänzen. Daher habe ich die offensive Kindertagespflege gestartet, um vor allem in Unternehmen die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen offensiv zu bewerben. Dabei gibt es Unterstützung durch den Bund, der bis zu 50 % der Bruttolohnkosten der Tagespflegepersonen für ein Jahr übernimmt, wenn ein Vertrag von mindestens zwei Jahren abgeschlossen wird. Für Eltern, die eine sehr flexible Form der Betreuung benötigen, ist die Kindertagespflege eine gute zusätzliche Wahl.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen allen gemeinsam diese verschiedenen Aspekte in der nächsten Ausschusssitzung zu besprechen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktionen haben eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. – Es liegen allerdings keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wer stimmt für die Überweisung an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend? – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen dann zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Wohnen im Alter – Betroffene nicht mit über- zogenen Regelungen belasten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1625 –

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Thelen. Sie haben eine Grundredezeit von fünf Minuten, für die Fraktion der CDU also sieben Minuten und 30 Sekunden.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben einen Antrag in einem eher ungewöhnlichen Verfahren eingebracht. Es geht nicht um eine Gesetzesberatung, sondern um eine Durchführungsverordnung, die allerdings sehr wichtige Auswirkungen haben wird, und zwar geht es um die Durchführungsverordnung, die zurzeit noch im Sozialministerium für die Umsetzung des neuen Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe erarbeitet wird.

Es ist nicht allzu neu. Es ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Heimaufsichtsrecht, für das der Bund zuständig war, hier in RheinlandPfalz abgelöst.

Mit diesem Gesetz ist die Landesregierung ganz neue Wege gegangen. Man ist von Einrichtungsbegriffen weggegangen und hat sich an dem Betreuungsbedarf der Menschen orientiert und daran bestimmte Aufsichtspflichten geknüpft.

Man hat jetzt eine Durchführungsverordnung in einem breiten Beteiligungsverfahren erarbeitet. Frau Ministerin, wir haben von Ihnen einen sehr guten Bericht an den Ausschuss dazu erhalten. Bereits im Jahr 2011 hat man mit vielen Arbeitsgruppen Eckpunkte für diese Durchführungsverordnung erarbeitet und an manchen Punkten durchaus strittige Auffassungen gehabt und sich dann auf Konsense geeinigt. Dann kamen diese Ergebnisse wieder an das Ministerium, das dann einen Entwurf vorgelegt hat.

Dann wurden wir als Abgeordnete, auch von der Opposition, von betroffenen Verbänden und Heimträgern darauf

aufmerksam gemacht, dass sich hier für sie gegebenenfalls eine sehr schwierige Entwicklung abzeichnet. Von Beteiligten an diesem Konsensprozess wurde uns gesagt, dass man gerade in diesen schwierigen Bereichen – da geht es um die Frage, welche Bauanforderungen an die Heime gerichtet werden – den Konsens in dem dann vorgelegten Entwurf der Durchführungsverordnung nicht wiedergefunden hat.