Protocol of the Session on August 30, 2012

Frau Kohnle-Gros, ich denke, wir freuen uns alle auf die weitere Diskussion auch über den dann eventuell vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss.

Frau Kohnle-Gros, Sie haben vorgestern im Ausschuss gesagt, damals war es als Opposition möglich, konstruktive Vorschläge zu machen, die dann wirklich in das Gesetz eingeflossen sind.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Hochschulgesetz!)

Ja, gut, beim Hochschulgesetz, aber ich denke, das gilt genauso für das Gleichstellungsgesetz. Natürlich werden wir das diesmal wieder so machen. Es ist guter Usus im Gleichstellungsausschuss, dass wir uns relativ einig sind.

(Glocke der Präsidentin)

Wir freuen uns auf konstruktive Beiträge. Wir hoffen, dass die von Ihrer Fraktionsvorsitzenden nicht wieder einkassiert werden, weil sie vielleicht zu konstruktiv sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Kohnle-Gros, CDU: Machen Sie es mir doch nicht so schwer! – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Ich erteile Frau Kollegin Kohnle-Gros das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab zwei große Stolpersteine für meinen geplanten Redebeitrag. Ich orientiere mich an Ihrem Antrag und lasse das, was Sie zu Beginn und zum Schluss gesagt haben, einfach weg.

Meine Damen und Herren, der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Landesgleichstellungsgesetz trifft unseres Erachtens den Kern der Sache. Wir haben gerade im Arbeitskreis „Frauen“ darüber noch einmal gesprochen. Das betrifft auch die Dinge, den wir am Dienstag gemeinsam im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung besprochen haben.

Es geht um den 4. Gleichstellungsbericht, der sehr offen auf die nicht eingelösten Fragen eingeht. Das ist der 4. Bericht nach Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes 1995.

Wir können nicht sagen, wie es sich entwickelt hätte, wenn wir das Landesgleichstellungsgesetz nicht gehabt hätten. Es ist mit Sicherheit so, dass nicht alle Ziele, die man sich gesetzt hat, erreicht worden sind. Man muss die Ziele und die Instrumente, die zum Betreiben der Frauenförderung vorhanden sind, gemeinsam betrachten. Vom Grundsatz her halten wir die Analyse in dem Antrag für richtig. Wir halten es für richtig, an die Novellierung des Gesetzes zu gehen.

Die Zeiten haben sich ein Stück weit verändert. Am Dienstag haben wir bei der Auswertung festgestellt, dass man jetzt noch nicht sagen könnte, dass Frauen von den Berufen, die sie immer gewählt haben, nennenswert abgewichen sind. Die Kollegin hat es schon gesagt, die Führungspositionen sind nur in unzufriedenstellender Weise von Frauen besetzt. Das ganze berufliche Spektrum, und zwar von den unteren bis zu den höchsten Gehaltsstufen, ist nicht adäquat von den Frauen besetzt.

Frau Ministerin Schröder hat das mit ihrer Flexi-Quote – Julia Klöckner hat mir das zugemailt – auf der Homepage mit einer Präsentation dargestellt. Sie hat darauf hingewiesen, dass wir bei der Analyse genau betrachten müssen, ob die Arbeitswelt noch zu sehr auf Männer ausgerichtet ist oder nicht. Nach der Analyse, die wir vornehmen konnten, gilt das auch für den öffentlichen Dienst. Man kann es kaum glauben, aber es ist so. Ich denke, deswegen muss noch einmal darüber nachgedacht werden.

Trotzdem will ich für die CDU sagen, dass wir Lebens- und Berufsentscheidungen von Frauen zugunsten von Familien akzeptieren. Das ist völlig klar. Das versperrt jedoch nicht den Blick auf eine kritische Analyse.

(Beifall bei der CDU)

Im Ausschuss haben wir mehrfach darüber diskutiert, was das für Auswirkungen auf den Lebensabend oder auf eine Situation haben kann, wenn man auf einmal allein mit oder ohne Kinder dasteht.

Ich will ausdrücklich sagen, wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir möchten, dass eine Novellierung stattfindet. Eine Gesetzesberatung gibt uns als Parlament die Chance, mit Betroffenen eine Anhörung durchzuführen, intensiv zu diskutieren und Veränderungen herbeizuführen.

Das heißt aber nicht, dass wir auf Monate und Jahre hinaus an all dem, was darin steht, festhalten. Darum bitte ich doch sehr. Wir haben das schon ein paar Mal bei der Polizei erlebt, wenn wir einem System, das uns vom Prinzip her gefällt, zustimmen, dann bekommen wir immer wieder irgendwelche Einzelheiten um die Ohren geschlagen. Das möchte ich nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob wir einer Quote oder einer anderen Regelung zustimmen können.

Wir sind sehr offen bei der Betrachtung der Novellierung des Gesetzes und bei eventuell notwendigen Veränderungen bei Detailfragen.

Ich möchte noch einen Blick auf die Gleichstellungsbeauftragten werfen, die in dem Bericht vorgestern angesprochen worden sind. Ich glaube, es geht nicht, dass man ein Gesetz macht, auch wenn es vor 15 Jahren war, und der Vollzug des Gesetzes ist vonseiten der Landesregierung in den Bereichen, in denen sie originäre Verantwortung hat, zum Beispiel in den Ministerien und Behörden, nicht gewährleistet. Es geht darum, dass die Frauenbeauftragten nicht immer rechtzeitig, vollständig und mit einem guten Ergebnis bei Entscheidungen eingebunden werden. Darüber müssen wir noch einmal sprechen. Es ist ein erster Punkt, dass wir gemeinsam darüber nachdenken.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, Sie haben am Dienstag das Thema „Gremien“ separat erwähnt. Es kann nicht sein, dass es schlechter anstatt besser wird und die Männer Zugriff auf die Besetzung der Gremien haben, bei denen es um große Entscheidungen und Renommee geht und die Frauen darum kämpfen müssen, überhaupt in ein solches Gremium hereinkommen zu können. Wir dürfen dann in die Beiräte, in denen man keine großen Entscheidungen treffen und nichts verdienen kann. Das kann nicht das Ziel der ganzen Sache sein. Das ist ein wichtiger Punkt, über den wir noch gemeinsam sprechen müssen.

Ich möchte nicht auf jeden Punkt festgenagelt werden. Ich wünsche mir eine gute Diskussion. Vielleicht finden wir uns in dem Gesetzentwurf wieder. Für die CDU gibt es vielleicht ein paar andere Gewichte, aber vom Prinzip her sind wir bei Ihnen. Deswegen werden wir zustimmen.

(Beifall der CDU und bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Kollegin Spiegel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir über das wichtige Thema „Frauenpolitik“ heute sprechen. Ich denke, die Tatsache, dass das Landesgleichstellungsgesetz nunmehr 17 Jahre alt ist, zeigt, dass man sich seit vielen Jahren aktiv für die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst einsetzt. Das ist ein sehr gutes Zeichen.

Ich möchte an dieser Stelle rückblickend auf die letzten 17 Jahre meinen Dank an die vielen engagierten und couragierten Gleichstellungsbeauftragten im Land, im öffentlichen Dienst, in den Kommunen aussprechen, die unermüdlich für die Sache kämpfen und die sich immer wieder in den Betrieben für die Belange der Frauen einsetzen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ein 17 Jahre altes Landesgleichstellungsgesetz zeigt auch, dass es an der Zeit ist, es auf den Prüfstand zu stellen, es weiterzuentwickeln und zu schauen, ob sich die Zeiten geändert haben, ob Herausforderungen dazugekommen sind oder ob immer noch alte Herausforderungen da sind, die mit neuen Lösungsmöglichkeiten angegangen werden können.

Ich möchte ein paar inhaltliche Punkte nennen, die nach meiner Meinung bei der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes unbedingt zu beachten sind. Ich denke, ein wichtiger Punkt ist auf jeden Fall, dass wir schauen, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst zu stärken, indem wir prüfen, ob sie aufgrund dieser Tätigkeit von anderen Aufgaben entlastet werden können. Gleichzeitig müssen wir schauen, dass wir die Rolle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten stärken.

Ein anderer wichtiger Punkt – das wurde von Frau Kollegin Dr. Machalet und Frau Kollegin Kohnle-Gros schon angesprochen – ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist eine immer noch wichtige und nicht ganz einfache Herausforderung gerade für die Frauen.

Man kann sehen, dass es da schon sehr gute Ansätze gibt. Das zeigt auch die Ausweitung der Telearbeit. Aber natürlich ist das eine Herausforderung, bei der man nach wie vor schauen muss, wie man da nicht auch durch neue Lösungsansätze vor allen Dingen den Frauen helfen kann, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Ich denke, es ist auch wichtig, bei der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes von Anfang an im Prozess auch mit den Akteurinnen und den Akteuren, mit den behördlichen Gleichstellungsbeauftragten zusammen zu schauen, an welchen Stellen muss das Gesetz noch einmal weiterentwickelt werden, und an welchen Stellen wurden vielleicht auch Erfahrungen gemacht, die darauf hinweisen, dass hier auch neue Lösungen gefunden werden. Ein Stichpunkt könnte hierbei das Thema „Frauenförderpläne“ sein; denn ich glaube, dass ein Frauenförderplan an und für sich betrachtet ein sehr

gutes Instrument für die Gleichstellung ist. ich glaube aber auch, dass wir mehr Verbindlichkeit im Rahmen des Gesetzes für die Frauenförderpläne festschreiben müssen.

Es wurde eben auch schon angesprochen – auch das ist mir ein wichtiger Punkt –, ich glaube, dass wir mit dem Landesgleichstellungsgesetz und der Novellierung einfach einen Vorbildcharakter haben. In anderen Bundesländern ist die Novellierung – wie beispielsweise in Berlin – bereits erfolgt. In Baden-Württemberg macht man sich gerade auf den Weg. Da würde ich mir natürlich wünschen, dass man einerseits das Rad nicht immer neu erfindet, aber dass wir andererseits vielleicht auch als Land Rheinland-Pfalz in die Position kommen, dass andere Bundesländer durchaus neidvoll auf uns schauen und wir es vielleicht wirklich hinbekommen, das fortschrittlichste und beste Gleichstellungsgesetz der ganzen Bundesrepublik hinzukriegen. Ich finde, wir sind es den Frauen hier im Land schuldig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich freue mich über den Antrag zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes, der heute vorliegt, auch deswegen, weil ich glaube, gerade in der Frauenpolitik ist es immer wieder wichtig, darauf hinzuweisen, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen und erneut dafür zu sensibilisieren. Es hat sich schon einiges getan. Frau Dr. Machalet hat darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der Frauen auch in den Führungspositionen in den letzten Jahren erhöht hat, dass aber natürlich ein Drittel Frauenanteil in den Führungspositionen kein Grund ist, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Hier gibt es nach wie vor viel zu tun. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die anstehende Diskussion und Debatte auch im Ausschuss zur Novellierung. Ich hoffe wirklich, dass wir ein sehr, sehr gutes Gesetz mit Vorbildcharakter für die ganze Republik hinbekommen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Alt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frauen machen ihren Weg auch hier in Rheinland-Pfalz. Wenn man sich den Landtag anschaut, sind wir mit 41,6 % Frauen im Vergleich zu anderen Kommunalparlamenten ganz gut aufgestellt. Frau Thelen und ich waren in dieser Woche bei den Kommunalparlamenten bei den Mentorinnenprojekten und haben uns noch einmal vergegenwärtigt, dass in den kommunalen Parlamenten oft nur 16,8 % Frauen vertreten sind. Da kann man hier für den Landtag wirk

lich sagen, wir sind mit 41,6 % im Vergleich zu anderen Parlamenten gut aufgestellt. Wenn ich das auch noch sagen darf, vorbildlich aufgestellt sind wir in der Landesregierung, in der wir sechs weibliche Ministerinnen haben. Ich glaube, das ist bundesweit vorbildlich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Schreiner, CDU: Nur die Ministerpräsidentin fehlt noch, Frau Ministerin! – Zurufe von der SPD: Witzbold! – Schreiner, CDU: Was wahr ist, muss wahr bleiben!)

Auch in der Landesverwaltung haben wir schon eine Menge erreicht, nicht zuletzt dank des Landesgleichstellungsgesetzes, das 1995 in Kraft trat. Es hat im Sinne der Frauen viel bewegt. Doch Frauen sind noch nicht am Ziel, welches Chancengerechtigkeit und Gleichstellung ohne Wenn und Aber heißt. Dies trifft auf alle Lebensbereiche zu, inklusive öffentlicher Dienst, der hier sicherlich eine Vorbildfunktion hat und auch haben sollte.

In den vergangenen 17 Jahren hat sich unsere Gesellschaft verändert. Die Rahmenbedingungen haben sich ebenfalls geändert. Für fast alle Frauen ist es heute selbstverständlich zu arbeiten, ihre Qualifikationen ins Berufsleben einzubringen und ihre Existenz selbstständig zu sichern. Das LGG wurde Mitte der 90er-Jahre auf die damaligen Verhältnisse und Herausforderungen zugeschnitten. Heute muss es dringend aktualisiert werden, um auch weiterhin den Frauen zu nutzen;

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

denn das LGG ist eine wirksame Unterstützung für Frauen. Die Zahlen sprechen für sich. In den letzten 17 Jahren wuchs der Anteil der Frauen an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf 51 %. Der Anteil der Frauen in leitenden Positionen verdoppelte sich von damals 15 % auf heute 30 %. Dennoch sind 30 % Frauen in Führungspositionen letztendlich immer noch zu wenig. Frauen haben zwar im Schnitt die besseren Schulabschlüsse als Männer, erzielen aber später nicht dasselbe Einkommen. Fazit: Wir sind immer noch weit entfernt von einer gleichberechtigten Teilhabe der Frauen in allen Lebensbereichen, auch am Erwerbsleben im öffentlichen Dienst des Landes.