Das wollen wir tun. Dazu besteht Gelegenheit am 16. August. Vor diesem Hintergrund wird von meiner Fraktion signalisiert, dass wir eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Meine Fraktion wird dem zustimmen, dass dieser Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und dort weiter beraten und ergänzt wird.
Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihrer Eile, die Sie an den Tag gelegt haben, missachtet, dass der Rechnungshof unabhängig ist. Natürlich kann er nach § 88 Abs. 3 von dem Landtag beauftragt werden, gutachtlich Stellung zu nehmen.
Aber wir haben heute Morgen dem Präsidenten des Rechnungshofs aufmerksam zugehört, der gesagt hat, dass er sich in bestimmte Kompetenzen der Prüfung nicht einmischen möchte, nämlich dann, wenn es sich um beihilferechtliche Prüfungen der EU handelt. Es ist – so steht es zumindest in § 88 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung – möglich, dass der Landtag es tun kann. Wenn es der Landtag tun soll, dann müssen Sie schon mit dem Landtag reden und können nicht schnell einen Antrag auf den Weg bringen und dann darum bitten, dass wir ihm in der Form, in der Sie ihn vorgelegt haben, zustimmen müssen.
ist dem Einvernehmen mit den anderen Fraktionen geschuldet. Das heißt, Sie können nicht unterstellen, dass wir Furcht vor irgendwelchen Debatten oder irgendwelchen Erkenntnissen haben, meine Damen und Herren. Das ist wirklich an den Haaren herbeigezogen.
Jawohl, wir stehen diesem Ansinnen positiv gegenüber, aber bei dem, was Sie inhaltlich vorgetragen und aufgeworfen haben, haben wir doch noch Ergänzungen und Klärungsbedarf.
Nicht zuletzt sollten wir – das ist der unabhängigen Institution des Rechnungshofs wert und würdig – mit ihm abstimmen, in welcher Weise das geschehen kann, meine Damen und Herren von der CDU. Darum ist die Überweisung sachgerecht.
Ich möchte insbesondere auf den zweiten Spiegelstrich eingehen, den Sie aufgeführt haben. Sind Sie sicher, dass wir dabei nicht einen Bereich der EUbeihilferechtlichen Fragestellungen betreten, in dem der Rechnungshof möglicherweise weder prüfungs- noch stellungnahmerechtliche Kompetenz für sich beansprucht? Wir haben den Präsidenten heute Morgen dazu deutlich gehört. Es wäre mir sehr wert gewesen, wenn Sie das auch mit einbeziehen würden, ehrlich gesagt, meine Damen und Herren von der CDU. Wir sollten das prüfen und gemeinsam mit dem Rechnungshof besprechen und erörtern. Es ist sachgerechte Art und Weise, so vorzugehen.
Zum Zweiten bin ich etwas skeptisch, ob Sie wirklich unvoreingenommen sind. Wenn Sie das alles als Erkenntnis haben, aber vorher nicht darüber reden wollen, dann frage ich mich, warum Sie so viele Konsequenzen bereits heute kennen. Scheinbar kennen Sie die Ergebnisse der noch nicht beauftragten Untersuchung ziemlich gut; denn Sie haben zu allen drei Spiegelstrichen bereits heute deutlich wertende Äußerungen geleistet. Offensichtlich wollen Sie den Ergebnissen vorgreifen. Auch das halte ich der unabhängigen Institution des Rechnungshofs gegenüber für unangemessen.
Deswegen stehen wir einem solchen Verfahren mit den entsprechenden Gesprächen aufgeschlossen gegenüber. Da wird nichts vertuscht oder unter den Teppich gekehrt. Deswegen steht Ihr Antrag heute auf der Tagesordnung. Das ist der faire, gerechte und saubere Umgang damit, meine Damen und Herren.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU – Baldauf, CDU: Jetzt stützt der Herr Steinbach noch den Herr Hering!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es bewahrheitet sich, dass die SPD und die GRÜNEN den Antrag an den Ausschuss überweisen wollen. Es ist bemerkenswert, dass in den letzten Tagen keine Gelegenheit
(Beifall der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen doch etwas von uns! – Frau Brede-Hoffmann: Wer will denn etwas von wem?)
Einziger Ansatz war am Freitag der Anruf von Frau Schleicher-Rothmund, die aushandeln wollte, der Aufnahme auf die Tagesordnung zuzustimmen, wenn dieser Antrag dann an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Das war eine Bedingung, die wir nicht annehmen konnten.
Meine Damen und Herren, hier wurde behauptet, wir seien zu kurzfristig mit unserem Antrag gekommen. Das ist die Unwahrheit. Wir haben den Antrag fristgerecht am 26. Juli eingereicht, 4 Tage vor der Plenarsitzung. Weil keine Sitzung des Ältestenrats für diese Plenarsitzung stattgefunden hat und auch nicht geplant war, ist es übliches Verfahren, dass dann Einvernehmen erreicht werden muss, damit der Antrag auf die Tagesordnung kommt.
Das ist auch hergestellt worden. Aber uns vorzuwerfen, wir hätten die Fristen nicht beachtet, Sie und Herr Wansch, ist die Unwahrheit. Das ist nicht richtig! Das ist einfach falsch. (Beifall der CDU)
Dann sagen Sie, es handele sich um einen pauschalen Antrag. Wo ist das, was wir hier geschrieben haben, pauschal? – Es ist sehr konkret, sehr umfassend und sehr detailliert. Ich habe die konkreten Dinge dargestellt.
Wenn wirklich etwas dabei sein sollte, bei dem der Rechnungshof sich nicht berufen fühlt, aus welchen Gründen auch immer, etwas zu prüfen, dann wird er in seiner hohen fachlichen Kompetenz und Zuständigkeit und Unabhängigkeit zu entscheiden wissen, was er prüft, ob er das prüft, was hier steht, oder eben nicht.
Da haben wir höchstes Vertrauen in den Rechnungshof. Wenn Sie das nicht haben, dann können wir auch nichts dafür, aber wir haben das Vertrauen.
Wir sagen, die Fragen sind klar, der Antrag ist umfassend. Sie haben nichts vorgebracht, was ergänzend oder abändernd an dem Antrag gemacht werden müsste. Deshalb sagen wir: Entscheiden wir heute über diesen Antrag. Wenn Sie ihn überweisen wollen, macht das nur deutlich, dass Sie – das hat die ganze Debatte heute hier gezeigt – keinerlei Interesse, kein ernsthaftes Interesse an Offenheit, Transparenz, an Wahrheit und Klarheit bezüglich dieses Projekts haben.
Herr Bracht, jetzt haben Sie sich ein wenig bei dem verraten, was Sie vorhaben. Wenn Sie am Freitagmittag einen Antrag einreichen – 26.7. steht als Datum auf diesem Antrag –, dann frage ich mich, wann er den Fraktionen zugegangen sein kann, wie darüber eine Beratung und eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgen soll, zumal in dieser Situation der Sondersitzung.
Sie haben diese Situation – entschuldigen Sie dieses nicht ganz so schöne Wort – verunmöglicht, und zwar ganz wissentlich, weil Sie heute diese Entscheidung herbeiführen wollten. Herr Bracht, das ist Teil Ihrer gesamten unredlichen Strategie. Damit lassen wir uns nicht einfangen, Herr Bracht. Das ist das erste.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Bracht, CDU – Zuruf von der CDU: Ausrede!)
Das Zweite ist, Sie sehen entlang der relativ unkonkreten Fragestellungen in den Spiegelstrichen, wie pauschal Sie das gestellt haben, wie wenig Sie die Debatte von heute Morgen mit einbezogen haben, die vielleicht noch relevante Fragestellungen aufgegeben hätte.
Sie haben auch nicht einbezogen, wie sich der Rechnungshofpräsident heute Morgen in der Ausschusssitzung eingelassen hat. Dies zu korrigieren und anzupassen, wäre mindestens notwendig, um der Institution und der institutionellen Unabhängigkeit des Rechnungshofs gerecht zu werden. Genau das werden Sie damit nicht.
Bitte lesen Sie das Gesetz. Dort steht „der Landtag“. Wenn Sie wollen, dass der Landtag dies beschließt, dann können Sie nicht mit einem Antrag, der singulär von der Oppositionsfraktion gestellt wird, die anderen hier erpressen. Das machen wir nicht mit. Dieser Versuch der parlamentarischen Nötigung ist erneut gescheitert.
Deswegen schlage ich vor, sach- und fachgerecht zu beraten. Das wird dem Rechnungshof dann auch gerecht, meine Damen und Herren.
Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Wir müssen nun zur Abstimmung kommen.